Damit wird vor Gericht ein abgesandtes Fax als zugegangen angesehen
und ersetzt das unglaublich teure Einschreiben mit R�ckschein.
Ich habe einen GMX-Account. �ber ein vir GMX versandtes Fax erhalte
ich kurz nach Versand eine Best�tigung per EMals, Betreff: "Ihr Fax an
4940xxxxx wurde erfolgreich zugestellt", anh�ngend eine Tiff-Grafik
mit dem Fax, darin Sende- und Empf�nger-Fax-Nr., Datum und Uhrzeit.
Das Fax hat k eine Unterschrift von mir.
Ist das von GMX erhaltene Mail mit der Tiff-Datei ein "voll
qualifiziertes Sendeprotokoll"?
Gru� Hans
Hans Preisker
HPreisker <reks...@dodgeit.com> schrieb
>EMals, Betreff: "Ihr Fax an
>4940xxxxx wurde erfolgreich zugestellt", anh�ngend eine Tiff-Grafik
>mit dem Fax, darin Sende- und Empf�nger-Fax-Nr., Datum und Uhrzeit.
>Das Fax hat k eine Unterschrift von mir.
Du weisst doch bestimmt wie einfach man Grafikdateien manipulieren
kann ohne dass es wirklich nachweisbar ist.
Ich schaetze eine simple Grafikdatei wird nicht wirklich als
'qualifiziertes Sendeprotokoll' anerkannt.
Klar laesst sich auch ein Ausdruck eines faxgeraetes manipulieren,
doch ist das ggf. noch aufwaendiger und evtl. einfacher
nachzuvollziehen.
> in den ct-TV-Sendungen (ct-Magazin beim Hessischen Rundfunk) wird
> öfters vom "voll qualifizierten Sendeprotokoll" gesprochen.
> Damit wird vor Gericht ein abgesandtes Fax als zugegangen angesehen
> und ersetzt das unglaublich teure Einschreiben mit Rückschein.
Im Zweifelsfall hängt das derzeit immer noch vom jeweiligen Gericht ab.
Nähere Infos hierzu z.b. unter
http://www.law-blog.de/433/nachweis-des-fax-zugangs/
Das BGH hat hierüber wohl noch nicht entschieden, zumindest habe ich
diesbezüglich außer dem Aktenzeichen noch nichts gefunden.
> Ist das von GMX erhaltene Mail mit der Tiff-Datei ein "voll
> qualifiziertes Sendeprotokoll"?
Ich stimme hier Shinji zu, dass gerade Computerfaxbestätigungen viel zu
leicht zu manipulieren sind. Beim herkömmlichen Fax ist es schon
schwieriger, das Protokoll zu manipulieren.
Ein Protokoll, dass eine (verkleinerte/teilweise) Reproduktion des
gesandten Dokuments zeigt und ein OK enthält, in Verbindung mit einem
EVN des Telefonanbieters, der die Sendezeit bestätigt, könnte vor
Gericht mittlerweile einigermassen Chance auf Erfolg haben, wenn ich die
Urteile aus o.g. Link richtig deute.
Bye
Rick
>
>Von: HPreisker
>
>> in den ct-TV-Sendungen (ct-Magazin beim Hessischen Rundfunk) wird
>> �fters vom "voll qualifizierten Sendeprotokoll" gesprochen.
>> Damit wird vor Gericht ein abgesandtes Fax als zugegangen angesehen
>> und ersetzt das unglaublich teure Einschreiben mit R�ckschein.
>
>Im Zweifelsfall h�ngt das derzeit immer noch vom jeweiligen Gericht ab.
>N�here Infos hierzu z.b. unter
>http://www.law-blog.de/433/nachweis-des-fax-zugangs/
>
>Das BGH hat hier�ber wohl noch nicht entschieden, zumindest habe ich
>diesbez�glich au�er dem Aktenzeichen noch nichts gefunden.
>
>> Ist das von GMX erhaltene Mail mit der Tiff-Datei ein "voll
>> qualifiziertes Sendeprotokoll"?
>
>Ich stimme hier Shinji zu, dass gerade Computerfaxbest�tigungen viel zu
>leicht zu manipulieren sind. Beim herk�mmlichen Fax ist es schon
>schwieriger, das Protokoll zu manipulieren.
>
>Ein Protokoll, dass eine (verkleinerte/teilweise) Reproduktion des
>gesandten Dokuments zeigt und ein OK enth�lt, in Verbindung mit einem
>EVN des Telefonanbieters, der die Sendezeit best�tigt, k�nnte vor
>Gericht mittlerweile einigermassen Chance auf Erfolg haben, wenn ich die
>Urteile aus o.g. Link richtig deute.
>
>Bye
> Rick
Tag Rick, danke f�r den Link. Ich entnehme diesem Link, das die
Anforderungen der Gerichte geringer werden, es also NICHT mehr der
Verkleinerung des originalen Faxes bedarf.
Zur M�glichkeit der F�lschung von Tif-Dateien: da stimme ich meinen
beiden Vorrednern NICHT zu: klar ist F�lschung einer Tif-Datei eine
Kleinigkeit, aber der Ausdruck des Sendeprotokolls mindestens ebenso:
es kommt nur 1 Schritt dazu: das Sendeprotokoll mu� nur gescannt
werden und die dann vorliegende Datei kann gef�scht werden.
