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Danke Polizei Bobingen

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Serkan Hatir

unread,
Feb 10, 2000, 3:00:00 AM2/10/00
to
Ich wollte mich mal an dieser Stelle bei der Polizei Bobingen (bei Augsburg)
bedanken die an unserem wichtigsten Feiertag (Ramadan) so fleissig alle
Falschparker notiert haben um ihnen dann in Ruhe Strafzettel nachzuschicken.
Der Parkplatz der Mosche ist für solche Tage natürlich zu klein weil die
meisten an diesem Feiertag (sogar ich) auch mal hingehen. Von Behinderung
durch die Falschparker kann jedenfalls nicht die Rede sein weil sich die
Moschee am Stadtrand von Bobingen im Industriegebiet befindet.

mit freundlichen Grüssen

Serkan

BERGA 1

unread,
Feb 10, 2000, 3:00:00 AM2/10/00
to
Schonmal daran gedacht, ob auch die Feuerwehr mit einem 16t Fahrzeug oder
einer riesigen Drehleiter an deinen Falschparker vorbeikommt? Einen Herzinfarkt
oder einen Brand interessiert sich nicht dafür, ob Ramadan ist oder nicht.

Was würdest Du sagen, wenn plötzlich ein Feuer in der Moschee ausbricht und die
Feuerwehr schlecht durchkommt, sogar erst einige Auto mühsam beiseite tragen
muss, damit sie durchkommt?

Oder die Wasserversorgung lange braucht, weil einer auf einem Hydranten geparkt
hat?

Also, überleg mal, was Du schreibst. Die Polizei kann sichermal ein Auge
zudrücken, auch wenn sie es eigentlich nicht darf.Aber ein Polizeibeamter kann
erkennen, ob der Fahrer eines Wagens aus lauter Faulheit verkehrswiedrig
geparkt hat oder sogar behindernd.

Ich bin selbst bei der Feuerwehr und weiss, wovon ich schreibe.
Darüberhinaus musst Du auch zugeben, das man bei so einem Fest auch mit dem
BUS,der Bahn, dem Taxi etc. anreisen kann bzw. halt mal 5 min läuft und sein
Fahrzeug ordentlich abparkt, zb. um die Ecke.

Nichts für ungut.

Gruß
Olaf

Olaf erreicht man unter:
ber...@aol.com
http://www.fichtnerfunk.de
Telefon/Telefax : +49 441 8009905637
++++++++++++++++++++++++++++


Michael A. Heier

unread,
Feb 11, 2000, 3:00:00 AM2/11/00
to
BERGA 1 schrieb:

> Also, überleg mal, was Du schreibst. Die Polizei kann sichermal ein
> Auge zudrücken, auch wenn sie es eigentlich nicht darf.Aber ein

[ ] Du hast schon einmal was vom Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG)
gehört.

MfG
Micha

Torsten Krahl

unread,
Feb 11, 2000, 3:00:00 AM2/11/00
to

"Michael A. Heier" schrieb:

Hallo Micha,
Das Opportunitätsprinzip bedeutet nicht, daß die Polizei sich aussuchen
kann, wo sie einschreitet oder wo nicht. Hier muß ein pflichtgemäßes
Ermessen ausgeübt werden.
Dieses ist im Bereich der Owi in der Polizeidienstvorschrift genauer
beschrieben.
Demnach darf gebührenfrei verwarnt werden, wenn folgende Gründe
vorliegen:

1. Es muß sich um eine geringfügige Owi (nicht im Bußgeldbereicht)
handel.
2. Es muß ein Entschuldigungsgrund vorliegen.
3. Der Betroffene muß die mündliche Verwarnung annehmen.
4. Der Betroffene muß Einsicht zeigen.

Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, wird aus einer geringfügigen
Owi eine unbedeutende Owi und es darf gebührenfrei verwarnt werden.
Im vorliegenden Falle sehe ich es wie mein Vorredner von der Feuerwehr.
Man muß nicht direkt vor der Gebäude parken, sondern kann auch mal einen
Fußweg in Kauf nehmen.
Viele Leute vergessen tatsächlich, daß sie zwar konkret niemanden
behindern, aber es wirklich oft schwierig wird, mit den
Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr durch die Straßen zu kommen.

MfG, Torsten Krahl


Wolfgang Lennertz

unread,
Feb 11, 2000, 3:00:00 AM2/11/00
to

Torsten Krahl schrieb in Nachricht <38A41B0D...@online.de>...

[...]

>Hallo Micha,
>Das Opportunitätsprinzip bedeutet nicht, daß die Polizei sich aussuchen
>kann, wo sie einschreitet oder wo nicht. Hier muß ein pflichtgemäßes
>Ermessen ausgeübt werden.
>Dieses ist im Bereich der Owi in der Polizeidienstvorschrift genauer
>beschrieben.


