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http://www.lebensmittelzeitung.net/news/top/protected/Obi-Webshop-stiftet-Aerger_83905.htmlObi-Webshop stiftet Ärger
Donnerstag, 09.12.2010
Franchisenehmer bereiten Klage vor – Virtuelles Geschäft ist auch andernorts Problemfall / Von Mathias Vogel
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LZnet. Kaum eröffnet, bekommt Obi Ärger mit seinem Online-Shop. Franchisenehmer sehen
das Angebot als direkte Konkurrenz zum eigenen Geschäft und wollen klagen. Der Baumarkt-
Betreiber ist nicht das einzige Unternehmen mit dem Problem, virtuelles und stationäres
Geschäft unter einen Hut zu bringen.
Seit drei Wochen ist er offen, da mutiert der neue Obi-Webshop bereits zu einem Fall für das
Gericht. Franchisenehmer des Baumarkt-Unternehmens bereiten nach LZ-Informationen eine
Sammelklage vor.
Sie stufen das neue Geschäftsfeld als Eingriff in ihre unternehmerische Eigenständigkeit ein. Zumal sie an Umsätzen und Erträgen des
Online-Shops nicht beteiligt werden sollen. "Es ist doch klar, dass Obi-online den stationären Märkten Konkurrenz macht und zu Einbußen
führt", so ein Obi-Händler.
Schon die Preisstellung, mit der Obi im Netz agiere, sei "aggressiv". Vor Gericht wollen die Franchisenehmer eine Provision erstreiten, die
befürchtete Umsatz- und Rohertragseinbußen wenigstens teilweise wettmachen soll.
Streit um Gebietsschutz
Nicht minder erzürnt die Gilde der Selbstständigen, dass Obi ihnen mit dem Online-Shop das verbriefte Recht auf Gebietsschutz streitig
macht. Das sei seit Jahrzehnten im Franchisevertrag geregelt, doch der gelte nicht für den Online-Handel.
Natürlich habe Obi neue Kontrakte vorgelegt, die die Zusammenarbeit auf virtueller Ebene regeln sollen. Doch die Offerte stößt kaum auf
Gegenliebe: Mehr noch: "Mit der Annahme dieser Vereinbarung würde ich Obi erlauben, im Postleitzahlen-Bereich meines Marktes kräftig
für den Online-Shop zu werben", so ein Franchisenehmer, "das akzeptiere ich nicht."
Die Obi-Zentrale stuft die Vorbehalte der Selbstständigen als nicht nachvollziehbar ein. Alle Aktivitäten dienten dem Wohl des stationären
Handels, so die Botschaft aus Wermelskirchen. Auch der Shop. Zudem stellen die Online-Preise "keinesfalls eine faktische Preisbindung
dar", sagt Hermann-Josef Kessel, Leiter der Obi-Rechtsabteilung.
Keine Überraschung
Für Branchenkenner ist der aktuelle Obi-Streit keine Überraschung: "Alle mehrstufigen Systeme haben ein Problem damit, wenn Preise und
Konditionen zentral diktiert werden", urteilt ein Internet-Spezialist. Electronic-Partner hat sich zu Jahresbeginn vom Shop-Geschäft
verabschiedet, weil internetfähige Preise den angeschlossenen Einzelhändlern "einfach nicht zu vermitteln waren", so im Nachhinein die
Einschätzung in Düsseldorf.
Fressnapf versucht seine Franchisenehmer über eine Beteiligung für den unternehmenseigenen Online-Shop einzunehmen.
Metro-Tochter Media-Markt arbeitet seit gut einem Jahr an einer Lösung für das Problem, im Netz konkurrenzfähige Preise zu verlangen,
ohne gleichzeitig die Marktpreise in Mitleidenschaft zu ziehen. Bislang ohne Ergebnis.
Traditionell liegt die Preishoheit in den Händen der Markt-Geschäftsführer, die zugleich Teilhaber an den von ihnen geführten Märkten sind,
sagt ein Unternehmenskenner: "Media-Markt kann es sich schlicht nicht leisten, die Hausgeschäftsführer durch einen Online-Shop
schlechter zu stellen." Ähnliches gelte auch für die Obi-Organisation.
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Vor Gericht
Dass im Falle Obi Pro und Kontra nun wohl vor Gericht geklärt wird, liegt nicht nur am Streitgegenstand: "Offenbar stimmt die Chemie
zwischen Franchisegeber und -nehmern nicht", sagt ein Baumarkt-Spezialist.
Neben der Kontroverse um den Onlineshop gebe es weitere Meinungsverschiedenheiten. So versuche die Wermelskirchener Führungsriege
den Umsatzanteil einzudämmen, den selbstständige Obi-Händler mit selbst ausgehandelten Sortimenten erwirtschaften.
Statt eigener Order bei der Industrie sollen vermehrt Produkte der Obi-Firma Lux verkauft werden.
Dabei hatten beide Parteien erst zu Jahresbeginn einen monatelang schwelenden Konflikt beigelegt und modifizierte Franchiseverträge
abgeschlossen, nachdem es zuvor heftigen Streit um Einkaufskonditionen gegeben hatte. Die seien einseitig zu Gunsten des Filialbereiches
verteilt worden, so ein Vorwurf an die Wermelskirchener Obi-Führung.
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Prof. Dr. Michael Clasen
Wirtschaftsinformatik
Electronic Business
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