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Tiedge: Der Ueberlaeufer [7]

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Anonymous

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Oct 22, 1998, 3:00:00 AM10/22/98
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Siebentes Kapitel

Spionageabwehr im Schatten

Eine Person oder eine Institution nur an den Erfolgen oder an den guten Taten
zu messen, mag bei feuilletonistischen Betrachtungen anläßlich eines runden
Geburtstages oder sonstigen Jubiläums angehen. Dies gilt umso mehr, wenn der
Autor das Objekt seiner Huldigung nur flüchtig oder nur anhand der wenigen
Werke und Taten kennt, die den Ruhm begründet haben. Aber für jemanden wie
mich, der sich anschickt, fast zwanzig Jahre Tätigkeit in einer Behörde Wie
dem BfV objektiv und ehrlich zu schildern, ist das Anlegen eines solchen
Maßstabes fragwürdig, ja unzulässig. Zu oft ist das Amt im Laufe seiner fast
vierzigjährigen Geschichte in Mißkredit geraten und ins Gerede gekommen.
Wieviel wird der Außenseiter fragen, mag darüber hinaus unter den Teppich
gekehrt oder vertuscht worden sein und wieviel wird unter dem schützenden
Mantel der Geheimhaltung verborgen, von dem die Öffentlichkeit nichts erfährt.

Wenn ich dieses Kapitel meiner Erinnerungen den Fragwürdigkeiten im
nachrichtendienstlichen Handeln des BfV widme, geschieht dies keineswegs, um
Unrat auf meine frühere Behörde zu schütten oder ihre Mitarbeiter gar als
systematische Gesetzesverletzer darzustellen. Nichts liegt mir ferner,
immerhin habe ich mich während meiner neunzehnjährigen Zugehörigkeit mit ihr
identifiziert, so daß derartige Vorwürfe mich genauso träfen, wie dies bei
meinen früheren Vorgesetzten und Kollegen der Fall ist. Meine Absicht ist es
vielmehr, den Leser mit der Art zu denken vertraut zu machen, die im BfV
herrscht. Ich will versuchen, deutlich zu machen, daß es nicht
Gleichgültigkeit, schon gar nicht Hochmut gegenüber dem Gesetz ist, die das
BfV zu gelegentlich rechtswidrigem Handeln verleitet. Es ist vielmehr die
durch nichts und niemanden verbindlich geregelte, allein aus eigener
Machtvollkommenheit heraus vorgenommene Interpretation der lapidaren
gesetzlichen Ermächtigung, nachrichtendienstliche Hilfsmittel anzuwenden.
Hier entstehen mitunter eindeutige Schieflagen und rechtlich mehr als
fragwürdige Wertungen. Auf diese will ich hinweisen, auf sonst gar nichts.

Doch sei mir gestattet, zu Beginn an die großen, pressewirksamen Affären zu
erinnern, durch die das BfV teilweise erschüttert wurde, in denen es sich
teilweise aber auch als der eigentlich Betroffene, nämlich als der
Geschädigte verstand. In erster Linie waren dies in den Augen der
Öffentlichkeit Affären und Pannen, deren Ausmaß jene Toleranzgrenze für
Fehler und Verfehlungen überschritt, die man jeder Behörde ebenso wie jedem
Menschen zubilligen muß, getreu dem Grundsatz "wo gehobelt wird, da fallen
Späne".

Alle diese Affären sind mit Namen verbunden, mit Namen von Amtsangehörigen,
von BfV-Bediensteten.

Dr. Otto John, der von den Briten eingesetzte erste Präsident des BfV, löste
mit seinem Übertritt in der Nacht vom 20. zum 21. Juli 1954 in die DDR den
ersten großen Eklat aus; zugleich begann mit ihm die unselige Tradition, daß
kein Präsident des BfV außer dem spät berufenen Gerhard Boeden den Ruhestand
in Ehren erreichte.

Die Telefonaffäre, jenes berüchtigte, unumschränkte Überwachen des Post- und
Telefonverkehrs der Bundesbürger mit Hilfe der Alliierten nach den
Vorschriften des Besatzungsrechts, brachte der BfV-Mitarbeiter Werner Pautsch
1963 ans Licht. Karl Dirnhofer war der Hintermann, auf den der Journalist
Hans-Georg Faust seine Publikation über den Lauschangriff gegen den
Atomphysiker Klaus Traube stützte.

Die bisher letzte große Affäre des BfV, sieht man einmal von dem Fall Klaus
Kuron ab, ist mit meinem Namen verbunden. Zu ihr möchte ich mich, zumindest
in diesem Zusammenhang, jeden Kommentars enthalten. Der Verratsfall Klaus
Kuron betraf einen durch mich bereits nachhaltig geschädigten Bereich des BfV
und war daher nicht mehr geeignet, in den Medien den Sturm auszulösen, der
ihm eigentlich gebührt hätte.

Auch im BfV haben Mitarbeiter die genannten und ähnliche Ereignisse, die
zeitlich vor meinem Übertritt lagen, als Skandal, die Verwicklung des als
Schutzschild der Demokratie (fehlt Stück) Verfassungsschutzes als Affäre
angesehen. Viele aber sahen die Dinge anders. Ihr Vorwurf richtete sich nicht
gegen das Ereignis schlechthin, sie sahen vielmehr allein in seinem
Bekanntwerden einen Skandal, der allerdings für sie mehr den Charakter einer
Panne hatte. In ihren Augen waren nicht jene Verfassungsschützer die
Übeltäter, die unter Verletzung des verfassungsmäßig garantierten Rechts am
eigenen, privat gesprochenen Wort Bundesbürger belauschten, unter Umgehung
der Gesetze abhörten und in ihre Wohnungen eindrangen. Für sie trugen die
Bösen, die Verräter andere Namen: Sie hießen Werner Pätsch und Karl
Dirnhofer, deren "Verbrechen" es war, den Normen der Verfassung einen höheren
Rang einzuräumen als dem unheilvollen Streben nach permanentem Erfolg.

Es liegt mir fern, Pätsch und Dirnhofer als Heroen zu preisen, in deren Augen
die Verletzung der Verfassung und der Rechtsordnung ein Sakrileg ist. Die
Motivlage für ihre Publizierung ihres Wissens ist zumindest mehrschichtig.
Pätsch habe ich nicht gekannt. Aber Dirnhofer, der mit seiner ewigen
Unzufriedenheit und mit einem offen zur Schau getragenen, gleichwohl
unverständlichen Zorn auf das BfV ein ausgesprochen unsympathischer
Zeitgenosse war, hat in erster Linie eigensüchtig gehandelt. Nach ihren
Schritten in die Öffentlichkeit wurde aber das durch sie bekannt gewordene
Verhalten des BfV verurteilt, nicht die Mitarbeiter Pätsch und Dirnhofer,
wenn auch aus ganz unterschiedlichen Gründen. Gerade dessen Weitergabe von
Unterlagen hatte sogar den Rücktritt des damaligen Innenministers Werner
Maihofer zur Folge, dem der damalige Präsident Dr. Richard Meier um ein Haar
hätte folgen müssen. Beiden wurde angekreidet, den rechtswidrigen
Lauschangriff gegen Traube genehmigt oder, wie Meier, beantragt zu haben.

Gleichwohl ging ein Sturm der Entrüstung durch das BfV, als Dirnhofer, bis
dahin Amtsrat im BfV, für sich eine der wenigen, heiß begehrten
Beförderungsstellen zum Oberamtsrat in seine neue Dienststelle, das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf bei Nürnberg
mitnahm. Dabei waren Pätsch und Dirnhofer Verfassungsschützer "mit
Stallgeruch", leidlich arrivierte Mitarbeiter alle beide, Pätsch in der
Spionageabwehr, Dirnhofer im Bereich Linksradikalismus. Daß solche Leute
derartiges tun, sich als Nestbeschmutzer hervorzuheben, das war mit dem
Weltbild vieler älterer nicht in Einklang zu bringen. Sie sehen sich in einer
Tradition verwurzelt, an deren Beginn für sie Admiral Wilhelm Canaris steht,
nicht der historische, anfänglich glühende Verehrer Hitlers, sondern ein
Canaris, wie ihn O. E. Hasse im Film dargestellt hat, zweifelnd, in
wachsender Gegnerschaft zum "Führer", durch seine Ermordung 1945 in
Flossenbürg posthum geadelt.

Ich habe Mitarbeiter dieser Generation in meiner Gegenwart bedauern gehört,
daß sie sich dem Bürger gegenüber als Anhörige eines zivilen Bundesamtes für
Verfassungsschutz ausweisen müßten, statt, die Hacken zusammenschlagend und
militärisch schneidig, sich mit "Deutsche Abwehr" legitimieren zu können.

Und viele Jüngere, sehr viele Jüngere sogar, denken ähnlich. Sie berufen sich
nicht mehr auf Canaris, dessen Name den meisten nichts mehr sagt. Aber sie
denken wie ihre älteren Kollegen, die in zum Teil Legende gewordenen
Abwehrfällen tätig waren und deswegen als Vorbilder gelten.

Traditionen brauchen Personen, die zum Vorbild taugen, brauchen die
Weitergabe vom Vater an den Sohn.

Das gilt gerade für den deutschen Sicherheitsdienst, der sich mit Vorbildern,
vor allem vor 1945, so außerordentlich schwer tut. Wer
Bundesnachrichtendienst sagt, denkt wenigstens, bei allen Vorbehalten, an
Reinhard Gehlen, dessen Namen der Dienst zu Beginn seiner Tätigkeit als
"Org.", als Organisation, trug.

Aber das BfV? An wen soll man denken, an John, den Verräter, oder an
Schrübbers, den Verwaltungsbeamten?

Claus Graf Schenk von Stauffenberg und Julius Leber sind, sofern sie noch
bekannt und nicht schon im "Mantel der Geschichte" verborgen sind, in den
Augen eines Teils der Bevölkerung, aber auch in den Augen vieler
Verfassungsschützer, sicherlich Helden. Arvid Harnack und Harro
Schulze-Boysen sind ebenso sicher verabscheuungswürdige Sowjetagenten, falls
man sich ihrer Namen überhaupt noch erinnert. Daß alle das gleiche Ziel, die
Beseitigung der Diktatur, verfolgten und dabei auch nicht vor Hoch- und
Landesverrat zurückschreckten, spielt keine Rolle. Johannes Strübing, der an
der Enttarnung der "Roten Kapelle" mitgewirkt hatte, war (fehlt Textzeile)
ein Glied in der Kette der Tradition.

Aber nicht die Ereignisse, die den Affären zugrunde lagen, sind das
eigentlich Schlimme, auch nicht die vielleicht unqualifizierte Bewertung
durch die Masse der Mitarbeiter. Wirklich schlimm ist der Umstand, daß der
Verfassungsschutz repräsentiert durch seine leidenden Beamten, aus all diesen
Fällen nichts gelernt hat. Auch ich habe, in den Alltagsbetrieb eingebunden,
manches anders gesehen als ich es heute sehe. Aber schon damals war ich
mitunter Entscheidungen ausgesetzt, über deren Rechtmäßigkeit ich lange
nachgedacht habe. Es gibt genügend Beispiele dafür, daß auch und gerade
Führungspersonen verfassungsschutzinternen Werten Vorrang einräumen gegenüber
gesetzlich normierten Rechtsquellen. Nicht, daß es die Regel wäre, aber auf
Widerstand oder gar Ablehnung stößt eine derartige Argumentation im BfV auch
nicht.

Die Unterordnung des geltenden Rechts unter nachrichtendienstliche,
überwiegend selbst verordnete Sachzwänge wurde für mich am deutlichsten bei
der Vorbereitung auf meinen Auftritt als Sachverständiger etwa 1982/83 im
Fall des DDR-Bürgers Günter Börnichen.

Börnichen war in Goslar beim Besteigen des Busses nach Berlin (West) von
Beamten des BKA unter dem Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit
festgenommen worden. Der Einsatzleiter, Kriminaldirektor Ewald Kuhn und seine
Mitarbeiter fanden bei Börnichen, der sich zunächst mit einem total
gefälschten Ausweis als Bundesbürger ausgewiesen hatte, erst später seine
Identität als DDR-Bürger eingeräumt hatte, unter anderem einen Zettel mit
handschriftlichen Notizen. In der Anklageschrift und entsprechend im
Eröffnungsbeschluß des Oberlandesgerichtes Celle stand, daß die Notizen auf
dem Zettel zwar nicht gedeutet werden könnten, aber mit Sicherheit einen
nachrichtendienstlichen Hintergrund hätten. Als Sachverständiger sollte ich
dem Gericht Interpretationshilfe geben.

Ich kannte den Text, der da notiert war, zumindest den Inhalt, schon bevor er
in die Hände der Polizei fiel. Börnichen hatte diese Notizen auf Grund von
Angaben gemacht, die er tags zuvor von einem Agenten erhalten hatte.

