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Info-Tip 1 – Interview mit Richter Werner Sack, dem „Verursacher“ der
„Zeig Dich!“ Aktion 100.000
„Cannabiskonsum ist ein Massenphänomen... Es ist Zeit, sich zu
zeigen!“
Werner Sack im Gespräch mit Christiane Eisele (1997)
Werner Sack, der streitbare Sozialpädagoge und Jugendrichter in
Frankfurt am Main, ist bekannt dafür, daß er zum Thema Drogenpolitik
eine ganze Menge unbequeme Wahrheiten auf Lager hat.
Als Sohn eines Psychiaters blieb es bei Werner Sack nicht aus, daß er
schon früh mit menschlichen Problemen und natürlich auch mit
Suchtproblemen in Berührung kam. Aus Interesse am Umgang der Menschen
mit Drogen, der Ursache von Suchtproblemen und der Devianz
(abweichendes Verhalten) schrieb er sich nach dem ersten juristischen
Staatsexamen für ein Zweitstudium in Sozialpädagogik ein. Seitdem hat
ihn das Thema nie mehr losgelassen. Als Jugendrichter hat er zudem
noch tagtäglich mit der juristischen Seite des Drogenkonsums zu tun.
Und was er da erlebt, gibt ihm doch einiges zu denken. Er selbst
bezeichnet sich als „Haschjungfrau“, hat also selbst noch nie gekifft,
aber großes Verständnis für Menschen die sich in dieser Hinsicht
anders entschieden haben und niemandem außer vielleicht sich selbst
schaden. „Rotes Tuch in schwarzer Robe“ nannte ihn die Frankfurter
Rundschau. Und in der Tat, wer mit Werner Sack über Drogen ins
Gespräch kommt, hört ganz Erstaunliches, völlig ungewohnte Töne aus
dem Munde eines Richters, Thesen, die so gar nichts mit dem zu tun
haben, was man von einem Mann in seinem Beruf eigentlich erwartet. Er
hat da so seine ganz eigene Meinung zum Drogenstrafrecht und läßt sich
die auch nicht nehmen: „Ich muß doch als Richter meinem Unmut über die
Gesetzeslage Luft machen und der Bevölkerung sagen dürfen, daß ich
diese Gesetze zwar anwende, aber nicht damit zufrieden bin. Darauf hat
die Bevölkerung Anspruch.“ Und da Werner Sack erst zufrieden sein
wird, wenn sich im Drogenstrafrecht Grundlegendes geändert hat, werden
sich konservative Kollegen, besorgte Eltern und schwarze Politiker
wohl noch so einiges anhören müssen. Seiner Enttäuschung über die nur
noch ideologisch geführte Diskussion zur endlich fälligen
Entkrimimnalisierung von Cannabis machte er in seiner Eröffnungsrede
bei der 5. Cannabisbundeskonferenz (CBK) in Karlsruhe Luft. Und er
hatte auch noch einen überraschenden Vorschlag auf Lager, der wieder
Bewegung in die erstarrte Scene bringen soll:
„Es ist Zeit, sich zu zeigen!“
Wer sich da zeigen soll und warum, das wollen wir doch genauer wissen
und besuchen Werner Sack zu einem Gespräch in seiner Wohnung im
Frankfurter Süden. So einfach sei das nicht zu beantworten, meint er.
Bei Tee und Gebäck machen wir es uns in seiner Küche gemütlich, Werner
Sack holt nach gewohnter Manier zum großen Exkurs durchs
Drogenstrafrecht aus. „Ich bin nun mal Strafrechtler und da muß ich
meine Argumentation sauber ableiten.“ Zunächst mal hat er überlegt,
wie viele Cannabiskonsumenten es eigentlich in Deutschland gibt. „Da
gibt es inzwischen die Schätzungen von zwei unabhängigen
Sachverständigen, die in einem Verfahren, das vor der großen
Strafkammer in Lübeck stattgefunden hat, von 5,4 bzw. 7,2 Millionen
gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten ausgegangen sind.
