Nur kurz als Nachfrage/Kommentar:
Der wird jetzt schon bestellt? Wer wird das tun?
> 18. Auflösung des Vereins: Drei viertel Mehrheit der Mitgliederversammlung
Für Gemeinnützigkeit auf jeden Fall, aber auch bei normalem Verein
sinnvoll: In der Satzung muss stehen, was mit dem Vereinsvermögen
passiert, wenn der Verein aufgelöst wird. Bspw: "Das Vermögen wird der
Stadt Konstanz übergeben, für weitere Vereinsgründungen mit ähnlichem
Zweck innerhalb von x Jahren." oder sowas.
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Stephan Heidinger
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