Fr die Antragstellung auf Leistungen des Bildungspaketes stehen Ihnen verschiedene Formularassistenten bzw. Vordrucke zur Verfgung. Klicken Sie hierzu auf die jeweilige Komponente bzw. Leistung, fr die Sie einen Antrag stellen mchten.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der zuvor genannten Leistungen beziehen, werden bis zum 25. Lebensjahr gefrdert, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergtung erhalten. Bei einem Leistungsbezug nach SGB XII oder AsylbLG gibt es keine Altersgrenze.
Zum 01.01.2023 hat die Servicestelle Bildung und Teilhabe auf einen Globalantrag umgestellt. Mit Abgabe des allgemeinen Antrags (Globalantrag) sichern Sie Ihren grundstzlichen Anspruch auf Leistungen fr Bildung und Teilhabe ab Beginn des Monats der Antragstellung fr den laufenden und fr knftige Bewilligungsabschnitte. Der Globalantrag muss nur einmalig gestellt werden und gilt fr die gesamte Familie, wenn Sie alle mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder mit eintragen. Um verschiedene Einzelleistungen zu erhalten, sind weitere Nachweise zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Welche Unterlagen und Nachweise fr die Beantragung der vorgenannten Leistungen bentigt werden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite. Diese knnen Sie aufrufen, indem Sie auf die jeweilige Leistung klicken. Dort finden Sie auch einen Formularassistenten zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Mit Abgabe des allgemeinen Antrags (Globalantrag) sichern Sie Ihren grundstzlichen Anspruch auf Leistungen fr Bildung und Teilhabe ab Beginn des Monats der Antragstellung fr den laufenden und fr knftige Bewilligungsabschnitte. Der Globalantrags muss nur einmalig gestellt werden und gilt fr die gesamte Familie, wenn Sie alle mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder mit eintragen. Um verschiedene Einzelleistungen zu erhalten, sind weitere Nachweise zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Welche Unterlagen und Nachweise fr die Beantragung der vorgenannten Leistungen bentigt werden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite. Diese knnen Sie aufrufen, indem Sie auf die jeweilige Leistung klicken. Dort finden Sie auch einen Formularassistenten bzw. Vordrucke zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
WICHTIG! Bitte reichen Sie bei Bezug von laufenden Leistungen fr Bildung und Teilhabe wie z.B. Mittagessen oder Lernfrderung regelmig Ihren aktuellen Sozialleistungsnachweis (Weiterbewilligungsbescheid) ein, damit keine Zahlungsunterbrechung eintritt. Zu den Sozialleistungsbescheiden zhlen der Jobcenterbescheid, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid ber Asylbewerberleistungen und Sozialhilfebescheid.
Die Mitarbeiter*innen beantworten Ihre Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und die Mglichkeiten des Bildungspakets derzeit nur telefonisch. Bitte suchen Sie unsere Rumlichkeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur in Ausnahmefllen auf.
Im Eingangsbereich (Erdgeschoss) der Servicestelle Bildung und Teilhabe befindet sich ein Briefkasten zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen. Eine Abgabe ist u.a. auch im Rathaus oder Stadthaus mglich. Nutzen Sie auch gerne unsere Sammel-E-Mail-Adresse bildun...@krefeld.de, um Dokumente an die Servicestelle auf dem digitalen Weg weiterzuleiten. Auf diesem Wege erhalten Sie eine entsprechende Eingangsbesttigung per E-Mail.
Leistungen, die mit dem Schulbesuch in Verbindung stehen, knnen bis zum 25. Geburtstag beantragt werden, wenn eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergtung bezogen wird.
Schler/-innen aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II, BKGG oder WoGG beziehen, erhalten einen Pauschalbetrag fr die Schulausstattung jeweils zum 01. August und zum 01. Februar eines laufenden Schuljahres. Bei Leistungsempfngern nach dem SGB XII und dem AsylbLG gelten andere gesetzliche Regelungen. Hier wird der Schulbedarf zum 1. des Monats ausbezahlt, in dem der 1. Schultag des Bundeslandes fllt. In Bayern ist das gewhnlich der 01. September.
Empfnger von Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten den Schulbedarf ber die Bildung und Teilhabestelle. Um den Bedarf zu erhalten bitten wir um kurze Meldung unter den angegebenen Kontaktdaten oder das Einreichen einer Schulbesttigung. Fr alle anderen Sozialleistungsempfnger wird der Betrag mit der Leistung fr den entsprechenden Monat automatisch ausbezahlt.
Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen gengt es, wenn die nebenstehenden Besttigungen (oder andere geeignete Nachweise, welche alle notwendigen Angaben enthalten) eingereicht werden.
Wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, knnte ausnahmsweise trotzdem ein Anspruch bestehen, wenn Sie Ihren Bedarf an Bildung und Teilhabe nicht vollstndig aus eigenen finanziellen Mitteln decken knnen.
Zum Schuljahresbeginn bentigen Kinder hufig neue Materialien fr den Unterricht in der Schule. Hierzu gehren zum Beispiel Stifte, Hefte, Schnellhefter, Wasserfarben oder ein Taschenrechner. Auch ein neuer Schulranzen oder Sportzeug sind immer mal wieder notwendig. Um die Anschaffung dieser Dinge zu erleichtern, wird aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zweimal im Jahr Geld gezahlt.
Wenn Sie Grundsicherung fr Arbeitsuchende nach SGB II, Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erfolgt die Auszahlung an Sie jeweils zum 1. August und zum 1. Februar automatisch.
Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld in Verbindung mit Kindergeld erhalten, ist ein Antrag auf Schulbedarf erforderlich. Nutzen Sie dazu bitte den Globalantrag. Seit dem 1. August ist es mglich, die Leistungen fr Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Wohngeld zu beantragen. Dazu nutzen Sie bitte den stdtischen Antrag auf Wohngeld. Sie erhalten diesen beim Amt fr Wohnungswesen, Abteilung Wohngeld.
Die Leistung "Schulbedarf" knnen Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre erhalten, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergtung bekommen.
Fr Schlerinnen und Schler ab 16 Jahre reichen Sie bitte in jedem Fall eine Schulbescheinigung ein.
Nachdem Sie den Globalantrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gestellt haben, wird Ihnen automatisch ein Berechtigungsnachweis fr die Mittagsverpflegung per Post zugesandt. Geben Sie diesen beim Anbieter/Trger des Mittagessens ab.
Das gemeinschaftliche Mittagessen knnen Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre erhalten, die eine Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergtung bekommen.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, aber dennoch ber vergleichbar geringe finanzielle Mittel verfgen, kann fr Sie eventuell eine Untersttzung aus dem Landesfonds "Alle Kinder essen mit" in Frage kommen. Der Fonds soll es Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen ermglichen, am gemeinsamen Mittagessen in Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen teilzunehmen.
Kinder und Jugendliche knnen ihre Freizeit vielseitig gestalten. Hufig kosten Freizeitaktivitten jedoch Geld, wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme am Musikunterricht. Auch Ferienfreizeiten der Pfadfinder, von Kirchengemeinden oder die Dsselferien gibt es nicht kostenlos.
Mit der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben soll es Kindern und Jugendlichen ermglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen. Pro Monat werden hierfr 15 Euro zur Verfgung gestellt.
Diese Leistung kann individuell eingesetzt werden. Sie wird in der Regel fr mehrere Monate bewilligt und direkt an Sie berwiesen. Anbieter sind zum Beispiel die Sportvereine, die Musikschule, die Pfadfinder oder die Kirchengemeinde.
Bitte lassen Sie vom jeweiligen Anbieter die Bescheinigung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ausfllen. Sie knnen jedoch auch die Zahlungsaufforderung, eine schriftliche Besttigung des Anbieters ber die zu erwartenden Kosten oder einen Nachweis ber die bereits erfolgte Zahlung einreichen. Dies reicht in der Regel als Nachweis aus.
Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen unternehmen regelmig Tagesausflge. Dadurch entstehen Kosten wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Eintrittsgelder. Diese knnen bernommen werden, wenn Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Sie knnen eine Bescheinigung von der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ausfllen lassen. Mit dieser Bescheinigung knnen Sie gleichzeitig den Antrag fr Ihr Kind stellen. Sie knnen aber auch eine Quittung oder die Information der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ber den Ausflug als Nachweis vorlegen.
Die Kosten fr eintgige Ausflge knnen fr Kinder bewilligt werden, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen. Fr Schlerinnen und Schler bis 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergtung bekommen, ist eine Kostenbernahme ebenfalls mglich.
Die Kosten fr mehrtgige Fahrten knnen fr Kinder bewilligt werden, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen. Fr Schlerinnen und Schler bis 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergtung bekommen, ist eine Kostenbernahme ebenfalls mglich.
Kinder bentigen manchmal ber die schulischen Angebote hinaus ergnzende Lernfrderung, um das Klassenziel zu erreichen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets knnen hierfr in einem Schuljahr pro Fach bis zu 35 Stunden Lernfrderung bewilligt werden. Es knnen die angemessenen ortsblichen Kosten bernommen werden.
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