mit freundlichen Grüssen
Serkan
Was würdest Du sagen, wenn plötzlich ein Feuer in der Moschee ausbricht und die
Feuerwehr schlecht durchkommt, sogar erst einige Auto mühsam beiseite tragen
muss, damit sie durchkommt?
Oder die Wasserversorgung lange braucht, weil einer auf einem Hydranten geparkt
hat?
Also, überleg mal, was Du schreibst. Die Polizei kann sichermal ein Auge
zudrücken, auch wenn sie es eigentlich nicht darf.Aber ein Polizeibeamter kann
erkennen, ob der Fahrer eines Wagens aus lauter Faulheit verkehrswiedrig
geparkt hat oder sogar behindernd.
Ich bin selbst bei der Feuerwehr und weiss, wovon ich schreibe.
Darüberhinaus musst Du auch zugeben, das man bei so einem Fest auch mit dem
BUS,der Bahn, dem Taxi etc. anreisen kann bzw. halt mal 5 min läuft und sein
Fahrzeug ordentlich abparkt, zb. um die Ecke.
Nichts für ungut.
Gruß
Olaf
Olaf erreicht man unter:
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> Also, überleg mal, was Du schreibst. Die Polizei kann sichermal ein
> Auge zudrücken, auch wenn sie es eigentlich nicht darf.Aber ein
[ ] Du hast schon einmal was vom Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG)
gehört.
MfG
Micha
"Michael A. Heier" schrieb:
Hallo Micha,
Das Opportunitätsprinzip bedeutet nicht, daß die Polizei sich aussuchen
kann, wo sie einschreitet oder wo nicht. Hier muß ein pflichtgemäßes
Ermessen ausgeübt werden.
Dieses ist im Bereich der Owi in der Polizeidienstvorschrift genauer
beschrieben.
Demnach darf gebührenfrei verwarnt werden, wenn folgende Gründe
vorliegen:
1. Es muß sich um eine geringfügige Owi (nicht im Bußgeldbereicht)
handel.
2. Es muß ein Entschuldigungsgrund vorliegen.
3. Der Betroffene muß die mündliche Verwarnung annehmen.
4. Der Betroffene muß Einsicht zeigen.
Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, wird aus einer geringfügigen
Owi eine unbedeutende Owi und es darf gebührenfrei verwarnt werden.
Im vorliegenden Falle sehe ich es wie mein Vorredner von der Feuerwehr.
Man muß nicht direkt vor der Gebäude parken, sondern kann auch mal einen
Fußweg in Kauf nehmen.
Viele Leute vergessen tatsächlich, daß sie zwar konkret niemanden
behindern, aber es wirklich oft schwierig wird, mit den
Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr durch die Straßen zu kommen.
MfG, Torsten Krahl
[...]
>Hallo Micha,
>Das Opportunitätsprinzip bedeutet nicht, daß die Polizei sich aussuchen
>kann, wo sie einschreitet oder wo nicht. Hier muß ein pflichtgemäßes
>Ermessen ausgeübt werden.
>Dieses ist im Bereich der Owi in der Polizeidienstvorschrift genauer
>beschrieben.
In der *was*?
>Demnach darf gebührenfrei verwarnt werden, wenn folgende Gründe
>vorliegen:
>
>1. Es muß sich um eine geringfügige Owi (nicht im Bußgeldbereicht)
>handel.
>2. Es muß ein Entschuldigungsgrund vorliegen.
>3. Der Betroffene muß die mündliche Verwarnung annehmen.
>4. Der Betroffene muß Einsicht zeigen.
Das steht wo?
>Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, wird aus einer geringfügigen
>Owi eine unbedeutende Owi und es darf gebührenfrei verwarnt werden.
Das steht wo?
[...]
--
Mit freundlichem Gruss,
-------------------------------
+ Wolfg@ng Lennertz +
-------------------------------
Wolfgang Lennertz schrieb:
Wo das steht habe ich glaube ich weite oben bereits beschrieben.
Falls Du noch Anmerkungen dazu hast, wäre ich für eine Diskussion offen,
ansonsten laß es lieber bleiben.
In Deinen Posting sehe ich zur Zeit noch keien besonderen Sinn.
Aber Du kannst mich ja vielleicht noch aufklären.
Torsten Krahl
[...]
>Wo das steht habe ich glaube ich weite oben bereits beschrieben.
>Falls Du noch Anmerkungen dazu hast, wäre ich für eine Diskussion offen,
>ansonsten laß es lieber bleiben.
>In Deinen Posting sehe ich zur Zeit noch keien besonderen Sinn.
>Aber Du kannst mich ja vielleicht noch aufklären.
Sagen wir mal so:
Ich kenne keine Polizeidienstvorschrift, in der das so steht, wie Du es hier
schreibst. Deshalb meine Verwunderung und meine Nachfragen...
Sicher, dass die Polizei die Knöllchen ausgeteilt hat? Hier in RLP ist der
ruhende Verkehr in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung, also hat die
Polizei eigentlich gar nichts damit zu tun. Auch an Feiertagen sind oft
Hilfspolizisten der Stadt unterwegs, also schau mal nach ob es wirklich die
Polizei war, die Dein Ticket unterschrieben hat Serkan.
S.H.
