Gläubigerversammlung Montag, 12.07.2010, 11:00 Uhr

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Patri...@online.de

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Jul 4, 2010, 5:37:10 PM7/4/10
to GermanOffice-Opfer
Geht irgendjemand von euch dort hin und kann berichten, was dort
gesagt wurde und ob eventuell von uns aus noch irgendwas zu tun ist ?
Wohne leider nicht nah genug an Bonn.

Termin zur Gläublqerversarnmlunq, in der auf der Grundlage eines
Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin)
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
ist am
Montag, 12.07.2010, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1.
Etage,
Sitzungssaal W 1.26.




Gruß,

Patrick

Opfer Germanoffice

unread,
Jul 6, 2010, 3:17:45 PM7/6/10
to GermanOffice-Opfer
Ja, würde mich auch interessieren. Ich wohne ca. 1h weg und überlege,
hinzufahren. Aber ich muss erst noch sehen, ob ich am Montag
freinehmen kann. Außerdem sollte man sich wohl ein bisschen schlau
machen, was genau bei der Gläubigerversammlung überhaupt geschieht,
was wir dort sicherstellen wollen/sollten und was nicht usw. Einige
hier haben doch auch einen Anwalt eingeschaltet. Geht von denen jemand
hin bzw. hat Empfehlungen ausgesprochen, was von uns auf der
Versammlung beachtet werden sollte?

Gruß,

Kathrin


On 4 Jul., 23:37, "Patrick2...@online.de" <Patrick2...@online.de>
wrote:

Opfer Germanoffice

unread,
Jul 9, 2010, 7:39:52 AM7/9/10
to GermanOffice-Opfer
Noch einmal hier die Erinnerung an die Gläubigerversammlung am Montag.
Ich werde hingehen und hoffe, dass noch möglichst viele andere von uns
dabei sind. Hat jemand so etwas schon mitgemacht bzw. von seinem
Anwalt Informationen, was dort geschieht und worauf wir auf jeden Fall
achten müssen? (Nicht dass z.B. durch irgendeinen wichtigen Beschluss,
den wir beantragen oder ablehnen müssen, aber dank kompliziertestem
Amtsdeutsch am Ende genau falsch herum stimmen, wichtige Ansprüche
verlieren...)

Ich habe heute auch noch einmal bei der Polizei in Bonn nachgefragt
(die allerdings etwas säuerlich reagierten, dass ständige Anfragen sie
von ihrer Arbeit abhalten). Dort wurde mir gesagt, dass sie eigentlich
keine Auskunft erteilen können, da dafür jetzt die Staatsanwaltschaft
allein zuständig und autorisiert sei. Was sie trotzdem sagen konnten,
ist, dass die Staatsanwaltschaft definitiv Anklage erhebt, ein
Strafverfahren aber noch nicht angesetzt sei und das auch noch einige
Monate dauern könne. Der Ausgang des Strafverfahrens sei für uns aber
eigentlich unerheblich, trotz unserer 2in1-Schadensersatzforderungen,
da wohl nichts zu holen sei und der Richter im Strafverfahren bei
solch großen Fällen i.d.R. Schadensersatzforderungen ausschließt.

Gruß,

Kathrin


On 4 Jul., 23:37, "Patrick2...@online.de" <Patrick2...@online.de>
wrote:

Lalu

unread,
Jul 11, 2010, 9:53:17 AM7/11/10
to GermanOffice-Opfer
Hallo allerseits,

leider kann ich nicht teilnehmen (Anreisekosten von München stehen in
keinem Verhältnis zu meinen Forderungen), würde mich aber freuen, wenn
Du, Kathrin, und ggf. weitere Teilnehmer hier nach der
Gläubigerversammlung eine kurze Zusammenfassung einstellen könntet.

Lieder liegen mir noch gar keine belastbaren Informationen über das
Verfahren vor, so daß es für mich schwer zu beurteilen ist, ob
entscheidende Entscheidungen getroffen werden könnten.

Wichtig ist, daß vertrauenswürdige Personen in den Gläubigerausschuß
kommen. Der Ausschuß ist im Verfahren regelmäßig der erste Anlaufpunkt
für den Verwalter. Darüber hinaus sollte von Seiten der Gläubiger
(=wir) entschieden Front gegen die beantragte Restschuldbefreiung
gemacht werden. Sofern die Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter nicht
zufrieden sind, kann darüber hinaus auch ein neuer Insolvenzverwalter
gewählt werden. Auch wenn ich bislang nicht glücklich mit dem
Verfahrensablauf bin (Ich habe noch keine Aussage dazu erhalten, ob
meine Forderung zur Tabelle anerkannt wurde), würde ich von der Wahl
eines neuen Insolvenzverwalters warnen, da ein solcher sich erst
wieder einarbeiten muß, was regelmäßig recht ineffizient ist.

