Marco Moock
unread,Jan 28, 2024, 3:16:32 PM1/28/24You do not have permission to delete messages in this group
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Am 28.01.2024 um 20:48:40 Uhr schrieb Rüdiger Haulle:
> Kuerzlich gab es ja die ersten Halbjahreszeugnisse.
> Bei manchen Eltern verursacht Das Sorgenfalten auf der Stirn.
> Vor allem wenn dort steht "Nicht Ausreichende Leistungen können die
> Versetzung gefaehrden" Frueher war es mal so dass ein Schueler:in mit
> drei mal Mangelhaft nicht versetzt wird. Wie ist Das heut' zu Tage
> geregelt?
Zu meiner Schulzeit (Baden-Württemberg, Abi 2020) war es so, dass
eine 6 oder 2 Fünfen zum Sitzenbleiben reichten.
Analog dazu die Regelung mit den Unterkursen.
Ich frage mich, warum Eltern das nicht vorher auffällt (i.d.R. müssen
die bis zur Volljährigkeit die Arbeiten unterschreiben).
Bereits bei der 1. 4 oder schlechter ist doch klar, dass man frühzeitig
den Stoff nachholen muss.