Gruß Jörg
Oberlandesgericht Stuttgart
11. Zivilsenat
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem bürgerlichen Rechtsstreit
1. Friedbert Schaul
Adresse ...
2. Hans-Jürgen Schaul, ebenda
Berufungskläger/Kläger
Proz.Bev.: Rechtsanwälte Cavada und Kollegen
gegen
Dr. Reiner Fuellmich, Rechtsanwalt
Adresse ...
Berufungsbeklagter/Beklagter
Proz.Bev. Rechtsanwälte Dr. Nietzer und Kollegen
wegen Unterlassung und Vertragsstrafe
Verkündet am: 8. Juni 2000
hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart durch
den Vorsitzenden Richter am OLG Laier,
den Richter am OLG Keinath und
den Richter am OLG Fröhlich
aufgrund der mündliche Verhandlung vom 4. Mai 2000
für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteit des Landgerichts Heilbronn
- 5 O 837/98 Pe - vom 21.06.1999 abgeändert:
a) Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der
Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,- DM und für
den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft bis zu
6 Wochen, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis
zu 2 Jahren, zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung
aufzustellen und/oder zu verbreiten,
die Schauls gehören der Scientology-Sekte an und/oder die Kläger sind der
Scientology-Sekte zuzurechnen.
b) Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.000.- DM nebst 4 %
Zinsen hieraus seit 27.04.1998 zu zahlen,
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben zu 5/6 der
Beklagte und zu 1/6 die Kläger zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die
Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden,
wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe
leistet. Die Abwendungssicherheit des Beklagten beträgt 242.000,— DM, die
der Kläger 3.000,— DM.
Streitwert des Berufungsverfahrens:
1. Klagantrag Ziff. 1 (Unterlassung) 200.000,-DM
2. Klagantrag Ziff. 2 (Vertragsstrafe) 45.000,-DM
zusammen 245.000,-DM
Beschwer des Beklagten: 205.000,-DM
Beschwer der Kläger: 40.000,- DM
T a t b e s t a n d:
Die Kläger nehmen den Beklagten auf Unterlassung ehrverletzender
Behauptungen und Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch.
In einem vor dem Landgericht Heilbronn - 5 O 2963/97 Pe - geführten
einstweiligen Verfügungsverfahren gab der Beklagte in der mündlichen
Verhandlung vorn 22.12.1997 folgende Erklärung zu Protokoll:
„Der Antragsgegner (jetziger Beklagter) verpflichtet sich, es künftig zu
unterlassen, die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, die
Antragsteller (jetzige Kläger) seien der Scientology-Sekte zuzurechnen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung unterwirft sich der Antragsgegner einer
Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- DM."
In seinem Schreiben vom 08.03.1998 (Anl. K 2) an 9 Banken erklärte der
Be-klagte u.a.
„In dieser Angelegenheit hatten wir in einem unserer vorangegangenen
Schreiben (jetzt Anl. K 2) unter anderem die folgende Formulierung benutzt:
„Zum anderen wird dieser stets identische Verkaufsgesprächsinhalt aber auch
dadurch bewiesen, daß die Überprüfung der Strukturvertriebler ergeben hat,
daß sie allesamt Strukturen angehören, welche von den der Scientology-Sekte
zugerechneten Gebrüdern Friedbert und Hans-Jürgen Schaul aus Heilbronn
direkt oder indirekt gesteuert und geschult werden".
Soweit durch diese Formulierung der Eindruck entstanden sein sollte, wir
selbst würden die Gebrüder Friedbert und Hans-Jürgen Schaul der
Scientology-Sekte zurechnen, stellen wir klar, daß
- uns zwar umfangreiche Untertagen betreffend diese Zurechnung der Gebrüder
Friedbert und Hans-Jürgen Schaul zur Scientology-Sekte durch Dritte
vorliegen (vgl. z.B. Anlagen 1 und 2, Schreiben der Aktion Solidarität),
- wir aber im Rahmen eines einstweiligen Verfügungs-Verfahrens am 23.12.1997
mangels konkreter Beweisbarkeit einer tatsächlichen Zugehörigkeit der
Gebrüder Friedbert und Hans-Jürgen Schaul zur Scientology-Sekte von dieser
Formulierung Abstand genommen haben (vgl. Anlage 3 - gelbe Hervorhebung
durch den Unterzeichner - Kostenbeschluß des LG Heilbronn)."
Die Kläger sind der Auffassung, der Beklagte habe mit diesem Schreiben
seiner durch Protokollerklärung vom 22.12.1997 begründeten
Unterlassungsverpflichtung zuwidergehandelt und damit auch in 9 Fällen die
Vertragsstrafe von jeweils 5.000.-DM verwirkt.
Die Kläger haben in erster Instanz beantragt,
1. Den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der
Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,- DM,
ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen, oder der Ordnungshaft bis zu 6
Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, wörtlich oder
sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten,
die Schauls gehören der Scientology-Sekte an und/oder die Kläger sind der
Scientology-Sekte zuzurechnen,
2. den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger als Gesamtgläubiger 45.000,-
DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit 21.03.1998 zu zahlen.
Der Beklagte hat
Klagabweisung
beantragt.