Dieser Mann, ein gewisser Kirchner, wenn ich mich nicht irre, war zwei Jahre
zuvor mit nachrichtendienstlichen Aufträgen des MfS aus der DDR in die
Bundesrepublik gekommen. Hier war er von der CIA angeheuert worden,
verschwieg ihr allerdings seine Verpflichtung für den Gegner. Für die CIA
erledigte er eine Reihe von Aufträgen, unter anderem bezog er in ihrem
Auftrag und auf ihre Kosten im Raum Bonn die Wohnung unter der eines
sowjetischen Diplomaten, den die CIA für den stellvertretenden Residenten
eines der beiden Dienste seines Heimatlandes hielt. In diese Wohnung baute
sie Abhöranlagen ein, um jedes Wort aufzufangen, das in der Wohnung des
Diplomaten gesprochen wurde. Wegen der absoluten Erfolglosigkeit der
Bemühungen wurde CIA mit der Zeit aber mißtrauisch und forderte Kirchner
schließlich auf, sich einer Befragung auf dem von den Amerikanern nach wie
vor hoch geschätzten Lügendetektor au unterziehen. Daraufhin fiel Kirchner
um, offenbarte seinen Kontakt zum MfS und beichtete, über den Auftrag gegen
den Diplomaten in Ostberlin berichtet zu haben.

Der amerikanische Verbindungsoffizier, John McCoy, wand sich wie ein Wurm,
als er diesen Sachverhalt Werner Müller und mir schilderte und um weitere
Bearbeitung durch das BfV bat. Sein Verhalten war verständlich, gab doch die
CIA in dieser Angelegenheit als der Gelackmeierte kein gutes Bild ab. Müller
und ich sicherten McCoy zu, amerikanische Belange in jeder Hinsicht aus der
Sache herauszuhalten, notfalls auf eine an sich angestrebte exekutive
Beendigung völlig zu verzichten.

In einer Befragung durch meinen Mitarbeiter Karl-Heinz Schulz wiederholte und
präzisierte Kirchner seine schon CIA gegenüber gemachten Angaben. Einige Tage
später signalisierte er, eine Aufforderung zu einem Treff in Köln mit einem
Abgesandten des MfS erhalten zu haben. Diesen Treff observierte das BfV unter
persönlicher Teilnahme von dem schon erwähnten Kriminaldirektor Kuhn vom BKA
und "begleitete" den Treffpartner von hier bis Goslar, wo er übernachtete,
ehe dann am nächsten Morgen "der Zugriff erfolgte", wie es im Polizeideutsch
heißt.

Das BfV stand nun vor folgendem Dilemma: Würde es die nachrichtlichen
Verbindungen Kirchners offenlegen, die Börnichen veranlaßt hatten, in die
Bundesrepublik einzureisen, käme sein gesamtes, auch das für die CIA
peinliche Verhalten zur Sprache und das BfV könnte sein gegenüber McCoy
gegebenes Versprechen nicht halten; aber auch gegenüber Kirchner würde es
wortbrüchig werden, der nur unter der Bedingung bereit gewesen war, Angaben
über den geplanten Treff zu machen, daß er aus dem Verfahren herausgehalten
würde. Wenn man hingegen die Zusammenhänge verschwieg, käme der
Sachverständige, und das war ich, in die Bredouille, wenn er vor Gericht
gefragt würde, ob er wisse, zu welchem Zweck Börnichen in die Bundesrepublik
eingereist sei und welche Bewandtnis es mit dem Zettel habe.

Die Entscheidung, die Rudolf von Hoegen als Abteilungsleiter und Heribert
Hellenbroich als Vizepräsident trafen, als sie von mir auf diese Zwangslage
angesprochen wurden, war klar und deutlich: Die Interessen des US-Dienstes
sind ranghöher als eine ungenaue Aussage vor Gericht, obwohl diese sich
allenfalls am Rande der Wahrheit, vermutlich aber jenseits von ihr bewegte.
Also lavierte ich mich in der Hauptverhandlung wegen Börnichens Notizen, so
gut es ging, mit Vermutungen, Unterstellungen und Andeutungen durch. Ich
erklärte aber auch ohne zu zögern, von dem Einreisezweck Börnichens keine
Kenntnis zu haben, und ich wußte nach der Verhandlung, daß ich mich strafbar
gemacht hatte.

Die Strafprozeßordnung verpflichtet den Sachverständigen ebenso wie den
Zeugen zur Wahrheit, das Strafgesetzbuch ahndet Zuwiderhandlungen mit
Freiheitsstrafe. Aber als neutraler Sachverständiger taugte ich in diesem
Fall ohnehin nicht. Die gesamte operative Bearbeitung von der Befragung
Kirchners über den Treff in Köln und Börnichens Observation bis Goslar, bis
zu seiner Festnahme, war unter meiner Verantwortung gelaufen. Aber nicht nur
den Treff in Köln verschwieg ich, auch den gesamten Aufenthalt Börnichens in
dieser Gegend, um eine mögliche Neugier des Gerichts wegen der Nähe zu Bonn
gar nicht erst zu wecken. Wir alle waren sogar froh, daß der Ort der
Festnahme so weit vom Köln-Bonner Raum entfernt lag. Insgesamt ließ ich
Börnichen als erstes Opfer einer neuen Reisewegsuchmaßnahme des
Verfassungsschutzes erscheinen.

Mancher Leser mag diesen Fall und die aufgezeigte Problematik als nicht
sonderlich aufregend ansehen.

Aber man darf nicht vergessen, daß hier vom BfV dem Gericht gegenüber,
immerhin dem Senat eines Oberlandesgerichts, wesentliche,
entscheidungserhebliche Tatsachen verschwiegen und ein Sachverständiger von
demselben BfV aufgefordert wurde, die Kenntnis dieser
entscheidungserheblichen Tatsachen wahrheitswidrig zu leugnen. Nun gut, daß
sich der Sachverständige hat auffordern lassen, trifft zwar zu, steht aber
auf einem anderen Blatt. Worauf ich hinweisen will, ist der Umstand, daß das
BfV häufig von einer allgemeinen Gültigkeit des Opportunitätsprinzips
ausgeht. Dieses Prinzip, das den Verfassungsschutz, anders als es das
Legalitätsprinzip mit Polizei und Staatsanwaltschaft tut, nicht zwingt, einen
Spionagesachverhalt strafprozessual verfolgen zu lassen, gilt aber nur für
diese grundsätzliche Entscheidung. Das Gericht über die Staatsanwaltschaft
teilweise zu unterrichten und das Vorliegen weiterer Erkenntnisse
wahrheitswidrig zu leugnen, ist auch nicht durch das Opportunitätsprinzip
gedeckt. Noch weniger ist das Opportunitätsprinzip geeignet, die
Falschaussage eines Sachverständigen vor Gericht zu rechtfertigen.

Hier wird, wie ich eingangs sagte, dem operativen Denken ein höherer Rang
eingeräumt als dem geltenden Gesetz. Im Fall Börnichen wurde der Konflikt
noch verschärft durch den Umstand, daß Bundesanwaltschaft und
Bundeskriminalamt, beide dem strafprozessualen Legalitätsprinzip
verpflichtet, über die Hintergründe unterrichtet waren, aber gleichwohl
schwiegen. In welcher Rolle sich der Senat des Oberlandesgerichtes sieht, der
als einziger, ich wiederhole als einziger Verfahrensbeteiligter die Wahrheit
nicht kennt, vermag ich mir zwar vorzustellen, enthalte mich aber einer
Beurteilung.

Geht der Verfassungsschutz auf diese Weise schon mit den höchsten
Justizbehörden der Länder um, so bedarf es wenig Phantasie, um sich
auszumalen, wie er agiert, wenn er sich auf seiner eigenen, operativen
Spielwiese tummelt. Um es noch einmal zu wiederholen, es liegt mir fern, in
ein bekanntes Horn zu blasen und den Verfassungsschutz als eine Ansammlung
von Rechtsbrechern, Gesetzesübertretern und gewissenlosem Gesindel
abzuqualifizieren. Im Gegenteil, in vielen Diskussionen auf unterschiedlichen
Ebenen des Amtes über dessen Befugnisse wurde mit rechtsstaatlichen
Argumenten gefochten, die auch einem engherzigen Staatsrechtler Tränen der
Rührung in die Augen getrieben hätten. Auf der anderen Seite aber schießt der
Verfassungsschutz, dem mehrere Untersuchungsausschüsse des Deutschen
Bundestages den sorgfältigen Umgang mit den Rechten der Bürger ins Stammbuch
geschrieben haben, bei der Entscheidung über die Anwendung und die Auswahl
der ihm zu Gebote stehenden nachrichtendienstlichen Mittel zwar nicht ständig
und systematisch, aber doch gelegentlich weit über das Ziel hinaus.

Das BfV ist im Rahmen der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Bestandteil
der exekutiven Gewalt und daher wie alle Verwaltungsbehörden dem Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit der Mittel unterworfen. Dieser besagt, daß zur
Erreichung des Zwecks nur das Mittel in Anwendung kommen darf, das die Rechte
des oder der Betroffenen am wenigsten berührt. Das BfV jedoch zieht bevorzugt
die schwersten Pfeile aus dem Köcher der nachrichtendienstlichen Mittel - die
Telefonüberwachung und die Observation.

Nun will ich keineswegs eine juristische Abhandlung über den rechtsstaatlich
unbedenklichen Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zu Papier bringen.
Vielmehr ist der Leser Staatsbürger genug, um sich aus einigen
Beispielsfällen ein eigenes Urteil bilden zu können. Dabei sind die zu
schildernden Fälle zwar symptomatisch, kein Fall jedoch ist konstruiert. Es
sind samt und sonder Fälle, die ich noch in Erinnerung habe und die sich im
wesentlichen so abspielten, wie ich sie schildere. Wäre die Abteilung IV des
BfV noch in der Neußer Straße zwischen Lohse- und Hohlbeinstraße
untergebracht und könnte ich mein Zimmer 414 im vierten Stock dieses Hauses
noch einmal betreten, ich könnte jeden Fall durch Vorlage der Akten belegen.
Aus meiner immer noch recht präzisen Erinnerung mögen für die leichtfertige,
in gewisser Weise mißbräuchliche Anwendung des nachrichtendienstlichen
Mittels der Telefonüberwachung der Fall Babbel, der Fall der Gebrüder Schmitt
und der Fall Hugo Bördgen stehen.

Babbel, dessen Vorname mir entfallen ist, war Rangierarbeiter im
westfälischen Hagen. Seinen Fall fand ich vor als ich 1979 nach dreijähriger
Abwesenheit wieder in die Abteilung IV zurückkehrte und eines der Referate
übernahm, die sich mit der DDR-Spionage befaßten. Im Rahmen der
Reisewegsuchmaßnahmen aus dem Komplex "Krokus" war in Berlin (West) ein
Reisender in das Blickfeld der Observanten geraten, der am Bahnhof Zoo, nur
mit einem Köfferchen in der Hand, mit der S-Bahn aus Richtung Friedrichstraße
ankam und dort den Fernzug in Richtung Dortmund bestieg. Die Observanten der
an diesem Tage in Berlin agierenden Verfassungsschutzbehörde Niedersachsen
hielten diesen Reisenden auf Grund der üblichen Kriterien für einen vom Treff
zurückkehrenden Agenten und organisierten seine Identifizierung an der Grenze
zwischen der DDR und der Bundesrepublik. Dort wurden die Personalien des
Reisenden als die eines gewissen Rechenberg aus dem Raum Bochum/Gelsenkirchen
festgestellt, bei der weiteren Observation ergab sich aber zweifelsfrei, daß
es sich bei dem Reisenden um Babbel gehandelt hatte.

Für das LfV Niedersachsen, aber auch für das BfV stand fest, Babbel hatte
sich als Rechenberg ausgewiesen und die Falschidentität aus
nachrichtendienstlichen Gründen benutzt. Also beantragte es beim
Innenministerium ebenso routinemäßig wie erfolgreich die Genehmigung, die
Telefongespräche Babbels mitzuhören, nur waren diese für das BfV ergreifend
unergiebig.

Beim Aktenstudium stellte ich fest, daß nicht nur Babbel, sondern auch der
"Legendenspender" Rechenberg Bundesbahnbedienstete waren. Zumindest hatte
sich "Rechenberg" dem Schaffner gegenüber als Kollege zu erkennen gegeben.
Bisher war das als Indiz für eine in Wahrheit gegebene Identität zwischen
beiden gewertet worden. Nun wußte ich - aber das weiß im Grunde genommen
jeder -, daß Bundesbahnbedienstete für Pfennigbeträge auch Fernstrecken der
Bundesbahn befahren können, mit einem besonderen Fahrschein in Verbindung mit
ihrem Dienstausweis. Wenn aber der Bundesbahnbedienstete Babbel sich
gegenüber dem Schaffner als der Bundesbahnbedienstete Rechenberg auswies,
dann müßte das MfS oder wer immer hinter Babbel stand, dessen Ausweis
gefälscht haben.

Nun sind Fälschungen, vor allem von Reisedokumenten, im
nachrichtendienstlichen Geschäft an der Tagesordnung. Aber davon, daß einer
Dienstfahrschein und Dienstausweise fälscht, um Reisekosten zu sparen, hatte
ich noch nie gehört. Also schickte ich meinen Mitarbeiter Herrmann Grosser
auf Tour, der zunächst den real existierenden Rechenberg fand und dann Babbel
aufsuchte. Kein Identitätswechsel, keine Fälschungen, nichts. Babbel und
Rechenberg saßen im gleichen Zug und sind schlicht verwechselt worden. Babbel
fuhr, wie er bereitwillig erklärte, in regelmäßigen Abständen nach Berlin, um
das Grab seiner Pflegemutter zu besuchen. Für die paar Pfennige, meinte er,
sei das für ihn eine Selbstverständlichkeit.

