On Sat, 17 Nov 2012 19:07:03 +0100, Ulrich Gierschner wrote:
> nachdem mein HP 630 nach einigen malen Benutzung den Lüfter nicht mehr
> einschaltet (wenn man den Akku komplett rausnimmt und das Gerät stromlos
> macht jedoch beim nächsten einschalten schon) wollte ich es nun
> einschicken.
>
> Mindfactory ist übrigens [Zynismus_on] seeeeehr kulant [Zynismus_off]:
>
> Das Teil wurde vor knapp 7 Monaten bei Mindfactory gekauft und die
> halten sich EXAKT an die 6 Monate Gewährleistung, danach verlangen sie -
> BGB-Konform - das ich denen Nachweise das der Fehler schon beim Kauf
> vorlag... Egal
Dann tu das doch einfach. Bring das Ding zu einem Sachverständigen, laß
es begutachten und schick dessen Rechnung gleich mit. Bevor es die
Beweislastumkehr gab, war der Nachweis nämlich schon in den ersten sechs
Monaten zu führen und einige Unbelehrbare haben das dann bis zum Ende
rechtlich durchexerziert. Dabei wurde u. a. die sog. Keimtheorie
entwickelt.
> Aber die nächste Hürde ist schon da:
>
> Wie schicke ich das Teil zu HP zurück?
Auf keinen Fall!
> Also "Garantie" habe ich noch - aber nur noch wenige Tage....
Dann bekommst Du das Gerät vielleicht repariert, dann läuft Deine
Garantie ab und Dein Händler ist beim nächsten Mangel aus der Sache raus,
weil HP an dem Gerät dran war.
Deine Möglichkeiten nach § 439 BGB sind viel besser. Verlange ein Nicht-
Montags-Gerät.
Joseph