Widerrufsrecht bei Nichtzustandekommen der Ersterschließung

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Andreas Hartmann

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Jul 2, 2020, 11:09:02 AM7/2/20
to Glasfaser-Borgfeld-West
Hallo nochmal,

ich frage mich, wie es sich mit der Widerrufsfrist verhält, wenn ich heute abschließe, aber erst am 26.7. klar wird, ob, wann und wie erschlossen wird. Habt ihr da von LWLcom etwas erfahren?

In der Anmeldung steht ja auch nichts davon drin, dass die Frist erst ab dem 26.7. beginnt und was im dem Falle passiert, dass sich nicht genügend Haushalte anmelden.

Danke,
Andreas

Oliver Pfeiffer

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Jul 2, 2020, 11:29:16 AM7/2/20
to glasfaser-b...@googlegroups.com
Soweit ich das verstanden habe, läuft das folgendermaßen:

  1. Du bestellst schriftlich...
  2. Du erhälst zeitnah eine Eingangsbestätigung...
  3. LWLcom wartet auf den 100. Haushalt..
  4. Alle Kunden erhalten (erst dann) eine verbindliche Auftragsbestätigung ...
Sollten nun die 100 Haushalte nicht zustande kommen, dann widerruft LWL von deren Seite alle (!) Bestellungen.
Sollten die 100 Haushalte zustande kommen, dann werden die 14 Tage abgewartet (falls der Kunde widerrufen sollte) und erst dann legen die los mit der Kündigung beim Altanbieter etc.

So kann eigentlich gar nichts schief gehen. Und wenn die Aktion keinen Erfolg hatte, ist gar nichts passiert (weil LWLcom noch gar nicht tätig geworden ist). Die Bestellungen würden in diesem Falle von der LWLcom gar nicht ausgeführt bzw. gar nicht bestätigt (oder widerrufen).

PS: Der Punkt mit der verbleibenden Vertragslaufzeit und dem Anbieterwechsel ist übrigens sehr ausführlich in der FAQ erklärt. Da hat sich die LWLcom wohl sehr lange einen Kopf gemacht und eine (wie ich finde) sehr faire Lösung gefunden für beide Varianten (kurze Restlaufzeit vs. lange Restlaufzeit beim alten Anbieter).

Oliver Pfeiffer

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Jul 2, 2020, 11:42:38 AM7/2/20
to glasfaser-b...@googlegroups.com
Ich habe bei der LWLcom nachgefragt und meine letzte Antwort präzisiert. 

So wie oben angegeben wurde es mir gerade erklärt. Klingt nach einem sinnvollen Vorgehen für mich.

Die wollen den Punkt auch auf deren Website nochmal adressieren, um eine verbindliche Klarheit zu schaffen!

Andreas Hartmann

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Jul 2, 2020, 12:30:11 PM7/2/20
to Glasfaser-Borgfeld-West
Ja, das macht Sinn. Daumen hoch!
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