Wolfgang Lennertz schrieb:
Hallo Wolfgang,
Ich kann Dir zwar nicht den genauen Wortlaut wiedergeben, aber laut
Hamburger Polizeidienstvorschrift (PDV 350) müssen die oben aufgeführten
Punke erfüllt sein, um bei einer geringfügigen Owi gebührenfrei zu
verwarnen.
Vielleicht könntest Du mich ja mal aufklären, wie Du das aus andern
Bundesländern kennst. Ich bin immer lernbereit.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, daß etwas in dieser Art in jedem
Bundesland in den Dienstvorschriften steht, wodurch das
Opportunitätsprinzip für die Polizei eingeschränkt wird.
Gruß, Torsten Krahl
Das ist nicht der Gesetzestext. Stimmt aber ungefähr.
Gruß
Franz aus Wien
IPA-Member.
Ich arbeite nicht bei der Schutzpolizei - deshalb bin ich da nicht auf dem
Laufenden...
Beim Blättern ist mir für NRW aber keine PDV untergekommen, die das
Opportunitätsprinzip in der von Dir geschilderten Form einschränken würde.
Ich habe lediglich einen Runderlaß des Innenministers gefunden, in dem
Stellung genommen wird zum Opportunitätsprinzip bei Verkehrsverstößen - dass
es aber in der von Dir benannten Form eingeschränkt ist, kann ich daraus so
*nicht* erkennen...
Torsten Krahl
Sag mal, gibts das Wort bei euch wirklich???
Ich dachte, dass nur unser deutscher Amtsschimmel zu solchen Gebilden fähig
wäre ;-)))
Gruß
Detlef
> (...) Schonmal daran gedacht, ob auch die Feuerwehr mit einem 16t Fahrzeug oder
>einer riesigen Drehleiter an deinen Falschparker vorbeikommt?
Kleine Anmerkung:
So eine Drehleiter ist in der Regel mindestens 2,30 m (?) breit und
dann muß sie auch noch Platz für Ihre vier "Pömpel" haben.
VG
Peter
> So eine Drehleiter ist in der Regel mindestens 2,30 m (?) breit und
> dann muß sie auch noch Platz für Ihre vier "Pömpel" haben.
Sagen wir eher mal 2,50 m - das ist nämlich schon fast die
höchstzulässige Fahrzeugbreite (2,55 m) und ist im Prinzip Standard bei
den LKWs (so z.B. bei den oft anzutreffenden MB 1017).
MfG
Micha
Das stimmt so in etwa, je nach Ausführung
(z.B niedrige Bauhöhe etwas schmaler und flacherer Aufbau)aber 2,20 - 2,40 m
ist schon richtig.
Dazu kommen die "Pömpel"(nieliches Wort dafür, die heben das ganze Auto
bodenfrei,aber klingt trotdem putzig), die
nach jeder Seite bis zu 90cm ausladen.
Hallo,
ja es war leider die Polizei. Ich dachte immer das die Normalerweise nicht
so pingelig sind bei so was. Vielleicht hat sie ja auch irgend ein Anwohner
benachrichtigt. Müssen die dann kommen? Hätte es nicht auch eine Verwarnung
von 10,- statt 30,- DM getan?
Ich habe beim parken den vorgeschriebenen Abstand zur Kreuzung von 5 Metern
nicht eingehalten und einen Bussgeldbescheid gekriegt das ich angeblich auf
dem Gehweg geparkt hätte. Wahrscheinlich haben die bei der Begründung bei
jedem einheitlich das gleiche behauptet um Zeit zu sparen damit ja alle
erwischt werden bevor sie wieder wegfahren können. Es waren ja auch keine
Strafzettel angebracht an den Fahrzeugen sondern nur irgendwelche kopierten
Zettel wo so was ähnliches drauf stand wie "Sie haben falsch geparkt und
bekommen in den Nächsten Tagen einen Bussgeldbescheid". Ich habe ehrlich
gesagt nicht damit gerechnet das tatsächlich einer kommt.
Ich habe auch in keinster Weise irgendwelche Zufahrten von der Feuerwehr
zugeparkt oder ähnliches. Mir geht es auch nicht unbedingt um die 30 DM. Ich
habe seit 4 Jahren keinen Strafzettel mehr gekriegt. Ich finde die Art und
Weise einfach nicht richtig oder zumindest sehr bedenklich.
Gruss
Serkan
Steffen
Serkan
Fam.Böldt <Carola-Ste...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
38A86511...@t-online.de...
Nein; Du hast das Verwarngeld offensichtlich nicht bezahlt, weill Du
*einsiehst*, etwas *falsch* gemacht zu haben, sondern weil Du weisst, dass
Du es bezahlen *musst*... ;-)
>Trotzdem ist es meiner Meinung nach eine Sauerei!
Siehst Du?
Wenn Du *eingesehen* hättest, etweas falsch gemacht zu haben - dann wäre das
Zahlen einer dafür vorgesehenen Strafe doch keine "Sauerei", oder?!?
:-)
Axel
Serkan Hatir <Serh...@hotmail.com> schrieb in im Newsbeitrag:
87tnae$j8t$1...@news.mch.sbs.de...
Machet joot
Hinrich
Wolfgang Lennertz schrieb:
> >> Sagen wir mal so:
> >> Ich kenne keine Polizeidienstvorschrift, in der das so steht, wie Du es
> hier
> >> schreibst. Deshalb meine Verwunderung und meine Nachfragen...