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Abtreibungsgesetze in Argentinien sollen geaendert werden - was steckt dahinter?

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Arne Luft

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Feb 12, 2024, 11:47:23 AMFeb 12
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...heißt es und alle regen sich furchtbar auf, wie es zu Merkel's
Zeiten um Trump ging.

Ich habe - um ehrlich zu sein - keine detaillierte Ahnung, was da
unterwegs ist. Ich bemerke nur die Art, wie gegen Milei vorgegangen
wird und ich habe den Eindruck, als wenn es sich um einen Angriff der
Wokelinge auf die Freunde der Freiheit handelt.


In der Buenos Aires Times vom 8.2.2024 steht dazu:

https://batimes.com.ar/news/argentina/mileis-government-distances-itself-from-the-bill-to-repeal-abortion-it-is-not-on-the-presidents-agenda.phtml
(aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt)

"Präsident Javier Milei sei nicht an einem Versuch von sechs
Abgeordneten seiner eigenen Partei beteiligt, das argentinische
Abtreibungsgesetz aufzuheben, obwohl er die Reform befürworte, sagte
sein Sprecher des Präsidenten am Donnerstag.

Der Abgeordnete Rocío Bonacci hat dem Kongress diese Woche zusammen
mit fünf weiteren Mitunterzeichnern einen Gesetzentwurf zur Aufhebung
des Gesetzes zur freiwilligen Schwangerschaftsunterbrechung (IVE)
vorgelegt. Alle Beteiligten stammen von La Libertad Avanza, Mileis
Partei.

„Es handelt sich um eine rein gesetzgeberische Diskussion, die
Initiative kam von Abgeordnetem Bonacci“, sagte Präsidentensprecher
Manuel Adorni am Donnerstag.

Der Gesetzentwurf sei „nicht Teil der Tagesordnung des Präsidenten und
wird nicht von der Exekutive gefördert“, fügte er hinzu und beschrieb
ihn als eine persönliche Initiative des Gesetzgebers der
Regierungspartei.
.....
Quellen aus Casa Rosada sagen, die Regierung sei misstrauisch
gegenüber dem Vorschlag des Gesetzgebers aus Santa Fe, der Tochter von
Alejandro Bonacci, und wolle sich davon distanzieren.
......"


Mal schauen, was da tatsächlich los ist. Schließlich hat Milei
wichtigere Probleme zu lösen als Abtreibung.

F. W.

unread,
Feb 13, 2024, 1:53:06 AMFeb 13
to
Am 12.02.24 um 17:47 schrieb Arne Luft:

> Ich habe - um ehrlich zu sein - keine detaillierte Ahnung, was da
> unterwegs ist. Ich bemerke nur die Art, wie gegen Milei vorgegangen
> wird und ich habe den Eindruck, als wenn es sich um einen Angriff
> der Wokelinge auf die Freunde der Freiheit handelt.

Ein Angriff auf die Freiheit ist zunächst mal, wenn der Staat bestimmt,
wer abtreiben darf und wer nicht. Eigentlich sollten das die Erzeuger
zusammen entscheiden.

Umstritten ist allerdings dabei, inwieweit eine Abtreibung in das
allgemein geschützte Gut "Menschenleben" ist. Da kann jeder anderer
Auffassung sein.

Milei wird kritisiert, weil er ein "Radikal-Kapitalist" sein soll. Das
ist das Gegenteil der Weltrichtung, die sich ja wieder in den
Kommunismus zu verlieben scheint.

Natürlich wird man nach dem Scheitern wieder erklären, dass es gar kein
Kommunismus gewesen ist. Man kennt das ja.

FW

Franz Glaser

unread,
Feb 13, 2024, 3:01:21 AMFeb 13
to
On 13.02.24 07:53, F. W. wrote:

> Ein Angriff auf die Freiheit ist zunächst mal, wenn der Staat bestimmt,
> wer abtreiben darf und wer nicht. Eigentlich sollten das die Erzeuger
> zusammen entscheiden.


Nach meinem Verständnis muss der *Gesetzgeber* (das ist das Parlament,
nicht der "Staat" wie ihn die Staats-Angestellten betrachten) die
Schwächsten, die Wehrlosesten am meisten schützen.

Die Staats-Angestellten müssen sich an die Gesetze aus dem Parlament
halten, mehr nicht.

Aber das ist eine Angelegenheit in einer Demokratie. Diese Ange-
legenheit ist den *Angestellten im Staatsapparat* wesensfremd.
Die ticken auch nach über 100 Jahren immer kaiserlich.
https://www.meg-glaser.at/pd/parliamentary-democracy.html#drei_maechte


GL
--
Die parlamentarische Demokratie bedeutet, dass die Gesetze von allen
Parlamentariern diskutiert und erlassen werden. Gesetzesvorschläge aus
Ministerkonferenzen sind nicht parlamentarisch. Abgeordnete brauchen
weder Parteichefs noch zusätzliche, zufällige, nichtgewählte Berater.