Bei dem GMX-Fax habe ich in meinem Postfach ein Mail vom
GMX-Faxserver.
Wenn ich mit einem GMX-Fax-Nachweis zB die K�ndigung eines
Mobilfunkvertrages beweisen m�chte, dann kann ich doch nicht von
vornherein als F�lscher verd�chtigt werden. �hnliche Grunds�tze gelten
im Steuerrecht: ich mu� steuerliche Tatbest�nde glaubhaft machen,
nicht unbedingt bewesen.
Mfg
Hans
PS: das Problem der fehlenden Unterschrift ist noch offen!
Hans Preisker
> Im Zweifelsfall hängt das derzeit immer noch vom jeweiligen Gericht
> ab.
Das hängt nicht im Zweifelsfall vom Gericht ab, es hängt immer vom
Gericht ab, wenn vor selbigem gestritten wird :-)
> Ich stimme hier Shinji zu, dass gerade Computerfaxbestätigungen viel
> zu leicht zu manipulieren sind. Beim herkömmlichen Fax ist es schon
> schwieriger, das Protokoll zu manipulieren.
Es kommt nicht primär darauf an, ob das Protokoll manipulierbar ist
(obgleich das natürlich im Einzelfall bei der Beurteilung des
Beweiswerts durchaus bedeutend sein kann) weil /jedes/ Beweismittel
manipulierbar ist. Selbst Zeugen können lügen und das sogar, ohne daß
stets objektiv nachweisbar wäre. Das entscheidende Problem beim
Sendeprotokoll ist vielmehr, daß es lediglich beweisen könnte, daß ein
Fax versandt wurde. Es besagt nicht, daß es auch angekommen ist und da
es hinreichend Möglichkeiten gibt, daß ein Faxgerät ein positives
Sendeprotokoll ausspuckt, obwohl aus dem Empfängerfax nichts herauskam,
ist das Sendeprotokoll als Nachweis des /Zugangs/ untauglich.
MfG
Rupert
> stets objektiv nachweisbar wᅵre. Das entscheidende Problem beim
> Sendeprotokoll ist vielmehr, daᅵ es lediglich beweisen kᅵnnte, daᅵ ein
> Fax versandt wurde. Es besagt nicht, daᅵ es auch angekommen ist und da
> es hinreichend Mᅵglichkeiten gibt, daᅵ ein Faxgerᅵt ein positives
> Sendeprotokoll ausspuckt, obwohl aus dem Empfᅵngerfax nichts herauskam,
> ist das Sendeprotokoll als Nachweis des /Zugangs/ untauglich.
Nun, in meinem Link konntest du nachlesen, dass bereits zwei Gerichte
das anders entschieden haben. Trotzdem gebe ich dir dahingehend recht,
dass ich ein (fᅵr mich) wichtiges Schriftstᅵck lieber (ggf. zusᅵtzlich)
auf anderem Wege dem Empfᅵnger zukommen lassen wᅵrde.
Und: Ich stimme auch dem erwᅵhnten Gutachten, dass die
Wahrscheinlichkeit eines Nicht-Empfangs bei "OK" gegen 0% tendiert,
nicht zu.
Ich kenne mindestens zwei Fᅵlle, in denen das Fax zwar am Gerᅵt ankam,
aber dort nicht lesbar heraus.
Bei einem, weil die Patrone des Tintendruck-Faxgerᅵtes leer war, ohne
dass das Fax dies reklamiert hᅵtte -> weisses Blatt.
Beim zweiten, weil die Thermotransferrolle verkehrt herum eingelegt war
-> weisses Blatt.
Ein Einschreiben kostet gerade mal EUR 2,05 (mit Rᅵckschein EUR 3,85).
Wer da lieber eine unsichere Variante wᅵhlt, streitet wohl gern. :)
Bye
Rick
HPreisker <reks...@dodgeit.com> schrieb
>Zur M�glichkeit der F�lschung von Tif-Dateien: da stimme ich meinen
>beiden Vorrednern NICHT zu: klar ist F�lschung einer Tif-Datei eine
>Kleinigkeit, aber der Ausdruck des Sendeprotokolls mindestens ebenso:
>es kommt nur 1 Schritt dazu: das Sendeprotokoll mu� nur gescannt
>werden und die dann vorliegende Datei kann gef�scht werden.
... und dann wieder drucken. An diesen Stellen kann man ggf. versuchen
nachzuweisen ob der Druck wirklich aus dem Faxgeraet stammt (gutes
beispiel ist ein Laserausdruck, den man dem Gericht als Protokoll
unterschieben will obwohl man einen Tinten- oder Thermofaxer hat 8)
Aber meist sehen gescannte und wieder gedruckte Dokumente immer ein
bisserl schlechter als das Original aus.
>Wenn ich mit einem GMX-Fax-Nachweis zB die K�ndigung eines
>Mobilfunkvertrages beweisen m�chte, dann kann ich doch nicht von
>vornherein als F�lscher verd�chtigt werden.
nein, aber damit kann man auch nicht ze�wingend davon ausgehen, dass
es ein "voll qualifiziertes Sendeprotokoll" ist.
