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Tausende können doppelt wählen: Das nächste Berliner Wahldebakel

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D. Schlenk

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Dec 4, 2022, 4:47:44 AM12/4/22
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https://pleiteticker.de/tausende-koennen-doppelt-waehlen-das-naechste-berliner-wahldebakel/


Tausende können doppelt wählen: Das nächste Berliner
Wahldebakel


3. Dezember 2022


Wohl mehr als 10.000 Bürger können durch die Berliner
Wahlwiederholung am Ende doppelt ihre Stimme für den
Bundestag abgeben – und eine ähnliche Anzahl wird gar keine
gültige Stimme abgeben können. All das weil man für die
Wiederholung ein verändertes Wählerverzeichnis verwendet,
wie der Bundeswahlleiter und die Vorsitzende des
Bundestags-Wahlprüfungsausschusses bestätigten.

Die Bundestagswahl in Berlin wird, wahrscheinlich, in 431
Wahlbezirken wiederholt. Doch wie kann man eine Wahl zu
teilen wiederholen, ohne neue Wahlfehler zu generieren?
Insbesondere da die Wahlwiederholung im Februar 2023, circa
anderthalb Jahre nach der regulären Bundestagswahl,
stattfindet. Da die Wahl über 6 Monate nach dem
ursprünglichen Wahltermin stattfinden wird, wird ein
aktualisiertes Wählerverzeichnis genutzt. Es wird keine
Rücksicht auf das ursprüngliche Wählerverzeichnis genommen.
Die Auswirkungen sind enorm und schaffen viele völlig neue
Probleme. Probleme, die sowohl der Vorsitzenden des
Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Daniela Ludwig, als
auch dem Bundeswahlleiter bekannt sind.

Rechtsbruch von 2021 wird legalisiert

Dass 16 und 17-Jährige 2021 bei der Bundestagswahl in
Berlin, illegalerweise, ihre Stimme zum deutschen Bundestag
abgegeben haben, war ein eindeutiger Wahlfehler. Die meisten
von ihnen sind nun volljährig und damit wahlberechtigt für
die Wiederholungswahl. Wenn also in Folge dessen anderthalb
Jahre später 75 Prozent der ehemals 16 und 17-Jährigen, in
den betroffenen Wahlbezirken, legal den selben Bundestag
wählen dürfen, ist dies keine Behebung eines Wahlfehler
sondern schlicht die Legalisierung eines Rechtsbruchs.

Sie mögen jetzt wahlberechtigt sein, waren es aber eben
nicht zur letzten Bundestagswahl, die nun wiederholt werden
soll. Was soll eine Million Staatsbürger dazu sagen, die
mittlerweile 18 geworden sind, aber im falschen Bundesland
bzw. Wahlbezirk wohnen und nicht die Chance haben den 20.
Deutschen Bundestag zu wählen?

Tausende Wähler dürfen den Bundestag zweimal wählen –
tausende gar nicht

Bei der Bundestagswahl 2021 wurde Wählern verwehrt, unter
angemessenen Umständen in Berlin zu wählen. Wähler mussten
zu lange warten um wählen zu dürfen. Die Folge: Wähler die
von Ihrem Stimmrecht keinen Gebrauch nahmen. Wähler die
aufgrund der mangelnden Organisation um ihr Wahlrecht
gebracht wurden.

Berlin ist eine volatile Stadt. Im Jahre 2021 sind 160.000
Menschen nach Berlin gezogen und 150.000 Menschen sind aus
Berlin weggezogen. Wer aus den Wahlbezirken weggezogen ist,
der darf nicht in der Wiederholungswahl wählen – und da im
Rest des Landes die Wahl nirgends wiederholt wird, dort auch
nicht. Durch das aktualisierte Wählerverzeichnis wird die
Stimme von schätzungsweise mehr als 10.000 Wählern gelöscht,
ohne dass sie die Möglichkeit haben ihre Stimme wieder
abzugeben. Im Endeffekt konnten sie nun nirgends eine Stimme
für den 20. Bundestag abgeben.

Auf der Gegenseite stehen wohl nochmal mehr als 10.000
Wähler, die bei der Bundestagswahl bereits anderswo gültig
wählen konnten und nun noch einmal wählen können. Sie
bekommen dadurch völlig legal zwei gültige Stimmen in der
Bundestagswahl und damit die doppelte Vertretung.

So absurd dies klingen mag: Auf unsere Anfrage bestätigt
sowohl der Bundeswahlleiter als auch Daniela Ludwig, die
Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages,
dass Wähler nochmals wählen dürfen und beide berufen sich
dabei auf die Regelung der Wiederholungswahl.

„Maßgeblich ist die Wahlberechtigung am Tag der
Wiederholungswahl im betreffenden Wahlbezirk. U.U. können
Personen (nochmals) wählen, die bereits an der Hauptwahl
teilnahmen (z.B. bei einem Umzug in einen
Wiederholungswahlbezirk)“, schreibt der Bundeswahlleiter.

Und das, obwohl der Bundeswahlleiter eigentlich auf seiner
eigenen Website betont: „Der Grundsatz der Wahlgleichheit
fordert, dass jede Wählerin und jeder Wähler dieselbe Anzahl
von Stimmen und jede Stimme gleiches Gewicht hat.“

Jeder Deutsche der das aktive Wahlrecht besitzt, muss die
Möglichkeit haben, den Bundestag wählen zu dürfen. Dass
Wählern dies verwehrt wird und anderen eine Extra-Stimme
geschenkt wird, ist keine Behebung eines Wahlfehlers sondern
die Schaffung eines neuen Problems: Ein Verstoß gegen den
Wahlgrundsatz „one man one vote“!

Eine mögliche Lösung:

Logisch wäre es, wenn einfach nur die Wähler wählen dürften,
die im September 2021 den Bundestag in den betroffenen
Wahlbezirken wählen durften. Eine Änderung der Regelungen
zur Wiederholungswahl sind genauso sinnvoll wie eine,
zukünftig, wesentlich schnellere Aufarbeitung von
Wahlfehlern nach der Wahl. Oder noch besser: Wahlen müssen
in unserer Demokratie wieder korrekt ablaufen!


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