> Jemand ist Zeuge bei einem im Sommer '96 stattgefundenen Autounfall. Der
> Zeuge fährt nun im Februar, also ACHT Monaten nach dem Unfall (rein
> theoretisch) in Urlaub, doch während er schon länst im Urlaub ist, erfolgt
> eine Zeugenladung, die er somit nicht befolgen kann.
Er muß dann ganz schön lange Urlaub machen. Eigentlich erfolgen diese
Vorladungen recht zeitig.
Wenn er sie bekommt und der Termin liegt im bereits gebuchten Urlaub, so
muß er das angeben. Ist er für den Termin erforderlich, so wird der Termin
verschoben.
> Kann er nun wegen Nichterscheinens zur Zahlung von bis zu DM 1.000
> verurteilt werden.
Dazu kann er nur verurteilt werden, wenn er den Termin nicht einhält,
obwohl er es hätte können.
> Muß er den Urlaub abbrechen, und wer bezahlt die Kosten ?
Rein theoretisch ist das möglich. Ich hatte einen Kollegen, der seinen
Spanienurlaub unterbrechen mußte, um einen Termin in München wahrzunehmen.
Den Hin- und Rückflug mußte die Landeskasse zahlen. Allerdings ging es
nicht um einen Verkehrsunfall, sondern um das Attentat im Olympischen Dorf
in München 1972.
> Wenn ja, mit welche Begründung ?
Nein, s.o.
>
> btw, 8 Monate vom Urlaub bis zur Ladung für einen läppischen Sachschaden ist
> etwas lang oder ?
Nein. Im Zivilrecht kann es schon mal 1 1/2 oder 2 Jahre dauern, bis die
Sache verhandelt wird...auch bei läppischen Sachschäden. Im
Ordnungswidrigkeitenrecht geht es schneller.
>
> --- Moderator *TOLKIEN.GER*
Gruß Thomas
Du meintest am 06.02.97 zum Thema "Zeugenladung waehrend des Urlaub":
da> Gegeben sei folgender Fall.
da> Jemand ist Zeuge bei einem im Sommer '96 stattgefundenen Autounfall. Der
da> Zeuge faehrt nun im Februar, also ACHT Monaten nach dem Unfall (rein
da> theoretisch) in Urlaub, doch waehrend er schon laenst im Urlaub ist,
erfolgt
da> eine Zeugenladung, die er somit nicht befolgen kann.
Das soll heissen, dass die Ladung sehr kurzfristig ist? Die Ladung
erfolgte schon waehrend seiner Abwesenheit oder hat er vor der Reise davon
Kenntnis?
Wenn er vor der Reise Kenntnis vom Termin hat, sofort Euer Ehren anrufen
(Tel.-Nr. steht auf der Ladung) und ihm davon in Kenntnis setzen.
Bei Bagatellsachen wird er (nach meiner Erfahrung) auf das Erscheinen
verzichten oder den Termin verschieben. Macht er das nicht, muss man zum
Termin erscheinen, Die Unkosten werden dann vom Gericht ersetzt (gegen
Nachweis)
da> Kann er nun wegen Nichterscheinens zur Zahlung von bis zu DM 1.000
da> verurteilt werden.
Wenn er vom Termin Kenntnis hat: ja. (Beim ersten Mal meisst 200,-DM)
da> Muss er den Urlaub abbrechen, und wer bezahlt die Kosten ?
Wenn Euer Ehren auf dem Erscheinen besteht: Ja, Bezahlung s.o.
da> Wenn ja, mit welche Begruendung ?
Weil man gegen die richterliche Entscheidung nicht ankommt.
da> btw, 8 Monate vom Urlaub bis zur Ladung fuer einen laeppischen Sachschaden
da> ist etwas lang oder ?
Noe, einer meiner letzten Termine behandelte einen Parkverstoss vor knapp
2 Jahren. (konnte mich natuerlich noch genau drann erinnern! ROTFL)
da> * Origin: *junger maennlicher Er (20) sucht weibliche Sie !*
Viel Erfolg! ;)
Machts gut
Ede
da>> Kann er nun wegen Nichterscheinens zur Zahlung von bis zu DM 1.000
da>> verurteilt werden.
da>
da>> IMHO schon, da die Ladung ordnungsgemaess zugestellt wurde.
da>
da> und warum genau ?
da>
da> Der Betroffene kann ja nicht solange zuhause bleiben, bis die Ladung
da> kommt (wenn ueberhaupt).
da>
da> Nochmal: Die Person ist in Urlaub & hat die Sache schon laengst abgehakt.
da> Waehrenddessen wird eine Ladung an seine Hausadresse zugestellt.