Das Landgericht hat durch das angefochtene Urteil vom 21.06.1999 (Bl.
264/269 d.A.), auf welches Bezug genommen wird, die Klage als unbegründet
abgewiesen.
Gegen das ihnen am 27.09.1999 zugestellte Urteil haben die Kläger durch
einen am 08.10.1999 beim Oberlandesgericht eingegangenen Schriftsatz (Bl.
272/273 d.A.) Berufung eingelegt und diese durch einen weiteren, am
27.10.1999 eingegangenen Schriftsatz (Bl. 278/292 d.A.) begründet. Darin
führen die Kläger u.a. aus:
Die Meinung des Landgerichts, der Beklagte habe nicht gegen seine
strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen, sondern von seinen
früheren, die Kläger diskreditierenden, Behauptungen Abstand nehmen wollen,
sei Ausdruck richterlicher Willkür im Sinne der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts. Im Verfahren - 5 O 837/97 (gemeint ist wohl /98
Pe) - habe der Beklagte die Akten damit gefüllt, mittels abwegiger „Beweise"
zu verdeutlichen, warum er nicht an seiner strafbewehrten
Unterlassungserklärung festgehalten werden möchte. Auch seine versuchte
Anfechtung seiner strafbewehrten Unterlassungserklärung im Verfahren – 5 O
2963/97 - zeige, daß er an seinen Behauptungen festhalten möchte und
deshalb die strafbewehrte Unterlassungserklärung habe beseitigen wollen. In
einem Rundschreiben des Beklagten an Tausende von Kapitalanlegern vom
09.08.1999 habe der Beklagte erneut entgegen seiner von ihm abgegebenen
strafbewehrten Unterlassungserklärung formuliert:
„... seit Jahren der Scientology-Sekte zugerechneten Gebrüder Schaul,...“
Dies werde zudem auch aus dem Klagerwiderungsschriftsatz des Beklagten vom
24.09.1998 Seite 3 f. deutlich, in welchem der Beklagte selbst behauptet,
seine angegriffenen Äußerungen seien „wahr" und auf Seite 5 ff. desselben
Schriftsatzes behaupte er gar, er habe angeblich in Wahrnehmung berechtigter
Interessen gegen seine eigene strafbewehrte Unterlassungserklärung
verstoßen. Das was der Beklagte auf Seite 4 Ziff. 2 bis Seite 5 Mitte seines
Schriftsatzes vom 24.09.1998 beschreibe und worauf jetzt das Landgericht
abstelle, zeige nur, daß der Beklagte an 9 Banken, die gegen seine
strafbewehrte Unterlassung verstoßende wahrheitswidrige Diskriminierung der
Kläger als Scientologen formularmäßig in das Kleid einer nur scheinbaren
Abstandnahme gekleidet habe.
Seine Hilfsanträge Ztff. 3 bis 5 kämen nur dann zum Tragen, wenn der Antrag
Ziff. 1 a und 1 b in vollem Umfang zur Abweisung gelangen würde. Gemäß dem
Hilfsantrag werde die Feststellung der Nichtigkeit des Urteils des
Landgerichts Heilbronn gem. § 579 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO begehrt. In dem
erstinstanzlichen Verfahren sei gerügt worden, daß der
Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Heilbronn nicht den Vorgaben der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspreche, so daß die 5
Zivilkammer nicht der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz
2 GG sei.
Die Kläger beantragen in zweiter Instanz,
1. unter Abänderung des Urteils des LG Heilbronn vom 21. Juni 1999 (5 O
837/98)
a) den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall
der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,-
ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen, oder der Ordnungshaft bis zu 6
Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, wörtlich oder
sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten,
die Schauls gehören der Scientology-Sekte an und/oder die Kläger sind der
Scientology-Sekte zuzurechnen;
b) den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger als Gesamtgläubiger DM
45.000,- nebst 4% Zinsen hieraus seit 21. März 1998 zu zahlen.
2. Dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
3. Hilfsweise wird beantragt, unter Aufhebung des Urteils des LG
Heilbronn vom 21. Juni 1999 zu erkennen:
a) Das Urteil des LG Heilbronn vom 21. Juni 1999 wird aufgehoben,
b) es wird die Nichtigkeit dieses Urteils festgestellt.
4. Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Verhandlung an das LG
Heilbronn zurückverwiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits, soweit sie mit der Nichtigkeit des
Urteils des LG Heilbronn vom 21.06.1999 zusammenhängen, werden der
Staatskasse auferlegt
Der Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen.
Der Beklagte hält die Berufung für unzulässig, jedenfalls aber für
unbegründet.
Wegen der Einzelheiten des Vortrags der Parteien in beiden Rechtszügen wird
auf die gewechselten Schriftsätze und Sitzungsprotokolle Bezug genommen. Die
Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens des Landgerichte Heilbronn - 5
O 2963/97 Pe - sind beigezogen worden.
In einem nach der mündlichen Verhandlung eingegangenen Scnriftsatz vom
17.05.2000 hat der Beklagte die Eventualanfechtung seiner Erklärung vom
22.12.1997 vor dem Landgericht Heilbronn erklärt.
