ich befinde mich noch in der Fahrausbildung, habe aber eine Frage zu
Verkehrsinseln: wenn eine Verkehrsinsel NICHT mit einem schrägen Pfeil
nach links oder rechts unten (Zeichen 222, vorgeschriebene
Vorbeifahrt) gekennzeichnet ist, ist es dann so,
1. dass ich beim Linksabbiegen "aus der Insel-Straße raus" (z.B. auf
die Hauptstraße) auch links an dieser Insel vorbeifahren muss?
2. dass ich beim Abbiegen nach links "in die Straße mit der Insel"
ebenfalls links vorbei in diese Insel einfahren muss (d.h. die "1.
Einfahrt auf der linken Seite nehmen" muss)?
3. Wie ist das bei der Konstellation, wenn das Zeichen 222 NICHT
vorhanden ist, aber die linke Seite der Verkehrsinsel viel zu klein
ist, als das zwei Fahrzeuge durchpassen würden? Habe so etwas neulich
gesehen, und dachte eigentlich, dass die "linke Seite" der Insel nur
dafür da ist, dass Fahrzeuge dort nach rechts einbiegen können, ich
aber nicht rausfahren darf...
Vielen Dank!
Thomas
Thomas Dumpf schrieb:
Inseln sind dazu da, um z. B. Überquerungshilfen zu schaffen
(Mittelinsel), das Ein- und Abbiegen unter Vermeidung von Kollisionen zu
optimieren (Tropfen in Einmündungen oder Kreuzungen oder Dreiecksinsel
bei Rechtsabbiegern). Bis auf die Dreiecksinsel ist ihre fürnehmste
Aufgabe i.d.R., Gegenverkehr voneinander zu trennen. Da bei uns in D
rechts gefahren wird, rate ich dir, Inseln im wahrsten Sinne des Wortes
links liegen zu lassen.
Gruß
JM
> Inseln sind dazu da, um z. B. Überquerungshilfen zu schaffen
> (Mittelinsel), das Ein- und Abbiegen unter Vermeidung von Kollisionen zu
> optimieren (Tropfen in Einmündungen oder Kreuzungen oder Dreiecksinsel
> bei Rechtsabbiegern). Bis auf die Dreiecksinsel ist ihre fürnehmste
> Aufgabe i.d.R., Gegenverkehr voneinander zu trennen. Da bei uns in D
> rechts gefahren wird, rate ich dir, Inseln im wahrsten Sinne des Wortes
> links liegen zu lassen.
Ich bin ja schon weit rumgekommen, aber diese Dreiecksinseln sind mir
bisher nur in einer einzigen Stadt untergekommen. Ich kann mich auch nicht
erinnern, diese nicht mal theoretisch in der Fahrschule abgehandelt zu
haben. Wo, ausser in Uelzen, gibt es die denn noch?
Andreas
--
Wohin sind wir nur gekommen, daß jetzt sogar schon polnische
Wanderarbeiter eigene Webseiten mit Flash-Animationen haben?
(Lothar Cezanne in de.alt.fan.aldi)
> Ich bin ja schon weit rumgekommen, aber diese Dreiecksinseln sind
> mir bisher nur in einer einzigen Stadt untergekommen. Ich kann mich
> auch nicht erinnern, diese nicht mal theoretisch in der Fahrschule
> abgehandelt zu haben. Wo, ausser in Uelzen, gibt es die denn noch?
Och, bei uns in der Gegend (Mittelfranken, Oberpfalz) gibt es sie öfter.
Beispiel 1: Unterferrieden (zw. Nürnberg und Neumarkt)
Beispiel 2: T-Kreuzung bei Rohrbach Richtung Kallmünz bzw. Schmidtmühlen
Ich find die allerdings nich so goldig. Wer es nicht gewohnt ist,
'verfährt' sich da gern (schon selbst gesehen). Sieht dann recht lustig
aus, wie um die Spitzkehre gerudert wird.
Gruß
Thomas
Mir bereitet die Vorfahrtsregelung an der Stelle Kopfzerbrechen. Ich kenne
zwei Versionen: An einer stehen zwei Vorfahrt-achten-Schlider, eins vor der
Gabelung, und eins vor der eigentlichen Einmündung, an der anderen stehen
keine Schilder. Was gilt da jetzt? Rechts vor links?
Einmal hätte es beinahe gekracht: an der schilderlosen Einmündung fahr ich
langsam den linken Bogen (ich wollte links abbiegen) und beobachte den
Verkehr. Meine Verlobte sitzt neben mir. Ich beobachte sorgfältigst den
Verkehr, aber irgendwie hat sich die ganze Zeit, die ich diesen Bogen
fahre, ein Rentner mit seinem Skoda Kombi im Toten Winkel hinter meiner
Verlobten versteckt, als er die Einmündung aus irgendeinem Grunde mit
Schrittgeschwindigkeit passierte. Als ich dann fahren wollte gabs nen
Schrei von meiner Verlobten und ich geh in die Eisen - Puh, noch mal
gutgegangen.
