JK>Hallo Ansgar und Alle,
JK>Ansgar Dallat wrote in a message to Stephan Pastuschka:
SP> bei uns in der Gemeinde wurde dieses Jahr die Feuerwehrabgabe
SP> eingefuehrt. Alle maennlichen Bewohner ueber 18 Jahre muessen
SP> 70,- DM Feuerwehrabgabe pro Jahr zahlen.
SP> Ich habe nun von einem EG-Urteil gehoert, dass dieses gegen den
SP> Gleichheitsgrundsatz verstoesst.
AD> So ist es. Dasselbe wuerde aber auch schon bei einem
AD> deutschen Gericht rauskommen.
JK>In unserer Kleinstadt sind es 50,- DM pro Mann ueber 18.
SP> Laut diesen Urteils, dessen
SP> Wortlaut ich nicht kenne, soll diese Abgabe, wenn sie
SP> Geschlechtsbezogen ist, nicht rechtens sein.
SP> Wenn jemand mehr ueber dieses Urteil oder die Problematik
SP> weiss????? Ich haette grosses Interesse.
JK>Ich auch. Am besten waeren natuerlich Urteils- oder Gesetzestexte.
AD> Leider nein. Wichtig ist aber, das man sicherheitshalber
AD> gegen die Zahlung Widerspruch einlegt, und nur unter
AD> Vorbehalt zahlt. Sonst bekommt man spaeter unter Umstaenden
AD> sein Geld nicht wieder.
Also meinem Wissen nach, ist diese Abgabe wie der Freikauf vom Dienst der
Freiwilligen Feuerwehr zu sehen. Jede Gemeinde in Deutschland ist
verpflichtet eine Feuerwehr zu unterhalten, sind hier nicht genug Bewerber
fuer diesen ehrenamtlichen Dienst zu rekrutieren, so muss eine
Pflichtfeuerwehr eingefuehrt werden, die aus der maennliche Bevoelkerung
zwischem dem vollendeten 18 und 60 Lebensjahr gebildet wird. Um alle
Feuerwehr-Pflichtigen gleichermassen zu belasten, ist es rechtens von den
Nichtmitgliedern eine Summe als Entschaedignung (Freikaufsumme) zu
verlangen.
Andererseits sehen einige Bundeslaender diese Feuerwehrabgabe tatsaechlich
in ihren Gesetzen vor, dennoch machen nur wenige Gebrauch von der
Moeglichkeit, diese zu erheben. Ist mit der Erhebung von Einkommenssteuer
gleichgesetzt, darf aber halt nur Zweckgebunden ausgegeben werden. Die
Abgabe ist voellig in Ordnung. Auch solltest Du Dir einmal ueberlegen, dass
diese Abgabe Dir selber wieder zugute kommt, da hiervon zweckgebunden die
Feuerwehr mit Ausruestung und Personal bezahlt wird. Irgendwann wird auch
Dir die Feuerwehr helfen muessen, da es statistisch einmal pro Leben bei
einem Menschen brennen wird. Und dann brauchst Du keinen Pfennig fuer diese
Hilfe bezahlen, den das Feuerloeschen ist in der Bundesrepublik kostenlos,
da es von den Steuern der Allgemeinheit getragen wird. Genauso wie die
technische Rettung/Hilfeleistung bei einem Unfall (Befreiung von
Eingeklemmten usw.).
Also stell Dich wegen dieser 70 Mark nicht so laecherlich an, Du
unterstuetzt damit das Gemeinwohl. Leider scheint euch die entsprechende
Einsicht/Weitsicht zu fehlen. Wenn Du fuer die Hilfe bezahlen muesstes
wuerdest Du es Dir sicherlich anders ueberlegen.
Mal ein Beispiel: Bei uns kostet ein Loeschfahrzeug pro angefangene halber
Stunde 296 DM, eine Leiter pro angefangenr halben Stunde ca. 500 DM, ein
Rettungswagen pauschal ca. 300 DM und ein Feuerwehrmann pro angefangener
viertel Stunde 48 DM. Es brennt also bei Dir und Du brauchst die Feuerwehr,
die rueckt also mit 4 Fahrzeugen aus, 2 Loeschfahrzeugen, einer Leiter und
einem Rettungswagen, und es kommt das Personal fuer einen Loeschzug zum
Einsatz, der 3 Stunden dauert, dann bist Du mal ebend so 15492 DM los.