Wohlgemerkt aktuellen Cannabiskonsumenten, da sind die, die irgendwann
mal gekifft haben und es derzeit nicht mehr tun gar nicht mit
eingerechnet.“
In der Studie „Cannabiskonsum in der Bundesrepublik Deutschland -
Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Einflußfaktoren“, die im
Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit durchgeführt
wurde, kann man folgendes auch nachlesen: „90 - 95% derer, die mal
Cannabis probiert haben, hören irgendwann wieder damit auf, in der
Altersgruppe der 14 - 25 jährigen haben 25% Cannabiserfahrung, auch
das zeigt die Studie. Wenn man davon ausgeht, daß die Kurve der
Cannabisgebraucher seit den 70er Jahren, als es das erste Cannabis bei
uns gab, linear angestiegen ist, dann kommt man - grob geschätzt - auf
etwa 15 Millionen Menschen, die alle mal gekifft haben.“ Eine
gewaltige Zahl, 15 Millionen, das wären 20% der Bevölkerung.
Mitnichten eine Minderheit, wie es immer von offizieller Seite
dargestellt wird. Der Meinung ist Werner Sack auch und er bringt es
auf den Punkt: „Es gibt eine Riesenmasse von Leuten, die
Cannabiserfahrung haben. In der Größenordnung wie es regelmäßige
Lindenstraßengucker gibt.“ (Er lacht.) „Ich habe festgestellt, daß
dieser Vergleich viele Leute offenbar richtig wachrüttelt. Und das
Witzige ist, daß es auch noch unglaublich viele Lindenstraßengucker
gibt, die diese Fernsehgewohnheit nicht zugeben.“ Und diesen vielen
Leuten, die da bisher gekifft haben, ist ja offensichtlich nicht viel
passiert. Ausnahmen gibt es natürlich, aber das gibt’s ja auch bei
allen möglichen anderen Sachen, daß da jemand abnorm darauf reagiert.
„Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat ja auch in seiner Entscheidung
vom März 1994 nur eine geringe Gefährdung durch Cannabis festgestellt.
Leider haben sie sich nicht getraut, zu sagen, daß die Gefährdung so
gering ist, daß eine fortgesetzte Prohibition gegen die Verfassung
verstößt.“ Daß THC fötale Mißbildungen hervorrufen soll oder andere,
auch dauerhafte psychische Schäden, hält er für einen Mythos.
„Damit kann man allerdings eine Menge Politik machen“, zum Beispiel
mit Drogen als Auslöser für psychische Krankheiten. „Da werden Leute
in einem akuten psychotischen Zustand in die Klinik eingeliefert und
da wird gleich gefragt - Drogen? Ja - und dann erscheint das nachher
so, als sei die Droge die Ursache für diesen Zustand.“ Ungefähr 0,5 -
1% aller Deutschen gelten in der Terminologie der klassischen
Psychiatrie als präpsychotisch, „ein Stamm von Leuten, die, sei es
schon von klein auf oder vielleicht sogar mit einer Disposition, die
sie ererbt haben und damit belastet sind, sich hart an der Grenze
dessen befinden, was der Durchschnittsbürger als normal empfindet. Bei
denen kann ein Partnerschaftskonflikt, Alkohol oder vom Arzt
verschriebene Medikamente oder sonst was den akuten Schub auslösen, es
kann selbstverständlich auch eine zur Zeit noch illegale Droge sein.
