Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion vom 10. November 2011
Top-MeldungenBGH: Admin-C haftet bei Verletzung besonderer Prüfpflichten als Störer
Der administrative Ansprechpartner für eine Domain, der sogenannte Admin-C, haftet für Rechtsverletzungen durch registrierte Domainnamen als Störer, wenn ihn aufgrund besonderer Umstände eine Prüfpflicht trifft. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.11.2011 entschieden. Solche eine Prüfpflicht begründende Umstände lägen vor, wenn aufgrund der Registrierungspraxis des Domaininhabers eine erhöhte Gefahr für Rechtsverletzungen Dritter besteht, weil der Domainname weder vom Inhaber noch von der Denic überprüft wird (Az.: I ZR 150/09).
BGH entscheidet über Reichweite der Transportversicherung beim Bargeldtransport
Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen im Komplex um betrügerische Vorgänge beim Geld- und Werttransportunternehmen HEROS die Reichweite einer Transportversicherung genauer definiert. Schlössen die Bedingungen die Einzahlung durch den Transporteur auf ein Eigen-Konto aus, liege in einer gleichwohl erfolgten Einzahlung ein dem Versicherungsschutz unterfallender Zugriff auf das Transportgut. Ein solcher liege auch dann vor, wenn der Transporteur für seinen Auftraggeber von der Deutschen Bundesbank Bargeld entgegennimmt und es den vertraglichen Vorgaben zuwider nicht an den vorgesehenen Bestimmungsorten abliefert. Der BGH hat die Verfahren jeweils an die Berufungsgerichte zurückverwiesen, um Fragen zur Anfechtbarkeit der Versicherungsverträge zu klären (Urteile vom 09.11.2011, Az.: IV ZR 251/08, IV ZR 15/10, IV ZR 16/10, IV ZR 171/10, und IV ZR 172/10).
BAG: Nur ordnungsgemäße Unterrichtung über Betriebsübergang setzt Widerspruchsfrist in Lauf
Eine Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang setzt nur dann die einmonatige Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber in Lauf, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.11.2011 klar (Az.: 8 AZR 277/10).
BAG: Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen nicht gezahlter Abfindung während Insolvenzeröffnung
Der Arbeitnehmer kann nach § 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt, das Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich oder konkludent abbedungen ist und er dem Arbeitgeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Zahlung der Abfindung gesetzt hat. Das Rücktrittsrecht aus § 323 Abs. 1 BGB setzt allerdings die Durchsetzbarkeit der Forderung voraus. Daran fehlt es laut Bundesarbeitsgericht, wenn der Schuldner nicht leisten muss oder nicht leisten darf, zum Beispiel, weil ein Insolvenzeröffnungsverfahren über sein Vermögen läuft (Urteil vom 10.11.2011, Az.: 6 AZR 357/10).
BVerwG: Einzelhandel darf durch regionalplanerische Agglomerationsregelung gesteuert werden
Die im Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 festgelegte Agglomerationsregelung zur Steuerung des Einzelhandels ist zulässig und von Gemeinden bei Aufstellung eines Bebauungsplans zu beachten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10.11.2011 entschieden (Az.: 4 CN 9.10). Die Agglomerationsregelung ordnet an, dass mehrere selbstständige, je für sich nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bei einer räumlichen Konzentration als Agglomeration anzusehen sind, sofern raumordnerische Wirkungen wie bei einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb beziehungsweise Einkaufszentrum zu erwarten sind.
Weitere NachrichtenJustizministerkonferenz: Wirtschaftskriminalität muss wirksamer bekämpft werden
Die Justizminister der Länder wollen das deutsche Wirtschaftsstrafrecht zeitgemäß weiterentwickeln. Dafür haben sie am 09.11.2011 ein Paket mit rechtspolitischen Forderungen an die Bundesjustizministerin gerichtet. Darin machen sie sich für wirksamere Möglichkeiten zur Sanktionierung juristischer Personen in Wirtschaftstrafsachen stark. Dies teilt das Justizministerium Thüringen im Anschluss an die Justizministerkonferenz mit, die am 09.11.2011 in Berlin stattgefunden hat.
Justizministerkonferenz beschließt Anhörung zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht
Die Justizministerkonferenz will im Mai 2012 eine öffentliche Anhörung zur geplanten Einführung eines optionalen Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts durchführen. Dies hat sie auf Initiative Hessens am 09.11.2011 beschlossen, wie das Hessische Justizministerium mitteilt. Jörg-Uwe Hahn, Hessens Justizminister, meint, das alte BGB habe sich bewährt, werde durch ein gemeinsames EU-Kaufrecht aber deutlich an Bedeutung verlieren.