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
1. Die Berufung der Kläger ist zulässig und hat überwiegend Erfolg.
2. Der Beklagte ist aufgrund seiner strafbewehrten Unterlassungserklärung im
Varhandlungstermin vom 22.12.1997 vor dem Landgericht Heilbronn – 5 O
2963/97 Pe - zur Unterlassung der beanstandeten ehrverletzenden Äußerungen
verpflichtet. Aufgrund seines Schreibens vom 09.03.1998 an 9 Banken hat der
Beklagte die vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt, allerdings nur einmal in
Höhe von 5.000,-DM.
3. Das Unterlassungsversprechen des Beklagten bezieht sich zwar ausdrücklich
nur darauf, „die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, die
Antragsteller seien der Scientology-Sekte zuzurechnen". Erst recht ist es
dem Beklagten dann auch verboten, die im Klagantrag genannte weitere
Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten,
„die Schauls gehören der Scientologie-Sekte an". Der nachgereicht
Schriftsatz des Beklagten vom 17.05.2000 mit seiner Eventualanfechtung gibt
keine Veranlassung, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen.
4. Der Streit der Parteien geht vornehmlich darum, ob der Beklagte gegen
seine Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat, was eine -erneute-
Wiederholungsgefahr (entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB) begründen würde.
Diese war im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren durch das
strafbewehrte Unterlassungsversprechen des Beklagten zunächst ausgeräumt
worden.
5.
Der Senat sieht eine Zuwiderhandlung im Schreiben des Beklagten vom
09.03.1998 an 9 verschiedene Banken. Der Inhalt dieses Schreibens geht über
den von den Klägern mit Anwaltsschreiben vom 25.02.1998 geforderten
Widerruf hinaus. Zu einem - auch eingeschränkten - Widerruf ist es nicht
erforderlich, die Ansicht Dritter wiederzugeben, daß die Kläger der
Scientology Sekte zuzurechnen seien. In den beigefügten Schreiben der
Aktion Solidarität vom 11.12.1995 und 19.12.1997 (Anlagen K 3 und 4) wird
ausdrücklich behauptet, die Kläger gehören der Scientologie-Sekte an bzw.
sie seien der Scientology-Sekte zuzuordnen. In der Wiedergabe der Ansicht
Dritter liegt ein Verbreiten der Behauptung, zu deren Unterlassung der
Beklagte sich verpflichtet hat. Eine eindeutige Distanzierung des Beklagten
vom Inhalt der fremden Behauptung ist nicht zu erkennen. Durch die
beigefügten Schreiben der Aktion Solidarität wird vielmehr der Verdacht
verstärkt, daß die Kläger der Scientology-Sekte zugehören bzw. ihr
zuzurechnen seien. Unerheblich ist schließlich, daß der Beklagte das
beanstandete Schreiben vom 09.03.1998 als Rechtsanwalt verfaßt hat. Denn
auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung des Beklagten vom 22.12.1997
hat er als Rechtsanwalt abgegeben. Soweit er nur Erklärungen seiner
Mandanten hätte abgeben wollen, hatte der Beklagte klarstellen müssen, daß
er sich diese nicht persönlich zu eigen macht.
6.
Auch das Prozeßverhalten des Beklagten gibt Anlaß, eine Wiederholung der
verbotenen Äußerungen zu befürchten. Im vorliegenden Rechtsstreit, hat sich
der Beklagte in erster Instanz auf die Wahrheit der beanstandeten Äußerung
(Wiedergabe der Ansicht Dritter) und Wahrnehmung berechtigter Interessen
berufen. Dabei kommt zum Ausdruck, daß sich der Beklagte zur Wiedergabe der
Ansichten Dritter über die Scientology-Zugehörigkeit der Kläger für
berechtigt hält, sie daher auch wiederholen darf. Noch in seinem
Schriftsatz vom 27.04.2000 an den Senat läßt der Beklagte am Ende die
Behauptung aufstellen, daß die Kläger in der Tat stets der
Scientology-Sekte zugerechnet worden seien, wofür zahlreiche konkrete
Hinweise vorlägen (Bl. 343 d.A.).
7.
Wie bereits festgestellt worden ist, liegt in dem besagten Schreiben des
Beklagten vom 09.03.1998 an die Banken eine Zuwiderhandlung gegen das
Unterlassungsversprechen dergestalt, daß die Behauptung Dritter ohne Not und
ausreichende Distanzierung unter Beifügung weiterer Unterlagen verbreitet
wird. Damit ist die vereinbarte Strafe nach § 339 Satz 2 BGB verwirkt. Ein
Verschulden des Beklagten, der als Rechtsanwalt einen etwaigen Verbotsirrtum
hätte vermeiden können, liegt vor.
8.
Der Senat ist der Auffassung, daß die Strafe nicht deshalb mehrfach anfällt,
weil der Beklagte seinen gleichlautenden Brief an 9 Banken gerichtet hat.
Zwar ist die Vertragsstrafe von ihm für jeden Fall der Zuwiderhandlung in
Höhe von 5.000,- DM versprochen worden. Zwischen den einzelnen Handlungen
besteht jedoch ein Fortsetzungszusammenhang. Auch wenn der Bundesgerichtshof
den Begriff der fortgesetzten Handlung für das Strafrecht inzwischen
weitgehend aufgegeben hat, wird für die zivilrechtliche Vertragsstrafe
daran festgehalten. Zumindest erscheint eine Multiplikation unangemessen.