Schon klar. Aber eine Ladung gilt nun mal als ordnungsgemaess zugestellt, wenn
sie bei Dir im Briefkasten ist, und ab da laeuft die Frist (es gibt irgendwo
eine Vorschrift, wie rechtzeitig sowas da sein muss).
Das gilt bei vielen anderen Sachen auch. grundsaetzlich gilt halt nicht der
Zeitpunkt, wo Du die Post aufmachst, sondern wo Du sie bekommst (sonst koennte
man sich mit 6 Monaten Urlaub einer Menge unangenehmer Dinge entziehen (!))
Ciao,
Tobias
Du konntest am 15.02.97 Deine Meinung an denis aumueller
zum Thema "Zeugenladung waehrend des Urlaub" nicht zurueckhalten:
TB> Schon klar. Aber eine Ladung gilt nun mal als ordnungsgemaess
TB> zugestellt, wenn sie bei Dir im Briefkasten ist, und ab da
TB> laeuft die Frist (es gibt irgendwo eine Vorschrift, wie
TB> rechtzeitig sowas da sein muss).
Das wuerde bedeuten, dass niemand mehr in den Urlaub fahren kann, es koennte
sich ja jemand bei einem Unfall sein Kennzeichen als Zeuge notiert haben...
Nee, also ganz so einfach kann ich mir das nicht vorstellen. Sicher gelten
bestimmten Schriftstuecke nach einer gewissen Frist als zugestellt, aber man
kann in (fast) jedem Fall mit entsprechenden Gruenden eine Einsetzung in den
vorherigen Stand (o.s.ae.) verlangen.
Ciao,
Dirk
-- And now for something completely different ...
Thursday February 20 1997 00:00, Dirk Janssen wrote to Tobias Brinkmann:
TB>> Schon klar. Aber eine Ladung gilt nun mal als ordnungsgemaess
TB>> zugestellt, wenn sie bei Dir im Briefkasten ist, und ab da
TB>> laeuft die Frist (es gibt irgendwo eine Vorschrift, wie
TB>> rechtzeitig sowas da sein muss).
DJ> Das wuerde bedeuten, dass niemand mehr in den Urlaub fahren kann, es
DJ> koennte sich ja jemand bei einem Unfall sein Kennzeichen als Zeuge notiert
DJ> haben...
Eine solche Ladung kommt per Postzustellungsurkunde (oder so ähnlich
jedenfalls). Nun lesen wir aber mal P 51 II S. 1 und 2 StPO vollständig und
erkennen dann, daß in diesem Fall (Urlaub) keine Kosten ünernehmen muß.
Florian
TB> Schon klar. Aber eine Ladung gilt nun mal als ordnungsgemaess
TB> zugestellt, wenn sie bei Dir im Briefkasten ist, und ab da
TB> laeuft die Frist (es gibt irgendwo eine Vorschrift, wie
TB> rechtzeitig sowas da sein muss).
DJ>
DJ> Das wuerde bedeuten, dass niemand mehr in den Urlaub fahren kann, es
DJ> koennte sich ja jemand bei einem Unfall sein Kennzeichen als Zeuge
DJ> notiert haben...
Wieso ? 1.) Ist ja meist eine Frist von einigen Wochen zwischen Zugang der
Ladung und Verhandlung, 2.) kommt das nicht ueberraschend, weil Du i.d.R. VIEL
frueher einen Anhoerungsbogen bekommst, und wenn Du richtig lange verreist,
MUSST Du dafuer sorgen, dass jemand Deine Post nach wichtigen Mitteilungen
durchsucht und Dich mit dem verstaendigen. (Nein, das steht so natuerlich nicht
in einem Paragraphen; aber ein langer Urlaub wird halt meist nicht als
wichtiger Grund anerkannt, warum Du offizielle Schriftstuecke nicht zur
Kenntnis genommen hast. Es waere sonst sehr einfach, z.B. Frsiten zu
verlaengern. Man muesste nur rechtzeitig in den Urlaub fahren...)
Ciao,
Tobias
TB>> Schon klar. Aber eine Ladung gilt nun mal als ordnungsgemaess
TB>> zugestellt, wenn sie bei Dir im Briefkasten ist, und ab da
TB>> laeuft die Frist (es gibt irgendwo eine Vorschrift, wie
TB>> rechtzeitig sowas da sein muss).
DJ> Das wuerde bedeuten, dass niemand mehr in den Urlaub fahren kann, es
DJ> koennte sich ja jemand bei einem Unfall sein Kennzeichen als Zeuge
DJ> notiert haben...