Dies sind dies Kosten fuer die Feuerwehr einer Grosstadt, die auf dem Lande
liegen aufgrund ihres geringen Einsatzaufkommens noch wesentlich hoeher.
Und diese Kosten wird keine Versicherung bezahlen, kannst ja mal in deine
Police fuer die Hausratversicherung schauen, da steht absoulut nicht von
der Uebernahme der Kosten fuer die Feuerwehr.
Ich hoffe ich konnte Dir einen kleinen Einblich in die Entscheidung einer
Gemeinde fuer die Erhebung dieser Abgabe gewaehren.
MfG
Peter (2:2410/121.13)
* Wave Rider 1.20 [NR] *
... UNREGISTERED EVALUATION COPY
13 May 94, Ruediger Hahne schrieb an Ansgar Dallat:
RH > Wenn gegen den Grundbescheid, welcher die Zahlungsaufforderung
RH > beinhaltet Widerspruch eingelegt wird, so hat dieser Widerspruch
RH > aufschiebende Wirkung.
Par 80 Abs1 Nr. 2 :
Diese entfaellt nur
1. bei der Anforderung von oeffentlichen Abgaben und Kosten,
2..................
RH > entschieden sein. Wenn es laenger dauert warte einfach ab. D.h. keine
RH > Untaetigkeitsklage, denn jede Verzoegerung laesst Dich Dein Geld
RH > vorlaeufig behalten :-).
Genau dieser Trick(?) wird mir Obigem verhindert.
Gruss
Bernd
PB> Wenn ich mich recht erinnere, war das Thema urspruenglich:
PB> "Warum wird die Feuerwehrabgabe nur von den _maennlichen_
PB> Einwohnern gefordert, und verstoesst diese Forderung evtl.
PB> gegen das Grundgesetz ?"
Mir sieht es eher danach aus:
"Wie kann ich mich am besten um die Zahlung eines laecherlichen Betrages
druecken"
Fodere Gleichheit: Auch Frauen sollen zahlen....dass ist die Loesung. ;-)
Bye/2,
Gunter
PF> leider habe ich den Anfang Eures Dialogs nicht mitbekommen, Deine
PF> nach- folgende Bemerkung jedoch animiert mich dazu, mich einzumischen:
Das gilt auch fuer mich.
PF> Wuerde man nach dem Gleicheitsgrundsatz (Grundgesetz) handeln, so
PF> koennte man das den Feuerwehren zur Verfuegung stehende Kapital locker
PF> erhoehen.
PF> Beteiligt auch die holde Weiblichkeit an der Abgabepflicht!!!
PF> Andererseits, kennt vielleicht jemand Gruende, warum bisher nicht so
PF> ge- handelt wird? Wuerde mich echt interessieren.
PF> Gruss, Peter
In Konstanz zahlen wir seit ein paar Jahren die Feuerwehrabgabe und zwar
DM 80.- im Jahr.Zu den Gruenden habe ich mal was von einem alten Paragraphen
gehoert der aussagt dass alle Maenner zwischen 18 und 50 Jahren feuerwehr-
pflichtig sind.Da es heute aber genug Freiwillige gibt haben einzelne
spitzfindige Kommunen sich erlaubt diesen alten Paragraphen auszuschoepfen
und alle Maenner die in diese Altersgrenze passen,zur KASSE zu bitten.
Ausgenommen natuerlich Maenner die in Hilfsorganisationen taetig sind.
Der Hammer ist aber das Staatsdiener wie z.B. Polizei und Zollbeamte etc
angeblich auch davon befreit sind.
Das ganze hat also nichts mit Maennerfeindlichkeit zu tun sondern vielmehr
damit dass es noch alte nicht ueberarbeitete Paragraphen gibt,und immer
wieder einer soetwas ausgraebt.
Ich hoffe dass Euch das weiterhilft.
Gruss vom Bodensee
Hansi
17 May 94, Eckhard Mueller schrieb an Elmar Haneke:
EM > Meinst du ernsthaft, dass die Wehrpflicht-Artikel dem
EM > Gleichheitsgrundsatz _widersprechen_? Wenn ja (und das ist auch genau
EM > meine Meinung!)
Seit wann kannst Du Kinder gebaeren? Ach Du kannst nicht? Dann musst Du wegen
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vom VerfG verboten werden. :-)))))
Nur wenn _gleiches_ nicht gleich behandelt wird, ist es eine Verletzung. Aber
Maenner und Frauen sind nicht gleich, nur gleichberechtigt, was ja wohl ein
Unterschied ist.
