Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion vom 11. August 2011
Top-MeldungenLSG Bayern ändert seine Rechtsprechung: PKH-Beschwerden auch unterhalb der Berufungssumme statthaft
Klagen vor den Sozialgerichten sind im Urteilsfall nur dann berufungsfähig, wenn der Streitwert 750 Euro überschreitet. Dies hat indes nicht zur Folge, dass eine Prozesskostenhilfe-Versagung mangels Erfolgsaussicht bei Unterschreiten des Beschwerdewertes nicht beschwerdefähig ist. Vielmehr sind PKH-Beschwerden auch unterhalb der Berufungssumme statthaft, wie das Landessozialgericht Bayern entschieden hat. Mit dem Beschluss vom 06.04.2011 hat es seine bisherige Rechtsprechung unter anderem zugunsten von Hartz IV-Empfängern geändert. Denn in Hartz IV-Verfahren werde häufig die Berufungssumme nicht erreicht (Az.: L 8 AS 770/10 B PKH).
Steuerabkommen zwischen Schweiz und Deutschland rückt näher
Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben am 10.08.2011 in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Danach können Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und - gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungsteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert. Dies meldet das Bundesfinanzministerium am 10.08.2011. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden. Es könnte Anfang 2013 in Kraft treten.
LG Hamburg: Mobilfunkunternehmen darf weiter mit Kunstfigur «Andy» werben
Es stellt keine unzulässige Vereinnahmung der Person eines bekannten Stylisten dar, wenn ein Mobilfunkunternehmen in einem Werbefilm mit einer dessen Männertypus ähnlichen Kunstfigur wirbt, die aber weder den Eindruck eines Doppelgängers erweckt, noch als Stylist auftritt. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 11.08.2011 entschieden und die Klage des Stylisten abgewiesen, der dem Mobilfunkunternehmen gerichtlich verbieten lassen wollte, seine Person für Werbezwecke zu vereinnahmen (Az.: 324 O 134/11).
LSG Bayern widerspricht Bundesversicherungsamt: Eilverfahren gegen Krankengeldeinstellung grundsätzlich nur im Weg einstweiliger Anordnung
Wer sich gegen die Einstellung des Bezuges von Krankengeld wehren will, muss eine Regelungsanordnung beantragen und nicht die Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels. Denn die Bewilligung von Krankengeld stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar, der vor Einstellung der Zahlung erst im Verwaltungsverfahren zu beseitigen wäre. Dies hat das Landessozialgericht Bayern mit Beschluss vom 17.06.2011 entschieden (Az.: L 4 KR 76/11 B ER). Es tritt damit eigenen Angaben zufolge der Auffassung des Bundesversicherungsamtes entgegen, das von einem Eilrechtsschutz im Wege der Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels ausgeht.
Weitere NachrichtenVGH Mannheim: Zeit zum An- und Ablegen der Polizeiuniform ist keine Arbeitszeit
Das An- und Ausziehen der Polizeiuniform in den Diensträumen vor Beginn und nach Ende einer Schicht stellt keinen Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts dar und rechnet daher nicht zur Arbeitszeit eines Poilzeibeamten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit zwei jetzt mitgeteilten Urteilen vom 28.07.2011 entschieden. Auch Übergabegespräche beim Schichtwechsel gehörten nicht zur Arbeitszeit. Anders beurteilte der VGH hingegen das An- und Ablegen von Dienstwaffe und Schutzweste. Die hierfür erforderliche Zeit sei auf die Arbeitszeit anzurechnen, weil der Polizeibeamte dadurch seine Einsatzbereitschaft herstelle und damit der notwendige Grad an dienstlicher Inanspruchnahme erfüllt sei (Az.: 4 S 1676/10 und 4 S 1677/10).
LSG Hessen: Rückwirkende Sozialhilfe-Leistungen nur bei vorsätzlichen Falschangaben ausgeschlossen
Unanfechtbare Sozialhilfebescheide sind auch für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn sie rechtswidrig zu geringe Leistungen bewilligen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Bescheid auf vorsätzlich falschen Angaben des Betroffenen beruht. Hiervon ist allerdings erst dann auszugehen, wenn der Betroffene die Fehlerhaftigkeit seiner Angaben kennt oder diese zumindest billigend in Kauf nimmt. Dies hat das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 20.05.2011 entschieden. Die Revision wurde nicht zugelassen (Az.: L 7 SO 92/10, BeckRS 2011, 74098).
LG Berlin: Keine Beweiserleichterungen bei Schäden in Autowaschanlagen mit Schlepptrossenbetrieb
Wird ein Fahrzeug in einer Autowaschstraße mit Schlepptrossenbetrieb beschädigt, muss der Schadensersatz verlangende Fahrer nachweisen, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Waschanlagenbetreibers herrührt. Dies hat das Landgericht Berlin mit jetzt mitgeteiltem Urteil vom 04.07.2011 entschieden und eine Schadensersatzklage in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils abgewiesen. Besondere Beweiserleichterungen kämen bei diesem Waschanlagentyp nicht in Betracht, weil Schäden auch durch den während des Waschvorgangs im Auto verbleibenden Fahrer verursacht sein könnten (Az.: 51 S 27/11).