FS>
FS> Eine solche Ladung kommt per Postzustellungsurkunde (oder so aehnlich
FS> jedenfalls). Nun lesen wir aber mal P 51 II S. 1 und 2 StPO vollstaendig
FS> und erkennen dann, dass in diesem Fall (Urlaub) keine Kosten uenernehmen
FS> muss.
Das waere der typische Fall, wo ich gerne einen Kommentar zur Hand haette:-)
Zwar geht aus Satz 2 hervor, das auch eine nachtraegliche Entschuldigung
reicht.
Aber in jedem Fall ? Schliesslich kommt die Ladung zum Gericht ja nicht
ueberraschend (Ein Zeuge bekommt vorher einen Anhoerungsbogen). Ich bin nicht
so sicher, dass ein Urlaub da zaehlt...
Mal schaun, bin demnaechst wieder in der Rechtsbibliothek, vielleicht finde ich
da ja einschlaegiges...
Ciao,
Tobias
Monday February 24 1997 13:01, Tobias Brinkmann wrote to Florian Schaal:
FS>> Eine solche Ladung kommt per Postzustellungsurkunde (oder so aehnlich
FS>> jedenfalls). Nun lesen wir aber mal P 51 II S. 1 und 2 StPO
FS>> vollstaendig und erkennen dann, dass in diesem Fall (Urlaub) keine
FS>> Kosten uenernehmen muss.
TB> Das waere der typische Fall, wo ich gerne einen Kommentar zur Hand
TB> haette:-)
jehova! :))))
TB> Zwar geht aus Satz 2 hervor, das auch eine nachtraegliche
TB> Entschuldigung reicht. Aber in jedem Fall ? Schliesslich kommt die
TB> Ladung
TB> zum Gericht ja nicht ueberraschend (Ein Zeuge bekommt vorher einen
TB> Anhoerungsbogen).
Ich weiß nicht, wie viel vorher man einen solchen Bogen bekommt. Und außerdem
kann es sich auch erst im Prozeß herausstellen, daß der ein oder andere Zeuge
nun doch noch gebraucht wird. Und das geht dann mitunter richtig schnell.
TB> Ich bin nicht so sicher, dass ein Urlaub da zaehlt...
TB> Mal schaun, bin demnaechst wieder in der Rechtsbibliothek, vielleicht
TB> finde ich da ja einschlaegiges...
Ein Urlaub muß zwar u.U. verschoben, unterbrochen oder vorzeitig abgebrochen
werden. Ob dies aber auch zutrifft, wenn die Ladung während des Urlaubes
erscheint, möchte ich doch zumindest anzweifeln.
Florian
TB>> Schon klar. Aber eine Ladung gilt nun mal als ordnungsgemaess
TB>> zugestellt, wenn sie bei Dir im Briefkasten ist, und ab da
TB>> laeuft die Frist (es gibt irgendwo eine Vorschrift, wie
TB>> rechtzeitig sowas da sein muss).
DJ>Das wuerde bedeuten, dass niemand mehr in den Urlaub fahren kann, es
DJ>koennte sich ja jemand bei einem Unfall sein Kennzeichen als Zeuge notiert
DJ>haben...
Ganz so schlimm ist es auch nicht. Die Richter sind auch nur Menschen und
lassen mit sich reden. Wenn Du im Urlaub bist und daher keine Kenntnis von
einer Zeugenladung hast/haben kannst, wird Dir mit Sicherheit nichts
passieren.
Ich bin Polizeibeamter und hatte einmal eine Zeugenladung nach einem
Nachtdienst einfach 'verpennt'. Ich bin dann zum Gericht gefahren und habe
mit dem Richter geprochen. Er hatte sogar Verstaendnis fuer meine
Situation - das Ordnungsgeld wurde sofort zurueckgenommen
Bis bald
Thomas
.
>Schon klar. Aber eine Ladung gilt nun mal als ordnungsgemaess zugestellt, wenn
>sie bei Dir im Briefkasten ist, und ab da laeuft die Frist (es gibt irgendwo
>eine Vorschrift, wie rechtzeitig sowas da sein muss).
>
>Das gilt bei vielen anderen Sachen auch. grundsaetzlich gilt halt nicht der
>Zeitpunkt, wo Du die Post aufmachst, sondern wo Du sie bekommst (sonst koennte
>man sich mit 6 Monaten Urlaub einer Menge unangenehmer Dinge entziehen (!))
werden zeugenlagungen nicht mit ZU zugestellt ?