Jedenfalls wäre die Vertragsstrafe gem. § 343 BGB entsprechend
herabzusetzen.
9.
Die Hilfsanträge, gegen deren Zulässigkeit und Begründetheit der Senat
Bedenken hat, kommen nach der Eklärung der Kläger in der mündlichen
Verhandlung nicht zum Tragen, weil ihre Hauptanträge ganz und teilweise
Erfolg gehabt haben.
10.
Die Kostenentscheidung begründet sich aus §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, die
Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils aus §§ 708
Nr. 10, 711 ZPO. Bei der Streitwertfestsetzung folgt der Senat dem
angefochtenen Urteil.
Toni
Wieder mal A=A=A=A ?
Ist "sich mit Scientology" beschäftigen = Mitglied der Scientology Church
sein?
Klaus
Wenn der Betroffene das so empfindet - z.B. wegen Erweckung eines falschen
Eindrucks und daraus resultierender möglicher Schwierigkeiten (Schreiben an
9 Banken und Tausende von Kapitalanlegern(!)) -, muß das wohl so gewertet
werden.
Würdest Du das als Lapaille abtun?
Klaus Honatz schrieb in Nachricht <39551...@news2.lightlink.com>...
>
>Wieder mal A=A=A=A ?
>
>Ist "sich mit Scientology" beschäftigen = Mitglied der Scientology Church
>sein?
>
>Klaus
Dann wären wir ja wohl hier alle Churchies. Vielleicht werden wir ja bald
mal zur Kasse gebeten wegen "ständiger verdeckter Auditings"? ;-)))
Gruß Jörg
>Wenn der Betroffene das so empfindet - z.B. wegen Erweckung eines falschen
>Eindrucks und daraus resultierender möglicher Schwierigkeiten (Schreiben an
>9 Banken und Tausende von Kapitalanlegern(!)) -, muß das wohl so gewertet
>werden.
>Würdest Du das als Lapaille abtun?
In FINANZTEST 6/2000 gibs gleich 2 Artikel auf s. 63.
Der erste erwähnt daß die Schaul-Brüder und Innovatio einen Prozeß gegen
FINANZTEST verloren haben, sie wollten der Zeitschrift verbieten sie als
"Immobilienhaie" zu bezeichnen und als Drahtzieher eines
vermögensvernichtenden Treuhandmodells (nicht rechtskräftig).
Der zweite erwähnt daß die Hypo sieben Musterprozesse verloren hat.
(Laut meinen infos war RA Füllmich der Anwalt).
RA Füllmich hat bisher auf mich keinen besonders guten Eindruck gemacht.
Dies mag an der ZDF Räuberpistole liegen, oder an ihm selbst. Das Urteil
des OLG Stuttgart macht natürlich auch keinen guten Eindruck (ich hätte
ihn gezwungen, für jeden Brief die DM 5000 zu zahlen, "damit es etwas
weh tut"). Nur weil die Schaul's keine scientologen sind heißt dies
nicht daß sie "gut" sind. Im übrigen ist es bei einer Klage gegen die
Hypo völlig unwichtig ob die Schauls scientologen sind oder nicht,
sondern es geht alleine darum ob die Hypo wissen konnte daß die
Immobilien zu überhöhten Preisen verkauft wurden.
Ich würde Jörg und Renate empfehlen, FINANZTEST zu lesen. Und zwar auch
die ältere Ausgabe wo die Masche der Schauls beschrieben wird.
--
Tilman Hausherr
til...@berlin.snafu.de http://www.snafu.de/~tilman/scientology_ger.html
Fotos aus Clearwater: http://www.geocities.com/Athens/Oracle/4497/clearwater1999
http://www.geocities.com/Athens/Oracle/4497/clearwater1998
Gleich mal vornweg: Wer Finanztest blind vertraut, ist selbst dran Schuld
(zu meiner Entlastung: Das ist natürlich auch noch bei anderen
Zeitschriften/Medien so ;-)).
Aber sieh Dir mal diese Firma genauer an ... Vielleicht kommst Du ja sogar
von selbst drauf.
>Der erste erwähnt daß die Schaul-Brüder und Innovatio einen Prozeß gegen
>FINANZTEST verloren haben, sie wollten der Zeitschrift verbieten sie als
>"Immobilienhaie" zu bezeichnen und als Drahtzieher eines
>vermögensvernichtenden Treuhandmodells (nicht rechtskräftig).
Aha, nicht rechtskräftig ...
>Der zweite erwähnt daß die Hypo sieben Musterprozesse verloren hat.
>(Laut meinen infos war RA Füllmich der Anwalt).
Na toll! Wenn Füllmich und nicht Fuellmich Anwalt war, geht's ja noch.
Weiterhin: Sechs (von welcher Seite?) sind beim BGH gescheitert.
Das ist auch irgendwo dokumentiert. Du tust doch immer so "belesen".
>RA Füllmich hat bisher auf mich keinen besonders guten Eindruck gemacht.