F. W.

unread,
Feb 13, 2024, 3:19:09 AMFeb 13
to
Am 13.02.24 um 09:01 schrieb Franz Glaser:

>> Ein Angriff auf die Freiheit ist zunächst mal, wenn der Staat bestimmt,
>> wer abtreiben darf und wer nicht. Eigentlich sollten das die Erzeuger
>> zusammen entscheiden.

> Nach meinem Verständnis muss der *Gesetzgeber* (das ist das Parlament,
> nicht der "Staat" wie ihn die Staats-Angestellten betrachten) die
> Schwächsten, die Wehrlosesten am meisten schützen.

Es ist ja schon umstritten, ab welchem Entwicklungsstand ein Baby im
Bauch ist. Also ob da überhaupt jemand ist, der beschützt werden muss.

> Die Staats-Angestellten müssen sich an die Gesetze aus dem Parlament
> halten, mehr nicht.

Das ist in Rechtsstaaten so und nennt sich feierlich "Gesetzmäßigkeit
der Verwaltung". Bei uns m. E. n. kein Problem.

> Aber das ist eine Angelegenheit in einer Demokratie. Diese Ange-
> legenheit ist den *Angestellten im Staatsapparat* wesensfremd.
> Die ticken auch nach über 100 Jahren immer kaiserlich.
> https://www.meg-glaser.at/pd/parliamentary-democracy.html#drei_maechte

Das mag in Österreich so sein.

FW

Karl Müller

unread,
Feb 13, 2024, 3:56:00 AMFeb 13
to
Am Tue, 13 Feb 2024 09:19:07 +0100 schrieb F. W.:

> Am 13.02.24 um 09:01 schrieb Franz Glaser:
>
>>> Ein Angriff auf die Freiheit ist zunächst mal, wenn der Staat
>>> bestimmt,
>>> wer abtreiben darf und wer nicht. Eigentlich sollten das die Erzeuger
>>> zusammen entscheiden.
>
>> Nach meinem Verständnis muss der *Gesetzgeber* (das ist das Parlament,
>> nicht der "Staat" wie ihn die Staats-Angestellten betrachten) die
>> Schwächsten, die Wehrlosesten am meisten schützen.
>
> Es ist ja schon umstritten, ab welchem Entwicklungsstand ein Baby im
> Bauch ist. Also ob da überhaupt jemand ist, der beschützt werden muss.
>

In dem Zusammenhang hilft die einfache Regel: lieber einen menschlichen
Zellhaufen unnötig schützen als einen Menschen irrtürmlich töten

Gilt beim Ableben ähnlich, lieber eine Stunde länger am Beatmungsgerät als
eine Stunde zu früh abschalten

Wer bei der Erstellung dieser Regeln einen gesunden Menschenverstand
vermutet liegt nicht ganz falsch

mfg

Karl

Franz Glaser

unread,
Feb 13, 2024, 4:19:12 AMFeb 13
to
On 13.02.24 09:19, F. W. wrote:
> Am 13.02.24 um 09:01 schrieb Franz Glaser:
>
>>> Ein Angriff auf die Freiheit ist zunächst mal, wenn der Staat bestimmt,
>>> wer abtreiben darf und wer nicht. Eigentlich sollten das die Erzeuger
>>> zusammen entscheiden.
>
>> Nach meinem Verständnis muss der *Gesetzgeber* (das ist das Parlament,
>> nicht der "Staat" wie ihn die Staats-Angestellten betrachten) die
>> Schwächsten, die Wehrlosesten am meisten schützen.
>
> Es ist ja schon umstritten, ab welchem Entwicklungsstand ein Baby im
> Bauch ist. Also ob da überhaupt jemand ist, der beschützt werden muss.
>
>> Die Staats-Angestellten müssen sich an die Gesetze aus dem Parlament
>> halten, mehr nicht.
>
> Das ist in Rechtsstaaten so und nennt sich feierlich "Gesetzmäßigkeit
> der Verwaltung". Bei uns m. E. n. kein Problem.

Die Verwaltung (Exekutive) muss sich ebeso an die Gesetze halten
wie das Volk eines Landes. *Der parlamentarische Gesetzgeber* wird
freilich den Beamten und den Gerichten (Exekutive und Judikative)
zusätzliche Rechte und Pflichten zuteilen. Aber das ist hier nicht
zum Thema gekommen.
>
>> Aber das ist eine Angelegenheit in einer Demokratie. Diese Ange-
>> legenheit ist den *Angestellten im Staatsapparat* wesensfremd.
>> Die ticken auch nach über 100 Jahren immer kaiserlich.
>> https://www.meg-glaser.at/pd/parliamentary-democracy.html#drei_maechte
>
> Das mag in Österreich so sein.
>
> FW
>

Das ist ja auch in Österreich nicht so, deswegen schreibe ich mit
meinen bescheidenen Möglichkeiten gegen das, was die Parteifanatiker
"Sozialstaat" zu bezeichnen pflegen, um Dummköpfe hinter sich zu
scharen, die sie in die Regierung statt ins Parlament zu wählen.

