Start-up-Beteiligungsmodell:

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Comps

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Dec 8, 2008, 3:59:08 PM12/8/08
to EPU - Ein-Personen-Unternehmer
Mein Vorschlag:

Max. bis zu 100 Beteiligungsschuldscheine a´100,- EUR werden für die
nächsten 3 Jahre ausgegeben (es besteht kein Anspruch auf Teilnahme).

Die Beteiligung orientiert sich an den „Einnahmen“.
Im ersten Jahr 15%, im 2. Jahr 10% und im 3. und letzten Jahr 5%.

Schlüssel entsprechend der Anzahl der Beteiligungsscheine.

Bsp.:
Die Person A hat 20 Beteiligungsscheine a´ 100,- EUR = 2.000,- EUR
investiert.

Von fiktiven Einnahmen z. B. 5.000,- EUR im 1.Jahr werden 15% (im
ersten Jahr) ausgeschüttet.
A erhält nun 5000 x 15% = 750 EUR im Ausschüttungs-Topf : 100
Beteiligungsscheine = 7,5 EUR / Beteiligungsschein. Dies bedeutet für
A somit 20 Skt Beteiligungsscheine x 7,5 EUR => 150 EUR Ausschüttung
im 1. Jahr.

Angenommen im 2. Jahr fallen 15.000,- Euro Einnahmen an x 10% =
1.500,- EUR : 100 Beteiligungsscheine = 15,- EUR / Beteiligungsschein.
Dies bedeutet für A somit 20 Stk Beteiligungsscheine x 30,- EUR =>
600,- EUR Ausschüttung im 2. Jahr.

Angenommen im 3. Jahr fallen 30.000,- Euro Einnahmen an x 5% = 1.500,-
EUR : 100 Beteiligungsscheine = 15,- EUR / Beteiligungsschein. Dies
bedeutet für A somit 20 Stk Beteiligungsscheine x 15,-EUR => 600,- EUR
Ausschüttung im 3. Jahr.

Kapital-Verzinsung: 2.000 EUR : 1350 EUR Ausschüttungen = 67,50%
Verzinsung in 3 J
…………………………………………………………………………………………………..

Kapitalgarantie: Durch Wechselausstellung auf 31.12.2011

Laufzeit max. 3 Jahre, dann wird der Wechsel ausbezahlt und der
Eigentümer entscheidet, ob und zu welchen Konditionen an wen weitere
Beteiligungsscheine ausgegeben werden.

Mitsprachemöglichkeiten:
Die Beteiligten dürfen Vorschläge einbringen, wobei alle
Entscheidungen aber ausschließlich vom Eigentümer getroffen werden.

Weitergaberecht: Die Beteiligungsscheine dürfen weitergegeben bzw.
verkauft werden.

Einsicht in Buchhaltung: Die Beteiligten haben ein Recht auf einen
jährlichen Buchhaltungsabschluss, welcher von einem in Österreich
zugelassenen Steuerberater bestätigt sein muss.

Die Beteiligung berechtigt zu keinen weitergehenden Rechten. Alle
Ansprüche sind mit der Bezahlung der Ausschüttung und der
Wechseleinlösung abgegolten. Für die Versteuerung der Ausschüttungen
ist jeder Beteiligte selber verantwortlich.

Viele Grüße
Erwin Atzl
PS: Würde mich interessieren, was Ihr zu meinem Vorschlag sagt.

Bergsteiger_68

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Dec 10, 2008, 12:14:04 PM12/10/08
to EPU - Ein-Personen-Unternehmer
Lieber Erwin,
klingt sehr interessant fast wie eine Aktiengesellschaft.
Gibt es dabei auch einen realen Wert oder bezieht sich die gesamte
Beteiligung auf fiktive Werte innerhalb der Gruppe?
Bedeutet das die Ausschüttung dann auch fiktive Werte sind?
Vielleicht sollten wir uns über dieses Thema in der "Realität" bei
einem EPU-Treffen in Kufstein austauschen, damit es etwas greifbarer
wird..., was hältst Du davon?
Liebe Grüße
Günther

Comps

unread,
Dec 16, 2008, 8:13:54 AM12/16/08
to EPU - Ein-Personen-Unternehmer
Hallo Erwin,
hab mir dein beteiligungsmodell angeschaut, Frage.... Wenn du das geld
eigentlich gar nicht ausgeben kannst, da du das Kapital ja per
31.12.2011 zurückzahlen musst, sehe ich für dich keinen vorteil.
Risiko Investor: liegt darin, dass er für 3 jahre keine verzinsung
bekommt
Kenn mich beim Wechsel nicht aus, aber irgendwer muss da sicher Kosten
für de wechsel bezahlen (wie bei einer Bankgarantie und diese sind
ziemlich hoch)
wer hat nun den vorteil insbesonders bei einen Gesamtbetrag von €
10.000.- ?????
also wie immer von mir ein sehr kritischer kommentar
grüße h.

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Hallo H.
Deine Kritik ist natürlich berechtigt!

Aber was wäre, wenn die Wechselschuld (die eine sehr strenge ist) sich
lediglich auf 2/3 des Kreditbetrages bezieht, dann bleibt ein Drittel
Verlustrisiko für den Investor zuzüglich das Risiko der entgangenen
Zinsen. Allerdings hat er dafür die Chance auf hohe Ausschüttung, da
er ja nicht am "Gewinn", sondern an den "Einnahmen" beteiligt ist.

Wobei es auch denkbar wäre, dass ein Beraterpool (z. B.
BeraterVerzeichnis.at), der die Aufsicht über die Jungunternehmer
übernimmt ein Drittel Risiko trägt, da er ja dafür Aufträge von den
Jungunternehmern bekommt und sicher sein kann, dass aufgrund seiner
Beratung des Jungunternehmers Einnahmen erzielt werden.
Natürlich dürfte der Jungunternehmer keinen Euro ohne Genehmigung
dieses Beraterpools ausgeben.

Dadurch wären für den Jungunternehmer lediglich 1/3 garantiert
zurückzuzahlen, womit er das gewährte Beteiligungsgeld auch ausgeben
kann. Ohne eigene Mindestbeteiligung (1/3) wäre der Jungunternehmer
nicht motiviert, ordentlich zu arbeiten.

Viele Grüße
Erwin
PS: Wechselspesen sind vernachlässigbar gering.
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Comps

unread,
Dec 16, 2008, 8:20:30 AM12/16/08
to EPU - Ein-Personen-Unternehmer
Hallo Günther,

nun, es wäre z. B. für Erfinder gedacht, die eine interessante
Geschäftsidee haben und zur Businessplanerstellung/Umsetzung/Bewerbung
etc. ein paar tausend Euro benötigen (die ihnen die Bank mangels
Sicherheiten und Businessplan, aber nicht gibt), um zumindest mal
einen Prototypen zu basteln, den man herzeigen kann.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass es Geldgeber gibt, die eine k
l e i n e Summe in verschiedene Projekte investieren würden, sofern
jemand (z. B. durch Reporting an einen Steuerberater, der ständig an
die Kapitalgeber über die Entwicklung berichtet), darauf achtet, dass
die Erfinder das Geld nicht sinnlos ausgeben.

Viele Grüße
Erwin
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