An der eigentlichen Einmündung bin ich klar wartepflichtig, aber wie
siehts vor der Gabelung aus?
Andreas
--
Wenn Sie wollen, was Sie müssen, sind Sie frei!
(Dieter Hildebrandt im "Scheibenwischer")
> Ich bin ja schon weit rumgekommen, aber diese Dreiecksinseln sind mir
> bisher nur in einer einzigen Stadt untergekommen. Ich kann mich auch nicht
> erinnern, diese nicht mal theoretisch in der Fahrschule abgehandelt zu
> haben. Wo, ausser in Uelzen, gibt es die denn noch?
In (fast) jeder Stadt und jedem Land. Werden dort eingesetzt, wo von
einer Hauptverkehrsstraße ein starker Rechtsabbiegestrom abgeht.
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So ungefähr. Innerstädtisch geht i.d.R. noch Fußgängerfurt drüber. Die
Hauptstrecke ist mal mit, mal ohne eigene vollständige
Rechtsabbiegespur. Die wird oft zu einem Ausfahrkeil verkürzt. Hängt von
der über- und untergeordneten Straße sowie der Größe der Verkehrsströme
ab.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
JM
> Thomas Poenicke wrote:
>
>> Och, bei uns in der Gegend (Mittelfranken, Oberpfalz) gibt es sie
>> öfter. Beispiel 1: Unterferrieden (zw. Nürnberg und Neumarkt)
>> Beispiel 2: T-Kreuzung bei Rohrbach Richtung Kallmünz bzw.
>> Schmidtmühlen
>>
>> Ich find die allerdings nich so goldig. Wer es nicht gewohnt ist,
>> 'verfährt' sich da gern (schon selbst gesehen). Sieht dann recht
>> lustig aus, wie um die Spitzkehre gerudert wird.
>
> Mir bereitet die Vorfahrtsregelung an der Stelle Kopfzerbrechen.
> Ich kenne zwei Versionen: An einer stehen zwei
> Vorfahrt-achten-Schlider, eins vor der Gabelung, und eins vor der
> eigentlichen Einmündung, an der anderen stehen keine Schilder. Was
> gilt da jetzt? Rechts vor links?
Wenn keine Beschilderung, dann RVL. So kenne ich es jedenfalls.
> An der eigentlichen Einmündung bin ich klar wartepflichtig, aber
> wie siehts vor der Gabelung aus?
Meinst Du jetzt als Linksabbieger aus der gegabelten Straße?
Dann mußt Du dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, soweit es keine
anderweitige Beschilderung gibt.
Oder meinst Du als Linksabbieger in die gegabelte Straße?
Dann gilt wie oben genannt entweder Beschilderung oder RVL.
Gruß
Thomas
> Andreas Cammin schrieb:
>
>> Ich bin ja schon weit rumgekommen, aber diese Dreiecksinseln sind mir
>> bisher nur in einer einzigen Stadt untergekommen. Ich kann mich auch
>> nicht erinnern, diese nicht mal theoretisch in der Fahrschule abgehandelt
>> zu haben. Wo, ausser in Uelzen, gibt es die denn noch?
>
> In (fast) jeder Stadt und jedem Land. Werden dort eingesetzt, wo von
> einer Hauptverkehrsstraße ein starker Rechtsabbiegestrom abgeht.
Da ist wohl etwas anderes gemeint: Eine Gabelung, und unmittelbar danach
eine Querstraße, die die beiden Zinken miteinander verbindet. Das Ganze
so zurechtgerückt, daß es aus allen drei Richtungen gleich aussieht.
Wenn man dort ankommt und nach rechts weiterfährt, dann geht es rechts an
der Mittelinsel vorbei, fährt man nach links, geht es links an der
Mittelinsel vorbei. Wer das verpaßt, also nach links will, aber die Insel
rechts passiert, muß dann in einem 120-Grad-Winkel um die Spitze der Insel
herumkurven.
Ralf
anbei mal eine ASCII-Illustration. Mehr Infos unter der Zeichnung.
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<=== geradeaus
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||
||=== linksabbieger
|||
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Gegenverkehr geradeaus ===>
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= = = = = = = \ / = = = = = = = = =
\ Verkehrsinsel /
\ OHNE /
Seite L \ Zeichen 222 / Seite R
\ /
\ /
\ /
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Komme ich von der Straße, in der sich die Verkehrsinsel befindet, und
will nach links abbiegen (Richtung "geradeaus"), so muss ich mich -
und das weiß ich sicher - auf Seite L einordnen, d.h. links an der
Insel vorbeifahren. Will ich nach rechts (Richtung "Gegenverkehr
geradeaus"), so fahre ich auch rechts an der Insel vorbei.
Komme ich nun von der Hauptstraße (Richtung "geradeaus") und will in
die Straße mit der Insel vorbeifahren, so muss ich auf Seite R
einfahren.
Im "Normallfall" hat man Zeichen 222 und fährt immer auf R raus und
auf L rein.
Oha, sowas soll das also sein. Kann mich nicht erinnern, jemals so eine
Konstruktion gesehen zu haben.
Gruß
JM