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AfD bekommt Recht: Behörden dürfen parteipolitische Neutralität nicht verletzen

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D. Schlenk

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Feb 19, 2024, 8:22:15 AMFeb 19
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https://zuerst.de/2024/02/19/afd-bekommt-recht-behoerden-duerfen-parteipolitische-neutralitaet-nicht-verletzen/


AfD bekommt Recht: Behörden dürfen parteipolitische
Neutralität nicht verletzen


19. Februar 2024


Hamburg. Die aktuelle Hetze gegen Rechts und insbesondere
die AfD verliert mitunter jedes Maß – so etwa, wenn der
Ehrenpräsident des Fußballvereins Eintracht Frankfurt, Peter
Fischer, zu körperlichen Übergriffen aufruft und auffordert:
„Kotzt den AfD-Wählern ins Gesicht!“ (wir berichteten).

Doch es gibt Grenzen. Zumindest Behörden müssen auch in
Zeiten politischer Polarisierung ihre Pflicht zur
parteipolitischen Neutralität beachten. Das wurde jetzt
gerichtlich bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied: ein
Bezirksamtsleiter darf sich in seiner amtlichen Funktion
nicht „negativ abwertend“ über Parteien äußern. In amtlicher
Funktion habe er nach „gefestigter verfassungsgerichtlicher
Rechtsprechung“ gegenüber allen nicht verbotenen politischen
Parteien Neutralität zu wahren, führte das Gericht in einer
Pressemitteilung mit. Das Neutralitätsgebot folge aus dem im
Grundgesetz begründeten Recht der politischen Parteien auf
Chancengleichheit. Dieses Gebot habe der Leiter Bezirkes
Hamburg-Nord mit Aussagen zur AfD in einer Aktuellen Stunde
der Bezirksversammlung verletzt (Az. 17 K 3466/22).

Der Mann hatte sich im März 2022 nach dem Redebeitrag eines
AfD-Mitglieds in einer Debatte zum Thema „Angriffskrieg
gegen die Ukraine – was kann Hamburg-Nord tun?“ zu Wort
gemeldet. Dabei hat er laut Gericht der AfD vorgeworfen,
„Bruder im Geiste von Herrn Putin“ und „Feinde der
Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit“ zu
sein. Wegen dieser Äußerungen klagte der AfD-Bezirksverband
Hamburg-Nord gegen die Freie und Hansestadt Hamburg – und
bekam nun Recht. Die Richter kamen zu der Auffassung, der
städtische Beamte habe mit seiner Wortmeldung gegen das
Neutralitätsgebot verstoßen.

Der Bezirksvorsitzende der AfD, Krzysztof Walczak, verlangte
daraufhin in einer Mitteilung den Rücktritt des
Bezirksamtsleiters. „Auch einem grünen Bezirksamtsleiter
steht es als Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg nicht
zu, im Kommunalparlament parteipolitische Hetze zu
betreiben.“ (rk)





https://zuerst.de/2024/02/19/orban-im-gespraech-mit-ex-kanzler-schuessel-europa-kann-sich-den-ukrainekrieg-nicht-mehr-leisten/


Orbán im Gespräch mit Ex-Kanzler Schüssel: „Europa kann sich
den Ukrainekrieg nicht mehr leisten“


19. Februar 2024


Budapest/Wien. In einem konstruktiven, aber durchaus
kontroversen Gespräch mit dem österreichischen
Alt-Bundeskanzhler Wolfgang Schüssel (ÖVP) hat der
ungarische Präsident Orbán seine Kritik an der Rußland- und
Ukrainepolitik der EU bekräftigt. Das Gespräch erschien im
Magazin „European Voices“, das von der österreichischen
Tageszeitung „Die Presse“ und der „Österreichischen
Gesellschaft für Außenpolitik und die Vereinten Nationen“
herausgebracht wird.

