Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion vom 26. Januar 2012
Top-MeldungenEuGH: Wiederholte Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auch bei ständigem Bedarf an Vertretungen zulässig
Befristete Arbeitsverträge dürfen auch dann wiederholt zum Zwecke der Vertretung verlängert werden, wenn ein wiederkehrender oder sogar ständiger Bedarf an Vertretungen besteht. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 26.01.2012 entschieden. Bei der Missbrauchskontrolle müssten aber alle Umstände des Einzelfalls einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge berücksichtigt werden (Az.: C-586/10).
BVerwG: Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig
Die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg ist auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.01.2012 entschieden (Az.: 6 C 9.11).
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommerische Finanzausgleichsumlage verfassungsgemäß
Zwei mecklenburg-vorpommerische Gemeinden sind mit ihren kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen § 8 des Landesfinanzausgleichsgesetzes (FAG) gescheitert. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass die dort vorgesehene Finanzausgleichsumlage die Gemeinden nicht in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung aus Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 73 Abs. 2 der Landesverfassung verletzt (Urteile vom 26.01.2012, Az.: LVerfG 18/10 (Stadt Gadebusch) und LVerfG 33/10 (Gemeinde Selmsdorf)).
EU-Kommission: Deutsche Post muss zu Unrecht erhaltene Staatsbeihilfen zurückzahlen
Die Deutsche Post soll zu Unrecht erhaltene Staatsbeihilfen von mindestens 500 Millionen Euro an den deutschen Staat zurückzahlen. Dies hat die Europäische Kommission am 25.01.2012 entschieden. Bei den Geldern gehe es um Subventionen für die Pensionskosten für Beamte des ehemaligen Staatsunternehmens, so die Kommission. Andere deutsche Staatsbeihilfen für die Post in Milliardenhöhe hat sie hingegen akzeptiert. Die Post hat angekündigt, gegen die Rückzahlungs-Entscheidung der EU-Kommission zu klagen.
FG Niedersachsen sieht eingetragene Lebenspartner bei Grunderwerbsteuer verfassungswidrig benachteiligt
Eingetragene Lebenspartner werden nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen bei der Grunderwerbsteuer gegenüber Ehegatten in verfassungswidriger Weise benachteiligt. Konkret geht es um die Vorschrift des § 3 Nr. 4 GrEStG in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 08.12.2010 geltenden Fassung. Das FG zweifelt daran, ob diese insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Diese Frage soll jetzt das Bundesverfassungsgericht klären, dem das FG Niedersachsen die Sache vorgelegt hat (Az.: 7 K 65/10).
Weitere NachrichtenBSG stärkt Datenschutz bei Alg II-Bezug
Das Bundessozialgericht hat den Datenschutz von Hartz IV-Empfängern gestärkt. Es stellt klar, dass nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften jeder Anspruch darauf hat, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Jobcenter Dritten gegenüber den Leistungsbezug der klagenden Arbeitslosengeld II-Empfänger ohne deren Einverständnis offenbart. Das BSG hält dies für unzulässig (Entscheidung vom 25.01.2012, Az.: B 14 AS 65/11 R).
Rechtsausschuss befürwortet Milliarden-Garantien für Banken
Finanzinstitute sollen erneut Hilfen beim Staat beantragen können. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben dazu den Entwurf eines «Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts» (BT-Drs. 17/8343) vorgelegt. Dieser wurde jetzt vom Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen, wie die Bundestagspressestelle am 25.01.2012 mitteilt. Es sei eine grundlegende Aufgabe des Staates, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, heißt es im Entwurf.