Zum Bsp. waere bei Deiner Auslegung auch der Art.6 obsolet.
Gerade das GG zeigt durch solche Regelungen, dass es Unterschiede macht und
daher ist kein Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Gruss
Bernd
Donnerstag, 12 Mai 1994 15:00, Bernd Richter schrieb an Andre Borowsky:
SP>>> bei uns in der Gemeinde wurde dieses Jahr die
SP>>> Feuerwehrabgabe eingefuehrt. Alle maennlichen Bewohner ueber
SP>>> 18 Jahre muessen 70,- DM Feuerwehrabgabe pro Jahr zahlen.
SP>>> Ich habe nun von einem EG-Urteil gehoert, dass dieses gegen
SP>>> den Gleichheitsgrundsatz verstoesst. Laut diesen Urteils,
SP>>> dessen Wortlaut ich nicht kenne, soll diese Abgabe, wenn sie
SP>>> Geschlechtsbezogen ist, nicht rechtens sein.
AB>> Von einem solchen Urteil habe ich noch nichts gehoert.
BR> Doch da gibt es eine Urteil. Ich hab vor einiger Zeit mal etwas
BR> darueber gelesen. Ich glaube auch im Fernsehen war mal ein
BR> Bericht darueber.
Kann ich es irgendwo requesten?
Ciao,
Andre
Sonntag, 15 Mai 1994 06:29, Peter Borowski schrieb an Alle:
GW>>> Wenn Dir die Bude abbrennt, weil die Feuerwehren nicht
GW>>> genug Geld haben, um Ihre Ausruestung up to date zu halten
GW>>> oder ueberhaupt zu erhalten, dann weisst DU mehr ueber
GW>>> diese Problematik (Gehaessig off)
NG>> Jeder KFZ-Halter sollte fuer die Anschaffung kleiner
NG>> Spezial-Fahrzeuge abdruecken...
PB> Wenn ich mich recht erinnere, war das Thema urspruenglich:
PB> "Warum wird die Feuerwehrabgabe nur von den _maennlichen_
PB> Einwohnern gefordert, und verstoesst diese Forderung evtl. gegen
PB> das Grundgesetz ?"
PB> Hat sich einer der Anwesenden evtl. schon einmal damit
PB> beschaeftigt und kann _zum Thema_ etwas konkretes beitragen ?
Nun, wenn es wirklich eine EG-Richtlinie dazu gibt, ist die Satzung der Gemeinde
rechtmaessig.
Europarecht steht in der Rangfolge der Rechtsquellen noch ueber dem
Verfassungsrecht.
Das diese Regelung gegen das GG verstoesst oder nicht, ist dann voellig
unerheblich.
Ciao,
Andre
Hi Stepahn,
SP> In diesem Zusammenhang moechte ich auch allen danken, die sich in
diese
SP> Problematik eingebracht haben und hoffentlich noch werden.
Ok. Zunaechst zu den Kosten der Feuerwehr
GW>> 70 Mark im Jahr ist noch zu wenig, 10 Mark pro Monat sollte Dir die
GW>> Sicherheit schon wert sein.
Das reicht nicht. Das Geld kommt aus anderer Quelle:
Wenig bekannt ist, dass die meisten Gelder der Feuerwehren von den
privaten Versicherungen aufgebracht werden. Das ist historisch so
entstanden und wird als Feuersteuer vom Land direkt bei den Versicherern
erhoben.
Das ist nicht mit der Versicherungssteuer zu verwechseln, die in den
Rechnungen dann an den Kunden weiterberechnet wird. Der Staat kassiert
also zweimal an den Versicherungen. Die Versicherungssteuer wird analog
der Umsatzsteuer verwendet. Die Feuersteuer ist zweckgebunden und geht
soweit ich mich erinnere auch an die jeweiligen Bundes-Laender.
SP> Es geht mir nicht um die 70,-DM im Jahr.
SP> Ich bin schon der Auffassung das die Feuerwehren eine sehr nuetzliche
SP> Einrichtung sind, die auch einer guten Ausruestung beduerfen.
Na klar, sind wir einer Meinung.
Im Rahmen der EG-Oeffnung und Wegfall des Versicherungs-Feuer-Monopols in
einigen Bundeslaendern wird auch die Finanzierung der Feuerwehren indirekt
betroffen und damit schwieriger.
