Guten Morgen,
eben stieß ich auf einen interessanten Artikel zum Thema
„Auswanderung“, vor
allem im 20. Jahrhundert.
Hier ein Auszug:
„Benötigt eine Person deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland
einen neuen
Ausweis, weil der alte vielleicht abgelaufen oder verloren
gegangen ist,
kann sie nicht zum Bürgeramt ihrer Heimatstadt gehen, sie muss
dazu die Hilfe einer deutschen Auslandsvertretung in Anspruch
nehmen. Wem
jemals auf Mallorca der Pass gestohlen wurde, weiß was das
bedeutet. Über die
Ausstellung dieses Reisepapiers wird ein Registereintrag
gefertigt. Heute in
einer Datenbank, früher in einem Registerband. Leuchtet ein
Passregister also
noch leicht ein, so ist die Existenz von Matrikeln alles andere
als geläufig.“
Zu finden auf der Website „Politisches Archiv“ des „Auswärtigen
Amtes“.
=>
https://archiv.diplo.de/arc-de/das-politische-archiv/das-besondere-dokument/konsulatsmatrikel-und-passregister/2450648
Sehr empfehlenswert.
Roland Geiger