kurz gefragt:
kann ich als Student (ᅵlter als 30 Jahre, mehr als 14 Semester
Studiendauer, ein paar Monate vor dem Diplom stehend) einen
Teilzeitjob bei einer Firma annehmen (Gehalt: 450 ᅵ/Monat,
45 Arbeitsstunden/Monat) um in die Pflichtversicherung der
gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen?
Oder muᅵ ich zwangsweise in der 150 ᅵ/Monat teuren studentischen
Zwangsversicherung bleiben?
Falls die 45 Arbeitsstunden das Problem sind: wieviel Arbeitsstunden
muss der Vertrag haben, damit ich in die Pflichtversicherung komme?
Mehr als 16/Woche.
Gruᅵ
Ruth
>Mehr als 16/Woche.
Dann bekommt man aber irgendwann mit der Uni Probleme, wenn man
Vollzeit studieren will.
Christian
--
X-no-Sig: yes
Gru�
Ruth
Naja, die OP ist ja offenbar noch glücklich unverbachelt und
wird (in den letzten Monaten vor dem Diplom) ihr Studium weitgehend
eigenständig gestalten dürfen.
--
Marc
Aus meine Laienperspektive sieht es so aus, als ob Du bei dem angegebenen
Monatsgehalt nur darauf achten musst, dass der Arbeitsvertrag länger als
zwei Monate läuft und mindestens 50 Arbeitstage umfasst.
Erst mal aus <http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html>:
| (1) Versicherungspflichtig sind
|
| 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte,
| die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
|[...]
| 9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
| eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder
| gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über-
| oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen
| besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens
| bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach
| Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des
| dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die
| Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe,
| insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer
| Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der
| Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
|
| (7) Nach Absatz 1 Nr. 9 oder 10 ist nicht versicherungspflichtig,
| wer nach Absatz 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 versicherungspflichtig
| oder nach § 10 versichert ist, es sei denn, der Ehegatte, der
| Lebenspartner oder das Kind des Studenten oder Praktikanten ist
| nicht versichert. Die Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 9
| geht der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 10 vor.
Jedoch sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
nach <http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__7.html> nicht
versicherungspflichtig.
Schließlich aus <http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__8.html>
der Begriff der geringfügigen Beschäftigung:
| (1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
|
| 1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im
| Monat 400 Euro nicht übersteigt,
| 2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens
| zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu
| sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn,
| dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr
| Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt.
--
Marc
Nein, was gemeint war ist, dass es Bundesländer gibt, bei denen man
anscheinend den Studentenstatus verliert, wenn man regulärer
Arbeitnehmer ist.
Gruß
Ruth
Hallo Ruth,
es scheint mir als hᅵttest du von dem Thema ein wenig Ahnung. Ich muss
mich auch gerade mit der Krankenkasse herumschlagen. Es ist so:
Momentan 26 Jahre alt, im Januar 27. Bisher Familienversichert ᅵber
Halbwaisenrente, Rente fᅵllt aber mit 27 weg, so auch die
Familienversicherung. Bin aktuell im 15 Hochschulsemester. Krankenkasse
sagt ich mᅵsse mich freiwillig versichern fᅵr 150Eur pro Monat.
Jetzt kommt der Teil wo du mir vielleicht helfen kannst. Ich arbeite als
Werkstudent 20h die Woche im Bundesland Bayern. Gibt es eine Alternative
zu den 150Eur die mir die Krankenkasse nicht gesagt hat?
Danke und Gruᅵ,
Sven
>
> Hallo Ruth,
> es scheint mir als hᅵttest du von dem Thema ein wenig Ahnung. Ich muss
> mich auch gerade mit der Krankenkasse herumschlagen. Es ist so:
>
> Momentan 26 Jahre alt, im Januar 27. Bisher Familienversichert ᅵber
> Halbwaisenrente, Rente fᅵllt aber mit 27 weg, so auch die
> Familienversicherung. Bin aktuell im 15 Hochschulsemester. Krankenkasse
> sagt ich mᅵsse mich freiwillig versichern fᅵr 150Eur pro Monat.
>
> Jetzt kommt der Teil wo du mir vielleicht helfen kannst. Ich arbeite als
> Werkstudent 20h die Woche im Bundesland Bayern. Gibt es eine Alternative
> zu den 150Eur die mir die Krankenkasse nicht gesagt hat?
>
> Danke und Gruᅵ,
> Sven
Nach meinem Wissenstand fᅵrchte ich, dass der Werkstudentenstatus genau
das fᅵr Dich bedeutet, was die Versicherung gesagt hat.
Bist Du im 15. Hochschulsemester oder dem 15. Fachsemester? Denn es
zᅵhlt die Fachsemesterzahl, wᅵrest Du also irgendwann gewechselt wᅵrest
Du jetzt um ein Problem ᅵrmer ...
Gruᅵ
Ruth
Ich bin im Zweitstudium, d.h. 8 vom ersten Bachelor plus 7 vom
Aktuellen. Dazukommend dass ich mit dem ersten Bachelor erst die
Zugangsberechtigung zum Zweiten bekam (d.h. den Ersten an der FH mit
FHR, jetzt Zweiten fachfremd zum Ersten an der Uni).
Das wᅵre ja richtig Genial...
Erstaunlich. Das müssen komische Bundesländer sein.
Gibt es da konkrete Beispiele? Mit Verweigerung der Rückmeldung
oder so?
--
Marc
>
> Erstaunlich. Das müssen komische Bundesländer sein.
> Gibt es da konkrete Beispiele? Mit Verweigerung der Rückmeldung
> oder so?
>
Ich kann es jetzt nicht belegen, aber eine Freundin, die in
Niedersachsen immatrikuliet war, sagte mir so etwas.
Gruß
Ruth
Mh .... das wᅵre wahrschienlich Ermessensspielraum - aber wenn auf
Deiner Studienbeschienigung 7. Fachsemester steht dᅵrfte die KV Dich
eigentlich nicht zur groᅵen Kasse bitten dᅵrfen - d.h. Du hᅵttest den
gᅵnstigeren Tarif zᅵr 64 Euro (+/-).
Du brᅵuchtest allerdings wahrscheinlich irgendwas, dass Dir bescheinigt,
dass es nicht wirklich ein Zweitstudium ist.
Gruᅵ
Ruth
Scheint so als wᅵrde man bei der KV fᅵr einen Studienabbruch belohnt werden.
Ruth: woher kommt das mit den 16 Stunden/Woche? - das wᅵre nᅵmlich ein
ziemliches ko-Kriterium!
> Du brᅵuchtest allerdings wahrscheinlich irgendwas, dass Dir bescheinigt,
> dass es nicht wirklich ein Zweitstudium ist.
Ich war bei der KV. Bei der 14 handelt es sich wirklich um die
Fachsemester. Die Hochschulsemester sind vᅵllig egal, ob nun
Zweitstudium oder nicht. Wer also unter 30 und freiwillig versichert
ist, sollte sich noch heute Immatrikulieren.
Frohe Weihnachten
>Nein, was gemeint war ist, dass es Bundesl�nder gibt, bei denen man
>anscheinend den Studentenstatus verliert, wenn man regul�rer
>Arbeitnehmer ist.
Jepp, zumindest in Berlin war es damals so, das man nur eine bestimmte
Anzahl von Stunden arbeiten durfte.
Christian
--
X-no-Sig: yes