On Thu, 20 Mar 2003 16:08:00 +0100,
J.Fa...@amigo.ping.de (Jason
Farrol) wrote:
>
>Genau. Das hatten wir doch schon beim Kosovo-Konflikt...
>damals wurde die Anzeige gegen die Mitglieder der Bundesregierung
>(vom Bundesverfassungsgericht, glaub' ich) auch nicht zugelassen...
>
Wurde die nicht zugelassen oder einfach stillgelegt?
Wer sich in Deutschland aufs Grundgesetz beruft ist oft schon
verratzt. BTW Im GG ist nur die Vorbereitung eines An´griffskriegs
verboten. ich wundere mich, warum die Juristen im Zuge der Klage gegen
die Regierungsmitglieder nicht checkten.
Mögliche Argumentation:
a) Bombardierung = humanitäre Aktion, fällt also nicht unter Art.26
(1)
b) ansonsten ist nur verboten: "die Führung eines Angriffskrieges
vorzubereiten". Die Vorbereitung eines Angriffskrieges darf nicht mit
seiner Durchführung verwechselt werden.
--
Tschau, servus, bye
Herbert
www.gavagai.de