Also ich hab damals gelernt, daß es auf Kraftstraßen (nicht nur
Bundesstraßen) mit "baulich getrennten" Richtungsfahrspuren _kein_
generelles Tempolimit gibt. Auch ohne Standspur nicht.
--
P a t r i c k
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> Ich hab echt eine Frage, die so richtig keiner weiß: Wie schnell darf
> auf einer Bundesstraße gefahren werden, die wie eine Autobahn zwei
> Fahrstreifen pro Richtung und Standspur enthält sowie durch einen
> Grünstreifen getrennt ist. 130? wie Autobahn??
Hallo Stefan,
sollte diese Straße nicht als Kraftfahrstraße ausgeschildert sein (blaues
Schild mit weißem Pkw), darfst Du nur 100 fahren. Ist sie als
Kraftfahrstraße ausgeschildert (und die bauliche Trennung) dann gibt's
keine Geschwindigkeitsbegrenzung). Übrigens die 130 auf der Autobahn ist
nur die Richtgeschwindigkeit, nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Schrunz
>Ich hab echt eine Frage, die so richtig keiner weiß: Wie schnell darf
>auf einer Bundesstraße gefahren werden, die wie eine Autobahn zwei
>Fahrstreifen pro Richtung und Standspur enthält sowie durch einen
>Grünstreifen getrennt ist. 130? wie Autobahn??
Du meinst also PKW's?
ja,
bei mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung oder baulich getrennten
Richtungsfahrbahnen kein Limit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
(Egal ob Kraftfahrstrasse oder nicht)
Die Kraftfahrstrasse macht nur einen Unterschied fuer LKW ueber 7,5t
oder LKW ueber 3,5t mit Anhaenger:
die duerfen dort 80 km/h fahren (wie auf der BAB), ansonsten immer nur
60 km/h (auch bei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen!)
--
mfg,
Henning
--------------------------------------------------------
Henning Koch
http://studserver.uni-dortmund.de/Henning.Koch
FF Dortmund-Holzen: (inoffizielle Seite! nicht von mir!)
http://home.t-online.de/home/martinreimann/lz8.htm
-----------------------------------------------------zha
> bei mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung [...] Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
genauer: die Fahrstreifen muessen durch Fahrstreifenbegrenzungen oder
Leitlinien markiert sein.
siehe auch:
http://www.thomas-gabriel.de/gesetze/stvo/3stvo.html
und was Kraftfahrstrassen und BAB angeht:
http://www.thomas-gabriel.de/gesetze/stvo/18stvo.html
also gelten die 80km/h fuer besagte LKW's (usw.) auf Kraftfahrstrassen
nur bei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen und nur ausserorts.
--
mfg Henning
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Henning Koch
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http://home.t-online.de/home/martinreimann/lz8.htm
-------------------------------------------------------UTCP
Wie habe ich's denn zu verstehen wenn auf einer solchen Strasse (baulich
getrennt) die aber gelb ausgeschildert ist (B33 neu) die geschwindigkeit
per Schild auf 120 beschränkt ist und dann das Schild Aufhebung aller
Streckenverbote folgt??? Muss ich dann wieder 100 fahren ??!???!
gruss,
michael
> per Schild auf 120 beschränkt ist und dann das Schild Aufhebung aller
> Streckenverbote folgt??? Muss ich dann wieder 100 fahren ??!???!
nein, es gild keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr, ausser wenn die bauliche
Trennung aufhört, aber dort findest du dann zusätzlich noch eine Beschränkung
auf 100 Kilometer je Stunde.
> gruss,
> michael
Gruss Dieter
auf diesen Straßen gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Tempo 130
ist lediglich eine Richtgeschwindigkeit, auch für die Autobahn.
Stefan Hitzler schrieb:
Olaf
> ERGÄNZUNG:
> Jetzt hab ich nochmal nachgeguckt, hier der Gesetzestext der StVO (Stand
> 1.1.95):
>
> ...
> (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigen Umständen
> [...] außerhalb geschlossener Ortschaften [...] für Personenkraftwagen sowie
> für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t 100 km/h.
> ...
> Viele Grüße nochmal,
> Andy
Hallo Andy,
Wenn ich mich recht entsinne, muß man seit diesem Jahr die 2,8t durch 3,5t
ersetzten.
MfG
Martin