Dies auf die Schnelle. Gern stehe ich für Fragen per Telefon zur
Verfügung (habe als Anwalt immer wieder mit Insolvenzen zu tun),
sollte jemand die Nummer benötigen: Bitte melden.

Beste Grüße

Lars

Opfer Germanoffice

unread,
Jul 12, 2010, 2:25:51 PM7/12/10
to GermanOffice-Opfer
Hallo,

so, dann also hier ein kurzer Überblick darüber, wie die
Gläubigerversammlung heute gelaufen ist. Wenn irgendjemand der
Anwesenden noch etwas hinzuzufügen hatte, bitte - da wegen der Hitze
die Fenster direkt neben der dicht befahrenen Straße offenstanden, ist
es leicht möglich, dass bei mir die eine oder andere Kleinigkeit durch
den Straßenlärm nicht oder falsch ankam...

Es waren neben Herrn Staroselski und dem zuständigen Rechtspfleger nur
7 Gläubiger anwesend (von geschätzten 4700!). Herr Körfgen war nicht
anwesend, was für diejenigen, die ihre Forderungen mit der
Zusatzbemerkung, dass diese Forderung "aufgrund unerlaubter
Handlungen" entstanden sei, angemeldet haben, vorteilhaft ist: Herr
Körfgen wird durch den Insolvenzprozess innerhalb nach 6 Jahren von
all seinen "normalen" Schulden befreit ("Restschuldbefreiung"), wenn
er sich in diesen 6 Jahren an gewisse Vorgaben des Gerichts hält. Von
Schulden aufgrund "unerlaubter Handlungen" wird er aber nicht befreit.
Allerdings hätte er sich herauswinden können, wenn er bei dieser
Sitzung gegen unsere Forderungen aufgrund unerlaubter Handlungen
Widerspruch eingelegt hätte. Dann wäre unsere einzige Möglichkeit
gewesen, dagegen zu klagen, was in der Praxis zu teuer und unwändig
wäre. Da er aber nicht erschienen ist, sind alle Forderungen, die bis
zum 31.05. aufgrund unerlaubter Handlungen angemeldet wurden, auch als
solche anerkannt. Wenn Herrn Körfgen die anderen Schulden also in 6
Jahren erlassen werden, haben wir auch danach noch weiterhin einen
Rechtsanspruch darauf, dass er unsere Forderungen aufgrund unerlaubter
Handlungen erfüllt.In der Praxis wird das allerdings vermutlich keinen
ernsthaften Unterschied machen, da bei Herrn Körfgen anscheinend
nichts mehr zu holen ist und vermutlich auch in 20 Jahren nichts zu
holen sein wird. Aber man weiß ja nie...

(Wer seine Forderungen ohne den Hinweis auf unerlaubte Handlungen
angemeldet hat, kann dies übrigens meines Verständnisses nach noch
nachholen, allerdings hat Herr Körfgen wieder Gelegenheit, gegen diese
Widerspruch einzulegen... Wer seine Forderungen mit einem Hinweis, in
welcher Form auch immer, auf unerlaubte Handlungen angemeldet hat und
sich nicht sicher ist, ob diese auch als solche anerkannt wurden, kann
vermutlich beruhigt sein: Laut Herrn Staroselski wurden sehr viele
Forderungen aufgrund unerlaubter Handlungen aufgenommen, auch ohne
nähere Beweisführung, weshalb man unerlaubte Handlungen unterstellt.
Ein bloßer formloser Vermerk "aufgrund unerlaubter Handlungen, siehe
laufendes Strafverfahren" o.ä. genügte anscheinend. Und da Herr
Körfgen nicht widersprochen hat, sind diese Forderungen also
rechtsgültig.)

