>in der erlaubnis stand nichts, dass sie nur veruebergehend sei. ich habe
>mir eine suendteure anlage gekauft, mit decodern und jahresvertraegen fuer
>pay tv, die nicht ueber kabel zu sehen sind. kennt jemand urteile?
Martin Freiberg hat mal dazu gepostet, dass eine Alternative sei, die
Schuessel an einem festen Staender zu montieren (nicht am Balkon,
Haus), dann waere sie - quasi mobil - nicht mehr zu beanstanden.
Ansonsten wird es genuegen, dass man ein bestimmtes Programm im Rahmen
der Informationsfreiheit als unabdingbar deklariert, bei Deiner
aegyptischen Frau sowieso, ansonsten kannst Du vielleicht selbst ein
berufliches Interesse aus dem Hut zaubern (schriftstellerische und
journalistische Recherchen zum Beispiel). Ich wuerde - wenn noetig -
ein psychologisches Gutachten erbringen lassen, dass belegt, wie meine
Japan-Sehnsucht nur durch den Empfang des jap. Fernsehens gemildert
wird ;-) Das ist naemlich ebenso moeglich, wie mein afrikanischer
Nachbar seine Heimatgefuehle durch entsprechende Sender pflegt.
>berufliches Interesse aus dem Hut zaubern (schriftstellerische und
>journalistische Recherchen zum Beispiel). Ich wuerde - wenn noetig -
>ein psychologisches Gutachten erbringen lassen, dass belegt, wie meine
>Japan-Sehnsucht nur durch den Empfang des jap. Fernsehens gemildert
>wird ;-) Das ist naemlich ebenso moeglich, wie mein afrikanischer
>Nachbar seine Heimatgefuehle durch entsprechende Sender pflegt.
In den frühen 80ern hat mal ein gebürtiger Münchner über mehrere
Instanzen hinweg die Erlaubnis für seine recht aufwendige
Kurzwellenantenne mit der Begründung durchgedrückt, er sei zum Islam
übergetreten und müsse zur weiteren Festigung seines Glaubens gegen
die Versuchungen des westlichen Lebens jetzt mindestens einmal täglich
die Ansprache des Ayatollah auf Radio Teheran hören...
Nein, das darf er nicht. Das BVerfG hat genau diesen Fall schon einmal
entschieden, nachzulesen in BVerfGE 90, 27. Du findest diese
Entscheidung auch unter folgender Adresse:
http://www.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/glaw/bv090027.html.
Gruß,
Jens
>hallo,
>
>vor zwei jahren hatte uns der vermieter die erlaubnis gegeben, eine
>satellitenschuessel am balkon anzubringen. meine frau ist aegypterin.
>mittlerweile wurde das haus verkabelt. mit der begruendung, dass jetzt
>auslaendische programme zu empfangen seien, fordert der vermieter nun,
>dass ich die schuessel entferne. darf er das?
>
>in der erlaubnis stand nichts, dass sie nur veruebergehend sei. ich habe
>mir eine suendteure anlage gekauft, mit decodern und jahresvertraegen =
fuer
>pay tv, die nicht ueber kabel zu sehen sind. kennt jemand urteile?
>
....im Kabel gibt es doch keine aegyptischen bzw. arabischen Sender?
Dann stellt sich doch fuer Euch das Kabel nicht als Alternative dar.
Ich glaube zudem nicht, dass der Vermieter einseitig den Vertrag
aendern darf...das darf auch der Mieter nicht (und Du hast ja vorher
um Erlaubnis gefragt)
Ausserdem bist Du nicht zum Kabelanschluss verpflichtet (Kosten...)
uli
> >vor zwei jahren hatte uns der vermieter die erlaubnis gegeben, eine
> >satellitenschuessel am balkon anzubringen. meine frau ist aegypterin.
Damit habt Ihr den Mietvertrag wirksam geändert.
> >mittlerweile wurde das haus verkabelt. mit der begruendung, dass jetzt
> >auslaendische programme zu empfangen seien, fordert der vermieter nun,
> >dass ich die schuessel entferne. darf er das?
Nicht, wenn er die Zustimmung vor zwei Jahren ohne Vorbehalt oder Bedingung
gegeben hatte. Denn der Grund, warum Ihr die Satelittenschüssel angebracht
habt (also entweder die Programme oder aber der kostengünstigere Empfang)
sind wohl aus der Genehmigung nicht zu erkennen und damit auch nicht
Bestandteil der Erlaubnis geworden.