Ohne diesen Satz könnte man doch glattweg annehmen, daß Du auf Fuellmichs
Seite stehst.
>Dies mag an der ZDF Räuberpistole liegen, oder an ihm selbst. Das Urteil
>des OLG Stuttgart macht natürlich auch keinen guten Eindruck (ich hätte
>ihn gezwungen, für jeden Brief die DM 5000 zu zahlen, "damit es etwas
>weh tut"). Nur weil die Schaul's keine scientologen sind heißt dies
>nicht daß sie "gut" sind.
Deine Wertung?! Woher weißt Du? Wo steht das? Vertrittst Du diese Meinung
öffentlich?
>Im übrigen ist es bei einer Klage gegen die
>Hypo völlig unwichtig ob die Schauls scientologen sind oder nicht,
>sondern es geht alleine darum ob die Hypo wissen konnte daß die
>Immobilien zu überhöhten Preisen verkauft wurden.
Seltsame Assoziation!
Aber es ist wiedermal typisch, daß "man" aus einem Notizzettel einen ganzen
Roman macht. Oder daß "man" aus einem, der sich mit Philophie beschäftigt,
einen Philosphen macht. Oder... oder...oder.
>Ich würde Jörg und Renate empfehlen, FINANZTEST zu lesen. Und zwar auch
>die ältere Ausgabe wo die Masche der Schauls beschrieben wird.
Ich lese, was ICH will! Jedenfalls nicht Finanztest.
Hast Du denn Bestätigungen über die dort erschienen Aussagen? Du bist doch
immer so heiß auf Beweise.
Es ist mir zu müßig, darüber zu spekulieren, weshalb Du nun schon wieder
"Renate" ins Spiel bringst. Soll ich als Gegenleistung vielleicht wiedermal
Deine "Freundin" mit einbeziehen?
Wie war denn das mit den Vorträgen zum Thema "Rufmord - Wie begegne ich
ihm"???
Gruß an den tollen Rechtsanwalt!
Jörg
>Tilman Hausherr schrieb in Nachricht
><5bsbls0vbp0hbusne...@4ax.com>...
>>
>>In FINANZTEST 6/2000 gibs gleich 2 Artikel auf s. 63.
>
>Gleich mal vornweg: Wer Finanztest blind vertraut, ist selbst dran Schuld
>(zu meiner Entlastung: Das ist natürlich auch noch bei anderen
>Zeitschriften/Medien so ;-)).
Nun, Du hast bisher nichts gebracht was dem Artikel von FINANZTEST
widersprochen hätte.
>Aber sieh Dir mal diese Firma genauer an ... Vielleicht kommst Du ja sogar
>von selbst drauf.
Ich abonniere FINANZTEST seitdem es die Zeitschrift gibt. Das sind
immerhin 10 Jahre. Und es ist keine Firma, es ist eine Stiftung.
>>Der erste erwähnt daß die Schaul-Brüder und Innovatio einen Prozeß gegen
>>FINANZTEST verloren haben, sie wollten der Zeitschrift verbieten sie als
>>"Immobilienhaie" zu bezeichnen und als Drahtzieher eines
>>vermögensvernichtenden Treuhandmodells (nicht rechtskräftig).
>
>Aha, nicht rechtskräftig ...
>
>>Der zweite erwähnt daß die Hypo sieben Musterprozesse verloren hat.
>>(Laut meinen infos war RA Füllmich der Anwalt).
>
>Na toll! Wenn Füllmich und nicht Fuellmich Anwalt war, geht's ja noch.
Es kommt nicht darauf an, wie sich der Herr schreibt. Du schreibst
meinen Namen ja auch nicht immer richtig :-)
>Weiterhin: Sechs (von welcher Seite?) sind beim BGH gescheitert.
>Das ist auch irgendwo dokumentiert.
Irgendwo.
>>RA Füllmich hat bisher auf mich keinen besonders guten Eindruck gemacht.
>
>Ohne diesen Satz könnte man doch glattweg annehmen, daß Du auf Fuellmichs
>Seite stehst.
Ich stehe auf *meiner* Seite.
>>Dies mag an der ZDF Räuberpistole liegen, oder an ihm selbst. Das Urteil
>>des OLG Stuttgart macht natürlich auch keinen guten Eindruck (ich hätte
>>ihn gezwungen, für jeden Brief die DM 5000 zu zahlen, "damit es etwas
>>weh tut"). Nur weil die Schaul's keine scientologen sind heißt dies
>>nicht daß sie "gut" sind.
>
>Deine Wertung?! Woher weißt Du? Wo steht das? Vertrittst Du diese Meinung
>öffentlich?
Solange ich nicht Beweise sehe daß die Schauls scientologen sind
behaupte ich sowas auch nicht. Und ja, diese Meinung vertrete ich
öffentlich. Deswegen habe ich es ja auch in dsws geschrieben, sonst wäre
es ja nur ein e-mail.
>>Im übrigen ist es bei einer Klage gegen die
>>Hypo völlig unwichtig ob die Schauls scientologen sind oder nicht,
>>sondern es geht alleine darum ob die Hypo wissen konnte daß die
>>Immobilien zu überhöhten Preisen verkauft wurden.
>
>Seltsame Assoziation!
