Hallo,
ich habe dort noch ein bisschen weitergeschaut, und diese älteren
Artikel gefunden... (Allerdings noch nichts weiteres zum laufenden
Verfahren...)
1.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=769975
2.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=771172
(Letzter war hier im Wesentlichen schon aus anderer Quelle gepostet
worden, das hier ist aber ein bisschen detaillierter...)
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1.
Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an
Von Rita Klein
Rheinbach/Bonn. Als seine Mitarbeiter im Januar noch fleißig
arbeiteten, stand schon längst fest: Dieses Unternehmen ist zum
Scheitern verurteilt. Seit Dienstag sitzt der Rheinbacher Unternehmer,
der mit seiner Internetfirma pleite ging, sieben Mitarbeiter
arbeitslos machte, einen Steuerschaden in Millionenhöhe verursachte
und Tausende von Kunden prellte, wegen Betruges vor dem Bonner
Landgericht.
Die Anklage wirft dem 39-Jährigen, der wegen Betruges erheblich
vorbestraft ist und schon mehr als sechs Jahre hinter Gittern
verbrachte, gewerbsmäßigen Betrug in 2 036 Einzelfällen vor. Und er
legt gleich zu Beginn des Prozesses vor der 3. großen Strafkammer ein
Geständnis ab. Die Chancen abzustreiten, was er angerichtet hat,
tendieren allerdings auch gegen Null.
Nach seiner Haftentlassung machte sich der gelernte Bürokaufmann mit
einem Geschäft für Bürodienstleistungen selbstständig, aus dem 2005/06
ein Online-Shop für Elektronik aller Art wurde. Seine Geschäftsidee:
Er wollte der billigste Anbieter sein. Und so wurden seine am Ende
sieben Mitarbeiter angewiesen, wie sie später als Zeugen berichteten,
per Internet-Suchmaschine immer den günstigsten Preis zu suchen, um
den möglichst noch zu unterbieten.
Und viele Kunden bissen an. Doch das Geschäftsmodell konnte, wie
Kammervorsitzender Klaus Reinhoff dem Angeklagten schließlich vorhält,
auf Dauer nicht funktionieren. Denn: Der Angeklagte verdiente selbst
oft kaum etwas an dem Handel, und da er den Kunden auch keine
Mehrwertsteuer berechnete, um immer der Günstigste zu sein, hatte er
auch kein Geld, um diese Umsatzsteuer abzuführen.
Also tat er es auch nicht. Was dann passierte, schilderte einer der
Mitarbeiter so: Im Dezember 2009, als sein Chef gerade in den USA
weilte, kam ein Brief vom Finanzamt. Und da der 39-Jährige alle, aber
auch alle Finanzgeschäfte selbst erledigte, selbst im Urlaub noch jede
einzelne Zahlung persönlich abzeichnete, habe er ihn angerufen und
gefragt, ob er den Brief öffnen solle. Als sein Chef ja gesagt habe,
habe er ihn geöffnet.
"Und dann habe ich erst mal eine halbe Flasche Averna getrunken",
schilderte der Mitarbeiter seine Gefühle. So geschockt sei er gewesen
von der Steuerforderung von 700 000 Euro. Nun nahm das Unheil seinen
Lauf: Der 39-Jährige zahlte die Steuern vom Geld der Kunden, das diese
für ihre Ware im Voraus zahlen mussten. Ohne Vorkasse aber lieferte
auch der Großhändler nicht.
Das Finanzloch wurde immer größer, immer mehr Kunden erhielten nichts
mehr für ihr Geld, zeigten den Internet-Betrüger an, und die
Steuerbehörden schickten weitere Forderungen. Der 39-Jährige aber
beruhigte seine Mitarbeiter, ließ sie weiterarbeiten, bis im Januar
die Insolvenz bekannt wurde. Mittlerweile soll sich der
Umsatzsteuerschaden auf sieben Millionen Euro belaufen. Ein
diesbezügliches Strafverfahren läuft in Köln, in Bonn geht es nur um
den Betrug.
Artikel vom 04.08.2010
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2.
Rheinbacher Betrüger geht fünfeinhalb Jahre in Haft
Rheinbach/Bonn. (jeo) Tausende Kunden bestellten in den vergangenen
Jahren Elektronikartikel bei einem Rheinbacher Internethandel. Denn
die Devise des 39 Jahre alten Geschäftsbetreibers lautete: Immer der
günstigste Anbieter sein.
Doch zuletzt warteten mindestens 2 031 Kunden vergeblich auf die von
ihnen bestellte und per Vorkasse bezahlte Ware. Der Grund: Das Geld
wurde dazu benutzt, aufgrund eines Umsatzsteuerschwindels angefallene
Steuernachzahlungen zu begleichen.
Am Freitag wurde der geständige Internethändler vom Bonner Landgericht
- wie vom Staatsanwalt gefordert - wegen gewerbsmäßigen Betruges zu
einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der
Gesamtschaden bei den 2 031 Opfern beläuft sich auf 610 000 Euro.
Doch laut dem Insolvenzverwalter ist der tatsächliche Schaden deutlich
höher. Offenbar wurden noch viel mehr Kunden um ihr Geld gebracht. Die
Kammer warf dem einschlägig vorbestraften Angeklagten vor, "erst
richtig losgelegt" zu haben, als der Umsatzsteuerschwindel aufgefallen
war.
Zunächst hatte der 39-Jährige, der bereits mehr als sechs Jahre im
Gefängnis saß, die Ware nach dem Erhalt des Geldes der Kunden stets
regulär bei einem Großhändler in Frankreich bestellt und diesen
bezahlt - ohne Umsatzsteuer. Denn die hätte er erst hier in
Deutschland in den Rechnungen ausweisen und dann abführen müssen.
Nach einer Durchsuchung der Büros durch die Steuerfahndung im Jahr
2009 wurde eine Nachzahlung von 700 000 Euro fällig. Erst da
entschloss sich der Angeklagte zu den vorliegenden Betrügereien, so
der Kammervorsitzende. Jetzt steht dem Verurteilten auch noch ein
Steuerstrafverfahren in Köln bevor: Der Umsatzsteuerschaden soll sich
auf sieben Millionen Euro belaufen.
Artikel vom 07.08.2010