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Zensus zum Wohneigentum: Will Ampel-Koalition Bürger enteignen?

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D. Schlenk

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May 28, 2022, 8:09:30 AM5/28/22
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https://www.freiewelt.net/nachricht/zensus-zum-wohneigentum-will-ampel-koalition-buerger-enteignen-10089270/


Warum der riesige Aufwand, das Wohneigentum
bundesweit zu erfassen?

Zensus zum Wohneigentum: Will Ampel-Koalition Bürger
enteignen?

Der Staat will wieder mal alles wissen. Der diesjährige
Zensus will von rund 10 Millionen Bürgern die
Eigentumsverhältnisse und Wohnverhältnisse wissen.
Warum? Um sie höher zu besteuern? Sollen Bürger
enteignet werden?
Foto: Pixabay


Veröffentlicht: 24.05.2022

von Redaktion (an)


Der Zensus 2022 sorgt für Beunruhigung. Etwa 100.000
Interviewer sind ausgesandt, um Informationen über die
Bürger und ihre Wohnverhältnisse zu erhalten. Jeder
Bürger, der per Brief zu einem Interview aufgefordert wird,
muss sich daran beteiligen: Man ist gesetzlich
auskunftspflichtig. Wer die Befragung nach mehrmaliger
Erinnerung verweigert, dem drohe Zwangs- oder
Bußgelder.

Fragen werden gestellt zu den Themen Wohnsituation und
Wohneigentum, Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit
und zum Migrationshintergrund [siehe Bericht »MDR«].

Einer großer Teil der Wohnungs- und Hauseigentümer hat
Briefe mit Zugangscodes für ein Online-Formular erhalten.
Sie werden aufgefordert, Angaben zur Größe der
Wohnung, der Höhe etwaiger Mieteinkünfte und Abgaben
zur Art der Heizung zu machen, berichtet das
»Redaktionsnetzwerk Deutschland RND«. Viele
Wohneigentümer beschweren sich, dass die Fristen viel zu
kurz sind. Man hat nur zwei Wochen Zeit. Wenn man in
dieser Zeit nicht alle Daten liefert, drohen Strafzahlungen.

Wichtige Frage bleiben offen: Warum will der Staat
diesmal alles so genau wissen? Was ist der Zweck? Soll
Wohnraum zwangsweise enteignet werden können? Sollen
Vermietern bestimmte Mieter aufgezwungen werden?





https://journalistenwatch.com/2022/05/19/wenn-regierung-zensus2022/


Wenn die Regierung wieder mal schnüffeln geht: Zensus
2022 mit massiven Datenschutzverstößen


19. Mai 2022


Aktuell wird in Deutschland wieder eine Bevölkerungs-,
Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt, der
sogenannte Zensus 2022. Das Statistische Bundesamt,
zuständig für die Erhebung, nutzt dazu einen US-
amerikanischen Diensteanbieter. Dies stellt einen massiven
datenschutzrechtlichen Verstoß dar. Die US-amerikanische
Regierung hat somit unbeschränkt Zugriff auf
personenbezogenen Daten aller Bundesbürger.

Mit dem Zensus 2022 versucht die Bundesregierung wieder
einmal – wie alle zehn Jahre – bei Millionen Bürgern dieses
Landes herumzuschnüffeln und ihre Lebenssituation in
Erfahrung zu bringen und datentechnisch zu verwerten.

Beim Zensus 2022 handelt es sich um ein gemeinsames
Projekt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder,
durch welches mittels Haushaltebefragung Bürger
verpflichtet sind, Erhebungsunterlagen auszufüllen. Die
erhobenen Daten sollen angeblich nur dazu genutzt werden,
um u.a. den Bedarf an Wohngebäuden, Schulen und Kitas
zu ermitteln. Die Auskunftserteilung und
Datenübermittlung durch die Bürger erfolgt vorrangig
elektronisch über die Webseite des Zensus.

Während das Unternehmen wie datenschutzexperte.de die
Sorge umtrieb, dass auch dieses Mal – wie 2011- Fragen
zur Religionszugehörigkeit abgefragt würden, scheinen sich
ganz andre, nämlich massiven datenschutzrechtliche
Probleme aufzutun.