Ansonsten ist die Lage aber ziemlich düster: Herrn Körfgens
Hauptproblem sind ca. 10 Millionen Schulden beim Finanzamt, insgesamt
mit unseren Bestellungen usw. sind es ca. 11-12 Millionen ausstehende
Forderungen. Zu holen ist bei Herrn Körfgen praktisch nichts. Das
einzige Geld, weswegen wir vielleicht am Ende doch noch auf eine Quote
von ca. 5-7% Rückerstattung hoffen können (nicht sicher, aber immerhin
eine Hoffnung), könnte daher kommen, dass Herr Körfgen kurz vor der
Insolvenz ca. 1.5 Millionen an das Finanzamt gezahlt hat. Da das
innerhalb von drei Monaten vor der Insolvenzanmeldung geschah, kann
Herr Staroselski versuchen, dieses Geld vom Finanzamt
zurückzuverlangen. Wir haben ihm die Vollmacht erteilt, dass er die
nötigen rechtlichen Schritte dazu unternimmt...

Des weiteren sollen Berichte des Insolvenzverwalters und andere
Informationen, die unseren Fall betreffen, im Internet zur Verfügung
gestellt werden. Dazu erhalten wir demnächst wieder Post des
Insolvenzverwalters. (Ich werden hier posten, wenn ich diesen Brief
kriege - wer dann selbst keinen erhält, sollte vermutlich beim
Insolvenzverwalter nachfragen...) - Wer seine Forderungen noch nicht
angemeldet hat, kann dies weiterhin schriftlich tun (vermutlich noch
eine ganze Weile, bis zum sogenannten "Schlusstermin", der noch nicht
feststeht). Gläubigerausschuss wurde keiner bestimmt (es wurde auch
nicht dagegen gestimmt, er wurde gar nicht angesprochen, vermutlich,
weil der Fall ziemlich geradlinig ist und ein Gläubigerausschuss nur
die Verfahrenskosten in die Höhe treiben würde, also unsere Endquote
reduzieren). Die Verfahrenskosten sind übrigens nach festen Tabellen
festgelegt und belaufen sich insgesamt auf ca. 170.000 Euro... Das
scheint mir durchaus legitim für einen Fall dieser Größenordnung, und
Forderungen, dass sich Gericht und die Anwälte hier nach Herzenslust
die Taschen vollscheffeln, wie hier im Forum gelegentlich unterstellt
wurde, gehen wohl etwas über das Ziel hinaus.

Soviel fällt mir jetzt auf Anhieb ein. Wie gesagt, wenn irgendjemand
noch etwas hinzufügen möchte, es ist sicher jeder hier interessiert
daran...

Viele Grüße,

Kathrin

geisberg

unread,
Jul 27, 2010, 2:45:45 AM7/27/10
to GermanOffice-Opfer
Hallo Kathrin,

vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht. Nun heißt es warten auf
Nachricht vom Insolvenzverwalter.

Gruß
Rita

Uwe Mönks

unread,
Aug 7, 2010, 11:40:04 AM8/7/10
to germanoff...@googlegroups.com
Hallo zusammen,

ich bin ein wenig von folgender Meldung auf heise.de �berrascht worden:

*Haftstrafe f�r Internetbetrug*

Wegen Internetbetrugs in 2031 F�llen hat das Bonner Landgericht am
Freitag einen Mann zu f�nfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 39-j�hrige
Angeklagte hatte den Kunden die bereits in Vorkasse bezahlte Ware nicht
geliefert. Der Schaden summierte sich innerhalb von drei Monaten auf 610
000 Euro.

Um mit seinem Internetportal German Office in den Preissuchmaschinen
immer der billigste zu sein und damit an erster Stelle zu stehen, hatte
er die Artikel ohne Umsatzsteuer-Aufschlag angeboten. Als er dem Fiskus
die Millionen nachzahlen musste, fing er im November 2009 an, die Kunden
zu betr�gen. Nach drei Monaten hagelte es Strafanzeigen gegen den
Online-Shop, der vor allem Elektro-Artikel im Angebot hatte.

Wegen des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung in H�he von 7,7
Millionen Euro muss sich der Angeklagte noch in einem gesonderten
Verfahren verantworten.
dpa (je)

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Haftstrafe-fuer-Internetbetrug-1052180.html

Hatte nicht erwartet, dass Herr K. so schnell verurteilt wird. F�r alle
die Anzeige erstattet haben: Wurdet ihr davon in Kenntnis gesetzt bzw.
wusstet ihr �berhaupt von der Verhandlung? Gibt's nun also Geld zur�ck?

Bin mal gespannt, wie hoch die Gesamthaftstrafe, also inkl. der noch
ausstehenden Verhandlung, f�r ihn wird.

Viele Gr��e
Uwe

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