Stuttgart 21: VG Stuttgart erlaubt Räumung des Stuttgarter Schlossgartens
Gegner des Bauprojekts «Stuttgart 21» sind mit ihren Eilanträgen gegen die Räumung des Stuttgarter Schlossgartens gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 24.01.2012 die Anträge gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22.12.2011 abgelehnt, mit der diese ein Aufenthalts- und Betretungsverbot und die Räumung des Zeltlagers der «Stuttgart 21»-Gegner für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen in Stuttgart angeordnet hat. Allerdings hat das Gericht der Stadt einige Auflagen zum Aufenthalts- und Betretungsverbot gemacht. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
BVerwG: Klage gegen Weiterbau der A 44 in Hessen unzulässig
Eine Bürgerinitiative ist mit ihrer Klage gegen den geplanten Neubau des 5,9 Kilometer langen Teilstücks Helsa Ost bis Hessisch Lichtenau-West der A 44 in Hessen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mangels Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen (Urteil vom 25.01.2012, Az.: 9 A 6.10).
EU-Kommission greift bei Käfigverbot für Legehennen durch
Die Europäische Kommission greift bei der mangelnden Umsetzung des Käfigverbots für Legehennen durch. Sie hat am 26.01.2012 Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 EU-Staaten eröffnet, in denen Hühner trotz EU-weiten Verbots seit 01.01.2012 weiterhin in nicht artgerechten, unausgestalteten Käfigen gehalten werden. Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien haben die EU-Vorschriften trotz einer langen Übergangsfrist von zwölf Jahren nicht rechtzeitig umgesetzt.
FG Berlin-Brandenburg: Erhöhung der Vergnügungsteuer verfassungsgemäß
Berlin durfte seine Vergnügungsteuer von 11% auf 20% erhöhen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Erhöhung verfassungsgemäß ist. Es hat damit den Eilantrag eines Spielhallenbetreibers abgelehnt (Beschluss vom 01.12.2011, Az.: 6 V 6176/11). Dieser meinte, die erhöhte Vergnügungsteuer schränke sein Recht auf freie Berufsausübung ein, weil er danach voraussichtlich Verluste erwirtschaften werde. Insbesondere könne er die Steuer nicht auf die Spieler überwälzen.
OLG Frankfurt am Main: Radfahrer haftet bei Unfall nach Verlassen des Radweges mit
Ein Fahrradfahrer, der statt eines ausgeschilderten Radweges eine parallel verlaufende Straße benutzt, haftet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main grundsätzlich mit. Nach Auffassung des Gerichts müssen Radfahrer einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies letztlich auf eigenes Risiko (Urteil vom 28.10.2012, Az.: 24 U 34/11, r + s 2012, 43).
EU-Kommission verlangt von Deutschland Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie
Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht fristgerechter Umsetzung der EU-Abfallregeln geht in die nächste Runde. Die Europäische Kommission hat Deutschland am 26.01.2012 per Mahnschreiben erneut dazu aufgefordert, sie vollständig über die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) in deutsches Recht zu informieren. Geschieht dies nicht innerhalb der nächsten zwei Monate, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen und finanzielle Sanktionen verlangen.
EU-Kommission mahnt Deutschland bei Rüstungskäufen
Die Europäische Kommission hat Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um europaweite Regeln für die Beschaffung von Rüstungsgütern umzusetzen. Ein ähnliches Vertragsverletzungsverfahren beschloss die Kommission am 26.01.2012 auch gegen die Niederlande. Beide Länder haben die seit August 2011 ausstehende Umsetzung der EU-Richtlinie (2009/81/EG) dazu noch nicht gemeldet. Damit entgingen dem Steuerzahler und Anbietern die Vorteile eines transparenten und stärker auf Wettbewerb ausgerichteten Rüstungsmarktes, rügt die Kommission.
Bundesregierung plant Umverteilung eines Wahlkreises von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen
Bei der nächsten Bundestagswahl soll Hessen einen Wahlkreis mehr als bisher und Mecklenburg-Vorpommern einen weniger haben. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungskoalition (BT-Drs. 17/8350) zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vor, dem der Innenausschuss des Bundestages am 25.01.2012 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung zugestimmt hat. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Danach soll Hessen künftig 22 statt bisher 21 Wahlkreise umfassen und Mecklenburg-Vorpommern sechs statt bislang sieben.