VGH Kassel bestätigt Widerruf der Asylberechtigung eines straffälligen Iraners wegen ungünstiger Gefahrenprognose
Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylberechtigung eines iranischen Staatsangehörigen wegen der Begehung erheblicher Straftaten widerrufen und geht von dem Ausländer auch nach Verbüßung der Strafhaft eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, ist der Widerruf aufrecht zu erhalten. Das hat der Sechste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Kassel mit Urteil vom 10.08.2011 entschieden und die Klage des Iraners gegen den Widerruf seiner Asylberechtigung abgewiesen (Az.: 6 A 95/10.A).
Samsung will Verkaufsstopp für seinen iPad-Herausforderer kippen
Im «Ideenklau-Streit» zwischen Apple und Samsung hat ein deutsches Gericht den Südkoreanern einen schmerzhaften Schlag zugefügt. Samsung darf seinen iPad-Konkurrenten Galaxy Tab 10.1 nach einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vorerst nicht in Europa verkaufen (Az.: 14c O 194/11). Samsung will den gerichtlich verordneten Verkaufsstopp seines Tablet-Computers in Europa nicht hinnehmen. «Wir werden unser geistiges Eigentum in Deutschland und der ganzen Welt verteidigen», sagte Samsungs PR-Chef Kim Titus.
LAG Schleswig-Holstein: Kündigung eines mit Chinesin verheirateten Ingenieurs aus vorgeschobenen Sicherheitsgründen sittenwidrig
Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde. Sie hält nicht das notwendige «ethische Minimum» ein und ist sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber jahrelang die langjährige Beziehung zu einer in China lebenden Chinesin nicht als sicherheitsrelevant einordnet, den Leiharbeitnehmer dann in Kenntnis der Hochzeit abwirbt und ihm kurz darauf kündigt, obwohl sich nichts verändert hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 22.06.2011 entschieden (Az.: 3 Sa 95/11).
Kabinett in Brandenburg verabschiedet Gesetz zur Gerichtsneuordnung
In Brandenburg hat die Landesregierung am 09.08.2011 den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, durch das die Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke bis 2013 neu geordnet werden sollen. Entgegen ersten Überlegungen, nach denen sieben Amts- und ein Arbeitsgerichte aufgelöst werden sollten, bleiben nun doch alle Gerichtsstandorte erhalten. Die Justiz bleibe in der Fläche präsent, sagte Justizminister Volkmar Schöneburg (Die Linke). Damit wird die seit 2005 andauernde Diskussion um die Gerichtsstruktur im Land beendet.
Bundesfinanzministerium: Kein neuer Kauf einer Steuer-CD bekannt
Das Bundesfinanzministerium hat keinerlei Kenntnisse über den Erwerb einer neuen CD aus der Schweiz mit Daten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger. Entgegen eines Berichtes der «Frankfurter Rundschau» sei über die bisher bekannten Fälle hinaus kein weiterer Kauf einer Steuerdaten-CD einer Schweizer Bank bekannt, sagte ein Ministeriumssprecher am 11.08.2011 auf Anfrage in Berlin. Ähnlich äußerten sich das Justiz- und das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen.
BKartA: Millionenschwere Geldbußen wegen Absprachen bei Betonrohren
Das Bundeskartellamt hat am 10.08.2011 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 11,86 Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Betonrohren und fünf verantwortliche Personen verhängt. Bei den beiden Unternehmen handelt es sich um die Berding Beton GmbH aus Steinfeld und die Betonwerk Bieren GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen. Die Unternehmen hätten sich seit zumindest Anfang 2006 über Preise, Quoten und die Zuteilung einzelner Aufträge abgesprochen und den regionalen Markt für Betonrohre in ihrem gemeinsamen Vertriebsgebiet untereinander aufgeteilt, so das BKartA. Gegen 13 weitere Hersteller von Betonrohren laufen ebenfalls Ermittlungen wegen des Verdachts auf Preisabsprachen.
Großbritannien: Hartes Jugendstrafrecht zeigt kaum Wirkung
Das Jugendstrafrecht in Großbritannien hebt sich von dem in anderen europäischen Staaten durch eine besondere Härte ab, zeitigt aber dennoch kaum Wirkung. Nach Ansicht von Forschern liegt das Problem darin, dass die Eltern als die eigentlich Verantwortlichen so gut wie unbehelligt bleiben.
Richterbund: Landesregierung Rheinland-Pfalz hält an Zusammenlegung der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken fest
Mit ihrer Erklärung vom 09.08.2011 hält die Landesregierung unverändert an ihrem Ziel der Zerschlagung der in Rheinland-Pfalz bewährten Gerichtsstrukturen fest, so der Deutsche Richterbund (DRB) am 10.08.2011 in einer Presseerklärung. Das aus den Erkenntnissen der bisherigen Diskussion und der Verantwortung für den Erhalt einer funktionierenden bürgernahen Rechtspflege gebotene klare politische Signal zur endgültigen Aufgabe der Zusammenlegung der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken sei ausgeblieben.
Ausgewählte UrteilsanalysenOLG Koblenz: Mithaftung eines Vorfahrtsberechtigten bei eigener Geschwindigkeitsüberschreitung
StVG §§ 7 I, 17 I, II
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Mithaftung eines Vorfahrtsberechtigten an einem Unfall auf 1/3 festgelegt, nachdem er selber zwischen 24% und 36% zu schnell gefahren ist. Eine genauere Differenzierung der Quoten für die beiden Enden der Bandbreite von 24-36% hält der Senat für entbehrlich.
OLG Koblenz, Urteil vom 18.07.2011 - 12 U 189/10 (LG Koblenz), BeckRS 2011, 19034 |