Da ist überhaupt nichts seltsam. Wenn die Hypo Kredite gegeben hat und
eine Geldanlage empfohlen hat, obwohl sie gewußt hat daß die Immobilien
zu überhöhten Preisen verkauft wurden, sieht es vor Gericht schlecht aus
für die Bank.
Ähnliches gab es vor einigen Jahren schon mal mit Anteilen an
Campingplätzen.
>Aber es ist wiedermal typisch, daß "man" aus einem Notizzettel einen ganzen
>Roman macht. Oder daß "man" aus einem, der sich mit Philophie beschäftigt,
>einen Philosphen macht. Oder... oder...oder.
Keine Ahnung worüber Du redest. Was für Notizzettel? Was für
Philosophen?
>>Ich würde Jörg und Renate empfehlen, FINANZTEST zu lesen. Und zwar auch
>>die ältere Ausgabe wo die Masche der Schauls beschrieben wird.
>
>Ich lese, was ICH will! Jedenfalls nicht Finanztest.
>Hast Du denn Bestätigungen über die dort erschienen Aussagen? Du bist doch
>immer so heiß auf Beweise.
FINANZTEST ist eine seriöse Zeitschrift, der ich zunächst einfach "so"
vertraue.
>Es ist mir zu müßig, darüber zu spekulieren, weshalb Du nun schon wieder
>"Renate" ins Spiel bringst. Soll ich als Gegenleistung vielleicht wiedermal
>Deine "Freundin" mit einbeziehen?
>Wie war denn das mit den Vorträgen zum Thema "Rufmord - Wie begegne ich
>ihm"???
>Gruß an den tollen Rechtsanwalt!
Keine Ahnung worüber Du redest.
TH
Auch in der ZDF-Sendung "das Netz" vom letzten Sommer
wurden in einem Satz Vorbehalte gegen die Geschäfts-
praktiken der Schauls ausgedrückt.
Norman
Du meintest am 25.06.00 zum Thema Re: Urteil OLG Stuttgart ;-)) /A=A=A=A:
> Auch in der ZDF-Sendung "das Netz" vom letzten Sommer
> wurden in einem Satz Vorbehalte gegen die Geschaefts-
> praktiken der Schauls ausgedrueckt.
Klar - aber das macht sie nun mal noch nicht zu MItgliedern irgendeiner
Sekte.
Viele Gruesse!
Helmut
Goe , 26.06.00
Tach Joerg,
> Aber sieh Dir mal diese Firma genauer an ... Vielleicht kommst Du ja
sogar
> von selbst drauf.
Von evangelen unterwandert?
Ich werde mein Abo kuendigen sofort......
--
Ciao .....
http://privat.schlund.de/jthewes
JoTs spacige,samtpfotige,musikalische,raygetracte heimatseite
Ooooch, nicht doch gleich so! Bleib cool und genieße!
Gruß Jörg
Anhörvorschlag: Genesis - Paper Late :-))
Ist ja alles richtig, was geschrieben wurde (oder auch nicht). Aber darum
geht es doch eigentlich gar nicht. Wird der thread hier schon wieder in
Bahnen geleitet, die absolut nichts mit dem Thema zu tun haben?! Alte
Krankheit dieser NG.
In dem Urteil steht was über Fuellmich und die Schauls. Nicht über die
Schauls und die Hypo.
Kleiner Tipp (nicht unbedingt an Helmut):
Erst Gehirn einschalten und dann Tastatur betätigen!
Gruß Jörg
Hast Du etwas gebracht, was die Aussagen von FINANZTEST beweist?
>Ich abonniere FINANZTEST seitdem es die Zeitschrift gibt. Das sind
>immerhin 10 Jahre. Und es ist keine Firma, es ist eine Stiftung.
Die Bezeichnung bzw. Rechtsform Stiftung ändert nichts an Fakten.
>>Na toll! Wenn Füllmich und nicht Fuellmich Anwalt war, geht's ja noch.
>
>Es kommt nicht darauf an, wie sich der Herr schreibt. Du schreibst
>meinen Namen ja auch nicht immer richtig :-)
Anfangs war es versehentlich ...
>>Weiterhin: Sechs (von welcher Seite?) sind beim BGH gescheitert.
>>Das ist auch irgendwo dokumentiert.
>
>Irgendwo.
Weißt Du davon nichts? Sollte mich aber schwer wundern.
>>>RA Füllmich hat bisher auf mich keinen besonders guten Eindruck gemacht.
>>
>>Ohne diesen Satz könnte man doch glattweg annehmen, daß Du auf Fuellmichs
>>Seite stehst.
>
>Ich stehe auf *meiner* Seite.
Na wenigstens ETWAS Positives!
Soll ich Dir das jetzt kommentarlos abnehmen? Ja, mache ich. Dann laß aber
bitte auch Deine ewigen Anspielungen in Bezug auf dritte Personen. Ich stehe
nämlich auch auf *meiner* Seite und vertrete *meine* Meinung.
>>Deine Wertung?! Woher weißt Du? Wo steht das? Vertrittst Du diese Meinung
>>öffentlich?