Gerade hat das Volk (in Österreich im ersten Paragraphen*) der
Bundesverfassung als Rechts-Verfasser definiert) in beiden
Bundesstaaten zwei ReGIERungschefs, die sich blamieren.
*) Österreich ist eine *demokratische Republik*
*Ihr Recht geht vom Volk aus*

F. W.

unread,
Feb 13, 2024, 4:54:14 AMFeb 13
to
Am 13.02.24 um 09:55 schrieb Karl Müller:

>> Es ist ja schon umstritten, ab welchem Entwicklungsstand ein Baby
>> im Bauch ist. Also ob da überhaupt jemand ist, der beschützt werden
>> muss.

> In dem Zusammenhang hilft die einfache Regel: lieber einen
> menschlichen Zellhaufen unnötig schützen als einen Menschen
> irrtümlich töten

Ja, wie gesagt: ein Teil der Diskussion.

Ein anderer ist, ob eine erzwungene Schwangerschaft auch ausgetragen
werden muss.

Ein dritter, ob ein Verbot der Abtreibungen in die körperliche
Unversehrtheit der Frauen eingreift.

> Wer bei der Erstellung dieser Regeln einen gesunden Menschenverstand
> vermutet liegt nicht ganz falsch

Reklamiert den nicht jeder heute für sich und seine Meinung?

FW

Karl Müller

unread,
Feb 13, 2024, 6:12:02 AMFeb 13
to
Am Tue, 13 Feb 2024 10:54:11 +0100 schrieb F. W.:

> Am 13.02.24 um 09:55 schrieb Karl Müller:
>
>>> Es ist ja schon umstritten, ab welchem Entwicklungsstand ein Baby im
>>> Bauch ist. Also ob da überhaupt jemand ist, der beschützt werden muss.
>
>> In dem Zusammenhang hilft die einfache Regel: lieber einen menschlichen
>> Zellhaufen unnötig schützen als einen Menschen irrtümlich töten
>
> Ja, wie gesagt: ein Teil der Diskussion.
>
> Ein anderer ist, ob eine erzwungene Schwangerschaft auch ausgetragen
> werden muss.

Wenn Du auf Vergewaltigungen anspielst dann gibt es dafür gesetzliche
Regelungen

Wenn Du Unfälle als "erzwungen" siehst habe ich weniger Verständnis für
Deine Argumentation

> Ein dritter, ob ein Verbot der Abtreibungen in die körperliche
> Unversehrtheit der Frauen eingreift.
>

Das BVerfG hat doch ein salomonisches Grundsätze dafür aufgeschrieben[1]

In diesem Rahmen kann der Gesetzgeber in Deutschland Regelungen treffen

>> Wer bei der Erstellung dieser Regeln einen gesunden Menschenverstand
>> vermutet liegt nicht ganz falsch
>
> Reklamiert den nicht jeder heute für sich und seine Meinung?
>

Manchmal trifft das zu, manchmal liegt man völlig daneben

Wie dem auch sei - die Diskussion in Deutschland sollte eigentlich
abgeschlossen sein und nur noch marginale Änderungen weitere Diskussionen
erfordern

Insbesondere der unten genannte letzte Satz gibt mir Hoffnung das wir
nicht zu Barbaren werden können solange wir unser Grundgesetz einhalten

mfg

Karl

[1] *) Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das
einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein. Rechtlicher
Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter.

*) Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen
Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die
grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das
grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche
Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente
des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.

*) Der Schwangerschaftsabbruch muss für die ganze Dauer der
Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich
verboten sein. Insoweit hat das BVerfG ausdrücklich seine bereits
oben genannte Entscheidung von 1975 bestätigt. Das Lebensrecht des
Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der
freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und
sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.

Franz Glaser

unread,
Feb 13, 2024, 6:21:53 AMFeb 13
to
Danke für die vielen, interessanten Diskussionsbeiträge zum Thema
Schutz der Wehrlosen.

Ich schreibe FÜR das Parlament, in dem *nicht gegeneinander*
gepöbelt wird, damit ein Machtmensch Kanzler oder wenigstens
ein Vizekanzler.

Sondern Volksvertreter, die von allen Seiten ihre Beiträge
und besonders ihre Bedenken einbringen können. Und zwar nicht
rhetorisch am Pult für die sensationsgeilen Medien und fürs
blöde Publikum sondern für seriöse Gesetze.

Gesetze die für das GANZE Volk nützlich sind außer für die
Verbrecher und Gauner. AUCH nützlich für die Bürokraten aber
nicht mehr NUR für die Bürokraten.

Franz Glaser

unread,
Feb 13, 2024, 11:00:45 AMFeb 13
to
On 13.02.24 10:54, F. W. wrote:

>> Wer bei der Erstellung dieser Regeln einen gesunden Menschenverstand
>> vermutet liegt nicht ganz falsch
>
> Reklamiert den nicht jeder heute für sich und seine Meinung?


Ja leider, weil die Parteien und die Redaktionen das Ansehen der
Legislative mit ihrem ordinären Gezänk völlig ruiniert haben.

Auch die Politprofessoren haben die Parteien als demokratische
Notwendigkeit und Türsteher stets betont.
https://www.meg-glaser.at/pd/pic/partuersteher.jpg

Leider haben die Parteien das Parlament nur missbraucht für ihre
Regierungsauslese.
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