Dieuniversitre Ausbildung in der Zahnmedizin beginnt zunchst mit naturwissenschaftlichen Grundlagenfcher (Biologie, Chemie, Physik, Anatomie etc.). Ferner werden erste propdeutische Kurse in der Zahnmedizin durchgefhrt. Nach erfolgreichem Abschluss des Ersten Abschnitts der Zahnrztlichen Prfung schliet sich das "Phantomjahr" an, in welchem die Studierenden zahnmedizinische Fertigkeiten am Phantomkopf erlernen. Nach Abschluss des Zweiten Abschnitts der Zahnrztlichen Prfung behandeln die Studierenden in den folgenden 4 Semestern unter intensiver Anleitung und Kontrolle in verschiedenen Kursen bereits Patient*innen im Rahmen der Regelversorgung. Zudem erwerben sie ein breites medizinisches Querschnittswissen, z. B. in Notfallmedizin, Schmerzmedizin, Dermatologie oder Gesundheitswissenschaften.
Die zahnrztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnmedizin von 5 Jahren und sechs Monaten (Regelstudienzeit). Es ist in einen vorklinischen im Umfang von 4 Semestern, ein Phantomjahr im Umfang von 2 Semestern und einen klinisch-praktischen Studienabschnitt im Umfang von 4 Semestern aufgeteilt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Dritten Abschnitts der Zahnrztlichen Prfung ist das Studium der Zahnmedizin beendet und die erfolgreichen Prflinge knnen die Approbation als Zahnrztin bzw. Zahnarzt beantragen.
Wichtiger Hinweis: Alle dargestellten Informationen beziehen sich auf das Studium der Zahnmedizin nach neuer Approbationsordnung. Diese gilt seit dem Wintersemester 21/22 fr alle, die das Studium der Zahnmedizin neu aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich v. a. administrative Details noch ndern knnen.
Die Gttinger Lehre erfolgt berwiegend in neuen und gut ausgestatteten Kurs- und Laborrumen. Die Integration der Zahnmedizin in die Universittsmedizin Gttingen und in das Uniklinikum sichert den Studierenden der Zahnmedizin die Nutzung vieler Einrichtungen wie der Bibliothek mit Ihren innovativen und umfangreichen Lernmglichkeiten und des SINUZ.
Im Zentrum fr Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wird neben der Lehre und der Krankenversorgung auch intensive Forschung betrieben, deren Ergebnisse regelmig auf nationalen und internationalen Tagungen prsentiert und in wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert werden. Mitarbeiter*innen des Zentrums wurden vielfach mit wissenschaftlichen Preisen ausgezeichnet. In den Polikliniken des Zentrums ZMK werden jhrlich etwa 30-40 Dissertationen erfolgreich abgeschlossen.
Seit dem Wintersemester 2021/22 gilt eine neue Approbationsordnung fr Zahnrzte (ZApprO) und eine neue Studienordnung. Nachfolgend sind die wesentlichen nderungen im vorklinischen Studienabschnitt zusammengefasst:
Der Erste Abschnitt der Zahnrztlichen Prfung umfasst eine mndliche Prfung in sieben Fchern: Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikroskopisch und makroskopische Anatomie, Physiologie und zahnmedizinische Propdeutik.
Am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat die Novellierung der seit 1955 geltenden Approbationsordnung fr Zahnmedizin (ZPrO in der Ausfertigung vom 26.01.1955) beschlossen. Die neue ZApprO wird am 1. Oktober 2020 in Kraft treten und die derzeit geltende ZPrO auer Kraft setzen.
Die neue ZApprO unterteilt das Studium in drei, statt wie bisher zwei, Abschnitte. Der erste Abschnitt umspannt das 1. bis 4. Semester und wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnrztlichen Prfung abgeschlossen. Dieser erste Abschnitt umfasst eine mndliche Prfung in den sieben Fchern Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikroskopische und makroskopische Anatomie, Physiologie und zahnmedizinische Propdeutik.
Der zweite Abschnitt beinhaltet das 5. und 6. Semester und vermittelt eine praktische und theoretische prklinische Ausbildung am Phantom. Der zweite Abschnitt wird mit Prfungen im Fach Zahnrztliche Prothetik, Kieferorthopde, Oralchirurige sowie der Fchergruppe der Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prvention und Restauration) abgeschlossen.
Der dritte Abschnitt umfasst das 7. bis 10. Semester und hnelt in weiten Teilen der bereits am ZZMK seit 20 Jahren gelebten Unterrichtskultur der Integrierten Kurse. Neben einer schriftlichen Prfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fchern werden am Ende des dritten Abschnitts auch mnlich-praktische Prfungen in den Fchern der Zahnrztlichen Prothetik, der Kieferorthopde, der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, der Oralchirurige, der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der Zahnrztlichen Radiologie und der Fchergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prvention und Restauration) abgehalten.
Am Standort in Greifswald haben wir uns bereits im September 2020 in einer fcherbergreifenden Arbeitsgruppe die Umsetzung der ZApprO geplant, so dass wir bereits im November 2020 einen ausgearbeiteten Stundenplan fr die jeweiligen Semester als auch eine Studienordnung ausgearbeitet haben. Bereits zu diesem Zeitpunkt war allen Beteiligten klar, dass eine Umsetzung zum 1. Oktober 2020 eine groe Kraftanstrengung bedeuten wrde.