Wie durch erste Veröffentlichungen bekannt wurde, nutzt
der Betreiber der Webseite, das Staatstische Bundesamt,
den US-amerikanischen Diensteanbieter Cloudflare, der als
sogenanntes Content Delivery Network (CND) Dienste zur
Verbesserung der Geschwindigkeit beim Aufbau der
Website, aber auch zur Verschleierung des tatsächlichen
Hosting-Servers sowie dessen wirklichen Standort anbietet.

Und das – die Nutzung des Cloudflare-Dienstes durch die
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder – sieht
Klaus Schummer, Landesvorsitzender der Piraten im
Saarland, als massiven datenschutzrechtlichen Verstoß und
hat daher Beschwerde bei der Datenschutzbeauftragten des
Saarlandes eingelegt:

„Es geht beim Zensus um nicht weniger als die
massenhafte Erfassung und Speicherung der
personenbezogenen Daten aller Bürger. Hierzu den US-
amerikanischen Dienstleister Cloudflare einzusetzen, ist ein
datenschutzrechtlicher Skandal. In den sog. Schrems-
Urteilen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass
personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an
Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn das durch die
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gewährleistete
Schutzniveau in diesen Drittländern nicht unterschritten
wird. Da es derzeit kein gültiges Abkommen gibt, das
dieses Schutzniveau für eine Datenverarbeitung in den
USA sicherstellt, ist ein solcher Datenaustausch zwischen
den USA und den Mitgliedstaaten der EU illegal. US-
amerikanische Sicherheitsheitsbehörden können ihre
Unternehmen auf Grundlage ihres Patriot Acts und Cloud
Acts verpflichten, ihnen die bei diesen gespeicherten
Daten, also auch solche aus der EU, zu überlassen. Ein
solcher Zugriff auf die Zensus-Daten wäre ein
datenschutzrechtlicher Supergau. Die Durchführung des
Zensus unter Einsatz von Cloudflare muss gestoppt werden.
Wir dürfen unsere Millionen von Bürgerdaten nicht
freiwillig datenschutzrechtlich unsicheren Drittländern
überlassen. Schon einmal hat eine Volkszählung dazu
geführt, dass Datenschutzgesetze in Deutschland eingeführt
wurden. Jetzt müssen schwerwiegende
Datenschutzverstöße verhindert werden. Bürger müssen
ihre Daten unter Zwangsgeld-Androhung für den Fall der
Zuwiderhandlung dem Zensus übermitteln. Die
Datenschutzbeauftragte sollte schnellstmöglich eingreifen,
um Schlimmeres zu verhindern. Daher haben wir
PIRATEN eine Datenschutz-Beschwerde mit der Bitte um
Prüfung eingereicht."

Alle Vermieter, Hausbesitzer, Gastwirte, Hotelbesitzer,
Selbständige und Unternehmer, all jene, die CSU-Gestalten
wie dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann
nicht über den Weg trauen, der aktuell versichert: „Der
Schutz und die Vertraulichkeit der Daten haben beim
Zensus höchste Priorität", dem sei nachfolgendes
Musterschreiben an die Hand gegeben:

"
Sehr geehrte …..,
Ihr Angebot einer Befragung "Zensus 2022" durch das
Landesamt für Statistik … habe ich am …. erhalten.

Leider finde ich auf der Seite des "Ministeriums für Justiz"
nur eine nichtamtliche Veröffentlichung ohne
Geltungsbereich des "BStG". Viele Paragraphen wurden
zwischenzeitlich gestrichen, so daß mir dieses "Gesetz"
nunmehr als ein Fragment erscheint.

Lassen Sie mir bitte umgehend und vorab den gesamten
gültigen amtlichen Text des von Ihnen so bezeichneten
"Gesetz(es) über die Statistik für Bundeszwecke – BStG"
auch mit ihrem Geltungsbereich zukommen. Gesetze ohne
Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot
der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17,
192 = DVBI 1964, 147). Anders argumentiert, was
völkerrechtlich plausibel wäre; ein Gesetz, das nirgendwo
gilt, gilt überhaupt nicht.

Teilen Sie mir bitte Ihre Rechtsgrundlage und Legitimation
mit und bestätigen Sie diese bitte mit Ihrer persönlichen
Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung.
Können Sie das nicht, erwarte ich von Ihnen die sofortige
Einstellung des Versuches einer Datenerhebung und -
verarbeitung "Zensus 2022". Ich akzeptiere eine
Datenerhebung und -verarbeitung nur für den Fall, daß Sie
mir die offenen Rechtsgrundlagen erörtern und auch
persönlich haftend dazu Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen"

(SB)
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