Nun ist durch das Abhören des Anschlusses kein privates, schutzbedürftiges
Geheimnis des ordentlichen und soliden Bürgers Babbel bekannt geworden, aber
der Fall zeigt doch sehr deutlich, wie schnell das BfV mit dem "Abhörgesetz"
zur Hand ist. Eine sorgfältige Analyse des Sachverhaltes und die Anwendung
des gesunden Menschenverstandes hätte diesen Fehlgriff verhindern können.

Grosser gelang es nur mit Mühe, Babbel dazu zu bringen, die Sache nicht an
die große Glocke zu hängen.

Noch rigoroser geht das BfV mit den Telefonanschlüssen seiner Mitarbeiter um.
Etwa 1983 erhielt das Sicherheitsreferat durch zwei Brüder namens Schmitt,
beide Mitarbeiter des BfV, davon Kenntnis, daß sie vermutlich in das
Fadenkreuz eines östlichen Nachrichtendienstes geraten seien. Ein um sechs
Ecken verwandter Mann aus Rostock, etwa gleichaltrig mit den Brüdern aus dem
BfV, hatte unter selben Umständen Verbindung zu ihnen aufgenommen; bei seinen
angeblich beruflich bedingten Aufenthalten in der Bundesrepublik verbrachte
er nur die wenigste Zeit mit beiden gemeinsam, vielmehr wechselten sie sich
in der Betreuung ihres Gastes ab. Leiter des Sicherheitsreferates war damals
der Regierungsdirektor Hans-Jürgen Kaspereit, ein freundlicher, aber in der
Wahl seiner Mittel rücksichtsloser Mann, den Dr. Karkowski Anfang der
siebziger Jahre beim Bundesgrenzschutzkommando Mitte in Kassel abgeworben
hatte.

Kaspereit, der 1984 im Alter von nur zweiundfünfzig Jahren starb, hatte, was
seinen Ruf im Amt noch unterstrich, einen durchdringenden Blick, dem einige
Spaßvögel "panzerbrechende" Eigenschaften nachsagten.

Dieser Kaspereit befragte nun beide Brüder so lange, und zwar getrennt von
einander, bis zwangsläufig Widersprüche auftraten. Einer von beiden mußte in
den Augen Kaspereits dadurch zweifelsohne selbst in Verdacht geraten, die
Beziehungen zu dem Rostocker Verwandten enger als unvermeidbar zu gestalten.
Dieser Verdacht traf nun den, der an empfindlicher Stelle im Referat
"nachrichtendienstliche Technik" der Abteilung IV arbeitete, das ausgelagert
in der Widdersdorfer Straße im Kölner Stadtteil Ehrenfeld konspirativ
untergebracht war. Der Verdacht war äußerst Vage und stützte sich nur auf
widersprüchliche Schilderungen, die Schmitt über seinen Kontakt zu dem
Rostocker gegenüber seinem Bruder und gegenüber dem Sicherheitsreferat machte.

Auf intensives Drängen von Kaspereit trug Hellenbroich den Sachverhalt dem
Bundesinnenminister Dr. Friedrich Zimmermann vor und erhielt eine Anordnung
gegen alle Anschlüsse dieser Außenstelle. Damit wurden auch alle von Amts
wegen geduldeten privaten Stadtgespräche der etwa dreißig Mitarbeiter dieses
Referates mitgeschnitten. Der Verfassungsschutz hat sich somit wissentlich
selbst abgehört, Die Überwachung von Telefonanschlüssen deutscher Firmen auf
Grund eines nachrichtendienstlichen Verdachtes,. und sei er noch so
gravierend, gegen einen ihrer Mitarbeiter stößt hingegen wegen der vielen
Telefonierenden, gegen die kein Verdach besteht, auf ganz erhebliche
Schwierigkeiten. Daher ist man geneigt, hier von einem Mißbrauch zu sprechen,
zumal - und darauf hat die Abteilung IV, was ich zu ihrer Ehrenrettung sagen
muß, wiederholt hingewiesen - der Verdacht von Anfang an unbegründet war. Ob
in Wahrheit Klaus Kuron den nachrichtendienstlichen Angriff des MfS, und um
einen solchen handelte es sich, verraten hat, kann ich aus meiner heutigen
Position natürlich nicht sagen, er war allerdings der Sachbearbeiter in der
Abteilung IV und hatte nicht nur Kenntnis von dem, was geschehen war, sondern
auch von dem, was das BfV beabsichtigte, um den Verdacht zu konkretisieren.
Nur die Gebrüder Schmitt haben sich völlig korrekt verhalten, gegen sie war
ein nachrichtendienstliche (fehlt offensichtlich Wort oder mehr) zu keinem
Zeitpunkt begründet.

Ähnlich verhielt es sich mit dem Fall Bördgen. Hugo Bördgen, etwa Jahrgang
1920, stammte aus Hückeswagen im Bergischen Land. Nach dem Abitur hatte er in
Holland ein Studium der Theologie begonnen, dies aber abgebrochen, nachdem er
erkannt hatte, daß seine Neigung zu gewissen diesseitigen Freuden des Lebens
in erkennbarer Disharmonie zu einer beruflichen Beschäftigung mit jenseitigen
Dingen stand. Geblieben ist Bördgen aber eine nahezu leidenschaftliche
Zuneigung zu einer vorgebliche christliche Wertvorstellungen verfolgenden
weltlichen Politik, was sich naheliegend in einem außergewöhnlichen
Engagement für die CDU artikulierte. Zugleich war Bördgen ein typischer
Rheinländer, ein Mittelding zwischen einem Hans Dampf in allen Gassen und
einem Bruder Leichtfuß, gut Freund mit jedermann, aber ohne den eigenen
Vorteil je aus dem Auge zu verlieren. So verwundert es nicht, daß Bördgen,
bei aller liebenswerten Extrovertiertheit, unverkennbare Züge eines
Intriganten hatte, der dem nach dem Munde redete, von dem er sich den größten
Nutzen versprach.

Dieser Hugo Bördgen nun geriet aus Gründen, die ich nie durchschaut habe,
Ende der siebziger Jahre in Spionageverdacht. Um es kurz zu machen, auch
dieser Verdacht erwies sich als unbegründet. Aber auch Bördgens Telefon war
überwacht worden, sowohl das private als auch das dienstliche. Bördgen war
damals Leiter des Referates "Observation, Ermittlungen und Technik" der
Abteilung IV und war konspirativ im Hause Kaiser-Wilhelm-Ring 18 in Köln
untergebracht. Den Namen seiner als "Büro für Verkehr und Technik" getarnten
Dienststelle hatte sein später tödlich verunglückter Mitarbeiter Willi Wurm
ausgesucht, weil die Abkürzung ebenso wie die des Mutterhauses BfV lautete.

Die Telefonüberwachung erbrachte, ebenso wie im Fall Schmitt im Sinne des
Verdachtes gar nichts. Hingegen fielen bei der Maßnahme Erkenntnisse etwas
delikaterer Art an. Man stellte fest, daß Bördgen, was bei seiner politischen
Ausrichtung eigentlich gar nicht überraschen konnte, häufig mit dem
Fraktionsbüro der CDU/CSU im Bundestag telefonierte. Sein Gesprächspartner
war dort der damalige Mitarbeiter des CSU-Landesgruppenchefs Dr. Friedrich
Zimmermann und frühere Mitarbeiter des BfV, Dr. Engelbert Rombach. Dieser
hatte der Abteilung IV des BfV von 1968 bis 1972 angehört, war dann ins BMI
abgeordnet, dort für die Tätigkeit in der CDU/CSU-Fraktion freigestellt und
schließlich in die Verwaltung des Deutschen Bundestages versetzt worden. Auf
seine Tätigkeit bei der Fraktion hatte diese Versetzung keinen Einfluß. Nun
gilt Rombach als der geborene Intrigant und Falschmünzer, nur paaren sich
diese Eigenschaften bei ihm - völlig anders als bei Hugo Bördgen- mit
Hinterlist und mit Verschlagenheit. Bördgen und Rombach kungelten bei ihren
zahlreichen Gesprächen gemeinsam gegen einen Mann, der beiden eigentlich
nichts getan hatte, den damaligen Vizepräsidenten des BfV, Hans Bardenhewer.

Bardenhewer ist eine tragische Figur des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Persönlich war er ein umgänglicher, freundlicher, etwas geschwätziger Mann
mit einem, wie mir der langjährige Leiter des Stabsreferates im BfV, Brenner,
versichert hatte, ausgeprägten Gefahrenbewußtsein. Trotz seiner achtjährigen
Zugehörigkeit zum BfV blieb ihm der Verfassungsschutz im Grunde fremd. Noch
1980, als versucht wurde, ihm bei der Diskussion eines Falles operative
Gedankengänge zu verdeutlichen, hatte er geringschätzig abgewunken: "Ach, ihr
vom Verfassungsschutz ..."

Doch zurück zu Bördgen und Rombach. Letzterer benutzte Bördgen offensichtlich
als Quelle im BfV und Bördgen kam diesem an ihn herangetragenen Wunsch mit
Freuden nach. Alles, aber auch alles, was an Flurfunk, an kolportierten und
erfundenen Geschichten und Geschichtchen über Bardenhewer im Haus die Runde
machte, fand über Bördgen den Weg zu Rombach, der sein Wissen an geeigneter
Stelle weitergab, jedenfalls versicherte er Bördgen wiederholt, so zu
verfahren.

Die Auswirkungen erzählte mir einmal Wolfgang Eltzberg, seinerzeit
Gruppenleiter in der Abteilung Sicherheitsüberprüfungen. Er hatte im Rahmen
einer solchen Überprüfung mit dem früheren Bundesarbeitsminister und
Ziehvater von Norbert Blüm, dem Kölner CDU-Politiker Hans Katzer gesprochen,
der ihn am Ende des Gesprächs fragte:

"Sagen Sie mal, Herr Eltzberg, wer ist eigentlich unser Mann in ihrem Laden?"

"Nun", gab Eltzberg zurück, "zunächst einmal der Vizepräsident Hans
Bardenhewer."

"Was?" zeigte sich Katzer überrascht, "der?!"

Der frühere Verwaltungsrichter und Leiter eines Personalreferates im BMI,
dessen Verhältnis zu Dr. Nollau, der ihn seinerzeit aus dem BMI mitgebracht
hatte, sich zunehmend verschlechtert hatte, wurde dann während dessen letzter
Arbeitswochen zu einem Heimarbeiter. Das BMI hatte ihm gestattet, zu Hause zu
arbeiten, weil er nur so glaubte, den tagtäglichen hämischen Anwürfen Dr.
Nollaus entgehen zu können, der ihm sogar die Mitbenutzung der
Präsidialtoilette im Amt untersagt hatte. Als Dr. Meier die Amtsgeschäfte
übernahm, dachte jedermann im BfV, er werde mit seinem Stellvertreter kurzen
Prozeß machen. Wider Erwarten ertrug er ihn aber fast sechs Jahre, ehe es auf
einer Geburtstagsfeier vehement aus ihm herausbrach.

"Sie sind eine Null, Herr Bardenhewer, ich wiederhole, eine Null", soll er
ihn im Beisein aller Abteilungsleiter verhöhnt haben.

Dr. Meier hatte zu diesem Zeitpunkt damit gerechnet, als Nachfolger von
General Gerhard Wessel Präsident des Bundesnachrichtendienstes zu werden. Als
sich diese Hoffnungen durch die Berufung des Genscher-Intimus und späteren
Bundesjustiz- und Außenministers Dr. Klaus Kinkel zerschlagen hatten, trennte
er sich endgültig von Bardenhewer. Dieser wurde wegen mangelnder
Übereinstimmung mit dem Präsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
1981 verließ der ungeliebte Vizepräsident das von ihm ungeliebte Amt. Der
eine Präsident hatte ihn geschurigelt, der andere verhöhnt.

Auch in der CDU hatte er, nicht zuletzt dank Rombach und Bördgen, jeden
Rückhalt verloren.

Als Rombach 1983 Abteilungsleiter IV im BfV wurde, war Bördgen ebenfalls
schon im Ruhestand. Bei verschiedenen halbdienstlichen Anlässen sah man sie
trotzdem gemeinsam, Bördgen schon vom Schlaganfall gezeichnet. Immer wenn ich
sie sah, mußte ich an ihre Anti-Bardenhewer-Kampagne denken, Bördgen wußte
von dem Abhören nichts und ich bezweifle, das Rombach hiervon Kenntnis
erlangt hat. Aber Bardenhewer, der arme Kerl, der mußte täglich die
Gesprächsprotokolle aus der Telefonüberwachung lesen, die nichts
Nachrichtendienstliches enthielten, nur seine eigene ständige
Abqualifizierung. "Pfeife" wurde er genannt oder "Belastung", "Dummkopf" oder
"Schwaadlappe", das kölsche Synonym für "Quatschkopf". Machen konnte
Bardenhewer nichts, denn das sogenannte Verwertungsverbot, das die Nutzung
von Informationen aus dem Abhören untersagt, die nicht mit dem Antragsgrund,
im Fall Bördgen mit dessen Spionage, in Zusammenhang stehen, band ihm die
Hände.

Aber er hat Bördgen umgesetzt.