>
>Solange ich nicht Beweise sehe daß die Schauls scientologen sind
>behaupte ich sowas auch nicht. Und ja, diese Meinung vertrete ich
>öffentlich. Deswegen habe ich es ja auch in dsws geschrieben, sonst wäre
>es ja nur ein e-mail.
Aha! Aber (wie ich schon weiter unten in der Antwort an Helmut geschrieben
hatte) bleib doch bitte beim Thema! In dem Urteil geht es nicht um die
Schauls und die Hypo. Warum "schlachtest" Du den Fuellmich nicht aus???
Nein, der Herr muß gleich auf den Klägern herumhacken. Wie immer die selbe
Taktik.
>>>Im übrigen ist es bei einer Klage gegen die
>>>Hypo völlig unwichtig ob die Schauls scientologen sind oder nicht,
>>>sondern es geht alleine darum ob die Hypo wissen konnte daß die
>>>Immobilien zu überhöhten Preisen verkauft wurden.
>>
>>Seltsame Assoziation!
>
>Da ist überhaupt nichts seltsam. Wenn die Hypo Kredite gegeben hat und
>eine Geldanlage empfohlen hat, obwohl sie gewußt hat daß die Immobilien
>zu überhöhten Preisen verkauft wurden, sieht es vor Gericht schlecht aus
>für die Bank.
Siehe oben.
>>Aber es ist wiedermal typisch, daß "man" aus einem Notizzettel einen
ganzen
>>Roman macht. Oder daß "man" aus einem, der sich mit Philophie beschäftigt,
>>einen Philosphen macht. Oder... oder...oder.
>
>Keine Ahnung worüber Du redest. Was für Notizzettel? Was für
>Philosophen?
Vergleiche. Eben meine Assoziationen :-)
>FINANZTEST ist eine seriöse Zeitschrift, der ich zunächst einfach "so"
>vertraue.
Wie scheinbar allen Medien. Aber hier hackst Du auf Posts herum, wenn keine
hieb- und stichfesten Beweise dazu kommen.
Bist Du Dir überhaupt im Klaren darüber, was Du hier abziehst?
>>Es ist mir zu müßig, darüber zu spekulieren, weshalb Du nun schon wieder
>>"Renate" ins Spiel bringst. Soll ich als Gegenleistung vielleicht
wiedermal
>>Deine "Freundin" mit einbeziehen?
>>Wie war denn das mit den Vorträgen zum Thema "Rufmord - Wie begegne ich
>>ihm"???
>>Gruß an den tollen Rechtsanwalt!
>
>Keine Ahnung worüber Du redest.
Ah, noch nichts davon gehört, daß ehrenwerte Leute Kurse / Vorträge mit
obigem Thema abhalten und selbst andere nur der Sache wegen in den Dreck
treten?
Ist doch "nett", oder?
Gruß Jörg
P.S.: Hier noch ein für Dich sicher auch interessanter Termin:
Mittwoch, 10. Januar 2001, 9.45 Uhr
LG Düsseldorf
12. Zivilkammer
Neubrückstr. 3
Raum 257
Rechtsstreit Hartwig u.a. / Caberta
Ist sicher "sehenswert"! Vielleicht trifft man sich ja mal ... :-))
Goe , 01.07.00
Tach joerg
> >Von evangelen unterwandert?
> >Ich werde mein Abo kuendigen sofort......
>
> Ooooch, nicht doch gleich so! Bleib cool und geniesse!
Die ganze Zeit.
> Anhoervorschlag: Genesis - Paper Late :-))
Anspieltip: Peter Gabriel - Here comes the Flood
with Robert Fripp
So "kenne" ich Dich ... :-))
>> Anhoervorschlag: Genesis - Paper Late :-))
>Anspieltip: Peter Gabriel - Here comes the Flood
> with Robert Fripp
Which kind of flood?
Gruß Jörg
[sorry, keine Zeit zum Antworten]
>P.S.: Hier noch ein für Dich sicher auch interessanter Termin:
>
>Mittwoch, 10. Januar 2001, 9.45 Uhr
>LG Düsseldorf
>12. Zivilkammer
>Neubrückstr. 3
>Raum 257
>Rechtsstreit Hartwig u.a. / Caberta
>
>Ist sicher "sehenswert"! Vielleicht trifft man sich ja mal ... :-))
Worum geht's? Ist dies die "Hauptsache"?
Tilman
Goe , 03.07.00
der Joerg,
> So "kenne" ich Dich ... :-))
Du kennst nix :)
> >> Anhoervorschlag: Genesis - Paper Late :-))
> >Anspieltip: Peter Gabriel - Here comes the Flood
> > with Robert Fripp
>
> Which kind of flood?
Schrieb ich doch.
Genau ! In der Sendung wurde ja darüber berichtet, wie
Anwalt Füllmich dies über die Schauls behauptet hatte !
Norman
Wenn Du wüßtest ......!
>> >> Anhoervorschlag: Genesis - Paper Late :-))
>> >Anspieltip: Peter Gabriel - Here comes the Flood
>> > with Robert Fripp
>>
>> Which kind of flood?
>Schrieb ich doch.
Assoziationen sind nicht duplizierbar.
Gruß Jörg
Geht mir auch so.
>Worum geht's? Ist dies die "Hauptsache"?