Ich wehre mich einfach gegen diese Verknüpfung von Drogen als Auslöser
für psychische Krankheiten. So wird einfach immer versucht der Droge
die Eigenschaft zuzuschreiben, sie würde verrückt machen.“ In dieser
Hinsicht traut er auch keiner, von wem auch immer erstellten
Statistik, denn psychische Vorgänge sind für ihn nicht statistisch
erfaßbar. Und wo solche Statistiken hinführen, das könnte man „an
einem der übelsten Fehlgebrauch von Statistik, die Geschichte mit der
Einstiegsdroge“ ablesen. „Nach dieser Art Umgang mit Statistik, müßte
Milch oder Frischluft als Einstiegsdroge für Heroin gelten. Denn von
allen, die Heroin genommen haben, haben 100% Milch getrunken oder
Frischluft geatmet.“
Jedenfalls ist, da ist sich Werner Sack sicher, der Gebrauch von
Cannabis ein nur wenig gesundheitsgefährdendes “Massenphänomen“ und
Cannabiskonsumenten keineswegs eine Minderheit wie immer wieder gerne
dargestellt. „Leider werden bei der ersten Entscheidung des
Verfassungsgerichtes immer Weichen gestellt und so schnell rücken die
nun nicht mehr von ihrem Spruch ab. Da müßte jetzt erst wieder ein
neues Verfahren hochgekocht werden. Das wird über kurz oder lang aber
passieren. Diese erste Entscheidung war leider nur ein Trippelschritt
in die richtige Richtung.“ Als Strafrechtler weiß er genau: „Die
zentrale Aufgabe des Strafrechts ist es, grob abweichendes Verhalten
zu sanktionieren.“ Nur Verhalten, das die Gesellschaft schlechterdings
nicht hinnehmen kann, darf mit den Mitteln des Strafrechts geahndet
werden. Ob sich allerdings 20% der Gesellschaft soweit außerhalb des
Tolerierbaren begeben haben, wagt er zu bezweifeln. Ein zentrales
Rechtsgut des BtMG ist auch der Schutz der Gesundheit des Einzelnen.
„Manche reden da auch von der Volksgesundheit. Nicht nur, daß das
etwas komisch klingt, könnte man von einer Gefährdung der
Volksgesundheit vielleicht reden, wenn es sich um einen Erreger
handeln würde, der durch bloßes Ein - und Ausatmen verbreitet wird.“
Aber da Cannabis eben nicht sonderlich gesundheitsschädlich ist, sieht
er hier auch keinen Handlungsbedarf. „Fakt ist,“ meint er entschieden
“daß der Gebrauch von Cannabis ein Massenphänomen und das Verbot
einfach überholt ist. Wenn ein abweichendes Verhalten so gering
gefährlich ist und es von so vielen Leuten gemacht wird, dann verliert
die Waffe des Strafrechts einfach ihre Berechtigung.“ Aha, da kommen
wir der Sache schon näher: „Man könnte zum Beispiel darüber
nachdenken, ob man das dann, wie es in Holland gemacht wird, zur
Ordnungswidrigkeit herunterstuft.“ Wenn man sich immer noch nicht so
sicher ist, ob das wirklich so ungefährlich ist, könnte man das Ganze
wenigstens aus dem Strafrecht herausnehmen. „Das hätte große Vorteile,
denn dann könnte jeder Polizeibeamte von seinem Ermessensspielraum
Gebrauch machen ob er verfolgt oder nicht.“ Die bisherige Regelung
zwingt den Polzeibeamten, die Sache, egal wie geringfügig sie auch
ist, aufzunehmen und der Staatsanwaltschaft zuzuleiten, die dann bei
konsumorientierten Delikten in der Regel einstellt. Davon hält Werner
Sack schlicht und einfach nichts: “Ein Witz! Verursacht nur
wahnsinnige Kosten und außerdem Unsicherheit für all diejenigen, die
es betrifft.“ Ob ein Parksünder aufgeschrieben würde, stünde doch auch
im Ermessen dessen, der da feststellt. Und die Herabstufung zur
Ordnungswidigkeit wäre auch vereinbar mit den internationalen
Verträgen, die die BRD unterschrieben hat. „Also, wenn ich sage das
Strafrecht ist nicht mehr die angemessene Reaktion, da gibt es
Besseres, dann überlege ich mir, auf welchem Wege gehe ich vor?“
Politisch wird sich nichts bewegen, da ist sich Sack sicher. „Es sei
denn, die Leute melden sich massenhaft.“ Er hat da auch schon ein
Vorbild: „Da gab es doch in den 70er Jahren diese Aktion der Frauen: -
Ich habe abgetrieben - , eine Form bürgerlichen Widerstands, die
vorbildlich wirken kann.“ Natürlich war der Leidensdruck der Frauen
unter dem damaligen § 218 unvergleichlich viel schlimmer als das, was
derzeit den Kiffern blüht, das betont Werner Sack ausdrücklich.