Aus der zentralen Funktion, eines Technik und Observationsreferenten wurde er
Lehrer an der Schule für Verfassungsschutz, damals in der Stuppstraße, in
unmittelbarer Nähe des Amtes. Die Schule hatte sich bis zu ihrem Umzug nach
Heimerzheim im Jahre 1980 als Sackbahnhof für gestoppte oder unterbrochene
Karrieren bewährt. Und Bördgen, der die Zusammenhänge nicht kannte,
überspielte den Ärger wegen seiner Versetzung und sagte jedem, der es hören
wollte oder nicht: "Ich danke Gott und dem Präsidenten, daß beide mir den
Übergang vom aktiven Leben zum Ruhestand durch die Versetzung an die Schule
so angenehm gestaltet haben." Zwei Jahre später war Bördgen Rentner.

Aber nicht immer ist das BfV mit seinem Drang zu anderer Leute Telefon
durchgekommen. In dem schon erwähnten Bericht des 2. Untersuchungsausschusses
des X. Deutschen Bundestages sind zutreffend die Verdachtsfälle gegen die
Eheleute Herbert und Hertha-Astrid Willner und Margarethe Höke dargestellt
worden. In beiden Fällen war der Verdacht begründet. Trotzdem war das
Innenministerium zu einer Abhöranordnung nicht oder lange nicht zu bewegen.
Überwog bei den Regierungsparteien die Angst vor dem Skandal, die Sorge vor
der Ausspähung? Immerhin saß Frau Willner - ich habe es schon erwähnt - im
Vorzimmer eines Abteilungsleiters im Kanzleramt. Frau Höke arbeitete in
vergleichbarer Stelle im Bundespräsidialamt und Herbert Willner war in der
Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP tätig. Es ist schon schwierig, im
Sicherheitsbereich die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Ebenso leichtfertig wie mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis geht das BfV
aber auch mit Freiheitsrechten der Bürger um, die durch eine Beobachtung,
eine Observation, tangiert werden. Auch in diesem Zusammenhang will ich drei
Fälle darstellen, für die das gleiche wie bei den schon geschilderten gilt,
die Fälle von Alten, Kortmann und "ZP 18".

Zunächst scheinen mir aber einige Vorbemerkungen angezeigt. Die Observation,
das heimliche Beobachten, gilt als das nachrichtendienstliche Mittel
schlechthin.

Denn anders als bei der Telefonüberwachung, anders als bei der
nachrichtendienstlichen Ermittlung und anders als bei der Arbeit mit
sogenannten "Nahbeobachtern", geheimen Mitarbeitern, die der
Verfassungsschutz im Umfeld zu der Verdachtsperson angeworben hat, ist beim
Einsatz der Observation keine Kontaktaufnahme zu Außenstehenden erforderlich.
Diesem fachlich unbestreitbaren Vorteil stehen aber ebenso klare Nachteile
gegenüber.

Zum einen ist die Observation ein verhältnismäßig teueres
nachrichtendienstliches Hilfsmittel. Ein O-Trupp, wie man im Fachjargon sagt,
also ein Observationstrupp, besteht aus sechs bis acht Mitarbeitern und drei
bis vier PKW der unteren bis gehobenen Mittelklasse. Rechnet man nur die
Benzin-, die Übernachtungs- und Reisekosten zusammen, kommt man schnell, ohne
die jeweiligen Ablösungskräfte zu berücksichtigen, auf eine nicht
unerhebliche Summe. Die 700.000,- Mark, die das BfV für die letztendlich
ergebnislose Bearbeitung des Generalmajors a. D. Horst Krüger ausgab, wurden
nahezu ausschließlich von der Observation verbraucht.

Allerdings machten sich bei der sechsmonatigen Observation bei wöchentlichem
Observations- und Fahrzeugwechsel die fünfhundert Kilometer Entfernung
zwischen Köln und Krügers Wohnort Badenweiler kostensteigernd bemerkbar.

Zum anderen setzt eine erfolgreiche Observation ein sogenanntes
agententypisches Verhalten der Observierten voraus, also eine
Verhaltensweise, die bei Bürgern ohne nachrichtendienstliche Anbindung nicht
oder nur äußerst selten zu beobachten ist. Hierunter fällt das
Zusammentreffen mit anderen Personen unter konspirativen Bedingungen, das
Ausspähen nachrichtendienstlich interessanter Objekte, das Beschicken von
Toten Briefkästen und ähnliches, für den Durchschnittsbürger Atypisches.
Trotzdem ist die Observation keine Wun (fehlt Textzeile) Einmal steht die
permanente Gefahr des "Aufplatzens", des Entdecktwerdens durch den
Observierten, was diesen in aller Regel veranlaßt, alles in seinem Besitz
befindliche belastende Material zu vernichten und damit eine erfolgreiche
Beendigung des Verdachtsfalles zu vereiteln, zumindest aber wesentlich zu
erschweren. Aber auch wo die Observation nicht entdeckt wird, ist bei
hochqualifizierten Agenten ihr Erfolg nicht gewährleistet. So wurden 1973/74
das Ehepaar Günther und Christel Guillaume und zehn Jahre später der
MBB-Ingenieur Manfred Rotsch etwa ein Jahr lang observiert, ohne daß die
teueren Observationen ein Jota für die Beweislage erbracht hätten.

Zum dritten - und das ist der gravierendste, zugleich aber am wenigsten
berücksichtigte Nachteil - stellt die Observation einen schweren Eingriff in
die schutzbedürftige und schützenswerte Privatsphäre des einzelnen Bürgers
dar. Durch sie werden Verhaltensweisen bekannt, die der Observierte mitunter
sogar, ohne nachrichtendienstlichen Hintergrund, seinem engsten privaten
Kreis gegenüber verschleiern will, seien sie sexueller oder anderweitig
höchst persönlicher Art. Aus diesem Grunde gilt die Observation auch in der
Theorie des Verfassungsschutzes als ranghohe Maßnahme, die erst nach
Anwendung anderer, im konkreten Fall aber als untauglich erwiesener Mittel in
Betracht zu ziehen ist.

Die Praxis sieht anders aus.

"Erst einmal observieren", heißt die Devise, "mal sehen, was herauskommt." In
vielen Fällen wird die Observation als einfaches präsentes Mittel des
Nachrichtendienstes angewandt, obwohl gleichwertige, vielleicht etwas
mühsamere andere Mittel ebenso zur Verfügung stehen. So wurden 1982 bei der
Bearbeitung der Spuren, die der Reisekader "Walkowiak" gelegt hatte, die
Bewohnerinnen mehrerer Häuser in der Theodor-Lith-Straß in Bonn zu dem
ausschließlichen Zweck observiert, die Arbeitsstelle zu ermitteln. Grund
waren Anhaltspunkte aus dem Verhalten "Walkowiaks", daß in dieser Straße eine
Agentin zwischen vierzig und fünfzig Jahren wohnt. Denn er hatte, ohne
auszusteigen, sich mit dem Taxi in diese Straße fahren lassen. Zuvor hatte
er, selbst ein Mann in der zweiten Hälfte der Fünfziger, wie geschildert, in
Köln mit einem Blumenstrauß gewartet, offensichtlich also auf eine Frau. Das
bekannte Bemühen des MfS, bei der Auswahl des Kuriers oder Instrukteurs nach
Möglichkeit persönliche Gegebenheiten des Agenten zu berücksichtigen, ließ
daher auch Rückschlüsse auf die unbekannte Agentin zu. Die Gesuchte, die
später als "Ursula Richter" identifiziert wurde, erfüllte dann auch die
vorgegebenen Kriterien in vollem Umfang. Doch zurück zu den Fällen.

Als Dr. Meier 1975 Präsident des BfV geworden war, überreichte ihm der
damalige stellvertretende "station chief" der CIA in der Bundesrepublik,
Warren Frank, eine Art Begrüßungspräsent.

Es handelte sich um einen Zettel, der vier Namen enthielt, angeblich die von
Agenten. Die Herkunft der Namen verlor sich im Nebel der Geheimdienste, aber
einiges sprach dafür, daß sie von einer Quelle im polnischen Dienst stammten.
Es schienen Angaben über Hilfeleistungen des polnischen Dienstes zugunsten
eines anderen östlichen Nachrichtendienstes, vermutlich des MfS, zu sein,
ohne daß die Quelle der CIA zu wissen schien, ob die getroffenen Maßnahmen
einem eindeutig nachrichtendienstlichen Treff mit dem Bundesbürger, seiner
Anwerbung oder auch nur seiner Anbahnung dienen sollten. Allerdings wurde das
BfV bereits bei der Bearbeitung des ersten Namens fündig.

Helge Berger, Sekretärin im Auswärtigen Amt und von 1967 bis 1972 an der
deutschen Handelsvertretung in Warschau tätig, konnte nach mehrjähriger
Spionage 1976 festgenommen werden. Nach Strafverbüßung heiratete sie und war
noch Mitte der achtziger Jahre als Sekretärin des Präsidenten einer
Industrie- und Handelskammer im Süddeutschen Raum tätig. Mit anderen Namen
der Liste hatte das BfV weniger Glück. Der Verdacht gegen Edith Stark, auch
sie Mitarbeiterin des Außenamtes, erwies sich - trotz intensiver Bearbeitung
unter der Deckbezeichnung "Fall Wachsfarbe II" - als unlösbar. Eine dubiose
Bekanntschaft Frau Starks zu einem Mann, den sie als Herrn Bergmann in
Warschau kannte oder kennen sollte, ließ sich nicht verifizieren. Hier
brachten auch Observationen und G-10-Maßnahmen das Bundesamt für
Verfassungsschutz nicht weiter.

Ähnlich verhielt es sich mit dem Namen Jürgen von Alten. Dieser hatte nach
der juristischen Ausbildung eine steile Laufbahn im Auswärtigen Dienst
begonnen, war dann aber in die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes
gegangen, wo er die Leitung der Abteilung III, die der Auswertung übernahm.
Nun ist die Erregung, die den kleinen Kreis der Eingeweihten angesichts des
Verdachts gegen einen Exponenten des bundesdeutschen Aufklärungsdienstes
ergreift, sicherlich nachzuvollziehen. Eine operative Bearbeitung des
Verdachtsfalles durch den BND gegen einen seiner Abteilungsleiter verbot sich
aus naheliegenden Gründen, so daß das BfV entsprechend einer Absprache auf
Chefebene im Rahmen der Amtshilfe tätig wurde. In erster Linie war an
Observationshilfe durch den Verfassungsschutz gedacht worden. Diese wurde
erbracht, zeitigte aber, trotz intensiven Einsatzes von Observanten, nichts
außer von Altens Vorliebe für ein bestimmtes Münchner Luxusbordell. Die
Frequenz seiner Besuche wurde in den Observationsberichten ebenso
festgehalten wie seine jeweilige Verweildauer. Das ganze endete wie das
Hornberger Schießen - nur nicht für von Alten. Er wurde suspendiert und damit
zu quälender Untätigkeit verurteilt.

Etwa zwei Jahre später wurde über seine Wiedereinstellung in den
diplomatischen Dienst diskutiert, nachdem der BND eine Beschäftigung in
seinem Bereich wegen des einmal entstandenen Verdachtes rundweg abgelehnt
hatte. Voraussetzung für eine positive Entscheidung des Auswärtigen Amtes
sollte ein entsprechendes positives Sicherheitsvotum des BfV sein. Bei dessen
Erstellung kam es zwischen meinem Abteilungsleiter, Dr. Rudolf von Hoegen,
und mir, beide seinerzeit in der Abteilung Sicherheitsüberprüfungen tätig, zu
erregten Debatten. Nicht der in den Augen des BfV ausgeräumte
nachrichtendienstliche Verdacht war der Streitpunkt, vielmehr ging es um die
Frage, ob das Sexualverhalten des Herrn von Alten Anlaß für
Sicherheitsbedenken sein könnte. Schließlich, so argumentierte von Hoegen,
könnte von Alten erpreßbar sein. Zum Schluß ließ er sich aber überzeugen, und
von Alten konnte wieder in leitender Position, diesmal bei der EG-Vertretung
in Brüssel, anfangen.

Sexuelles Fehlverhalten bei Anlegung eines moralischen Maßstabes war auch die
einzige Feststellung, die bei der Observation von Bernd-Dieter Kortmann
getroffen werden konnte. "Feststellungen" klingt dabei noch etwas vollmundig,
"Hinweise darauf" würde den Observationserfolg besser und genau (Textzeile
fehlt?) Kortmann war Referatsleiter in der Abteilung IV des BfV zuständig für
die damalige CSSR.

Er war Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre vom Bundesamt für den
Zivildienst, wo er für Nordrhein-Westfalen zuständig gewesen war, ins BfV
gekommen und hatte seine Laufbahn in der Abteilung II, zuständig für
Rechtsradikalismus, begonnen, von der er später zur Schule wechselte. Dort
überwarf er sich mit dem Schulleiter Peter Semmt, einem Protegé des damaligen
Vizepräsidenten Bardenhewer, dem er - meines Erachtens zu Recht - ein
gerüttelt Maß an Faulheit und Drückebergerei vorwarf. Nachdem Dr. Meier die
Wogen geglättet hatte, kam Kortmann zur Abteilung IV. Er galt als
eigenwilliger Kollege, der sich abkapselte und seiner eigenen Wege ging,
offensichtlich ohne innere Einstellung zur Arbeit.