Experten befürworten mehrheitlich englischsprachige Kammern für internationale Handelssachen
Nach dem Willen des Bundesrates sollen bei den deutschen Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden, bei denen das Verfahren in englischer Sprache ablaufen soll. Die zu einer Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am 09.11.2011 geladenen Experten begrüßten überwiegend die Initiative.
Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes stößt bei Experten auf geteiltes Echo
Die Bundesregierung will das im Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ändern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 17/7374), der Gegenstand einer Anhörung am 09.11.2011 war. Nach Ansicht der meisten Sachverständigen werden die Verbraucher von der «dringend überfälligen» Novelle profitieren. Es gab aber auch kritische Töne, wie die Bundestagspressestelle am selben Tag mitteilte.
Sachverständige wollen besseren Schutz vor Unternehmensübernahmen
Mehrere Sachverständige haben in einem Fachgespräch des Bundestags-Finanzausschusses am 09.11.2011 dringend Änderungen am deutschen Übernahmerecht für Unternehmen angemahnt. Dagegen befürworteten die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allenfalls kleinere Änderungen.
OVG Münster: Klagende Studienbewerber müssen nicht vorläufig zum Medizinstudium zugelassen werden
Die Stiftung für Hochschulzulassung (frühere ZVS) muss keine klagenden Studienbewerber vorläufig wegen überlanger Wartezeit zum Medizinstudium zulassen. Anders als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu Gunsten der Stiftung (Beschlüsse vom 09.11.2011, Az.: 13 B 1209/11 bis 13 B 1213/11 und 13 B 1224/11).
OVG Münster: Chemieunternehmen muss kontaminiertes Löschwasser nach Brand entsorgen
Das Iserlohner Chemieunternehmen muss das nach einem Brandeinsatz auf seinem Grundstück 2009 aufgefangene und in Spezialbehältern zwischengelagerte Löschwasser ordnungsgemäß beseitigen. Denn das Unternehmen sei im abfallrechtlichen Sinne als Erzeuger des kontaminierten Löschwassers anzusehen und deshalb zu dessen Entsorgung verpflichtet, befand das Oberverwaltungsgericht Münster und bestätigte eine diesbezügliche Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg (Az.: 20 A 1181/10).
VGH Mannheim: NPD darf Bundesparteitag nicht in Offenburg abhalten
Weil parteiinterne politische Veranstaltungen nicht vom Widmungszweck der Offenburger Abtsberghalle erfasst sind, hat es die Stadt Offenburg zu Recht abgelehnt, der NPD die Halle am 12. und 13.11.2011 für ihren Bundesparteitag zur Verfügung zu stellen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Az.: 1 S 2966/11).
Europapolitiker Brok: BVerfG-Urteil zur Fünf-Prozent-Klausel schwächt Deutschland in der EU
Der CDU-Europapolitiker Elmar Brok hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht für das Europaparlament scharf kritisiert. Die Richter hatten die Fünf-Prozent-Klausel für verfassungswidrig erklärt, unter anderem mit der Begründung, dass das Europäische Parlament keine Regierung wählt, die auf die ständige Unterstützung einer Parlamentsmehrheit angewiesen wäre (in BeckRS 2011, 55547). Der Richterspruch führe zur Schwächung Europas in der Welt und zur Schwächung Deutschlands in Europa, sagte Brok am 09.11.2011 gegenüber der Presse.
Ausgewählte UrteilsanalysenBGH: Ablehnung einer Zeithonorarvereinbarung nicht vertragswidrig
BGB §§ 627, 628 I 2
Die Weigerung des Mandanten, anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Zeithonorarvereinbarung abzuschließen, wobei der Anwalt angedroht hatte, im Weigerungsfalle das Mandatsverhältnis zu kündigen, ist nicht vertragswidrig. Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Mandant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegolten wäre. Von einem Interessenwegfall ist auch auszugehen, soweit die aufgrund der Kündigung neu beauftragten Rechtsanwälte fristgebundene Verfahrenshandlungen nicht mehr vornehmen, fristgebundene Erklärungen nicht mehr abgeben und an vergangenen Terminen nicht mehr teilnehmen können, wenn mit der ihnen geschuldeten gesetzlichen Vergütung auch diese Handlungen abgegolten gewesen wären.
BGH, Urteil vom 29.09.2011 - IX ZR 170/10, BeckRS 2011, 24548
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