Es folgt ein Vorschlag, wie Abschaffungen von News-Gruppen
in einer offenen Atmosphaere durchgefuehrt werden koennen.
Usual disclaimer applies usw etc.
So long, PI
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Vorschlag fuer eine News-Policy fuer News-AnbieterInnen, News-BetreiberInnen
und News-AnwenderInnen.
Derzeit ist der News-Dienst in wissenschaftlichen und oeffentlichen
Netzen auf keine rechtlichen Fuesze gestellt. Es gibt im deutschsprachigen
Raum keine Praezedenz-Faelle und niemand kann vorhersagen, wie
RichterInnen, mit dem Problem konfrontiert, reagieren.
Daher schlage ich folgende Verfahren vor, mit denen News-Gruppen
umstrittenen Inhalts auf News-Servern abgestellt werden koennen.
Es sind zwei verschiedene Verfahren, eines fuer News-BetreiberInnen (also
jene, die Rechner, SW und Betreuung an Institutionen betreiben) und
AnwenderInnen.
1. Wie AnwenderInnen entscheiden:
Seit jeher ist auf dem USENet das Verfahren des Voting bekannt.
Wenn AnwenderInnen die verfuegbaren Gruppen einschraenken moechten,
dann kann dafuer eben dieses Verfahren gewaehlt werden.
Dazu wird in einer entsprechenden News-Gruppe ein Call for Discussion
gestartet, der den Umfang der Einschraenkungen erklaert.
Nach einer festgelegten Zeit wird ein Aufruf zur Stimmabgabe
gepostet (Call for Votes).
Je nach Ausgang des Votings wird die Gruppe von den BetreiberInnen
abgestellt.
Detail-Fragen wie Zeiten zwischen CfD/CfV, Stimmzahlen, notwendige
Quoren, Newsgruppe usw sind lokal zu regeln (je nach Groesze der
Organisation usw). In Ba-Wue schlage ich die Gruppe belwue.news
vor.
2. Wie BetreiberInnen entscheiden:
BetreiberInnen sollten inhaltliche Einschraenkungen, die zum
voelligen Abstellen einer Gruppe fuehren, nur nach diesem
Verfahren durchfuehren (Bei Plattenplatz-Problemen sollten
die Gruppen nur auf expire 1 gestellt werden).
Inhaltliche Einschraenkungen durch BetreiberInnen sind
meist in der rechtlichen Unsicherheit ueber die Haftbarkeit
der/des Betreiberin/s begruendet. Daher hat er/sie in einer
oeffentlichen Gruppen bekanntzugeben, dasz er fuer eine
bestimmte Gruppe in Ueberlegung ist, diese zu sperren.
Er/Sie kuendigt in diesem Posting an, welche Gruppe
betroffen ist, welches der rechtliche Vorwurf ist,
wer der/die unabhaengige ReviewerIn ist, und ueber welchen
Zeitraum dieseR ReviewerIn die Gruppe lesen wird, um
danach zu entscheiden, ob die Gruppe rechtlich problematisch
ist. Die Entscheidung wird bekannt gemacht und dann durch-
gefuehrt.
Detail-Fragen wie Dauer der Review-Phase, Wahl der/des
Rewieverin/s usw sind zu klaeren.
Vorteil hierbei ist, dasz der/die BetreiberIn nach der
Ankuendigung des Review-Vorgangs von Haftung wegen des
Inhalts befreit ist (oder zumindest sein sollte *sigh*).
Wichtig ist ebenfalls, dasz hiermit das Beenden von
Gruppen aufgrund von Beschwerden in einem oeffentlichen
und dokumentierten Verfahren stattfindet, sich abhaengige
(Down-Stream) Sites rechtzeitig nach anderen Servern
umschauen koennen und der/die BetreiberIn vor emotionellen
Vorwuerfen der Zensur geschuetzt sind.
M.E. sind nur rechtliche Problemfaelle gueltig, inhaltliche/
politische sind VIEL zu gefaehrlich.
Beide Verfahren mueszen JETZT von den uebergeordneten Behoerden
aktzeptiert werden, sonst verbessern sie den rechtlichen
Status des Betreibers in keiner Weise. Moechte die
uebergeordnete Behoerde inhaltlich vorgehen, musz sie
sich an die Betreiber wenden, schlieszlich moechten wir
Verhaeltnisse a la 1933 vermeiden.
Diese Verfahren eigenen sich nicht fuer News-Server, bei denen
Minderjaehrige zu erwarten sind.
Auch musz ein News-Anbieter (z.B. Xlink, EUNet, DFN) von JEDER
inhaltlichen Kontrolle befreit werden. Auch die Telekom ist
bekanntlicherweise nicht fuer Inhalte rechenschaftspflichtig.
News-Betreiber an Universitaeten sind KEINE News-Anbieter
(im Sinne von "common carrier").
--
PI at the User Help Desk Comp.Center U of Stuttgart, FRG 29 Years to go !
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PI schreibt :
[ Jede Menge Zeug ueber das Abbestellen von News-Gruppen geloescht ]
> Diese Verfahren eigenen sich nicht fuer News-Server, bei denen
> Minderjaehrige zu erwarten sind.
> Auch musz ein News-Anbieter (z.B. Xlink, EUNet, DFN) von JEDER
> inhaltlichen Kontrolle befreit werden. Auch die Telekom ist
> bekanntlicherweise nicht fuer Inhalte rechenschaftspflichtig.
> News-Betreiber an Universitaeten sind KEINE News-Anbieter
> (im Sinne von "common carrier").
Da faellt mir ein, wie ist dass eigentlich im BTX-Netz der Telekom ?
Da gab es doch auch jede Menge Sex-Anbieter und damit doch auch
rechtliche Probleme. Habe die inzwischen alle ein GBG (Geschlossene
Benutzergruppe) oder bieten die noch oeffentlich an. Eigentlich
muessten da doch Aehnliches geregelt sein. Oder gibt es da eine
haftbare Person (der Anbieter), wodurch sich das Problem
vereinfacht ? Wie steht es mit dem haftbarmachen der Telekom ?
Muessten die gleichen Regeln nicht auch fuer die news-betreiber gelten ?
Gruss
- Ernoe
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