Etwa 1982 wurde im BfV im Rahmen einer Operation bekannt, daß sich die HVA
des MfS gezielt für Kortmann und seine Geschwister interessiere, die im Raum
Köln und in Westfalen wohnten. Die Information besagte allerdings auch
eindeutig, daß ein Werbungsversuch oder gar eine erfolgreiche Werbung noch
nicht stattgefunden hatten. Kortmann konnte also von diesem Interesse an
seiner Person gar nichts wissen und damit dem Amt auch nichts verschwiegen
haben. Das zwangsläufig eingeschaltete Sicherheitsreferat mochte jedoch nicht
ausschließen, daß der gegnerische Dienst zu Kortmann auch im Rahmen einer
Dienstreise Verbindung aufnahm. Da eine solche Verbindungsaufnahme unter
Legende zu erwarten war, Kortmann aber aus ihr nicht auf ein
nachrichtendienstliches Interesse an seiner Person schließen mußte, drängte
das Sicherheitsreferat bei der Amtsleitung - auch im Interesse des
"Betroffenen" (!) - auf seine umgehende und umfassende Observation.

Kurz danach trat Kortmann mit dem Wagen eine Dienstreise nach München und
Nürnberg an, von der das Sicherheitsreferat besondere Vorkommnisse erwartete.

Enttäuscht konnten die Observanten als "Erfolg" lediglich melden, da?
Kortmann die im Reiseantrag angegebene Dienststelle des BfV in Nürnberg nicht
aufgesucht hatte.

Ansonsten erbrachte seine Observation in Köln, abgesehen von
Routinefeststellungen, vor allem Treffen mit einer rothaarigen, attraktiven
Frau aus seiner Nachbarschaft in Bergisch-Gladbach. Eine dieser
Zusammenkünfte fand - was Werner Müller als amtierenden Abteilungsleiter
besonders wurmte - während der Dienstzeit im "Golde Kappes" statt, einer
Kölschkneipe nicht allzu weit von der Dienststelle entfernt. Kortmann, der
sehr vertraut mit der Frau zu sein schien wurde ein andermal beobachtet, wie
er mit ihr in einen Wald fuhr, wobei über den Zweck dieser Fahrt nur
Vermutungen intimer Art angestellt werden konnten, Nicht ihr ausgeprägtes
Taktgefühl hatte die Observanten des Sicherheitsreferats abgehalten, den
beiden nachzufahren, sondern die objektive Unmöglichkeit, dies unaufällig zu
tun. Als Kortmann auf eigenen Wunsch als Leiter der Außenstelle der Abteilung
Sicherheitsüberprüfungen in die Winzerer Straße in München umgesetzt wurde,
erlahmte das Interesse des Gegners, und die Bearbeitung wurde eingestellt.

Einen Markstein in der Geschichte der Observation stellte der Fall "Zp 18"
dar und zwar in mehrfacher Hinsicht. Ausgangspunkt war wiederum ein dem BfV
durch eine Operation bekanntgewordener Hinweis, im Umfeld des damaligen
schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Gerhard Stoltenberg sei eine
Agentin der HVA des MfS mit wichtigen Zugängen beschäftigt. Stoltenberg hatte
in seiner Vergangenheit als Bundesforschungsminister vor 1969 schon einmal
mit Irene Schutz eine Agentin in seinem Vorzimmer beschäftigt. Da der Hinweis
darüber hinaus aus einer absolut seriösen Quelle stammte, verwendete die
Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein, allen voran der damalige
Amtsleiter Alfred Kuhn, viel Mühe, um den Fall zu klären. Er ließ zunächst
eine Liste aller in Betracht kommenden Sekretärinnen und anderer
Mitarbeiterinnen aus der näheren Umgebung Stoltenbergs, eine Liste der
sogenannten Zielpersonen (ZP) erstellen. Anschließend konzentrierte sich
Kuhn, nachdem er alle Namen hatte eingehend abklären und dabei auch
routinemäßig das Liebesleben hatte einbeziehen lassen, auf die Dame mit der
laufenden Nummer 18 auf dieser Liste. Daher stammt die Deckbezeichnung "ZP
18".

Die unausweichliche Observation mußte das BfV übernehmen.

Diese erwies sich von Anfang an als schwierig. "ZP 18", eine gepflegte, junge
Dame aus gutem Hause, gab sich nicht, wie viele ihresgleichen, mit einer
"Ente" oder einem kleinen Renault zufrieden. Sie steuerte bei ihren häufigen
Wochenendfahrten von Kiel ins gesamte Bundesgebiet einen starken Porsche,
wobei ich nicht mit Sicherheit mehr sagen kann, um welchen Typ aus der
damaligen Zuffenhausener Produktpalette es sich bei ihrem Wagen handelte.
Jedenfalls mußten die Observanten bei der von ihr vorgelegten
Stundengeschwindigkeit von 200 "Sachen" ihre Bemühungen abbrechen und
vermerkten in ihren Observationsberichten dann süffisant, sie hätten ihrer
Aufgabe wegen "Untermotorisierung der Observationsfahrzeuge" nicht nachkommen
können. Gelang ihnen aber die Observation, etwa weil "ZP 18" ihren Wagen
verkehrsbedingt nicht ausfahren konnte, war diese völlig ergebnislos. "ZP 18"
besuchte Freunde und Bekannte, wie sie alles Angehörige einer "jeunesse
doree". Etwas besonderes zeichnete sich ab, als "ZP 18" eine Urlaubsreise in
die Karibik buchte.

Kuhn wies auf die Nähe des Urlaubsortes zu Kuba hin, den östlichen Pfeil im
Fleische Amerikas, als Stützpunkt für alle Nachrichtendienste Osteuropas
prädestiniert, und drängte auf Überwachung.

Die Wahl fiel nicht auf einen der enttäuschten Observanten, sondern wieder
auf meinen Mitarbeiter Herrmann Grosser, der schon den Fall Babbel erfreulich
lautlos abgewickelt hatte. So kam das Ehepaar Grosser - Frau Grosser, eine
außerhalb des Verfassungsschutzes beschäftigte Büroangestellte, wurde schnell
zur Gewährsperson gemacht und durfte aus Tarnungsgründen mitfahren - zu einem
kostenlosen Traumurlaub in der Karibik. Zwei Wochen Jamaika, eine Woche
Haiti. Den Kontakt zu "ZP 18" stellte Frau Grosser schon am Flughafen
Frankfurt am Main her, und von diesem Augenblick an verbrachte man den Urlaub
zu dritt. Einmal rief mich Grosser aus der Nähe von Port-au-Prince an. "Alles
in Ordnung, Chef", berichtete er trocken, "keine besonderen Vorkommnisse."

Natürlich war das Ergebnis der transatlantischen Observation gleich Null. Nur
zu Hause, in Köln-Merheim, im Kratzweg 33, und im Büro, außerhalb des Kreises
der Eingeweihten, da mußte er der auffällig gebräunt zurückgekehrt war,
erzählen, "nur" in Fuerteventura auf den Kanarischen Inseln gewesen zu sein.

Kuhns Interesse an dem Fall erlosch in dem Augenblick, in dem Stoltenberg
Bundesfinanzminister wurde und damit in die Zuständigkeit des Bundesamtes für
Verfassungsschutz fiel.

So addierten sich in der operativen Tätigkeit des Verfassungsschutzes
unbestreitbare Erfolge mit Mißerfolgen und "falschen" Erfolgen zu einem
mixtum compositum eigener Art. Verteidiger und Kritiker eines derart
umfassenden Gebrauchs der Befugnisse, die der Gesetzgeber dem Amt zwar
eingeräumt, aber unter das Gebot der Verhältnismäßigkeit gestellt hat, sahen
denn im Fazit auch Unterschiedliches: Den intensiven Schutz der Verfassung
die einen, ihre permanente Verletzung durch die zu ihrem Schutz aufgerufene
staatliche Einrichtung die anderen. Gemeinsam war beiden Lagern nur die
fehlende Konsequenz, mit der sie ihre Theorien zu diesem Aspekt der
Sicherheitspolitik vertraten.

Die Repräsentanten der "harten" Linie, die einer umfassenden Aktivität des
Verfassungsschutzes das Wort redeten, vertraten ihre Ansicht häufig nach dem
St. Florians-Prinzip: "St. Florian. Du geh voran, Zünd anderer Leute Häuser
an!" Ihr Ruf nach konsequenter Verfolgung auch kleinster
nachrichtendienstlicher Hinweise war oft gepaart mit völliger
Verständnislosigkeit für eventuelle Aktivitäten des Verfassungsschutzes in
ihrem persönlichen oder dem von ihnen repräsentierten politischen Umfeld.
Immer wieder bekam das BfV Briefe, auch von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages an die Amtsleitung adressiert, die in der Biertischformulierung
gipfelten:

"Statt langjährige Agenten aufzuspüren, interessiert sich Ihr Amt für
verfassungstreue Bürger, die ich seit Jahren kenne ..."

Die Behandlung des Falles Simon Goldenberg durch die CSU war ein
Musterbeispiel für diese nachrichtendienstliche Ambivalenz.

Goldenberg, ein Jude mit schillernder Vergangenheit, hatte in der DDR vor der
Blüte des KoKo-Imperiums Alexander Schalck-Golodkowskys teils gemeinsam,
teils in Konkurrenz mit den DDR-"Kaufleuten" Hersch Libermann und Günther
Forbger einen lukrativen Ost/West-Handel betrieben.

Um 1980 herum war er in die Bundesrepublik gekommen und hatte in Rosenheim
bei der Fleischgroßhandelsfirma März Quartier bezogen. Das BfV hielt
Goldenberg keineswegs für einen Agenten, jedenfalls für keinen Agenten im
klassischen Sinne, war aber dennoch an seiner eingehenden Befragung
interessiert, um sich Hintergrundwissen für die Bearbeitung des illegalen
Technologietransfers in die DDR zu verschaffen. Nun war der
Fleischgroßhändler März, wie inzwischen durch Schalck-Golodkowsky
pressebekannt ist, ein persönlicher Freund des damaligen bayerischen
Ministerpräsidenten und CDU-Vorsitzenden Franz-Josef Strauß. Mit aller Macht
durchkreuzte das bayerische LfV, sonst ein Vorreiter in der Bearbeitung
nachrichtendienstlicher Spuren, die Befragungsabsichten des BfV. Man handele
weisungsgemäß, wurde hinter vorgehaltener Hand erklärt. Meinem Kollegen Dirk
Dörrenberg gelang es lediglich und auch nur mit Mühe, Goldenberg
"informatorisch" hören zu können, was dem gesetzten Ziel aber auch nicht
annähernd gerecht wurde.

Völlig anders geartet war die Inkonsequenz des anderen Lagers, das bei jeder
Aktion des Verfassungsschutzes eine eklatante Verletzung aller in Betracht
kommenden Grundrechte erblickte. Hohn und Spott wurden über dem BfV
abgeladen, wenn irgendein bedeutungsloser Mißerfolg bekannt wurde oder sich
gar ein geäußerter Verdacht als unbegründet erwies. Mit der gleichen
Intensität wurden dem Verfassungsschutz aber Versäumnisse und Nachlässigkeit
vorgeworfen, wenn ein begründeter Spionageverdacht nicht, zu langsam oder zu
spät bearbeitet wurde. Dann wurde dem Verfassungsschutz mit aller Akribie
vorgerechnet, mit welchen Mitteln er den Erfolg schon Jahre früher hätte
erzielen können. Wendete der Verfassungsschutz diese gleichen Mittel aber ein
halbes Jahr später in einem anderen Fall an, wurden gegen ihn, ohne zu
zögern, wieder die alten Vorwürfe der Verfassungsverletzung erhoben.

Kritik gibt es genug nm Verfassungsschutz, vor allem berechtigte Kritik. Nur
werden Fälle, wie ich sie schildere, in aller Regel nicht publik und
entziehen sich somit der öffentlichen Auseinandersetzung. Auch "Wacholder"
und "Krokus" waren mit Problemen belastet, die der Verfassungsschutz nicht
sah oder, auf den Erfolg ausgerichtet, nicht sehen wollte. Allerdings wurde
er, und dies einhellig, von beiden Lagern mit Vorwürfen überhäuft, die nach
meiner unmaßgeblichen Meinung im wesentlichen unbegründet waren und es
vielleicht heute noch sind. Ich meine das Gebiet der Datenverarbeitung, Auch
hier, wie allgemein üblich, war die Schärfe der Kritik umgekehrt proportional
zur Kenntnis des Kritikers. will sagen, je weniger der Kritiker vom Objekt
seiner Kritik versteht oder je ungenauer er es kennt, desto massiver und
grobschlächtiger fällt sie aus. So ist gerade über den Umgang mit Daten durch
den Verfassungsschutz - man verzeihe mir - soviel Unsinn und soviel dummes
Zeug geschrieben worden, daß ich dem Leser erst einmal vor Augen führen
möchte, wie die Datenerfassung im BfV überhaupt funktioniert.

Dr. Nollau hat in seinen Memoiren "Das Amt" davon berichtet, jeder
Sachbearbeiter habe im Rahmen der entwickelten Datenverarbeitung einen
Terminal neben seinem Arbeitsplatz stehen, der ihm in Blitzesschnelle die
gewünschten Informationen ausspuckt. Dieses Bild eines computerisierten
Verfassungsschutzes mag der Vision entsprechen, die einst den Datenpapst des
BfV, Hans Joachim Postel, heimgesucht und sich bei Dr. Nollau festgesetzt
hat. Noch zehn Jahre nach seinem Ausscheiden, 1985, sind zwei Fakten an
seiner Schilderung schlicht falsch. Zum einen sind zwar seit Einführung der
EDV immer mehr Büros in EDV-Räume umgewandelt worden und die Zahl der
Terminals hat gewaltig zugenommen, aber von einer Bestückung des
Arbeitsplatzes mit einem Computerterminal war der Verfassungsschutz 1985 noch
weit entfernt. Vielleicht ist es in Chorweiler im Neubau so, aber dessen
Fertigstellung habe ich nicht mehr im Dienst erlebt. Und zum anderen
bedienen, das heißt "füttern" und befragen ganz andere Leute diese Terminals
als Dr Nollaus Sachbearbeiter.