Im Juni 2019 hat der Bundesrat die Novellierung der seit 1955 geltenden Approbationsordnung fr Zahnmedizin (ZPrO) beschlossen. Die neue Approbationsordnung fr Zahnrzte und Zahnrztinnen (ZApprO) gilt fr Studierende, die Ihr Studium der Zahnmedizin ab dem 1. Oktober 2021 aufnehmen.
Die neue ZApprO konkretisiert und erweitert in 1 ZApprO knftig die Ausbildungsziele fr das Studium der Zahnmedizin. Neben der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung soll die eigenverantwortliche und selbststndige Ausbung der Zahnheilkunde und die Befhigung zur Weiterbildung und Fortbildung ebenfalls Ausbildungsziel sein.
Antragsunterlagen bitte ausschlielich auf dem Postweg einreichen. Eingangsbesttigungen versenden wir im Regelfall nicht, sondern wir melden uns, sofern Unterlagen fehlen. Allgemeine Sachstandsanfragen knnen nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rckrufnummer bei der jeweils zustndigen Ansprechperson.
Der erste Abschnitt umspannt mindestens 2 Studienjahre und wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnrztlichen Prfung abgeschlossen. Dieser erste Teil ist als mndliche Prfung abzulegen. Die Prfung umfasst die sieben Fcher Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikro- und makroskopische Anatomie, Physiologie und zahnmedizinische Propdeutik.
Der zweite Abschnitt vermittelt eine praktische und theoretische prklinische Ausbildung am Phantom. Er wird frhestens ein Studienjahr nach dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnrztlichen Prfung mit mndlich-praktischen Prfungen im Fach Zahnrztliche Prothetik, Kieferorthopde, Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie der Fchergruppe der Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prvention und Restauration) abgeschlossen.
Der dritte und letzte Abschnitt wird frhestens 2 Studienjahre nach dem Zweiten Abschnitt der Zahnrztlichen Prfung abgelegt. Neben einer schriftlichen Prfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fchern und Querschnittsbereichen werden am Ende des dritten Abschnitts auch mndlich-praktische Prfungen in allen Fchern des Zweiten Abschnitts der Zahnrztlichen Prfung, sowie zustzlich den Fchern Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und zahnrztliche Radiologie abgehalten.
Der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) wurde 2015 verabschiedet und definiert die Lernziele fr die zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland. Er legt fest, welche Kompetenzen Studierende erwerben sollen, und dient als Grundlage fr die curriculare Gestaltung des Studiums, der Prfungen und der Unterrichtsmaterialien. Der NKLZ frdert eine umfassende Ausbildung, die neben fachlichem Wissen auch klinische Fhigkeiten und Fertigkeiten, professionelles Verhalten und kommunikative Kompetenzen einschliet. Er trgt zur Vorbereitung angehender Zahnmediziner:innen auf ihren Beruf bei und standardisiert die Ausbildung, um Qualitt und Vergleichbarkeit sicherzustellen.
Der vorliegende Artikel beschreibt Hintergrnde, Geschichte, Aufbau und die Weiterentwicklung des NKLZ. Derzeit wird der NKLZ zur Version 2.0 in einem mehrstufigen Prozess weiterentwickelt. Seine Struktur orientiert sich am NKLM 2.0, dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin. Ziel ist es, die Anforderungen fr die Zahnrztliche Approbationsordnung umfassend abzubilden.
Eine wichtige Voraussetzung fr die offizielle Anerkennung des NKLZ als grundlegender Leitfaden fr die Ausbildung von Zahnmediziner:innen ist die Verankerung in einer zeitnah zu reformierenden Approbationsordnung Zahnmedizin. Dadurch werden Klarheit und Verbindlichkeit fr Lehrende und Studierende geschaffen. Eine solche Verankerung ermglicht zudem eine bessere Abstimmung zwischen Ausbildungszielen und den Anforderungen der Berufspraxis. Da die Approbationsordnung weniger hufig angepasst wird, bietet die Einbindung des NKLZ die Mglichkeit, Aktualisierungen und Anpassungen des Lernzielkatalogs strukturiert und reguliert vorzunehmen. Dies gewhrleistet, dass die Ausbildung den aktuellen Standards und Entwicklungen entspricht.
The National Competence-Based Catalogue of Learning Objectives in Dentistry (NKLZ) was adopted in 2015 and defines the learning objectives for dental training in Germany. It specifies which competences students should acquire and serves as a basis for the curricular design of the study programme, examinations and teaching materials. The NKLZ promotes a comprehensive education that includes clinical skills and abilities, professional behaviour and communication skills in addition to specialist knowledge. It contributes to the preparation of future dentists for their profession and standardizes training to ensure quality and comparability.
This article describes the background, history, structure and further development of the NKLZ. Currently, the NKLZ is being further developed to version 2.0 in a multi-stage process. Its structure is based on the NKLM 2.0, the National Competence-Based Learning Objectives Catalogue for Medicine. The aim is to comprehensively map the requirements for the dental licensing regulations.
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