Orbán rief in Erinnerung, daß es keineswegs hätte zum Krieg
kommen müssen. Nun aber müßten die Europäer endlich zu
gemeinsamer Stärke finden und ihre Interessen artikulieren.
Doch die EU sei schwach und könne ihre Positionen – etwa
einen Friedensschluß oder zumindest einen Waffenstillstand
in der Ukraine – auf dem internationalen Parkett praktisch
nicht durchsetzen.

Nach Lage der Dinge müsse die Ukraine eine Pufferzone
werden, die von jeher im Interesse Rußlands liegt: „Ohne ein
Pufferzonensystem werden wir einen ständigen Konflikt haben,
vielleicht eingefroren, vielleicht auch heiß.“

Moskau akzeptiere die Ukraine heute nicht mehr als Partner
auf Augenhöhe. „Sie werden nur mit den Vereinigten Staaten
verhandeln, und wenn es uns gut geht, wahrscheinlich auch
mit Europa. Die größte Gefahr für Europa ist ein Abkommen
über die Sicherheitsarchitektur zwischen Rußland und Amerika
ohne Einbeziehung Europas“, warnte Orbán. Im übrigen seien
die Menschen in Europa „nicht damit zufrieden, daß ihre
Regierungen der Ukraine mehr finanzielle Unterstützung
zukommen lassen.“ Europa könne sich eine Finanzierung der
Ukraine, damit diese einen militärischen Sieg erringt,
schlechterdings nicht mehr leisten. (mü)





https://zuerst.de/2024/02/18/neue-faeser-schikane-wirft-ihre-schatten-voraus-bankkunde-darf-der-afd-nicht-spenden/


Neue Faeser-Schikane wirft ihre Schatten voraus: Bankkunde
darf der AfD nicht spenden


18. Februar 2024


Roth/Berlin. Ein Vorfall, der nichts Gutes ahnen läßt: im
bayerischen Roth erhielt jetzt ein Sparkassen-Kunde Post von
seiner Bank. Er wurde darin ermahnt, kein Geld an die AfD zu
spenden. Der Kunde wollte der AfD mehrere hundert Euro
spenden. Doch die Sparkasse blockierte die Transaktion und
schrieb dem Kunden: „Der Zahlungsempfänger hat eine
rechtsextremistische Ausrichtung. Die Sparkasse
Mittelfranken-Süd akzeptiert solche Zahlungen nicht. Stellen
Sie bitte im eigenen Interesse solche Zahlungen ein.“

Doch derzeit ist ein solches Gebaren des Geldinstituts
(noch!) illegal. Denn als öffentlich-rechtliche
Kreditinstitute müssen Sparkassen allen gesellschaftlichen
Gruppen und Personen, unabhängig von deren politischen
Zielen, Zugang zu kreditwirtschaftlichen Leistungen
ermöglichen. Das betrifft auch den Zahlungsverkehr. „Anderes
gilt nur bei Parteien und Vereinen, deren
Verfassungswidrigkeit rechtskräftig festgestellt wurde“,
heißt es vonseiten des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes.

Bei der Filiale in Roth hat man denn auch keine Erklärung
für den Brief und entschuldigte sich: „Aufgrund eines
Fehlers ist das Ganze passiert. Wir haben den Kunden darüber
informiert.“ Wie es zu dem Fehler kam, vermag aber niemand
zu sagen. Eine IT-Panne wird ausgeschlossen.

Eine Erklärung bieten möglicherweise die jüngsten
Repressionsmaßnahmen von Bundesinnenministerin Faeser (SPD)
gegen „Rechts“. Sie kündigte erst dieser Tage an, die
„Finanzströme“ in der rechten Szene verschärft durchleuchten
zu wollen, und drohte in diesem Zusammenhang unverhohlen an:
„Das Ziel der operativen und gesetzlichen Erweiterung der
Finanzermittlungen ist, daß sich niemand, der an
rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer
Form finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei
unentdeckt zu bleiben.“ Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben
soll deshalb die Hürden für Auskunftsersuchen des
Verfassungsschutzes zu Konten und Finanztransaktionen
künftig senken. Die Sparkasse hat die Maßnahme
möglicherweise schon in ihre Betriebsabläufe „eingepreist“.
(rk)
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