Bevor ich jedoch mein Wissen über NADIS niederlege, möchte ich darauf
hinweisen, daß ich dieses System nur aus der Anwendung kenne. Nicht einmal
aus der eigenen Anwendung, denn einen Terminal zu bedienen war ich weder
befugt noch in der Lage, aber ich habe den Leuten, die diese Arbeit gemacht
haben, vielleicht häufiger über die Schulter geschaut als andere Kollegen
meines Dienstgrades. Meist war es eine Art Jagdfieber, der von einer enormen
Spannung getragene Wunsch, möglichst ohne jeglichen Zeitverlust zu erfahren,
ob Erkenntnisse über die angefragte Person vorliegen, die mich so handeln
ließ; mitunter diente sie allein der Befriedigung meiner eigenen simplen,
persönlichen Neugier.

Um das Funktionieren von NADIS zu verstehen, fehlten mir die technischen
Kenntnisse und das Verständnis für elektrische und elektronische Vorgänge.

Ähnlich wie ein Steinzeitmensch beim Betrachten einer Armbanduhr nicht durch
die Genauigkeit oder die Vielzahl der Anzeigen beeindruckt wäre, sondern
durch das für ihn unverständliche und geheimnisvolle Ticken, so faszinierte
mich, insbesondere die Fähigkeit des Schreibkopfes am Drucker, nicht nur auf
dem Weg nach rechts, sondern auch auf dem Weg nach links systematisch
geordnet und leicht lesbar Personalien, Anschriften, Aktenzeichen und
ähnliches "rückwärts" zu Papier zu bringen.

Ich bin auch nur ein einziges Mal im "Allerheiligsten" der EDV im ersten
Stock des Erweiterungsbaus an der Inneren Kanalstraße gewesen. Zum einen ist
dies eine Art BfV-internes Sperrgebiet, zum anderen stand ich vor den
Apparaturen mit den sich nach rechts und links ruckartig drehenden Bändern
wie ein Neandertaler im Raumschiff "Enterprise", auch ich ohne jeden Hauch
von Begreifen. Was mich in der täglichen Arbeit interessiert hat, waren nur
zwei Fragen: Was kann NADIS, und was kann NADIS nicht?

Bei der Beantwortung der ersten Frage, also der, was NADIS kann, muß zunächst
betrachtet werden, was NADIS können soll, oder noch genauer, was NADIS bei
der Konzeption können sollte. NADIS, das "Nachrichtendienstliche
Informationssystem", wird von berufenen und selbsternannten Kritikern häufig
als eine Art Golem der modernen Menschenüberwachung, als die Inkarnation des
"Big brother is watching you" aus George Orwells "1984" geschildert und
interpretiert. In Wahrheit ist NADIS als eine Art automatisiertes
Fundstellenverzeichnis entstanden und viel weiter war es auch 1985 noch nicht.

Das Herzstück von NADI ist die PZD, die "Personenzentraldatei", wenn sie auch
im Laufe der Jahre immer mehr Zusatzfächer enthielt, die der Aufnahme
weiterer Informationen dienten, Gemessen an der Gewichtigkeit der
Namensinformation spielten sie aber nur die Rolle einfacher
Nebeninformationen, die nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten geeignet
waren, als selbständige Suchkriterien für eine neuer1iche Suchoperation des
Verfassungsschutzes zu fungieren. Auch im Sprachgebrauch des BfV wird die PZD
fälschlicherweise gleichgesetzt mit NADIS, doch NADIS ist nichts anderes als
die korrekte Bezeichnung für das System der Elektronischen Datenverarbeitung
des Verfassungsschutzes. NADIS gliederte sich, sieht man einmal von seiner
besonderen Nutzung für personalwirtschaftliche Maßnahmen durch
Verwaltungsabteilung des BfV ab, je nach Suchansatz im wesentlichen in die
genannte PZD, die OZD (Objektzentraldatei) und in das OZR, das
Objektzentralregister.

Ob aber eine Person in der PZD als erkannter oder überführter Agent, als
Zielperson oder als Verdachtsperson, als Hinweisgeber für einen
nachrichtendienstlichen Fall, als Angehöriger oder als Bekannter einer
Verdachtsperson, als ihr Arbeitgeber, Ver; oder Untermieter, als Zeuge, als
Verteidiger, als Arbeitskollege oder als irgendwie geartete Randfigur erfaßt
ist, das ergibt nur der Blick in die Akte.

Diese Feststellung mußte auch Hans-Dietrich Genscher machen, als er etwa 1970
dem BfV als Innenminister einen Besuch machte. Stolz führte ihm Schrübbers
als Präsident das damals noch junge NADIS vor.

"Wollen wir doch mal schauen", meinte Genscher leutselig, "was das BfV an
Informationen über mich gespeichert hat."

"Aber, Herr Minister", wehrten Schrübbers und seine Begleiter ab, "wie
sollten Sie denn überhaupt erfaßt sein?" Genschers Personalien wurden
eingegeben. Alles blickte lächelnd und ohne Spannung auf den Bildschirm. Die
Antwort kam - Genscher war mit einem Aktenzeichen der Abteilung IV verkartet.
Unwilligkeit auf Seiten des Ministers, Betretenheit bei den BfV-Bediensteten.

"Wir werden uns sofort darum kümmern, Herr Minister", ereiferte sich
Schrübbers, "sofort!" Als Ergebnis stellte sich heraus, daß Genscher vor
Jahren, das hatte man dem Aktenzeichen schon entnehmen können, als Zielperson
eines Nachrichtendienstes der DDR erfaßt worden war. Folgender Sachverhalt
lag der ministeriellen Verkartung zugrunde.

Ein Bonner Bürger war Mitte der sechziger Jahre bei einer Reise in die DDR
von einem MfS-Offizier angesprochen worden. Er versicherte wahrheitsgemäß, in
Bonn einfacher Handwerker zu sein und keineswegs Verbindungen mit der großen
Politik zu haben.

"Na, wen kennen Sie denn so?"

wollte der Offizier wissen, "Der einzige, den ich kenne, das ist der
Geschäftsführer oder ähnliches der Bundestagsfraktion der FDP. Hans-Dietrich
Genscher heißt der, und der wohnt bei uns im Nebenhaus."

"Na, schau"n Sie dann mal, ob Sie über den was in Erfahrung bringen. Wenn Sie
wieder in die DDR reisen, können Sie uns dann erzählen, was Sie erfahren
haben", beendete der Offizier das Gespräch.

So kam Genscher, den damals nur wenige kannten, in die Hollerith-Kartei des
BfV und wurde später in NADIS übernommen. Der Handwerker aus Bonn aber fuhr
nicht wieder in die DDR, um weiteren nachrichtendienstlichen Kontakten zu
entgehen. Meiner Erinnerung nach wurde die Speicherung Genschers in NADIS
widerrufen, also gelöscht - ein Akt des vorauseilenden Gehorsams, wie Rudolf
von Hoegen formuliert hätte.

Eigentlich befand sich Genscher in NADIS in guter Gesellschaft. Neben einer
Vielzahl von Bundestagsabgeordneten, die sich einer Sicherheitsüberprüfung
hatten unterziehen müssen, sind dort unter anderem auch alle
Generalbundesanwälte und ihre Mitarbeiter, die Spitzen der Ministerien ebenso
wie alle Präsidenten von EKA und BfV erfaßt.

Auch alle anderen Bediensteten des BfV sind darin gespeichert, ebenso wie die
Angehörigen der Landesbehörden für Verfassungsschutz.

Daher wäre die Erfassung in NADIS eigentlich nicht belastend, ja, mit
Rücksicht auf die Mitgesicherten sogar eine "Ehre", wenn nicht - wieder muß
ein Begriff aus der Juristensprache herhalten - die normative Kraft des
Faktischen wäre. Denn anders als bei den Angehörigen der Sicherheitsbehörden
und den Angehörigen der Ministerialbürokratie handelt es sich bei der
Mehrzahl der Verkarteten um Personen, die wegen eines tatsächlichen oder
vermuteten verfassungsfeindlichen Zusammenhangs in das Blickfeld der
Sicherheitsbehörden gerieten und deswegen verkartet wurden. Es sind aber
nicht nur Agenten und politische Gewalttäter, Kommunisten und Faschisten
verkartet worden, sondern eben auch die große Zahl von Bürgern, die alles
andere als Verfassungsfeinde sind, Da sind einmal die schon genannten
Personen aus dem Umfeld der echten Verfassungsfeinde, selbst meist anständige
und jedem Extremismus abholde Staatsbürger. Was konnten etwa die Eltern und
Geschwister für die Straftaten eines Christian Klar, einer Brigitte Mohnhaupt
oder eines anderen RAF-Terroristen? Aber für ihre Erfassung in NADIS lassen
sich gute Gründe finden, bessere jedenfalls als die Gründe, die dagegen
sprechen.

Aber es gibt auch die große Gruppe von Personen, die wegen ihres eigenen, für
den Verfassungsschutz auffälligen Verhaltens in NADIS geraten sind.

Da ist der junge Linke, der schon lange vor Tschernobyl, ja noch vor der
Entstehung der Grünen als politische Kraft einen Aufkleber mit
Antiatomkraftparolen am Auto hatte; da ist der politisch interessierte
Staatsbürger, der aus Neugier oder aus echtem, politischen Interesse eine
Wahlveranstaltung einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei besucht. Da
ist der junge Mann, der am Wochenende auf dem Luftweg seine Tante in
Ostberlin zu deren fünfzigsten Geburtstag besuchte und das Pech hatte, in
Tegel "getippt" worden zu sein. Da ist, da ist und da ist.

Es ist gerade diese Grauzone zwischen beiden Polen, die die besonders
Staatstreuen aus den Sicherheitsbereichen und nie die überführten und
unbestreitbaren Verfassungsfeinde, die ein seit Jahren wachsendes Mißtrauen
gegen dieses Datensystem begründet. Genährt wird dieses Mißtrauen auch noch
durch den Eiertanz, den der Datenschutz um NADIS aufführt. Einerseits wird
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung propagiert und andererseits
aus verständlichen Gründen der eigene Blick in genau jene Datei verhindert,
die vielleicht die bedeutsamste, für den Bürger jedenfalls die
interessanteste ist. Der Datenschutzbeauftragte in seiner Alibifunktion ist
nicht geeignet, diese Skepsis abzubauen.

Dabei darf natürlich, nicht übersehen werden, daß sich ein nicht
unerheblicher Teil des Datenbestandes zu einer Zeit gebildet hat, in der das
Wort Datenschutz noch ein Fremdwort war. Auch spricht für die vordergründige
Harmlosigkeit der Erfassung in NADIS, daß das BfV, jedenfalls bis 1985, nicht
einmal daran gedacht hat, den Datenbestand irgendwie zu kanalisieren.
Vielmehr beließ es den Staatssekretär im Bundesinnenministerium und den Spion
im Kanzleramt im gleichen Erfassungssystem.

Aber die Sorge des Bürgers hatte einen konkreten Anlaß. Aus der allgemeinen,
gleichwohl unbegründeten Angst, keiner der immer knapper werdenden
qualifizierten Arbeitsplätze in der Bundesrepublik würde ohne Anfrage beim
Verfassungsschutz vergeben, entstand das immer stärker werdende Bedürfnis des
Bürgers, erst gar nicht in NADIS gespeichert zu sein.

Symptomatisch hierfür ist der Fall eines Rechtsreferendars aus Hamburg, der
etwa 1980 von der Verwaltung Aufklärung, dem militärischen Dienst der DDR, im
Rahmen der Briefanbahnung kontaktiert worden war. Die "Militäraufklärung",
wie das MfS die Kollegen aus der Oberspreestraße im Berliner Stadtteil
Spindlersfeld immer etwas verächtlich abtat, schrieb um diese Zeit viele
Bundesbürger an und bot unter der Legende eines Presseunternehmens oder eines
Meinungsforschungsinstituts eine "interessante und gutbezahlte
Nebentätigkeit" an. Das BfV ließ den Postverkehr aus der Bundesrepublik an
die bekannt gewordenen Antwortadressen in Ostberlin überwachen und war auf
diese Weise an den Rechtsreferendar geraten.

Als er vom LfV Hamburg befragt wurde, erklärte der Referendar glaubhaft, den
nachrichtendienstlichen Hintergrund des Briefes klar erkannt und niemals die
Absicht gehabt zu habe, sich auf Spionage einzulassen.

"Aber warum", wollte der Befrager wissen, "haben Sie als Jurist und Beamter
auf Probe, der Sie als Referendar ja sind, den Fall denn nicht den
zuständigen Behörden gemeldet?"

"Schließlich will ich nach meinem Assessorexamen versuchen, in den
öffentlichen Dienst zu kommen", war seine entwaffnend e Antwort, "und, da
hatte ich natürlich kein Interesse, im Computer des Verfassungsschutzes
erfaßt zu werden."

Aber er wurde natürlich erfaßt.

Ob diese Erfassung bei einer späteren möglichen Einstellung in den
öffentlichen Dienst sich nachteilig auswirkte, kann ich natürlich nicht sage,
aber natürlich auch nicht ausschließen.