> >in der erlaubnis stand nichts, dass sie nur veruebergehend sei. ich habe
> >mir eine suendteure anlage gekauft, mit decodern und jahresvertraegen fuer
> >pay tv, die nicht ueber kabel zu sehen sind. kennt jemand urteile?
Alleine die Tatsache, daß Sender gesehen werden, die über Kabel nicht
übertragen werden, noch dazu aus dem arabischen Raum, deren Information für
eine in Deutschland lebende Ägypterin gerade in der momentanen Zeit der
Unsicherheiten in der Heimat von hoher Wichtigkeit sind (ich habe hier
keine Argumentation aufgebaut ;->> ), würde schon eine Genehmigung
einklagbar machen. Schon aus diesem Grunde dürfte schon gar nicht die
Erlaubnis/Genehmigung rückgängig zu machen sein.
Gruß
Enzo.
> hallo,
>
> vor zwei jahren hatte uns der vermieter die erlaubnis gegeben, eine
> satellitenschuessel am balkon anzubringen. meine frau ist aegypterin.
> mittlerweile wurde das haus verkabelt. mit der begruendung, dass jetzt
> auslaendische programme zu empfangen seien, fordert der vermieter nun,
> dass ich die schuessel entferne. darf er das?
Soweit ich wei˜, darf er das nicht. Geh doch mal zum Mieterverein, die
helfen schnell! Ich kann nur jedem, der Mieter ist, empfehlen,
Mitglied im Mieterverein zu werden. Ich selbst wohne zwar bei
Bekannten zur Miete (hier gibt es überhaupt keine Schwierigkeiten
-nicht mal Mieterhöhungen, und das seit Jahren), bin aber trotzdem
Mitglied: Es kostet nicht viel und hilft!
Tschö/2,
JJ
+ Zitat: MAKE IT SO! (J.L.Picard) +
** Bitte das _NO_SPAM!_ aus der E-Mail-Anschrift entfernen **
Notabene: Unerwünschte Werbemails versto˜en gegen geltendes Recht!
1. nach meinem Verstaendnis muss eine schriftliche Erlaubnis vorliegen,
sonst kann jeder behaupten, der andere hat gesagt....
Wenn es so ein Papier nicht gibt ist der Vermieter sicher im Recht.
2. Grundsaetzlich ist es ueblich fuer vermietete Objekt Fernseh und
Rundfunkempfang zu ermoeglichen. Wenn es keine Hausantenne und kein
Kabel gab ist es durchaus denkbar das ein Betrieb einer eigenen Schuessel
ohne Vermietererlaubnis - ohne Umbaumassnamen am Gebaeude - zulaessig ist.
Hier stellt sich die Frage, ob der Mieter - Du also - die Schuessel
unbegrenzt weiter betreiben kannst, oder ob es eine Frist gibt.
Frag doch mal nach, ob Du die Schuessel noch ein Jahr (oder 1.5 Jahre)
betreiben kannst. Schuesseln haben auch eine begrenzte Lebensdauer.
Christian Ascheberg
p.s. Schuesseln am Balkon sehen wirklich nicht gut aus und machen das
Gebaeude fuer Neumieter sicher nicht attraktiver. Die beste Einigung
ist sicher in einem Gespraech zu finden - Dazu schadet aber auf keinen
Fall, wenn man seine Position gut kennt. Vermieterverein ist also
sicher keine schlechte Idee. Nur nicht damit drohen.
Es besteht ein Grundrecht auf Informationsfreiheit. Die Schüssel darf so
lange dableiben, bis über Kabel ein muttersprachliches Programm für
Deine Frau eingespeist wird. Außerdem kann der Vermieter nicht nach
Belieben Erlaubnisse erteilen und sie dann zum Schaden des Mieters
widerrufen. Aus meiner Sicht kann der Vermieter da nichts machen.
Notfalls kannst Du Dich beim Mieterverein oder einem Rechtsanwalt
erkundigen. Nach meiner Kenntnis liegt hier eindeutige Rechtsprechung
vor. Gruß
Reiner
>1. nach meinem Verstaendnis muss eine schriftliche Erlaubnis vorliegen,
> sonst kann jeder behaupten, der andere hat gesagt....
> Wenn es so ein Papier nicht gibt ist der Vermieter sicher im Recht.
Es besteht hier kein Zwang zur Schriftform - die Genehmigung kann auch
muendlich erteilt werden, ist dann eine reine Beweisfrage. Aber wenn z. B.
