Ich hätte gerne gewußt, was der Unterschied zwischen einem einfachen und einem
ehrenvollen Austritt ist. Diese Termini werden auch in den Rundschreiben der DB
mit dem blauen Deckblatt verwendet. (Um Fragen zuvor zu kommen: Ja, im letzten
stehe ich genau unter dieser Rubrik drin.)
Christian Köppl
Akad. B! Markomannia Wien
--
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leider weiß ich auch keine definitive Antwort auf Deine Frage, aber mache
mich trotzdem an den Versuch selbige zu geben. Man mäge mich bitte
korrigieren, falls ich falsch liege.
Studentenverbindungen sind ja in der Regel Vereine. Aus diesen muss man
austreten können (!) (ich weiß nicht, wie das in Österreich gehandhabt
wird). Dies dürfte wohl dann ein einfacher Austritt sein.
Ich schätze einmal, dass man bei einem ehrenvollen Austritt wohl einen
solchen zu verstehen hat, bei dem man sich von der Verbindung im reinen
trennt, also im allgemeinen Einvernehmen. Dass man einen Bund verlässt ist
ja (Gott sei Dank) sehr selten, gar ungewöhnlich, aber trotzdem gibt es
immer mal wieder Situationen, in denen es besser ist, wenn man seinem Bund
den Rücken zukehrt bzw. einfach Abstand nimmt.
Das wäre jedenfalls eine Erklärung, die sich aus meiner Sicht ganz sinnvoll
anhört. In unserer Satzun habe ich aber hierzu leider nichts gefunden.
Mit blau-weiß-rotem Farbengruß,
Frank Kimmerle v. Spezi,
B! Burschenschaft Cimbria 1913 zu Nürnberg
"Christian Köppl" <chri...@koeppl.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3af1abc6$1...@netnews.web.de...
Ich denke, der einfache Austritt ist für Füxe da, der ehrenvolle für
Burschen, vorausgesetzt, sie sind ihren Pflichten vollständig nachgekommen
und scheiden in gegenseitigem Einverständnis aus.
Gruß, Klaus Samtleben T!G!Mm!
B! Teutonia-Germania Marburg
B! Markomannia Aachen Greifswald
>Ich denke, der einfache Austritt ist für Füxe da, der
>ehrenvolle für Burschen,
So ist es definitiv nicht. Es gibt für Burschen beides, den ehrenvollen
(Schlüssel 3 in den Mitteilungen) und den einfachen Austritt (Schlüssel 4). Für
Füxe gibt es allerdings nur den einfachen Austritt.
> vorausgesetzt, sie sind
>ihren Pflichten vollständig nachgekommen
>und scheiden in gegenseitigem Einverständnis aus.
Dafür widerum spricht, daß es einen ehrenvollen Austritt eines Fuxen nicht gibt.
Muß ich dann aber, um ehrenvoll austreten zu können, inaktiv sein, was ich war,
weil ich erst in diesem Zeitpnkt alle Pflichten erfüllt habe?
Christian Köppl
Akad. B! Markomannia Wien zu Passau
Ich meinte eigentlich, daß der Fux immer den einfachen Austritt erhält. Der
Bursche erhält ebenfalls den einfachen Austritt, allerdings kann der Convent
diesen in einen ehrenvollen umwandeln, wenn "er will"; wann dieses "er will"
eintritt bzw. wann der Convent dem Einzelnen das Nötige für den ehrenvollen
Austritt zugesteht (komische Formulierung), das liegt ja bei jedem Bund selbst!
Gruß, Klaus Samtleben T!G!Mm!
B! Teutonia-Germania Marburg
B! Markomannia Aachen Greifswald
in unserem Brauch ist das so formuliert:
---->>>>
Der erbetene ehrenvolle Austritt wird gewährt, wenn die Gründe außerhalb der
Entschließung des Betreffenden liegen, er seine Verpflichtungen bis dahin erfüllt hat
und sein Ausscheiden als Verlust empfunden wird. Einer späteren Wiederaufnahme, auch
in den AHV, steht grundsätzlich nichts im Wege, ohne daß etwa eine Anwartschaft
darauf bestünde.