Hast Du ja inzwischen schon selbst beantwortet.
Bin gespannt, ob die Sache dann endgültig erledigt ist.
Gruß Jörg
Goe , 08.07.00
Der Joerg,
> >> So "kenne" ich Dich ... :-))
> >Du kennst nix :)
> Wenn Du wuesstest ......!
Schreib mal....
> >> >> Anhoervorschlag: Genesis - Paper Late :-))
> >> >Anspieltip: Peter Gabriel - Here comes the Flood
> >> > with Robert Fripp
> >>
> >> Which kind of flood?
> >Schrieb ich doch.
> Assoziationen sind nicht duplizierbar.
Also doch Hubbardist?
Warum?
>> >> >> Anhoervorschlag: Genesis - Paper Late :-))
>> >> >Anspieltip: Peter Gabriel - Here comes the Flood
>> >> > with Robert Fripp
>> >>
>> >> Which kind of flood?
>> >Schrieb ich doch.
>> Assoziationen sind nicht duplizierbar.
>Also doch Hubbardist?
Weil ich das Wort "duplizierbar" verwendet habe?
Oder weil ich der Meinung bin, daß Assoziationen von einem anderen niemals
100%ig nachvollziehbar sind?
Gruß Jörg
Goe , 10.07.00
Tach Joergi,
> >> >> So "kenne" ich Dich ... :-))
> >> >Du kennst nix :)
> >> Wenn Du wuesstest ......!
> >Schreib mal....
>
> Warum?
cause it's my show, as u told.
> >> >> >> Anhoervorschlag: Genesis - Paper Late :-))
> >> >> >Anspieltip: Peter Gabriel - Here comes the Flood
> >> >> > with Robert Fripp
> >> >>
> >> >> Which kind of flood?
> >> >Schrieb ich doch.
> >> Assoziationen sind nicht duplizierbar.
> >Also doch Hubbardist?
> Weil ich das Wort "duplizierbar" verwendet habe?
Nope.
Weil die Flut in dieser Version viel besser ist, als die auf der PGI
> Oder weil ich der Meinung bin, dass Assoziationen von einem anderen
niemals
> 100%ig nachvollziehbar sind?
Die Meinung kommt jetzt erst.
Und in der Tat ist dies auch meine Meinung.
Desto schoener ist es trotzdem lachen zu koennen:)
Aha! Willst Du mich für "Deine Show" benutzen?
>> >> >> >> Anhoervorschlag: Genesis - Paper Late :-))
>> >> >> >Anspieltip: Peter Gabriel - Here comes the Flood
>> >> >> > with Robert Fripp
>> >> >>
>> >> >> Which kind of flood?
>> >> >Schrieb ich doch.
>> >> Assoziationen sind nicht duplizierbar.
>> >Also doch Hubbardist?
>> Weil ich das Wort "duplizierbar" verwendet habe?
>Nope.
>Weil die Flut in dieser Version viel besser ist, als die auf der PGI
Stimmt.
>> Oder weil ich der Meinung bin, dass Assoziationen von einem anderen
>niemals
>> 100%ig nachvollziehbar sind?
>Die Meinung kommt jetzt erst.
War aber auch vorher schon genau so gemeint.
>Und in der Tat ist dies auch meine Meinung.
>Desto schoener ist es trotzdem lachen zu koennen:)
Jo. Ist sehr gesund.
Gruß Jörg
Goe , 13.07.00
Tach Joerg,
> >> Warum?
> >cause it's my show, as u told.
>
> Aha!
Achso ich darf nicht zu meiner von Dir ausgerufenen Show kommen?
> Willst Du mich fuer "Deine Show" benutzen?
Das hast Du wohl Angst vor?
Was wäre Deine Show ohne Dich?! Ein Nichts!
>> Willst Du mich fuer "Deine Show" benutzen?
>Das hast Du wohl Angst vor?
Noe! "Turn it on again"!
Gruß Jörg
Goe , 16.07.00
Tach joerg,
> >> >> Warum?
> >> >cause it's my show, as u told.
> >>
> >> Aha!
> >Achso ich darf nicht zu meiner von Dir ausgerufenen Show kommen?
>
> Was waere Deine Show ohne Dich?! Ein Nichts!
Nein Nein , es ist meine von Dir ausgerufenen Show!
und eine Show ohne mich waere nicht Nichts, sondern nicht.
Ist doch ganz einfach.
> >> Willst Du mich fuer "Deine Show" benutzen?
> >Das hast Du wohl Angst vor?
> Noe! "Turn it on again"!
"Turn it on, Turn it on, again."
Anspieltip: JFC - rotation minds
Nö, unnötig kompliziert.
>> >> Willst Du mich fuer "Deine Show" benutzen?
>> >Das hast Du wohl Angst vor?
>> Noe! "Turn it on again"!
>"Turn it on, Turn it on, again."
>
>
>Anspieltip: JFC - rotation minds
AHV: JC - Feelin' allright
Gruß Jörg
Ich?!
>> >Anspieltip: JFC - rotation minds
>>
>> AHV: JC - Feelin' allright
>
>Anspieltip: Boston - More than a feelin'
maybe
Gruß Jörg