LG München I verbietet Verbreitung von Hitlers «Mein Kampf» an Kiosken
Das Landgericht München I ist der Verbreitung von Auszügen aus Hitlers «Mein Kampf» an Kiosken entgegengetreten. Es hat einem englischen Verleger die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus dem Werk verboten. Damit war der Freistaat Bayern mit einem entsprechenden Eilantrag erfolgreich. Die geplante Publikation werde nicht vom Zitatrecht gedeckt, erläuterte das Gericht seinen Beschluss vom 25.01.2012 (Az.: 7 O 1533/12, nicht rechtskräftig).
Friedrich will Verfassungsschutz-Liste überprüfen lassen
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will die Liste der 27 vom Verfassungsschutz beobachteten Abgeordneten der Linksfraktion überprüfen lassen. Zu den Kriterien für eine Beobachtung von Parlamentariern der Linken gehörten, dass sie entweder eine herausgehobene Funktion hätten oder Mitglied einer offen extremistischen Teilvereinigung seien, sagte der CSU-Politiker am 25.01.2012 in Berlin. Anhand dieser Kriterien werde die Liste des Verfassungsschutzes nun überprüft.
Neonazi-Mordserie: Bundestagsfraktionen fordern Untersuchungsausschuss
Die fünf Bundestagsfraktionen haben einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Neonazi-Mordserie (BT-Drs. 17/8453) vorgelegt, der am 26.01.2012 im Bundestag zur Abstimmung steht. Nach der gemeinsamen Vorlage der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sollen dem Gremium elf ordentliche Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören. Davon sollen jeweils die Unions-Fraktion vier Mitglieder stellen, die SPD-Fraktion drei, die FDP-Fraktion zwei und die Links- sowie die Grünen-Fraktion je ein Mitglied.
Menschenrechtsinstitut fordert Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert anlässlich der Veröffentlichung des Berichts der EU-Grundrechteagentur zur Umsetzung der EU-Antirassismus-Richtlinie in den 27 Mitgliedstaaten, in Deutschland ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände einzuführen. Gerade in Fällen indirekter und struktureller Diskriminierung sei das Mittel der Individualklage nicht ausreichend, erklärt die Direktorin des Instituts Beate Rudolf laut Pressemitteilung vom 25.01.2012.
Ermittlungen gegen Linke-Bundespolitiker wegen Anti-Nazi-Blockaden
Wegen ihres Protests gegen einen genehmigten Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011 in Dresden droht mehreren Linke-Bundestagsabgeordneten die Aufhebung ihrer Immunität. Der Chemnitzer Michael Leutert sagte am 24.01.2012 der Nachrichtenagentur dpa, sein Fall liege bereits dem Immunitätsausschuss des Bundestags vor. Zuvor war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden auch gegen Linke-Bundesgeschäftsführerin Caren Lay ein Ermittlungsverfahren einleiten will.
Ausgewählte UrteilsanalysenSG Kiel: Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bei Untätigkeitsklagen deutlich unterdurchschnittlich
RVG § 14 I; VV RVG Nrn. 1008, 3102, 3103, 3106
Die Kammer ist bei ihren bisherigen Entscheidungen bei Untätigkeitsklagen regelmäßig lediglich von einem unterdurchschnittlichen Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ausgegangen. Diese Rechtsprechung gibt die Kammer auf. Die bloße Einreichung einer Untätigkeitsklage und die anschließende Abgabe einer prozessbeendenden Erklärung – nach sofortiger Einräumung der Untätigkeit, Erlass der angemahnten Entscheidung und Abgabe eines Kostenanerkenntnisses durch die Klagegegner – ist im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit die anwaltliche Tätigkeit als deutlich unterdurchschnittlich zu bewerten. Für eine Untätigkeitsklage ist daher unter Umständen nur die Mindestgebühr angemessen.
SG Kiel, Beschluss vom 10.01.2012 - S 21 SF 200/11 E, BeckRS 2012, 65264
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