Der erbetene schlichte Austritt wird gewährt, wenn die für das Ausscheiden
angegebenen Gründe einer zwingenden Notwendigkeit zu entbehren scheinen, wenn nicht
die Überzeugung gewonnen werden kann, daß der Betreffende alle Mittel erschöpft hat,
um im Bunde zu verbleiben, oder wenn sein bisheriges Verhalten nicht in allen Punkten
befriedigte. Eine spätere Wiederaufnahme sollte nur in den aktiven Bund erfolgen,
damit der Betreffende Gelegenheit hat, seine Verpflichtungen gegenüber dem Bund noch
nachträglich voll zu erfüllen.
<<<<----
Das ist sicherlich bundesspezifisch und wird in anderen Vereinigungen unter Umständen
anders aufgefasst.
Bis die Tage,
Jörg.
--
Jörg Dreier
Hannoversche Burschenschaft Arminia
mailto:Dre...@HB-Arminia.de
Gruß,
Frank
"Oliver Much" <uzs...@uni-bonn.de> schrieb im Newsbeitrag
news:87d79pd...@walras.econ.de...
> * Spezi writes:
>
> > Studentenverbindungen sind ja in der Regel Vereine.
>
> Das sind sie eben in aller Regel nicht.
>
> --
Hallole !
> aber sicher! was sollen sie denn sonst sein?
Es geht wohl um die Frage, ob sie *eingetrageneÜ* Vereine sind ...
--
Beste Gruesse, Trekking onward hanne...@rus.uni-stuttgart.de
Hannes Gnad Hv! B! Hilaritas han...@studserv.uni-stuttgart.de
http://helpdesk.rus.uni-stuttgart.de/~rusamiga/
* Waldorf: "Hm, das hat mir jetzt aber wirklich gefallen!" *
* Statler: "Na und, Dir hat ja auch schon der erste Weltkrieg gefallen." *
* (Waldorf & Statler in der Loge, Die Muppetshow) *
Naja, angenommen, ein Bund will der Deutschen Burschenschaft e.V. (!)
beitreten, dann muss dieser ja eine eigene Rechtspersönlichkeit haben... und
die erlangt (ich bitte einen Juristen ggf. um Korrektur!) man meines Wissens
nur mit dem Eintrag in das Vereinsregister...
Gruß,
Frank
"Hannes Gnad" <rusa...@helpdesk.rus.uni-stuttgart.de> schrieb im
Newsbeitrag news:9cv28u$fk5$2...@infosun2.rus.uni-stuttgart.de...
On Fri, 4 May 2001 22:20:14 +0200, "Frank Kimmerle \(Spezi\)"
<sp...@uni.de> wrote:
>Hi Du!
>
>Naja, angenommen, ein Bund will der Deutschen Burschenschaft e.V. (!)
Die DB besteht nicht in der Rechtsform des eingetragenen Vereines
(eV).
>
>"Hannes Gnad" <rusa...@helpdesk.rus.uni-stuttgart.de> schrieb im
>Newsbeitrag news:9cv28u$fk5$2...@infosun2.rus.uni-stuttgart.de...
>> "Frank Kimmerle \(Spezi\)" <sp...@uni.de> wrote:
>>
>> Es geht wohl um die Frage, ob sie *eingetrageneÜ* Vereine sind ...
>>
Diese These scheint den Kern zu treffen, soweit man Verein einfach als
Ueberbegriff fuer einen Zusammenschluss von Personen verwendet.
Ab hier wird´s juristisch:
Ob dies nun in der Rechtsform des eV als eigenstaendige Rechtsperson,
welche kostititiv durch den Registereintrag entsteht, oder in der Form
des nicht rechtsfaehigen Vereines (§ 54 BGB) stattfindet kann wohl
dahingestellt sein. Bei letzterem muss man (nur der Vollstaendigkeit
halber) zwischen Idealverein (mit einem ideelem Verbandszweck, bspl.
wohl die DB) und einem Wirtschaftsverein (teilweise nett umstritten,
vergleiche nur Flume, AT, II/2, die jur. Person, ca. S. 153 ff. zur
Vorgesellschaft) unterscheiden. Der Idealverein in der Form des nicht
rechtsfaehigen Verein ist weitestgehend nach dem Recht des eV zu
behandeln (nicht immer, nicht 100%, netter Meinungsstreit).