> Ein Einschreiben kostet gerade mal EUR 2,05 (mit R�ckschein EUR
> 3,85). Wer da lieber eine unsichere Variante w�hlt, streitet wohl
> gern. :)
Und was bewei�t das? Das du ein Einschreiben an den beannten Empf�nger
verschickt hast. OB da nun eine K�ndigung oder ein Wei�es Blat mit
Leck mich drauf drin war bewei�t das hingegen nicht.
Und Tsch�ss J�rg
--
An Grunds�tzen h�lt man nur fest, solange sie nicht auf die Probe gestellt
werden; geschieht das, so wirft man sie fort wie der Bauer die Pantoffeln
und l�uft, wie einem die Beine nach der Natur gewachsen sind.
(Otto F�rst von Bismarck)
>> Ein Einschreiben kostet gerade mal EUR 2,05 (mit Rückschein EUR
>> 3,85). Wer da lieber eine unsichere Variante wählt, streitet wohl
>> gern. :)
> Und was beweißt das? Das du ein Einschreiben an den beannten Empfänger
> verschickt hast. OB da nun eine Kündigung oder ein Weißes Blat mit
> Leck mich drauf drin war beweißt das hingegen nicht.
(Ein einfaches "s" genügt.)
Letzenendes geht es nicht darum, ob etwas "bewiesen" ist, sondern darum,
ob etwas vor Gericht Stand hält. Und bisher haben dafür Einschreiben,
mindestens aber Einschreiben mit Rückschein, ausgereicht.
Und das wiederum reicht mir als Absender. :)
Bye
Rick
> Letzenendes geht es nicht darum, ob etwas "bewiesen" ist, sondern
> darum, ob etwas vor Gericht Stand hᅵlt. Und bisher haben dafᅵr
> Einschreiben, mindestens aber Einschreiben mit Rᅵckschein,
> ausgereicht.
> Und das wiederum reicht mir als Absender. :)
Auᅵerdem scheinen mir Einschreiben mit Rᅵckschein die Aufmerksamkeit der
Sachbearbeiter beim Empfᅵnger zu fᅵrdern. Jedenfalls war das bei meiner
Kᅵndigung bei T-Online damals so. Das erste normal versandte
Kᅵndigungschreiben ist rᅵtselhaft bei T-Online verschollen. Die
2. Version mit Rᅵckschein haben sie sich dann nicht mehr getraut zu
entsorgen.
--
Zensurfreie DNS-Server: 85.214.73.63
oder: http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/#how-tos
> Von: J�rg Tewes
>>> Ein Einschreiben kostet gerade mal EUR 2,05 (mit R�ckschein EUR
>>> 3,85). Wer da lieber eine unsichere Variante w�hlt, streitet wohl
>>> gern. :)
>> Und was bewei�t das? Das du ein Einschreiben an den beannten
>> Empf�nger verschickt hast. OB da nun eine K�ndigung oder ein
>> Wei�es Blat mit Leck mich drauf drin war bewei�t das hingegen
>> nicht.
> (Ein einfaches "s" gen�gt.)
Ups. :-)
> Letzenendes geht es nicht darum, ob etwas "bewiesen" ist, sondern
> darum, ob etwas vor Gericht Stand h�lt. Und bisher haben daf�r
> Einschreiben, mindestens aber Einschreiben mit R�ckschein,
> ausgereicht. Und das wiederum reicht mir als Absender. :)
Imho haben Gerichte aber auch schon entschieden das ein Fax
ausreichend ist. Ich m��te da aber noch mal nach suchen.
Und Tsch�ss J�rg
--
"Optimismus ist, bei Gewitter auf dem h�chsten Berg in einer
Kupferr�stung zu stehen und Schei� G�tter! zu rufen."
>> Letzenendes geht es nicht darum, ob etwas "bewiesen" ist, sondern
>> darum, ob etwas vor Gericht Stand hält. Und bisher haben dafür
>> Einschreiben, mindestens aber Einschreiben mit Rückschein,
>> ausgereicht. Und das wiederum reicht mir als Absender. :)
> Imho haben Gerichte aber auch schon entschieden das ein Fax
> ausreichend ist. Ich müßte da aber noch mal nach suchen.
Wir bewegen uns im Kreis. In der ersten Antwort von mir in diesem Thread
habe ich auf eine URL verwiesen, in der diese Urteile benannt sind.
Trotzdem bleibt Fakt, dass bisher mW *NIE* gegen ein Einschreiben (mit
Rückschein) entschieden wurde und das deswegen für mich als Absender die
bessere Lösung ist.
Vielleicht magst du erst den Thread nochmal durchlesen, bevor wir hier
weiter diskutieren?
Bye
Rick
> Imho haben Gerichte aber auch schon entschieden das ein Fax
> ausreichend ist. Ich müßte da aber noch mal nach suchen.
Natürlich reicht für eine Kündigung und dergleichen ein Fax - es muß
eben nur ankommen...
MfG
Rupert