Wenn auch eine Verkartung in NADIS, für sich allein gesehen, nichts
Nachteiliges ist, zeigte das Verhalten des BfV gegenüber einer Personengruppe
doch, daß man in ihr durchaus etwas Ehrenrühriges erblicken kann.

Insofern lag der Hamburger Referendar mit seiner Sicht der Dinge gar nicht so
falsch. Nur bezog, sich das Verhalten des BfV nicht auf Rechtsreferendare,
sondern auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Karl-Franz
Schmidt-Wittmack (CDU), der 1954 in die DDR ging, und Alfred Frenzel ( SPD),
der tschechische Agent und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses wurden so
selbstverständlich verkartet wie Lieschen Müller.

Auch der von dem rumänischen Überläufer Ion Pacepa zu (fehlt Stückchen) Uwe
Holtz (fehlt) unter dem Aktensachgebiet "120" ("rumänische
Nachrichtendienste") in den NADIS-Bestand. In der zweiten Hälfte der
siebziger Jahre wurde man dann aber sensibler.

Die entsprechenden Aktensachgebiete ließen zwar keine Rückschlüsse, wohl aber
Vermutungen über den Hintergrund der Erfassung zu. Daher wurden eine Zeit
lang alle Abgeordneten - ohne Rücksicht darauf, ob über sie Erkenntnisse
vorlagen oder nicht - unter einem unverfänglichen Aktensachgebiet des
präsidialen Stabsreferats I G 1 verkartet und alle anderen Aktenzeichen im
NADIS gelöscht. Nur bei I G 1 konnte jetzt anhand einer "Umschaltliste" die
anderweitige, fachbezogene Erfassung ermittelt werden. Zugleich war eine
zentrale Feststellung möglich, welcher Bereich des BfV aus welchem Grunde
sich mit dem Abgeordneten befaßte. Als die Landesbehörden auf eine
Gleichbehandlung ihrer Landtagsabgeordneten drängten, wurde das Prinzip
wieder aufgegeben und auf eine restriktive Erfassung von
Bundestagsabgeordneten geachtet.

Ähnlich war die Situation, wenn nicht Bundestagsabgeordnete verkartet werden
sollten, sondern wenn verkartete Abgeordnete wurden. Der Grund für ihre
Verkartung vor ihrer politischen Karriere war unterschiedlich. Zum Teil
hatten sie ihr noch ungestümes, außenpolitisches Engagement übertrieben und
waren dem Verfassungsschutz als junge Parteistrategen durch allzu enge
Kontakte zu Ostblockvertretungen aufgefallen. Zum Teil waren sie aber auch
Opfer parteiinterner Intrigen, wie mir aus einem Fall des LfV Rheinland-Pfalz
in deutlicher Erinnerung ist. Dieser Fall gewinnt noch einen gewissen Reiz
aus der persönlichen Datenpflege des Betroffenen.

Ein junger Mann, dessen Name mir nicht mehr erinnerlich ist, hatte sich
Anfang der siebziger Jahre in einer Stadt an der Mosel im dortigen
Ortsverband der CDU engagiert.

Aus irgendwelchen Gründen wurde er von einem parteiinternen Rivalen anonym
der nachrichtendienstlichen Tätigkeit bezichtigt. Der Verdacht erwies sich
als haltlos, aber der junge Mann wurde im BfV verkartet, um bei einem
erneuten Hinweis auf die bereits geführten Ermittlungen zurückgreifen zu
können.

Jahre später wurde der seinerzeit Verleumdete in den rheinland-pfälzischen
Landtag gewählt und war nun bemüht, seine Löschung in NADIS zu erreichen -
gegen meinen erbitterten Widerstand. Ich habe die Ansicht vertreten, da von
den damaligen Ermittlungen mehrere Leute Kenntnis erlangt hatten, sei
jederzeit eine anonyme Verdächtigung möglich dahingehend, mit dem
Abgeordneten könne etwas nicht stimmen, denn mit ihm habe sich einmal der
Verfassungsschutz beschäftigt. Da sei es für ihn doch günstiger, auf die
ergebnislose Verdachtsfallbearbeitung verweisen zu können als mit der ewig
angezweifelten Auskunft des BfV leben zu müssen, über ihn sei in NADIS kein
Hinweis enthalten. Als das zuständige LfV Rheinland-Pfalz in einem
zweiseitigen, vom stellvertretenden Amtsleiter unterzeichneten Schreiben auf
die Löschung drängte, habe ich dem Wunsch entsprochen und den Namen löschen
lassen.

Einerseits bestanden Bedenken grundsätzlicher Art gegen eine datenmäßige
Sonderbehandlung der Abgeordneten, da zumindest in der Theorie vor dem Gesetz
alle Bürger gleich sind, andererseits war ihre restriktive Erfassung von
Anfang an auf dem Papier ein von der Amtsleitung verbindlich angeordnetes
Gebot. Nicht nur die Voraussetzungen für die Verkartung von
Bundestagsabgeordneten waren geregelt, der gesamte Umgang mit NADIS von der
Anfrage über die Speicherung bis zur Löschung war in einem ständig wachsenden
Regelwerk geordnet. Aber ohne eine sinnvolle, eine effektive Kontrolle geht
jede Regelung ins Leere, um so schneller, je komplizierter sie ist.

Da das BfV, wie geschildert, in erster Linie die Auswertungszentrale der
deutschen Verfassungsschutzzentralen ist, wenigstens im Bereich
Spionagebekämpfung, kommt den für die Auswertung zuständigen Sachbearbeitern,
im internen BfV-Sprachgebrauch den "Auswertern" eine zentrale Bedeutung zu.
Der Auswerter "zeichnet die Vorgänge aus", das heißt, er "verfügt", welche im
Eingangsschreiben oder im Vermerk des BfV-Beschaffers genannten Personen zu
speichern, welche nur in NADIS abzufragen und welche überhaupt nicht zu
beachten sind. Diese Sachbearbeiter sind Beamte des gehobenen Dienstes mit
den Diensträngen Regierungsinspektor bis Oberamtsrat. Ihnen entsprechen bei
der Kriminalpolizei die Kommissarsdienstränge und bei der Bundeswehr die
Offiziersdienstgrade Leutnant bis Hauptmann "in besonderer Vorwendung".

Diese "Sachbearbeiterverfügungen" werden wiederum von sogenannten
Bürosachbearbeitern umgesetzt, die früher anschaulicher und plastischer
"Verkarter" hießen. Diese Mitarbeiter sind Beamte des mittleren Dienstes mit
den Diensträngen Regierungsassistent bis Amtsinspektor, vergleichbar den
Kriminalmeistern, -ober- und - hauptmeistern sowie den Feldwebeldienstgraden
bei der Bundeswehr. Sie sind die einzigen Angehörigen einer sogenannten
Fachabteilung des BfV, die den unmittelbaren Zugang zum Computer haben. Sie
haben entsprechende Lehrgänge besucht und sind mit einer persönlichen
Identifizierungskarte ausgestattet, die ihnen, ähnlich wie es die Scheckkarte
am Geldautomaten tut, den Zugang zur Software gestattet.

Die Sachbearbeiter und die Angehörigen des höheren Dienstes, vom jüngsten
Referatsleiter bis hinauf zum Präsidenten, hatten weder solche Lehrgänge
besucht noch waren sie im Besitz einer derartigen Berechtigungskarte. Wann
immer ich eine Auskunft benötigte, mußte ich einen Bürosachbearbeiter bitten,
für mich den Computer zu befragen.

Allein mir unterstanden in meiner Referatsgruppe etwa dreißig Auswerter und
etwa genausoviel Bürosachbearbeiter, so daß es - umgerechnet auf das gesamte
BfV - schon der großen Zahl wegen unverzichtbar war, die Bedienung des NADIS-
Computers zu reglementieren. Dies geschah durch sogenannte Verkartungspläne
und Löschungsrichtlinien.

Es würde viel zu weit führen, diese schon beim Lesen schwer verständlichen
Vorschriften dem Leser nahebringen zu wollen. Es sind gut gemeinte Regeln,
die geeignet sind, bei Außenstehenden das BfV als einen Hort des
Datenschutzes erscheinen zu lassen. Und bei Insidern? Niemand, kein
Referatsleiter, kein Gruppenleiter und kein Abteilungsleiter überprüfte, ja
konnte überhaupt in der Abteilung IV die Beachtung der Verkartungs; und
Löschungslinien überprüfen.

(2 Zeilen nicht lesbar)solchen Kontrolle überhaupt in der Lage war.
Ergänzungen zum Verkartungsplan der Abteilung IV oder eine eventuelle
Neufassung (fehlt wieder 1 Zeile) gelesen und durchgearbeitet, sondern
allenfalls überflogen, abgezeichnet und nach unten weitergereicht.

Erfaßt wird daher in NADIS grundsätzlich nicht, was die Amtsleitung oder der
Abteilungsleiter für speicherungswürdig hält, sondern was der Sachbearbeiter,
der Auswerter hierfür im Einzelfall als geeignet erachtet. Und dies ist reine
Temperamentssache oder eine Frage des Engagements.

Einige Beschaffer schreiben über eine Befragung einen Bericht von dreißig
Seiten, andere geben sich bei einem gleichgelagerten Sachverhalt mit drei
Seiten zufrieden und lassen alles weg, was ihnen nicht wichtig erscheint.

Ein Repräsentant des ersten Typs war Ludwig Fischer, der frühere
Sachgebietsleiter DDR im bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz, oder
der ebenfalls schon längst pensionierte Kollege Dallinger, der im LfV
Saarland die sowjetischen Dienste bearbeitete. Dallinger beschrieb einmal,
sicherlich auch glücklich darüber, endlich etwas Berichtenswertes aus dem
nachrichtendienstlichen Entwicklungsgebiet Saarland gefunden zu haben, allein
zwei Seiten lang das Gesicht einer von ihm befragten jungen Frau. Meinen
Entwurf eines Antwortschreibens, in dem ich das Interesse des BfV an der
Beschreibung weiterer Körperteile der Befragten zum Ausdruck brachte, mochte
mein damaliger Gruppenleiter Albrecht Rausch nicht unterschreiben. Der zweite
Typ wurde durch Siegfried Dressler vertreten, der unter dem Arbeitsnamen
"Dieckmann" den Journalisten Peter Felten als CM "Lese" geführt hatte.

Ähnlich hielten es die Auswerter beim Verkarten. Einige Sachbearbeiter wie
weiland Christian Adams fragten nur die Betreffspersonen ab, um sich die
Arbeit zu erleichtern. Andere wie der Oberamtsrat Günther Schmalbruch,
Sachgebietsleiter "militärische Aufklärung der DDR", verkartete alle
anfallenden Personen.

"Für alle Fälle", pflegten Schmalbruch und Kollegen ihre Maßnahmen zu
rechtfertigen und verwiesen gern auf den Fall Guillaume. Denn hätten die
früheren Sachbearbeiter Günther Guillaume nicht in den Exekutivfällen Siberg,
Gersdorf und Gronau als Zeugen verkartet, obwohl er selbst über jeden
Verdacht erhaben war, hätten am 23. Februar 197? (nicht lesbar) Heinrich
Schoregge und Helmut Bergmann, der "laufende Meter", nicht bei einer Tasse
Kaffee in der Kantine des BfV über den in drei Verfahren verwickelten
Angehörigen des Kanzleramts fachsimpeln können. Das wer aber bekanntlich die
Keimzelle der Enttarnung des "Kanzleramtsspions".

Nicht in einem einzigen mir bekannten Fall hat ein Referats- oder
Gruppenleiter mit einem seiner Sachbearbeiter einen konkreten Vorgang
dahingehend durchgearbeitet, ob dem Verkartungsplan in jeder Hinsicht Genüge
getan worden ist. Eine rühmliche Ausnahme bildete lediglich mein Kollege
Werner Müller, der sich wenigstens im Stichprobenverfahren von dem
Erfordernis aller Verkartungen in einem Vorgang zu überzeugen versuchte. Mir
war immer mehr am Ergebnis des Einzelfalls als an seiner buchhalterischen
Handhabung gelegen, für mich war die Enttarnung eines Agenten oder die
Entlastung eines Verdächtigen wichtig, nicht die Frage, ob die Großnichte
seines Stiefbruders verkartet werden darf. Auch kannte ich kaum die Regeln,
welche Personen verkartet und welche nur angefragt werden durften, jedenfalls
nicht gut genug, um eine Kontrolle ausüben zu können.

Ich kannte, wie alle meine Kollegen oder - sagen wir es vorsichtiger - wie
die meisten meiner Kollegen nur den Grundsatz des Verkartungswesens, der in
etwa lautet:

"Verkartet werden dürfen nur Personen, die in einer objektiven Beziehung zum
verdachtsbegründenden Geschehen stehen. Erweist sich der Verdacht als
unbegründet, sind die Personen zu löschen."

Das klingt gut, das klingt rechtsstaatlich, das klingt verantwortbar. Aber
wann eine objektive Beziehung im Einzelfall gegeben ist - und Vorschriften
müssen mit solchen unbestimmten Rechtsbegriffen arbeiten -, das ist eine
Frage der persönlichen Beurteilung. Es liegt also wieder beim Sachbearbeiter.

Nicht ohne Grund nennt man die Oberamtsräte das Rückgrat der
Ministerialbürokratie.