In der *was*?

>Demnach darf gebührenfrei verwarnt werden, wenn folgende Gründe
>vorliegen:
>
>1. Es muß sich um eine geringfügige Owi (nicht im Bußgeldbereicht)
>handel.
>2. Es muß ein Entschuldigungsgrund vorliegen.
>3. Der Betroffene muß die mündliche Verwarnung annehmen.
>4. Der Betroffene muß Einsicht zeigen.


Das steht wo?

>Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, wird aus einer geringfügigen
>Owi eine unbedeutende Owi und es darf gebührenfrei verwarnt werden.


Das steht wo?

[...]

--
Mit freundlichem Gruss,
-------------------------------
+ Wolfg@ng Lennertz +
-------------------------------

Torsten Krahl

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to

Wolfgang Lennertz schrieb:

Wo das steht habe ich glaube ich weite oben bereits beschrieben.
Falls Du noch Anmerkungen dazu hast, wäre ich für eine Diskussion offen,
ansonsten laß es lieber bleiben.
In Deinen Posting sehe ich zur Zeit noch keien besonderen Sinn.
Aber Du kannst mich ja vielleicht noch aufklären.

Torsten Krahl

Wolfgang Lennertz

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to

Torsten Krahl schrieb in Nachricht <38A4E611...@online.de>...

[...]

>Wo das steht habe ich glaube ich weite oben bereits beschrieben.
>Falls Du noch Anmerkungen dazu hast, wäre ich für eine Diskussion offen,
>ansonsten laß es lieber bleiben.
>In Deinen Posting sehe ich zur Zeit noch keien besonderen Sinn.
>Aber Du kannst mich ja vielleicht noch aufklären.


Sagen wir mal so:
Ich kenne keine Polizeidienstvorschrift, in der das so steht, wie Du es hier
schreibst. Deshalb meine Verwunderung und meine Nachfragen...

Erzmagier

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to

Sicher, dass die Polizei die Knöllchen ausgeteilt hat? Hier in RLP ist der
ruhende Verkehr in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung, also hat die
Polizei eigentlich gar nichts damit zu tun. Auch an Feiertagen sind oft
Hilfspolizisten der Stadt unterwegs, also schau mal nach ob es wirklich die
Polizei war, die Dein Ticket unterschrieben hat Serkan.

S.H.


Torsten Krahl

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to

Wolfgang Lennertz schrieb:

Hallo Wolfgang,
Ich kann Dir zwar nicht den genauen Wortlaut wiedergeben, aber laut
Hamburger Polizeidienstvorschrift (PDV 350) müssen die oben aufgeführten
Punke erfüllt sein, um bei einer geringfügigen Owi gebührenfrei zu
verwarnen.
Vielleicht könntest Du mich ja mal aufklären, wie Du das aus andern
Bundesländern kennst. Ich bin immer lernbereit.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, daß etwas in dieser Art in jedem
Bundesland in den Dienstvorschriften steht, wodurch das
Opportunitätsprinzip für die Polizei eingeschränkt wird.

Gruß, Torsten Krahl

Franz B.

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to

Wolfgang Lennertz <l...@topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8831ue$1oq$1...@news08.btx.dtag.de...

>
> Torsten Krahl schrieb in Nachricht <38A4E611...@online.de>...
>
> [...]
>
> >Wo das steht habe ich glaube ich weite oben bereits beschrieben.
> >Falls Du noch Anmerkungen dazu hast, wäre ich für eine Diskussion offen,
> >ansonsten laß es lieber bleiben.
> >In Deinen Posting sehe ich zur Zeit noch keien besonderen Sinn.
> >Aber Du kannst mich ja vielleicht noch aufklären.
>
>
> Sagen wir mal so:
> Ich kenne keine Polizeidienstvorschrift, in der das so steht, wie Du es
hier
> schreibst. Deshalb meine Verwunderung und meine Nachfragen...
>
> --
> Mit freundlichem Gruss,
> -------------------------------
> + Wolfg@ng Lennertz +
> -------------------------------
>
>
Hallo!
In Österreich gibt es dafür den § 21 Verwaltungsstrafgesetz.
"Abmahnung" möglich, wenn
der Beamtshandelte einsichtig ist,
das Verschulden geringfügig,
und es sich um eine Kleinigkeit handelt.

Das ist nicht der Gesetzestext. Stimmt aber ungefähr.
Gruß
Franz aus Wien
IPA-Member.

