Durchführungsverordnung für Standesbeamte in Bezug auf Fehlgeburten ab 1.4.2017 fehlt

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Apr 2, 2017, 3:35:30 AM4/2/17
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Geschätzte Mitarbeiter des Österr. Parlamentes,

Danke für Ihren Einsatz in Bezug auf Fehlgeburten!

Wie mir mitgeteilt wurde gibt es noch nicht die Durchführungsverordnung für Standesbeamte in Bezug auf Fehlgeburten ab 1.4.2017

https://www.sternenkind.info/standesamt-austria-2017/2017-standesamt-austria-dv/

 wichtig ist mir auch noch zu erwähnen:

 2016 verkündet durch Politiker: Die Dokumentation der Fehlgeburt am österr. Standesamt ist unabhängig von einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen oder einem sozialen Begräbnis (Armenbegräbnis, Beisetzung in einem Sammelgrab für Fehlgeburten) auch Rückwirkend möglich, vorausgesetzt, die Angehörigen haben eine med. Bestätigung über ihr unter 500 Gramm schweres Kind. Dabei kann es sich um eine med. Bestätigung handeln, welche den Angehörigen vor 40 Jahren ausgestellt wurde oder eine Bestätigung, die jetzt ausgestellt wurde über eine Fehlgeburt von vor 30 Jahren. Die med. Dokumentationen werden zumindest 10 Jahre (Ambulanzbetrieb) bzw. zumindest 30 Jahre lang aufgehoben (wenn Patienten in der Klinik geschlafen haben, also stationär aufgenommen waren).

Wurde passend zu ihrer Med. Bestätigung damals keine Fehlgeburt und kein lebend geborenes Kind am Standesamt eingetragen, kann Ihnen seit 1.4.2017 Rückwirkend eine Fehlgeburt eingetragen werden am österr. Standesamt, denn das österr. Standesamt gibt es seit 1936.

Schade ist aus meiner Sicht, das es die DV für Standesbeamte noch nicht gibt, hoffentlich ist das, was die Politiker den Angehörigen zugesagt haben, Bestandteil der DV für Standesbeamte!

Danke für Ihre Unterstützung!

MFG

Gunnhild Fenia Tegenthoff

ÖJC - Mitglied

A 1020 Wien, Schüttelstrasse 5/1/EG/2

0043 680 2010608

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