IMHO geht die ganze Geschichte der Freigabe von Versicherungen usw.
sowieso zu Lasten der Verbraucher. Die Leute die so tun, als waere das
fuer den normalen Versicherungskunden ein Vorteil, werden noch merken, was
fuer einen Baerendienst hier dem Verbraucher geleistet wurde. Aber das ist
ein anderes Thema.
SP> Ich frage mich nur, warum bei leeren Gemeindekassen nur die maennlichen
SP> Bewohner dieses ausbaden sollen.
Das frage ich mich auch und kann genausowenig wie Du eine auch nur
einigermassend ueberzeugende Erklaerung erhalten. Lediglich das es eben so
ist wie es ist.
Na und ? Die Welt aendert sich staendig. Es wird Zeit, veraltete
Traditionen aufzugeben. Kaempfen wir fuer die Gleichberechtigung - der
Maenner. Die Frauenbewegung fordert ihre (vermeintlichen) Rechte - und
vergessen dann die damit verbunden Pflichten. Alles hat eben im Leben zwei
Seiten.
SP> aber auch Frauen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind, sehe ich in
SP> diesem Zusammenhang den Unterschied zwischen Weiblein und Maennlein
SP> nicht.
Genau das unterstuetzt meine Meinung.
Gruss
Andre
18 May 94, Hans-Peter Joos schrieb an Peter Flume:
HJ > Das ganze hat also nichts mit Maennerfeindlichkeit zu tun sondern
HJ > vielmehr damit dass es noch alte nicht ueberarbeitete Paragraphen
HJ > gibt,
:-) Die gibt es sicher nicht............
HJ > und immer wieder einer soetwas ausgraebt.
Na, dann kucken wir mal im Steinzeitjournal nach, was es da so alles gab, an
Paragrafen......:-)
Wie wuerdest Du Dir eine sogenannte Ueberarbeitung denn vorstellen?
Abschaffen ? Frauen einbeziehen?
Gruss
Bernd
HJ> Der Hammer ist aber das Staatsdiener wie z.B. Polizei und Zollbeamte etc
HJ> angeblich auch davon befreit sind.
Nicht nur angeblich, sondern tatsaechlich. Auch Soldaten sind befreit (-: bin
selber einer :-). Es hat auch Vorteile beim Bund zu sein. Im uebrigen gebe ich
Dir recht.
mfg Heiner
18 May 94 21:48, Hans-Peter Joos wrote to Peter Flume:
PF>> leider habe ich den Anfang Eures Dialogs nicht mitbekommen,
PF>> Deine nach- folgende Bemerkung jedoch animiert mich dazu,
PF>> mich einzumischen:
HJ> Das gilt auch fuer mich.
PF>> Beteiligt auch die holde Weiblichkeit an der
PF>> Abgabepflicht!!!
PF>> Andererseits, kennt vielleicht jemand Gruende, warum bisher
PF>> nicht so ge- handelt wird? Wuerde mich echt interessieren.
Da steht was im Kleingedruckten, was nicht jeder weiss. In Krisenfaellen
untersteht die "freiwillige" Feuerwehr dem Oberkommando der Bundeswehr. Wer
glaubt, durch DIenst bei der Freiwilligen F. um den Wehrdienst herumzukommen,
haette sich im Krisenfall (der ja nun hoffentlich nichtmehr eintreten wird)
geschnitten gehabt: Jeder junge Mann bei der freiwilligen Feuerwehr lernt
Sachen, die fuer reine Feuerwehrtaetigkeiten unnoetig sind. Bruecken bauen zum
Beispiel. Er lernt es, weil er im Krisenfall an der Front eingesetzt worden
waere, eben Bruecken zu bauen.
Die freiwillige Feuerwehr waere im Krisenfall eine Pionierreserve ohne Waffe
in der Hand. Womit sich die Frage, warum Frauen und Feuerwehr und so... ;-(
Ciao,
Ansgar
PW> SP> Laut diesen Urteils, dessen
PW> SP> Wortlaut ich nicht kenne, soll diese Abgabe, wenn sie
PW> SP> Geschlechtsbezogen ist, nicht rechtens sein.
PW> Du unterstuetzt damit das Gemeinwohl. Leider scheint euch die
PW> entsprechende Einsicht/Weitsicht zu fehlen. Wenn Du fuer die Hilfe
PW> bezahlen muesstes wuerdest Du es Dir sicherlich anders ueberlegen.
Also ich bin voll und ganz fuer so ne Abgabe, irgendjemand muss
das ja tragen.