Aber seiner Meinung nach kann man dieses politische Mittel einsetzen,
„und ich denke, wenn wirklich deutlich wird, wie viele das wirklich
sind, kann der Gesetzgeber nicht mehr anders.“ Wir sind uns da nicht
so sicher, denn wie unlängst die Selbstanzeigenaktion gezeigt hat,
sind nur einige wenige bereit sich in die Mühlen der Behörden zu
begeben und sich der Strafverfolgung inklusive dem dann ebenfalls
drohenden Entzug des Führerscheins auszusetzen. Aber auch darüber hat
Sack natürlich schon mit der ihm eigenen Gründlichkeit nachgedacht.
Aber: „Ich werde mich nicht daran beteiligen, das muß dann in der
Scene organisiert werden.
Ich kann nur einen Vorschlag machen, damit lehne ich schon weit genug
aus dem Fenster. Da müssen sich die Leute, die davon betroffen sind
schon selbst dieses Vorschlags annehmen und sehen, was daraus zu
machen ist.“ Damit nicht die ersten, die sich melden und selbst
bezichtigen von der ganzen Wucht des Apparats, der sich dann in
Bewegung setzt, getroffen werden, hat er sich eine einfache, aber
wirkungsvolle Strategie ausgedacht: „Das könnte zum Beispiel so
aussehen, daß in der einschlägigen Presse oder auch anderen Zeitungen,
die einem solchen Ansinnen nahe sind, ein noch genauer zu
erarbeitender Vordruck erscheint, in dem meinetwegen drin steht: Ich
habe früher einmal Cannabis geraucht, oder ich rauche gelegentlich
Cannabis oder ich rauche regelmäßig Cannabis. Das könnte ja alles so
abgestuft drin stehen, damit man es nur ankreuzt, mit Namen,
Geburtsdatum und Anschrift versieht und dann einem von der Scene zu
verpflichtenden Notar oder Rechtsanwalt schickt.“ Vielleicht sollten
es auch mehrere sein, sinniert er, denn wenn es wirklich zu einem
Massenansturm kommen würde, dann würde ein einzelnes Büro vielleicht
arbeitsmäßig zusammenbrechen.
„Man sollte sich der Mitarbeit solcher Rechtsanwälte, die der Sache
nahestehen und Verständnis haben versichern. Diese sollten die
Erklärungen, die eingehen, sammeln und - wozu sie ja auch berufsmäßig
verpflichtet sind – aufbewahren.“ Nur die Zahl der eingegangen
Erklärungen könnte von Zeit zu Zeit von ihnen bekanntgegeben werden.
„Sie könnten den Organisationen, die sie damit beauftragt haben,
beispielsweise sagen: Jetzt sind bei mir 500 eingegangen, jetzt 1000
und so weiter, in regelmäßigen Abständen eben mitteilen, wie viele
bereits bei ihnen liegen. Die Anzeige könnte immer wieder gedruckt
werden, vielleicht mit einem solchen Text: So liebe Leute, jetzt haben
wir 3000 oder jetzt sind es 5000 die bereits mitgemacht haben.“ Glaubt
er denn, daß da so viele mitmachen? Bei der Selbstanzeige waren es
schließlich auch nur 16, die sich dazu letztendlich entschlossen
haben. „Na ja, diese paar Leute, die gehen ja auch ein Riesenrisiko
ein, ich aber gehe jetzt von etwas anderem aus: Die Leute erklären das
in ihrem Vordruck und schicken den an einen der genannten
Rechtsanwälte.
