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Erbrecht ( gegenseitige Erbeinsetzung, Erbrecht der Kinder des Ehegatten aus erster Ehe )

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Esther Tillmann

oläst,
18 nov. 2000 03:00:002000-11-18
till
Ich habe ein Problem, bei der Beratung für ein Testament. Vielleicht kann
mir jemand helfen....

Folgender Sachverhalt:
Ehepaar hat 4 eigene Kinder, weitere 4 sind aus erster Ehe der Frau, deren
Mann aber im Krieg gefallen ist. Diese 4 Kinder wurden von dem neuen Mann
nicht adoptiert, lediglich miternährt und mit aufgezogen. Das Ehepaar
besitzt ein Haus samt Grund und Boden und ein kleines Barvermögen. Beide,
Mann und Frau haben jeder ein handschriftliches Testament verfaßt, indem
sie jeweils den anderen zum alleinigen Erben einsetzen. Sie haben keine
Klausel aufgenommen, die besagt wer nach dem Zuletzverstorbenen erben soll.
Sie haben sich lediglich gegenseitig, in je einem Testament eingesetzt. Der
Wortlaut dieser Testamente ist identisch.
Nun ist die Frau nicht mehr fähig ein weiteres Testament zu errichten, das
alte zu ändern oder zu widerrufen, sie ist durch Krankheit und geistige
Abwesenheit unfähig, eigene Entscheidungen zu treffen.

* Geklärt werden soll, wie es bei der bestehenden Rechtslage jetzt noch
möglich ist, zu verhindern, daß die 4 Kinder aus erster Ehe der Frau, die
der Mann nicht adoptiert hat, nichts erben. Es sollen nur die 4 Kinder des
Ehepaares erben.

* Wie sieht es aus mit Pflichtanteilen für die Kinder aus erster Ehe,
bestehen diese auch, wenn Kinder nicht adoptiert wurden?

* Wie verhält sich der Fall, wenn der Mann zuerst stirbt, und die Frau laut
seinem Testament sein alleiniger Erbe wird. Haben dann die 4 Kinder aus
erster Ehe vollen gesetzlichen Erbanspruch im Falle ihres Todes?

* Kann überhaupt noch ein weiteres Testament seitens des Mannes verfaßt
werden, obwohl die beiden wortlautgleichen Testamente des Ehepaares
bestehen?

* Zusätzlich soll geklärt werden, ob es jetzt noch möglich ist ( ohne die
Zustimmung der Ehefrau ), für dasjenige der 4 Kinder aus der bestehenden
Ehe, das sich jetzt neben dem Ehemann um die kranke Mutter kümmert, einen
Nießbrauch in der Form eines lebenslagen Wohnrechts in dem Haus im
Grundbuch einzutragen. Ist es dabei notwendig anzugeben, wie viele Zimmer
und genau welche Zimmer von diesem Kind genutzt werden sollen?

Auch wenn nur eine meiner Fragen beantwortet würde, oder allgemein Stellung
zu diesem Problem genommen würde, freue ich mich über jede Antwort. Vielen
Dank im Voraus, Esther Tillmann


Thomas Wede Brædder

oläst,
18 nov. 2000 03:00:002000-11-18
till
Det må være en for dig Grauslund ;-)

Thomas


Peter Grauslund Christensen

oläst,
19 nov. 2000 03:00:002000-11-19
till
"Thomas Wede Brædder" <we...@mail.tele.dk> skrev i en meddelelse
news:8v6edd$93h$1...@news.inet.tele.dk...

> Det må være en for dig Grauslund ;-)

Så! :-)

International ret er ikke lige min kop te.

/Peter

--
http://www.grauslund.com/

Karl-Heinz Zimmer

oläst,
20 nov. 2000 03:00:002000-11-20
till
On 18.11.00, 09:50:50, Esther Tillmann wrote:

> Ich habe ein Problem
...


> Vielleicht kann mir jemand helfen....

Vielleicht.

> Folgender Sachverhalt:
> Ehepaar hat 4 eigene Kinder

...


> Auch wenn nur eine meiner Fragen beantwortet würde, oder
> allgemein Stellung zu diesem Problem genommen würde,
> freue ich mich über jede Antwort.


Verehrte Esther,

die beschriebene Problematik ist nicht uninteressant, doch
erlaube mir bitte eine kleine Rueckfrage, um die Sache ein
wenig zu einzugrenzen:

Welche Kernel-Version setzt Du ein?

Sicherlich wirst Du mir zustimmen, dass die Beantwortung dieser
wie immmer substantiellen Frage uns der Loesung ein gutes Stueck
naeher bringen wird (und sicherlich bist Du wie ich der Ansicht,
es war eine feine Idee von mir, diesen F'up zu setzen?)?


Karl-Heinz


PS: Sollten Dich aehnlich bohrende Fragen plagen, moege Dir die
Versenkung in *hier* eingravierten Text Erleicherung bringen:

http://www.cyberm.de/film/actors/d/dday4.html


--
"Why do we have to hide from the police, Daddy?" Dave Fischer
"Because we use vi, son. They use emacs." 1995/06/19

Thomas Wede Brædder

oläst,
21 nov. 2000 03:00:002000-11-21
till
> Så! :-)
>
> International ret er ikke lige min kop te.

Nej, men er der ikke et eller andet med dig og det tyske?

Peter Grauslund Christensen

oläst,
21 nov. 2000 03:00:002000-11-21
till
"Thomas Wede Brædder" <we...@mail.tele.dk> skrev i en meddelelse
news:8ve4ia$s8i$1...@news.inet.tele.dk...

[klip]

> Nej, men er der ikke et eller andet med dig og det tyske?

Jo jo. Den fangede jeg skam.

/Peter

--
http://www.grauslund.com/

Thomas Wede Brædder

oläst,
21 nov. 2000 03:00:002000-11-21
till
> Jo jo. Den fangede jeg skam.
...man kan jo aldrig vide ;-)

Godt ord igen....det her har da ikke meget med jura at gøre hva?

Thomas

Peter Grauslund Christensen

oläst,
21 nov. 2000 03:00:002000-11-21
till
"Thomas Wede Brædder" <we...@mail.tele.dk> skrev i en meddelelse
news:8ve8d5$h4f$1...@news.inet.tele.dk...

[klip]

> ....det her har da ikke meget med jura at gøre hva?

Næh.... men vi skal vel ha' lidt sjov. :-o

/Peter

--
http://www.grauslund.com/

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