Guckst Du in § 258 StGB (Strafvereitelung). Mit solch einer falschen
Aussage machst Du Dich selbst strafbar.
Dieses Vorgehen war eine Zeit lang Mode und solch "Freundschaftsdienst"
wurde sogar im Internet angeboten. Deshalb sei zur Vorsicht geraten. Ein
Fotoabgleich ist eher unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Und
wenn es auffliegt muss dein Bekannter auf seinen Führerschein verzichten
und Du hast ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung am Hals. Ob
man nun eine Vorstrafe als Freundschaftsdienst riskiert sei Dir selbst
überlassen.
Torsten