Im BfV ist es nicht anders. Hier wiegt eine im Kollegenkreis gegebene
Erklärung von Günther Schmalbruch oder Karl-Heinz Reuter oder eines anderen
angesehenen Beamten dieses Dienstgrades über den Sinn und Zweck der
Verkartung schwerer als eine blutleere Dienstanweisung, auch wenn sie der
Präsident unterschrieben hat. Da steht der junge Referatsleiter, aus der
Sicht seiner Mitarbeiter ohnehin mit dem Makel des Akademikers behaftet,
häufig mit ein, zwei Dienstjahren den Oberamtsräten mit zwanzig und zum Teil
mehr Jahren Berufserfahrung gegenüber auf verlorenem Posten. Auch das ist und
schafft Tradition im Verfassungsschutz.

Es kann vorkommen, daß in einem Verdachtsfall, der sich zum Schluß als
unbegründet erweist, ein emsiger Beschaffer und ein ebenso emsiger Auswerter
gearbeitet haben. Durch ihre Arbeit ist eine Unzahl von Personen in die
unersättlichen Erfassungsbänder von NADIS gewandert.

Werden sie denn, mag der Leser fragen, nicht gelöscht, wie es Vorschrift ist,
wenn der Verdacht sich als unbegründet erweist, Nein, lautet die Antwort klar
und deutlich, nein, nein und abermals nein.

Grund hierfür ist keineswegs eine Güterabwägung, die etwa im Fall des
rheinland-pfälzischen CDU-Abgeordneten für einen Fortbestand der Speicherung
sprach. Mit seiner "zdA"-Verfügung, dar Verfügung "zu den Akten", trennt sich
der Sachbearbeiter für immer von dem Vorgang, der ohne Anstoß von außen nie
wieder auf einen Tisch kommt. Nicht einmal eine Umverkartung erfolgt, etwa in
eine Zeiterfassung für zwei, drei oder fünf Jahre mit automatischer Löschung,
wenn keine zusätzlichen Informationen anfallen. Die Verkartung bleibt
bestehen und mit ihr die Akte, der Vorgang über den unbegründeten Verdacht.
Er wird an seinem vorbestimmten Platz in der Aktenverwaltung abgestellt, nach
Ablauf einer bestimmten Zeit ins Archiv umgelagert und später vernichtet.
Aber nicht, ohne vorher verfilmt zu werden.

Stellt schon das de facto ungeregelte, da unregelbare Speichern des Bürgers
in NADIS ein Problem dar, so ist die Beseitigung, und zwar die rest- und
spurenlose Beseitigung einer solchen Speicherung ein noch viel größeres. Ich
will gar nicht auf die innere Abneigung des Verfassungsschützers gegen
derartige Löschungen eingehen, gegen die Beseitigung, zumindest die normale
Unauffindbarmachung angeblich wertvoller Informationen. Ich will nur zwei
Aspekte erwähnen, die altersbedingte Löschung aller Siebzigjährigen und die
Unzulänglichkeit und Halbherzigkeit der tatsächlich erfolgten Löschungen.

Seit etwa 1992 mußten alle Personen in NADIS gelöscht werden, die das
siebzigste Lebensjahr vollendet hatten, es sei denn, ihre Erfassung ist aus
fachlichen Gesichtspunkten weiterhin geboten. Zu diesem Zweck erhielt ich als
Gruppenleiter eine Liste aller Personen entsprechenden Alters, die unter
Aktensachgebieten meiner Referatsgruppe erfaßt waren. Erschien mir die erste
Liste noch überraschend umfangreich, so glaubte ich den Grund für ihren
Umfang doch in der Tatsache sehen zu können, daß sie alle über
Siebzigjährigen enthielt, also die Jahrgänge 1911 und älter. Aber auch in den
folgenden Jahren nahmen die Listen an Umfang kaum ab - eine Folge früherer
Verkartungswut.

Ein Jahrgang umfaßte etwa siebenhundert Blatt Endlospapier, wie es bei
Computern üblich ist, eng bedruckt mit Namen und Aktenzeichen, allein aus
meiner Referatsgruppe IV B. Nein, es ist kein Druckfehler, wirklich, etwa
siebenhundert Blatt.

Nun hätte man sich die Arbeit leicht machen, einfach "löschen" verfügen
können, aber dann wäre Erich Mielke, der frühere DDR-Minister für
Staatssicherheit, mit Jahrgang 1907 gleich beim ersten Mal gelöscht worden
und Markus Wolf, der jahrzehntelang Chef der Hauptverwaltung Aufklärung war,
wäre ihm 1993 gefolgt. Wir stellten uns damals, 1982, als von der Wende in
der DDR und von der Wiedervereinigung niemand, nicht einmal politische
Träumer sprachen, eine fiktive, aber sicherlich nicht allzu abwegige
Situation vor. Wir dachten an einen langjährigen Spitzenagenten, der durch
eine neue Suchoperation des Verfassungsschutzes im Jahre 1995 identifiziert
worden war und nun von einer Zusammenkunft mit Wolf und Mielke im Jahre 1980
berichtet. Man stelle sich vor, der Auswertungsbericht des BfV beginne mit
dem Satz: "Über Mielke und Wolf liegen dem BfV keine Erkenntnisse vor. Das
berechtigte Gelächter in der Öffentlichkeit wäre gar nicht auszudenken!

So wurden Kriterien erarbeitet, nach denen die "Alten", wenn erforderlich,
weiter gespeichert wurden, aber jeder Datensatz mußte auf eine weitere
"Speicherwürdigkeit" angesehen werden, was nur anhand der Akte möglich war.
Sehr viel Arbeit für die damit Betrauten, die Bürosachbearbeiter. Aber wie
diese sich der Arbeit entledigt haben, möchte ich nicht (fehlt was) Alles ist
möglich: Sie hätten alle löschen und alle gespeichert lassen können, sie
hätten auf jeder Seite zwei löschen oder auf jeder Seite drei vom Löschen
ausnehmen können, sie hätten sich natürlich auch an die Vorgabe halten und
jeden Datensatz überprüfen können. Es wird alles gegeben haben. Mir fällt in
diesem Zusammenhang ein Wort meines Kollegen Brenner ein, der einmal gesagt
hat: "Sie werden sehen, Herr Tiedge, wir werden umorganisieren müssen. Die
eine Hälfte der Leute wird sich mit der Speicherung neuer Daten befassen und
die andere mit der Löschung der alten."

Brenner war ein sehr datenbewußter Mann, und er hat diese Apokalypse
staatlichen Handelns sicherlich ernst gemeint, deren unwahrscheinliche, aber
immerhin mögliche Realisierung beim BfV ich zum Glück nicht mitzuerleben
brauche. Was mir selbst immer gespenstisch erschien, war der Umfang der
vorhandenen Speicherung - siebenhundert Blatt für einen Jahrgang von Personen
allein aus dem Bereich "Nachrichtendienste der DDR"? Jedes Blatt enthielt
etwa fünfzig Namen, macht fünfunddreißigtausend Siebzigjährige,
fünfunddreißigtausend Neunundsechzigjährige, fünfunddreißigtausend
Achtundsechzigjährige und so weiter und so fort. Und das bei jährlich zwanzig
bis dreißig Verurteilungen wegen Spionagedelikten in der Mitte der achtziger
Jahre.

Aber was wäre gewonnen, wenn man alle löscht? Wenn man den gesamten
NADIS-Bestand durch Knopfdruck einfach verschwinden ließe? Man kann zwar die
systematische Auffindbarkeit beseitigen, nicht aber das Aufscheinen der Namen
in den Akten des Verfassungsschutzes. Wie sollte man den Namen Willy Brandts
aus dem Vorgang Guillaumes tilgen? Willy Brandt hätte spätestens 1984 als
Siebzigjähriger gelöscht werden müssen. Ich weiß nicht, ob es geschehen ist.
Hätte jemand alle fünfundvierzig Aktenordner durchsehen und jede Erwähnung
des Namens unlesbar machen müssen? Denn wenn es schon belastend ist, in NADIS
gespeichert zu sein, um wieviel mehr ist es dann belastend, in den Akten des
Verfassungsschutzes erwähnt zu sein? Und was ist mit der Löschung von
Personen, die in verfilmten Akten erwähnt werden? Und was mit solchen, über
die mit ausländischen Diensten korrespondiert wurde, die vielleicht gar
keinen Da- (fehlt Zeile?) Im Datenschutzrecht gibt es den Grundsatz, daß mit
der Löschung der Speicherung in der EDV auch die Information vernichtet
werden muß, die der Speicherung zugrundeliegt. Diese Regelung geht von einer
Kartei aus, von der bestimmte Merkmale, zum Beispiel der Name in der EDV
gespeichert sind. Wird der Name in der EDV gelöscht, wird auch die Karte, auf
die die Speicherung verweist, vernichtet und nichts weist mehr auf die
Speicherung oder sonstige Erfassung des Namensträgers hin. Wie soll das bei
Akten geschehen, in der Personengruppen bearbeitet und festgehalten werden,
also eine Vielzahl von einzeln erwähnten und abgehandelten Individuen?

Fragen über Fragen, die gesehen werden, ja, im Verfassungsschutz auch gesehen
wurden. Aber jeder, der sich damit befaßte, resignierte bei der Masse der
Speicherungen in NADIS.

Und dann ist da noch das NADIS-Protokollband. Jede Speicherung und jede
Löschung, ja, jede Berührung jedes gespeicherten Datensatzes wird hier
festgehalten. Anhand dieses Protokollbandes wird stichprobenartig der Grund
für einzelne Anfragen ermittelt. Mit seiner Hilfe soll das eigens geschaffene
Referat "Datensicherheit" Anhaltspunkte für Datenmißbrauch und die
Beschäftigung von "Hackern" mit dem Datenbestand des Verfassungsschutzes
finden. Und mit diesem Protokollband ließe sich der gesamte Datenbestand,
würde er denn gelöscht, rekonstruieren. Wäre Willy Brandt als Siebzigjähriger
gelöscht worden, wäre er in der PZD von niemandem mehr zu finden gewesen. Die
Referatsgruppe I D ( Datenverarbeitung), von Hans Joachim Postel zu dieser
Perfektion aufgebaut, aber hätte anhand des Protokollbandes immer noch, wenn
auch zeitaufwendig, rekonstruieren können, wann er 1974 im Vorgang Guillaume
- 111-P-170423/74 (?) - erfaßt und wann er 1984 gelöscht wurde. Und das ist
bei Lieschen Müller und Emil Meier genauso der Fall.

Das alles kann NADIS, und das ist so viel, daß man die Frage, was das System
nicht kann, ziemlich kursorisch beantworten kann. Der übliche Ausdruck des
NADIS-Druckers enthält über die angefragte Person bestimmte Angaben, sofern
sie gespeichert sind. Das sind im günstigsten Fall neben den vollen
Personalien und dem Aktenzeichen frühere Wohnanschriften und Telefonnummern,
Postschließfächer, Aliasnamen etc. - Daneben gibt es besondere Dateien (OZD,
P 1, P 2 ) in denen Deckanschriften, konspirative Wohnungen und Objekte,
Telefonnummern und dergleichen gespeichert sind. Beide Systeme sind nur
beschränkt kompatibel.

Um so weniger kompatibel ist NADIS mit Speichersystemen außerhalb des
Verfassungsschutzes oder der Sicherheitsdienste. Alle Spekulationen über
computergestützte Agentensuche und die "Durchleuchtung" des Bundesbürgers
durch Computer, gesteuert von der EDV des Verfassungsschutzes, von NADIS,
entspringen der Phantasie der Autoren. Es gibt keine systematischen Erfolge
des Verfassungsschutzes, die er dem Computer verdankt.

Alles, was der Verfassungsschutz erreicht hat, war die Folge menschlicher
Arbeit, wenn auch systematisierter menschlicher Arbeit.

Die siebzigtausend Bonner Bürger, deren Bearbeitung zur erneuten
Identifizierung der "Ursula Richter" führte, wurden zwar durch den Computer
im Bonner Einwohnermeldeamt aufgelistet, im BfV aber mit menschlicher
Arbeitskraft ohne Zuhilfenahme von NADIS "durchgeforstet".

Kurz bevor ich in die DDR ging, hatten wir in NADIS eine nach Städten
geordnete Schreibung aller erfaßten konspirativen Wohnungen und Deckadressen
in der DDR fertigen lassen. Sie sollte in Gießen in der dortigen
Heimatortskartei mit den Wohnsitzen von Zuwanderern vor ihrer Übersiedlung
verglichen werden - per Hand.

So ist der Computer ein wichtiges Hilfsmittel des Menschen und in vielen
Lebensbereichen dabei, ihn zu ersetzen. Im Sicherheitsbereich wäre das erst
dann so weit, wenn gegnerische Dienste sich ihre Speicherbänder untereinander
zugänglich machen würden. Dem BfV wäre ein solcher Erfolg 1990 gegenüber der
HVA des MfS beinahe gelungen - aber eben nur beinahe. Denn weil dort alle
Unterlagen vernichtet waren, Akten, Karteikarten und elektronische
Speicherbänder, war der technische Datenschutz vollkommen. Der einzige
Datenträger der HVA ist jetzt das Gedächtnis ihrer früheren Mitarbeiter,
gesichert durch mehr oder weniger starke Charaktere. Im Sicherheitsbereich,
in den Fällen Dr. Gabriele Gast, Joachim Krase und Klaus Kuron hat dieser
Datenschutz versagt.

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