Wolfgang Lennertz

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to

Torsten Krahl schrieb in Nachricht <38A54C7C...@online.de>...
>
>
>Wolfgang Lennertz schrieb:

>>
>> Torsten Krahl schrieb in Nachricht <38A4E611...@online.de>...
>>
>> [...]
>>
>> >Wo das steht habe ich glaube ich weite oben bereits beschrieben.
>> >Falls Du noch Anmerkungen dazu hast, wäre ich für eine Diskussion offen,
>> >ansonsten laß es lieber bleiben.
>> >In Deinen Posting sehe ich zur Zeit noch keien besonderen Sinn.
>> >Aber Du kannst mich ja vielleicht noch aufklären.
>>
>> Sagen wir mal so:
>> Ich kenne keine Polizeidienstvorschrift, in der das so steht, wie Du es
hier
>> schreibst. Deshalb meine Verwunderung und meine Nachfragen...
>>
>> --
>> Mit freundlichem Gruss,
>> -------------------------------
>> + Wolfg@ng Lennertz +
>> -------------------------------
>Hallo Wolfgang,
>Ich kann Dir zwar nicht den genauen Wortlaut wiedergeben, aber laut
>Hamburger Polizeidienstvorschrift (PDV 350) müssen die oben aufgeführten
>Punke erfüllt sein, um bei einer geringfügigen Owi gebührenfrei zu
>verwarnen.
>Vielleicht könntest Du mich ja mal aufklären, wie Du das aus andern
>Bundesländern kennst. Ich bin immer lernbereit.
>Ich bin mir aber ziemlich sicher, daß etwas in dieser Art in jedem
>Bundesland in den Dienstvorschriften steht, wodurch das
>Opportunitätsprinzip für die Polizei eingeschränkt wird.
>
>Gruß, Torsten Krahl

Ich arbeite nicht bei der Schutzpolizei - deshalb bin ich da nicht auf dem
Laufenden...

Beim Blättern ist mir für NRW aber keine PDV untergekommen, die das
Opportunitätsprinzip in der von Dir geschilderten Form einschränken würde.
Ich habe lediglich einen Runderlaß des Innenministers gefunden, in dem
Stellung genommen wird zum Opportunitätsprinzip bei Verkehrsverstößen - dass
es aber in der von Dir benannten Form eingeschränkt ist, kann ich daraus so
*nicht* erkennen...

Torsten Krahl

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to

>
> Ich arbeite nicht bei der Schutzpolizei - deshalb bin ich da nicht auf dem
> Laufenden...
>
> Beim Blättern ist mir für NRW aber keine PDV untergekommen, die das
> Opportunitätsprinzip in der von Dir geschilderten Form einschränken würde.
> Ich habe lediglich einen Runderlaß des Innenministers gefunden, in dem
> Stellung genommen wird zum Opportunitätsprinzip bei Verkehrsverstößen - dass
> es aber in der von Dir benannten Form eingeschränkt ist, kann ich daraus so
> *nicht* erkennen...
>
> --
> Mit freundlichem Gruss,
> -------------------------------
> + Wolfg@ng Lennertz +
> -------------------------------
Ich kann wie gesagt hier nur für Hamburg sprechen, wo es eine solche
Einschränkung gibt. Ich werde am Montag mal den genauen Wortlaut
nachlesen.

Torsten Krahl

D. Rosenberger

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to
> der "Beamtshandelte" einsichtig ist <

Sag mal, gibts das Wort bei euch wirklich???

Ich dachte, dass nur unser deutscher Amtsschimmel zu solchen Gebilden fähig
wäre ;-)))

Gruß

Detlef

Peter Ihlenfeld

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to


> (...) Schonmal daran gedacht, ob auch die Feuerwehr mit einem 16t Fahrzeug oder


>einer riesigen Drehleiter an deinen Falschparker vorbeikommt?

Kleine Anmerkung:

So eine Drehleiter ist in der Regel mindestens 2,30 m (?) breit und
dann muß sie auch noch Platz für Ihre vier "Pömpel" haben.

VG

Peter

Michael A. Heier

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to
Peter Ihlenfeld schrieb:

> So eine Drehleiter ist in der Regel mindestens 2,30 m (?) breit und
> dann muß sie auch noch Platz für Ihre vier "Pömpel" haben.

Sagen wir eher mal 2,50 m - das ist nämlich schon fast die
höchstzulässige Fahrzeugbreite (2,55 m) und ist im Prinzip Standard bei
den LKWs (so z.B. bei den oft anzutreffenden MB 1017).

