Lars Gebauer schrieb:
> Am 25.02.2021 um 19:14 schrieb Thomas Hochstein:
> > Ein Durchsuchungsbeschluss, der das Durchsuchungsziel und den
> > Durchsuchungsort nicht sachlich und räumlich begrenzt, ist
> > rechtswidrig; das schließt solche Beschlüsse natürlich aus, aber "oft"
> > treten sie eher nicht auf.
>
> Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, wurden
> die privaten Smartphones der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
> ausgelesen,
Natürlich. Wo, wenn nicht dort, würdest Du entsprechende Informationen
vermuten? Die Wahrscheinlichkeit, dort Beweismittel zu finden, ist
jedenfalls höher als in Akten; die wenigsten Straftäter legen ihre
Absichten in inkriminierender Form in offiziellen Unterlagen nieder.
> Mitarbeiterinnen mußten ihre Handtaschen ausleeren,
Auch das ist grundsätzlich sinnvoll.
> sogar *auf* den Deckenleuchten (!) wurde nach versteckten
> Beweismitteln gesucht ...
Deshalb heißt es "Durchsuchung".
Wonach gesucht wird und wie intensiv die Suche erfolgt, hängt
natürlich von den Vorwürfen ab, aber auch davon, ob mit
Verdunkelungshandlungen zu rechnen ist und ob die Betroffenen
möglicherweise vorgewarnt waren, bspw. durch Presseberichterstattung.
Die Übergänge sind da fließend - die Vorgehensweise beginnt auf der
einen Seite mit dem Abstellen auf Kooperation, d.h. der bloßen Vorlage
des Durchsuchungsbeschlusses mit der Aufforderung, die Beweismittel
herauszugeben (verbunden mit dem Risiko, dass sie stattdessen
vernichtet werden) und endet auf der anderen Seite mit einem
schlagartigen Eindringen, dass durch sofortige Sistierung aller
anwesenden Personen ein Vernichtung von Beweismitteln sicher
ausschließt. Auch die Vorgehensweise variiert, von einem bloßen
"Durchgang" mit Erläuterungen ("hier haben wir unsere Akten über die
Impfplanung") über eine Durchsicht (Öffnen aller Schränke, zumindest
Durchblättern aller Ordner) bis hin zur Suche nach Verstecken und
Hohlräumen.
Welche Vorgehensweise "richtig" ist, ist Bewertungsfrage. Wird bei der
Durchsuchung von Büroräumen auf den Deckenleuchten nachgesehen - was
vergleichsweise wenig aufwendig ist und auch wenig in
Betroffenenrechte eingreift -, ist der eine schon empört; wird eine
verschlossene Schreibtischschublade eines abwesenden Mitarbeiters
nicht aufgebrochen oder nicht unter dem Besteckeinsatz in der Teeküche
nachgeschaut und es stellt sich später heraus, dass dort wichtige
Beweismittel nicht aufgefunden wurden, ist der andere empört.
Die unterschiedliche Bewertung findet sich ja hier schön in
<s17jeg...@wxp-nb-pm.local> und
<
20210225075555.7c1...@rotfl.franken.de> vorgeführt:
für den einen ein Beispiel für die saublöden Juristen, die bestenfalls
unfreiwillig komisch sind, für den anderen die naheliegenste Maßnahme
überhaupt. Und das liegt selbstverständlich nicht an abweichenden
Bewertungsmöglichkeiten, sondern daran, dass Durchsuchungen - wenn man
sie durchführt - "gerne als Einschüchterungs- und Machtmittel
missbraucht werden" bzw. - wenn man sie nicht durchführt -, dass die
Justiz auch heute noch auf dem rechten Auge blind ist und
Naziverbrecher decken möchte, wo doch offensichtlich ist, dass man
dort was finden würde.
> Leute! Es geht hier um eine möglicherweise erschlichene Impfung. Und
> nicht um Koks-Großhandel mit Millionen-Umsätzen!
Genau. Es geht um ein Beispiel der verbrecherischen Politkaste, die
für ihr persönliches Wohl über die Leichen der alten Menschen, die das
kapitalistische System nicht mehr verwerten kann, und der prekär
bezahlten Pflegekräfte geht, aber nicht um den zu Unrecht
kriminalisierten Konsum von Genussmitteln im Rahmen des Rechts auf
Rausch.
You see?
-thh