Tsch"uss
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Ingolf Koch Wellenkampstrasse 38
Amiga 4000 beta tester W-4937 Lage, Lippe
Germany
iik...@techfak.uni-bielefeld.de Phone: 05232 / 2700
Der Gruene Punkt und das Duale System haben einzig und allein mit der
Verkaufsverpackung zu tun. Das ist die Verpackung, in der man die Ware
mit nach Hause nehmen kann, und die erst nach Ver-(bzw. Ge-)brauch ihren
Sinn verliert (also z.B. Joghurtbecher, weil Du den Joghurt schlecht in
den Haenden nach Hause tragen kannst).
Alle Verpackungen drum herum, die nicht unbedingt gebraucht werden (um
bei obigem Beispiel zu bleiben z.B. eine Papphuelle um den Joghurt-
becher, oder Umhuellungen von Mehrfachpackungen, Blisterverpackungen,
alle anderen Verpackungen, die beispielsweise nur der Werbung oder dem
Diebstahlsschutz dienen, ...) sind Umverpackungen. Diese erkennt man
auch ueblicherweise daran, dass sie spaetestens nach dem Bezahlen der
Ware ihren Sinn, falls je einer bestand, verloren haben.
Und zu diesem Zeitpunkt darfst Du sie auch loswerden, d.h. Du kannst sie
gleich nach dem bezahlen im Geschaeft lassen. Diese Regelung gilt schon
seit dem 1. April 1992.
Dabei ist es voellig egal, ob ein Gruener Punkt drauf ist oder nicht.
Das Duale System hat mit Umverpackungen nichts zu tun. Auch wenn
anscheinend viele Hersteller auch auf iher Umverpackungen gerne einen
Punkt kleben.
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Bernd Sluka Wer will,
Fakultaet fuer Mathematik und Informatik dass die Welt so bleibt,
Universitaet Passau wie sie ist,
8390 Passau der will nicht,
sl...@kirk.fmi.uni-passau.de dass sie bleibt.
be...@fons.nbg.sub.org (Erich Fried)
>Hallo, allersite's.
>Bezieht sich der GP nur auf die "ausserste Verpackung oder auch auf
>alle anderen Verpackungen, die in der "aussersten enthalten sind und
>mich vom Inhalt trennen (oder zumindest davon, weswegen ich den Kram
>"uberhaupt gekauft habe)?
Der Gruene Punkt kann sein, wo er will. Die Ruecknahmepflicht des Handels
entfaellt ausschliesslich bei der Verkaufsverpackung, welche die INNERSTE
Verpackung ist. Alles andere ist Umverpackung, die nach wie vor im Laden
zurueckgelassen werden darf und sollte.
Beispiel: Es gibt bei Aldi in Tomatensauce eingelegtes Heringsfilet in
Aluminiumdosen (sollte man, wenn es irgend geht, gar nicht kaufen). Die
Dose hat keinen Gruenen Punkt. Sie ist aber in eine Papierfolie gewickelt,
die den Punkt hat. Dennoch ist das Papier Umverpackung und darf daher
im Laden bleiben (sie wieder in den Laden zurueckbringen ist dagegen
nicht statthaft, soweit ich weiss). Da die Dose keinen GP hat, wuerde ich
sie zurueckbringen.
Gruss
yeti sapiens sapiens
(Obige Aeusserungen stellen meine persoenliche Auffassung dar.
Etwaige Ausnahmen habe ich ggf. verdeutlicht.)
Allen ist das Denken erlaubt. Vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
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Wolfgang B"onig, Sperlingsgasse 17, 4100 Duisburg 1
Tel.: 0203 / 775302 E-mail: boe...@ze8.rz.uni-duesseldorf.de
Das ist richtig. Sobald Du eine Transport- oder eine Umverpackung mit
nach Hause nimmst, wird sie nach der Verpackungsverordnung auf magische
Weise zur Verkaufsverpackung umgewandelt. Die darfst Du dann wegen dem
Gruenen Punkt nicht mehr zurueckbringen.