MfG
Micha

BERGA 1

unread,
Feb 12, 2000, 3:00:00 AM2/12/00
to

Das stimmt so in etwa, je nach Ausführung
(z.B niedrige Bauhöhe etwas schmaler und flacherer Aufbau)aber 2,20 - 2,40 m
ist schon richtig.
Dazu kommen die "Pömpel"(nieliches Wort dafür, die heben das ganze Auto
bodenfrei,aber klingt trotdem putzig), die
nach jeder Seite bis zu 90cm ausladen.

Serkan Hatir

unread,
Feb 14, 2000, 3:00:00 AM2/14/00
to
Erzmagier <erzm...@onlinehome.de> schrieb in im Newsbeitrag:
883eub$spq$1...@news.online.de...

Hallo,
ja es war leider die Polizei. Ich dachte immer das die Normalerweise nicht
so pingelig sind bei so was. Vielleicht hat sie ja auch irgend ein Anwohner
benachrichtigt. Müssen die dann kommen? Hätte es nicht auch eine Verwarnung
von 10,- statt 30,- DM getan?
Ich habe beim parken den vorgeschriebenen Abstand zur Kreuzung von 5 Metern
nicht eingehalten und einen Bussgeldbescheid gekriegt das ich angeblich auf
dem Gehweg geparkt hätte. Wahrscheinlich haben die bei der Begründung bei
jedem einheitlich das gleiche behauptet um Zeit zu sparen damit ja alle
erwischt werden bevor sie wieder wegfahren können. Es waren ja auch keine
Strafzettel angebracht an den Fahrzeugen sondern nur irgendwelche kopierten
Zettel wo so was ähnliches drauf stand wie "Sie haben falsch geparkt und
bekommen in den Nächsten Tagen einen Bussgeldbescheid". Ich habe ehrlich
gesagt nicht damit gerechnet das tatsächlich einer kommt.
Ich habe auch in keinster Weise irgendwelche Zufahrten von der Feuerwehr
zugeparkt oder ähnliches. Mir geht es auch nicht unbedingt um die 30 DM. Ich
habe seit 4 Jahren keinen Strafzettel mehr gekriegt. Ich finde die Art und
Weise einfach nicht richtig oder zumindest sehr bedenklich.

Gruss
Serkan

Fam.Böldt

unread,
Feb 14, 2000, 3:00:00 AM2/14/00
to
Sieh doch ein ,daß Du vielleicht etwas falsch gemacht haben könntest ??
;-)

Steffen

Serkan Hatir

unread,
Feb 15, 2000, 3:00:00 AM2/15/00
to
Sonst hätte ich wohl kaum den Strafzettel gezahlt! :-/
Trotzdem ist es meiner Meinung nach eine Sauerei!

Serkan

Fam.Böldt <Carola-Ste...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
38A86511...@t-online.de...

Wolfgang Lennertz

unread,
Feb 15, 2000, 3:00:00 AM2/15/00
to

Serkan Hatir schrieb in Nachricht <88bo5o$ppc$1...@news.mch.sbs.de>...

>Sonst hätte ich wohl kaum den Strafzettel gezahlt! :-/


Nein; Du hast das Verwarngeld offensichtlich nicht bezahlt, weill Du
*einsiehst*, etwas *falsch* gemacht zu haben, sondern weil Du weisst, dass
Du es bezahlen *musst*... ;-)

>Trotzdem ist es meiner Meinung nach eine Sauerei!


Siehst Du?
Wenn Du *eingesehen* hättest, etweas falsch gemacht zu haben - dann wäre das
Zahlen einer dafür vorgesehenen Strafe doch keine "Sauerei", oder?!?

:-)

Axelchen

unread,
Feb 25, 2000, 3:00:00 AM2/25/00
to
Wer falsch parkt hat mit Konsequenzen zu rechnen PUNKT

Axel
Serkan Hatir <Serh...@hotmail.com> schrieb in im Newsbeitrag:
87tnae$j8t$1...@news.mch.sbs.de...

Hinrich Bolduan

unread,
May 17, 2000, 3:00:00 AM5/17/00
to
...etwas spät aber immerhin:
Die Hamburger PDV ist ein zweibändiges Werk, in der auch das Kopfkratzen
geregelt ist. Ich kann's beurteilen, weil ich 14 Jahre in NW Dienst
gemacht (alter Rheinländer :-) ) habe und dort die PDV 350 etwa 4 DIN A5
Seiten doppelseitig bedruckt ausmacht.
Nun quäle ich mich oft mit der HH PDV 350, die versucht, eiem das Denken
abzunehmen...

Machet joot
Hinrich

Wolfgang Lennertz schrieb:


> >> Sagen wir mal so:
> >> Ich kenne keine Polizeidienstvorschrift, in der das so steht, wie Du es
> hier
> >> schreibst. Deshalb meine Verwunderung und meine Nachfragen...

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