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> Welche Fakten denn noch?
> Lattenrost gekauft. Geliefert bekommen. Bezahlt. Nicht zufrieden. Wunsch
> nach Rückgabe/Umtausch gegen anderes Produkt.
> Gibt es das Rückgaberecht nur nach dem Fernabsatzgesetzt?
Das kommt auf die Fakten an, die Du nicht genannt hast.
Grüße
Ingrid
(Im Laden gekauft oder im Netz oder aus dem Katalog oder wie?)
>
> [...]
>
>
> Tja - vielleicht gibst du erst mal Fakten zur Sache bekannt.
>
> Gruss Wolfgang
Welche Fakten denn noch?
Lattenrost gekauft. Geliefert bekommen. Bezahlt. Nicht zufrieden. Wunsch
nach Rückgabe/Umtausch gegen anderes Produkt.
Gibt es das Rückgaberecht nur nach dem Fernabsatzgesetzt?
Grüße
Sebastian Knieschewski
>
> Sollte das Lattenrost also nicht fehlerhaft sein oder der Vertrag sonst
> angreifbar sein (z.B. durch Anfechtung), wird es schwierig.
>
Dann werde ich es noch einmal mit Beschwatzen versuchen. Eigentlich will
ich nur einen anderen Lattenrost aus dem Laden der weniger kostet...
Vielleicht lassen die sich auf einen Kuhhandel ein.
Grüße
Sebastian
Sebastian Knieschewski schrieb:
>> Tja - vielleicht gibst du erst mal Fakten zur Sache bekannt.
>
> Welche Fakten denn noch?
Die nachfolgenden ;-)
> Lattenrost gekauft. Geliefert bekommen. Bezahlt.
Also offenbar ein normaler Ladenkauf mit anschließender Lieferung.
> Nicht zufrieden.
Also nicht mängelbehaftet.
> Wunsch
> nach Rückgabe/Umtausch gegen anderes Produkt.
...gibt's nur auf Kulanz des Verkäufers.
> Gibt es das Rückgaberecht nur nach dem Fernabsatzgesetzt?
Kurz gesagt: ja.
Es gilt immer noch der Grundsatz: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein
Vertrag.
Wenn der Verkäufer - wie es viele Geschäfte machen - Dir erlaubt, die
Sache innerhalb einer bestimmten Frist gegen Erstattung des Kaufpreises
oder zumindest gegen Gutschein zurückzubringen, ist das lediglich ein
Service. Wenn der Verkäufer das nicht möchte, ist das alleine seine
Entscheidung.
Sollte das Lattenrost also nicht fehlerhaft sein oder der Vertrag sonst
angreifbar sein (z.B. durch Anfechtung), wird es schwierig.
Gruß
Bastian
--
"Ebenso ist der erstaunliche Einwand der Bekl. in der Klageerwiderung
unerheblich, ohne das Eingrifen des Kl. wäre Frau B. getötet worden
und im Fall der Tötung wären für die Krankenkasse weit geringere
Aufwendungen entstanden." - BGH, NJW 1961, 359 [360]
Wo du das Ding gekauft hast. Versandhandel, Internet, Laden?
> Lattenrost gekauft. Geliefert bekommen. Bezahlt. Nicht zufrieden. Wunsch
> nach Rückgabe/Umtausch gegen anderes Produkt.
> Gibt es das Rückgaberecht nur nach dem Fernabsatzgesetzt?
>
Beim stationären Handel gibt es kein Rückgaberecht. Die meisten
Händler gewähren eines. Aber das ist eben Kulanz des Händlers. (Wenn
es auf irgendwelchen Plakaten steht, wie z.B. beim MediaMarkt, muss
der Händler sich natürlich auch daran halten.)
Unabhängig davon ist natürlich die Sachmängelhaftung. Aber auch da hat
der Händler zunächst einmal die Möglichkeit der Nachbesserung, also
das defekte Teil zu reparieren oder auszutauschen. Geld zurück gibt's
da auch nur, wenn diese Versuche fehlschlagen.
Gruß
Tibor, der sich über das Anspruchsdenken mancher Leute hier genauso
wundert wie über die Unhöflichkeit derselben.