Zeugen dabei waren laesst sich auch diese Huerde nehmen.
>2. Grundsaetzlich ist es ueblich fuer vermietete Objekt Fernseh und
> Rundfunkempfang zu ermoeglichen. Wenn es keine Hausantenne und kein
> Kabel gab ist es durchaus denkbar das ein Betrieb einer eigenen Schuessel
> ohne Vermietererlaubnis - ohne Umbaumassnamen am Gebaeude - zulaessig ist.
Nein, die Erlaubnis des Eigentuemers ist immer notwendig, da es sich um
einen Eingriff in das Eigentumsrecht handelt. Es kann jedoch u. U. sein,
dass dieser verpflichtet ist, die Erlaubnis unter bestimmtne Bedingungen zu
gewaehren. Aber auch wenn er dazu verpflichtet ist (z. B. Eigentuemer ist
Vermieter, kein Kabel, Mieter ist Auslaender um einen eindeutigen Fall zu
waehlen) darf die Schuessel nur mit Genehmigung angebracht werden. Wenn sie
ohne Genehmigung angebracht wird, ist der Mieter auch in diesem Fall
verpflichtet sie abzumontieren und erst nach Genehmigung wieder
anzubringen.
Thorsten
>|>Es besteht ein Grundrecht auf Informationsfreiheit.
>Nur nützt Dir das im Verhältnis zum Vermieter nichts, weil Grundrechte
>Abwehransprüche gegen _staatliche_ Eingriffe sind.
Ueber 242 BGB und ergaenzende Vertragsauslegung wird das Grundrecht in die
Beziehung doch eingebunden - es ist wegen der Informationsfreiheit u.U.
treuwidrig, eine Genehmigung fuer eine Schuessel zu verweigern.
Thorsten
> 1. nach meinem Verstaendnis muss eine schriftliche Erlaubnis vorliegen,
> sonst kann jeder behaupten, der andere hat gesagt....
> Wenn es so ein Papier nicht gibt ist der Vermieter sicher im Recht.
Mit sicherheit nicht. Es gibt genuegend Urteile dazu.
> 2. Grundsaetzlich ist es ueblich fuer vermietete Objekt Fernseh und
> Rundfunkempfang zu ermoeglichen. Wenn es keine Hausantenne und kein
Es ist nicht nur ueblich sondern auch von Gesetz wegen zugesichert.
> Kabel gab ist es durchaus denkbar das ein Betrieb einer eigenen Schuessel
> ohne Vermietererlaubnis - ohne Umbaumassnamen am Gebaeude - zulaessig ist.
Ohne Erlaubnis stimmt es, aber wenn man fragt muss einem der Vermieter
einen brauchbaren Montageort zuweisen.
> Hier stellt sich die Frage, ob der Mieter - Du also - die Schuessel
> unbegrenzt weiter betreiben kannst, oder ob es eine Frist gibt.
Nach den geschilderten Fall ja.
> Frag doch mal nach, ob Du die Schuessel noch ein Jahr (oder 1.5 Jahre)
> betreiben kannst. Schuesseln haben auch eine begrenzte Lebensdauer.
Warum nur kurzzeitig wenn er nach geltendem Recht ohne zeitliche
Begrenzung eine Betreiben darf.
Ausserdem ist die Lebensdauer einer Satanlage Laenger als zwei-drei
Jahre wenn man nicht gerade sich ne Billigramsch-Anlage zulegt.
> p.s. Schuesseln am Balkon sehen wirklich nicht gut aus und machen das
> Gebaeude fuer Neumieter sicher nicht attraktiver. Die beste Einigung
Wenn das den Schuesselwald mancher Wohnsidlungen so sieht hast Du sicher
recht, aber eine einzelne Schuessel nicht. Zudem gibt es die Moeglich-
keit von Gemeinschaftsanlagen die einen Schuesselwald unterbinden.
> ist sicher in einem Gespraech zu finden - Dazu schadet aber auf keinen
> Fall, wenn man seine Position gut kennt. Vermieterverein ist also
Das ist sowiso die Beste Idee wenn man nichtr gerade einen sturen und
uneinsichtigen Vermieter hat.
Martin
--
Die Kleider einer Frau | ()_() Martin Freiberg
sind der Preis fuer den | ( O O )
Frieden des Mannes. | |\_/|
Aus Afrika | \w/ Wer...@wwho.augusta.de