Aber so wie ich deine Mail lese, brennts wohl nur bei MAENNERN ???!!!
Welche Einsicht ist denn jetzt ein wenig getruebt ?
Es langt wohl nicht, dass ich ein Jahr fuehr den Staat opfern musste,
nein: Ich muss auch noch mein Leben lang zahlen ?!
Irgendwas stimmt doch im System nicht ...
Gruss Uwe
17 May 94 08:36, Peter Wolf wrote to Ansgar Dallat:
PW> Also meinem Wissen nach, ist diese Abgabe wie der Freikauf vom
PW> Dienst der Freiwilligen Feuerwehr zu sehen.
PW> Jede Gemeinde in
PW> Deutschland ist verpflichtet eine Feuerwehr zu unterhalten, sind
PW> hier nicht genug Bewerber fuer diesen ehrenamtlichen Dienst zu
PW> rekrutieren, so muss eine Pflichtfeuerwehr eingefuehrt werden,
PW> die aus der maennliche Bevoelkerung zwischem dem vollendeten 18
PW> und 60 Lebensjahr gebildet wird.
PW> [...lots of good Arguments for FF deleted...]
Warum bitte nur maennliche Bewerber? Vielleicht, weil im Kleingedruckten der
Feuerwehr steht, dass alle Feuerwehrleute Hilfspioniere der Bundeswehr sind, und
dafuer auch Sachen gelernt haben, die fuer die normale Feuerwehrtaetigkeit
belanglos sind, wie z.B. Brueckenbau? (Die Information bekam ich von einem
Uebungsleiter bei einer hamburger freiwilligen Feuerwehr. Lies mal das
Kleingedruckte Deiner Dienstvorschriften!)
PW> Also stell Dich wegen dieser 70 Mark nicht so laecherlich an, Du
PW> unterstuetzt damit das Gemeinwohl. Leider scheint euch die
PW> entsprechende Einsicht/Weitsicht zu fehlen.
Gerade unter dem obigen Aspekt, der die Erklaerung fuer die Ungleichbehandlung
der Geschlechter ist (welche nun wiederum Verfassungswidrig ist, den Frauen
arbeiten inzwischen bei der Feuerwehr) moechte ich Deine unqualifizierte Polemik
hiermit zurueckweisen.
PW> Ich hoffe ich konnte Dir einen kleinen Einblich in die
PW> Entscheidung einer Gemeinde fuer die Erhebung dieser Abgabe
PW> gewaehren.
Du traegst Eulen nach Athen, auch wenn ich Dir fuer den Detailreichtum
durchaus
danke.
Ciao,
Ansgar
Am Friday May 20 1994 schrieb Andre Borowsky folgendes an Peter Borowski:
AB> Nun, wenn es wirklich eine EG-Richtlinie dazu gibt, ist die Satzung der
AB> Gemeinde rechtmaessig. Europarecht steht in der Rangfolge der
Rechtsquellen
AB> noch ueber dem Verfassungsrecht. Das diese Regelung gegen das GG
verstoesst
AB> oder nicht, ist dann voellig unerheblich.
Eine _EG-Richtlinie_ hat keinen nationalen Gesetzescharakter, sondern
ueberlaesst den innerstaatlichen Stellen hinsichtlich des zu erreichenden Zieles
"die Wahl und die Form der Mittel" (Art.189 EGV). Die innerstaatliche Regelung
ist so lange gueltig, bis i.e. vor dem EGH nachgewiesen ist, dass die Richtlinie
nicht zielkonform umgesetzt wurde.
Lediglich eine _EG-Verordnung_ hat fuer alle Mitgliedsstaaten "in allen Teilen"
Verbindlichkeit.
Dies wird jedoch auch eingeschraenkt durch Artikel 23 GG I Satz 1 (neu seit
12'92), der die Notwendigkeit der Einhaltung der Grundsaetze der FDGO (Art.20 GG
I) auch auf die Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der EG/EU
ausweitet. Verstoesse der EG/EU gegen diese "Mini-Verfassung" sind damit
unwirksam.
Ciao Michael
AH> Das reicht nicht. Das Geld kommt aus anderer Quelle:
Das ist klar.
AH> Wenig bekannt ist, dass die meisten Gelder der Feuerwehren
AH> von den privaten Versicherungen aufgebracht werden. Das
AH> ist historisch so entstanden und wird als Feuersteuer vom
AH> Land direkt bei den Versicherern erhoben.