Falls es irgendwen halbwegs mehr interessiert, wie angesprochen Flume,
AT II/2, die juristische Person, oder Rittern, Die werdende
juristische Person. Wer´s gerne etwas trivialer mag kann ja fuer´s
erste den Palandt lesen.
Mit bestem Grusse
Joerg Begner
Joerg Begner Z! Z!
[Friedberger B! Alemannia et Giessener B! Alemannia]
gruß,
frank
"Joerg Begner" <von-...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3af31177....@news.t-online.de...
"Frank Kimmerle (Spezi)" schrieb:
> Naja, angenommen, ein Bund will der Deutschen Burschenschaft e.V. (!)
> beitreten, dann muss dieser ja eine eigene Rechtspersönlichkeit haben... und
> die erlangt (ich bitte einen Juristen ggf. um Korrektur!) man meines Wissens
> nur mit dem Eintrag in das Vereinsregister...
Die Deutschen Burschenschaft ist kein eingetragener Verein (im Gegensatz zur
NeuenDB e.V.). Dementsprechend sind wohl auch die wenigsten Aktivitates oder
Altherrenvereinigungen in der DB eingetragene Vereine.
Hallole !
> Die Deutschen Burschenschaft ist kein eingetragener Verein (im Gegensatz zur
> NeuenDB e.V.).
Richtig.
> Dementsprechend sind wohl auch die wenigsten Aktivitates oder
Wohl auch richtig.
> Altherrenvereinigungen in der DB eingetragene Vereine.
Taeuscht! Allein aus steuerrechtlichen Gruenden sind so ziemlich
alle mir bekannten AH-Verbaende als e.V. organisiert.
Hannes Gnad schrieb:
> Taeuscht! Allein aus steuerrechtlichen Gruenden sind so ziemlich
> alle mir bekannten AH-Verbaende als e.V. organisiert.
Alle? Nein, nicht alle. Der AHV m.lb. TV! Nordia zu Wilhelmshaven leider
(und sinnloserweise) immer noch nicht. Aber wir sind dran...
Couleurigst,
GAP N! B!
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|Fon: 089-36 89 08 76 Fon: 030-335 87 41 |
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|TV! Nordia zu Wilhelmshaven et PV! Borussia Berlin |
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|"Lieber freiwillig schuld an einem Leben, das Spass macht, |
|als unfreiwillig unschuldig in traurigen Verhaeltnissen." (Bruno
Jonas)|
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Mit farbenbrüderlichen Grüßen
Dominik Goßheger Wf!
KDStV Winfridia-Breslau zu Münster im CV
> Nun, unsere Aktivitas und unsere Altherrenschaft sind keine eingetragenen
> Vereine, sondern juristisch gesehen nur eine lose Personenvereinigungen.
Die "Lose Personenvereinigung" ist aber nun im BGB nicht vorgesehen.
Wenns kein e.V. ist, dann ist es halt ein nicht eingetragener Verein.
Und was das ist findet sich in Para. 54 BGB und birgt rechtlich
so manches unschöne Risiko.
> Allerdings ist jeder Philister Mitglied im sogenannten Heimbauverein
(e.V.),
> der sich um das Verbindungshaus kümmert. Dieser Verein genießt steuerliche
> Vorteile.
Das aber nicht, weil er ein e.V. ist, sondern weil er gemeinnützig ist.
> Dominik Goßheger Wf!
> KDStV Winfridia-Breslau zu Münster im CV
>
Beste Grüße
Thomas Weimann
W.k.St.V. Unitas Sugambriga-Osnabrück im UV
Gruß
Frank