Ist bald nicht mehr aktuell.
AH> Umsatzsteuer verwendet. Die Feuersteuer ist zweckgebunden
AH> und geht soweit ich mich erinnere auch an die jeweiligen
AH> Bundes-Laender.
Nicht ganz - in der Landesfeuerwehrschule Muenster/NW wurden Asylanten
einquartiert. Zweckgebunden ? Sicher, aber daran halten sich leider nicht alle.
AH> wird auch die Finanzierung der Feuerwehren indirekt
AH> betroffen und damit schwieriger.
Sehr viel schwieriger....
Bye/2,
Gunter
Sonntag Mai 15 1994 06:29, Peter Borowski schrieb an Alle:
PB> Es gibt schliesslich auch Frauen in einigen Feuerwehren (wenn auch
PB> wenige), warum also sollen nur die Maenner zahlen ?
Was hat das damit zu tun, wer in der Feuerwehr mitmacht. Man ist entweder
Veriensmaessig dabei oder des Berufs wegen
M.E ein neuerlicher Versuch, Kosten, die bisher durch die Einnahmen der Gemeinde
getragen wurden zusaetzlich umzulegen. Vermutlich gibt es irgendwelche
mittelalterlichen Gesetze, die dazu berechtigen.
Viele Gruesse, Andreas
23 May 94 22:18, Manfred Unsoeld wrote to Alle:
MU> Hi Leidensgenossen,
MU> Da ich mit einer _Gleichstellungsbeauftragten_ verheiratet bin,
MU> und deshalb staendig mit der Problematik "Gleichstellung"
MU> konfrontiert werde, fuehle ich mich besonders geschlechtsbezogen
MU> benachteiligt :-) Also flugs einen Brief an meine
MU> Gleichstellungsbeauftragte (Kollegin meiner Frau im anderen
MU> Landkreis) und mich auf die Antwort gefreut :-)) Die Antwort vom
MU> Landratsamt war lustig bis seltsam -
In der Tat! Hier in Hamburg gibt es Frauen, die bei der Feuerwehr arbeiten, im
ganz regulaerem Dienst, ohne Einschraenkung. Ganz ohne Problem laesst sich
erkennen, dass sich das mit der Aussage des Amtes beisst.
Zudem ist folgende Aussage:
MU> Nach staendiger Rechtssprechung des
MU> Bundesverfassungsgerichts sind durch Art. 3 Abs. 2 GG Regelungen,
MU> die im Hinblick auf objektive biologische und funktionale
MU> (arbeitsteilige) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen
MU> Lebensverhaeltnisses zwischen Maennern und Frauen differenzieren,
MU> nicht ausgeschlossen (BVerfG vom 08.01.1985, BVerGE 68, 384/390;
MU> vom 16.06.1981 BVerfGE 57, 335/342f; vom 13.11.1979, BVerfGE
MU> 52,369/374).
Offensichtlich ein Gummiparagraph, und folgende Aussage...
MU> Bei natuerlicher Betachtungsweise lassen es die mit
^^^^^^^^^^^^
...wegen diesem Wort, das ja die Begruendung enthaelt, ...
MU> dem Dienst bei der Feuerwehr verbundenen Belastungen als
MU> sachgerecht erscheinen, die Feuerwehrpflicht nur auf Maenner zu
MU> erstrecken (BayVerfGH vom 30.01.1979, VerfGH 32, 18/28).
...und wegen obigem Verweis auf die Situation in Hamburg ziemlich unhaltbar.
IMHO natuerlich erstmal nur :-(
MU> Tja - was immer das heissen mag?? Aber von meiner Frau weiss ich,
MU> dass das Thema schon oefters mal in den Gemeinden diskutiert
MU> wird, sich aber niemand an das heisse Eisen richtig herantraut.
MU> Und solange keiner nachfragt, passiert auch nichts.
Ich zahle eine solche Abgabe nicht, weswegen ich mich auch nicht beschweren
kann.
MU> Also Brief an Eure Gleichstellungsbeauftragte und nachhaken.
MU> Schliesslich haetten die Frauen heute noch kein Wahlrecht, wenn
MU> nicht einige von ihnen vor vielen Jahren auf die Barrikaden
MU> gegangen waeren. Die Begruendung (warum Frauen nicht waehlen
MU> duerfen) war damals sicherlich aehnlich wie die obige.
So ist es.
MU> Also viel Freude
ROTFL!
Ciao,
Ansgar