Diese sammeln dann die Erklärungen und wenn - sagen wir jetzt einfach
mal - weniger als 10.000 zusammenkommen, werden diese vernichtet. Wenn
aber 10.000 oder auch 20.000 zusammenkommen oder sogar noch mehr, dann
guckt man mal, ob man nicht auch den Sportler X, den Politiker Y, den
Pfarrer Z oder auch den Richter A oder B findet, der auch mitmacht.“
Werner Sack lächelt: „Mir haben zum Beispiel tatsächlich einige
Kollegen zugezwinkert, aber selbstverständlich werde ich da niemanden
outen.“ Er hat recht, es hat keinen Zweck, daß einige wenige zu
Märtyrern, Barrikadebrechern oder Vorkämpfern werden, „wir müssen
demonstrieren, daß das eine Massenbewegung ist, und aus dieser heraus
wollen einfach entsprechend viele, daß sich die Rechtslage ändert.“
Das Einzige, was er nicht so recht einschätzen kann ist, ab welcher
Zahl der Menschen, die mitgemacht haben, man die Erklärungen
öffentlichkeitswirksam übergeben soll. „10.000, 20.000? Darüber wird
man noch reden müssen.“ Wenn sich nur 10% der Leser der Hanfzeitungen,
die eine Auflage von insgesamt 200.000 Exemplaren haben, dazu
entschließen könnten, mitzumachen, dann wären 20.000 Leute zusammen,
überlegt er. „Wenn man dann sagt: OK, wenn wir 20.000 zusammen haben,
dann werden die Erklärungen dem Justizministerium gesammelt vor die
Tür gekippt, am besten in einer Aktion, die von den Medien
entsprechend abgestützt wird.“ Möglich ist es allerdings auch, daß
viel mehr mitmachen, daß man merkt, das wird ein ungeheurer Ansturm,
den man dadurch, daß man regelmäßig veröffentlicht, wie viele es jetzt
schon sind und mit der Aufforderung, daß auch noch der letzte seinen
Hintern für diese Sache heben soll, noch weiter steigern kann. “Dann
kann man sagen: Wir warten nicht bis wir 20.000 haben, sondern 40.000
oder 50.000. Je nachdem wie das läuft. Und: Es ist ungefährlich, denn
Ihr seid inzwischen schon soundsovieltausend.“
Natürlich denkt er auch daran, daß man daraus durchaus ein
Medienereignis machen kann, an dem sich auch andere Publikationen
beteiligen, “weil das nämlich dann eine Sensation ist. Auch die, die
sich sonst da eher zurückhalten, werden sich dann damit beschäftigen.“
Natürlich ist es auch möglich, daß ein solcher Vordruck auch in
anderen Zeitungen erscheint, „sei es auf dem Wege, daß ein Sponsor
diese Anzeige finanziert oder daß sie im redaktionellen Teil
erscheint.“ Werner Sack ist da sehr optimistisch: „Ich kann mir gut
vorstellen, daß es so einige bürgerliche Zeitungen gibt, die das auch
drucken.
Denn egal mit wem immer ich auch spreche, da sagen alle: Diese
Kifferverfolgung ist von Übel!“ Uns fällt da aber ganz spontan der
Führerschein ein, der ja auch in Gefahr ist. „Diese
Führerscheinstellen sind meines Erachtens demnächst sowieso reif, daß
deren Praxis als rechtswidrig entlarvt wird.“ Außerdem gilt für die
Führerscheinstellen genau das Gleiche wie für die Gerichte: Mit einer
solch riesigen Menge an Fällen, die da auf sie zukämen, wären sie
schlicht überfordert. „Das muß ja auch erst mal alles ausgewertet
werden!“ Werner Sack verweist zudem auf eine Entscheidung eines
bayerischen Oberverwaltungsgerichts, nach der ein Cannabiskonsument
nicht automatisch als verkehrsuntauglich eingestuft werden kann.
„Da müßte allerdings noch mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden,
bezüglich des flash-backs.“ Das BVG hat den flash-back in seiner
Entscheidung damals leider nicht ausdrücklich verneint, Werner Sack
meint dazu lakonisch: „Die Richter haben damals einfach nicht gemerkt,
daß bei dieser flash-back-Geschichte einfach jeder Autor von jedem
abgeschrieben hat. Wer behauptet, er hätte einen flash-back gehabt,
der sollte das mal nach den Kriterien der klassischen Psychiatrie
untersuchen lassen. Da wäre es dann aber besser, er ginge in eine
Klinik, denn dann ist er wohl etwas verwirrt und bedarf des Schutzes
einer Klinik.“ Er erinnert daran, daß man ähnliche Phänomene auch aus
anderen Bereichen kennt, daß sich Leute beispielsweise durch bestimmte
Äußerlichkeiten angeregt ganz plötzlich an Dinge erinnern, die mal
etwas ganz Sensationelles in ihnen ausgelöst haben. „Das ist nichts
anderes als solche Sachen, die dann bei diesen Menschen wirksam
werden. Daß beispielsweise etwas, das sie für einen Echorausch halten,
nichts anderes ist, als die Fähigkeit sich intensiv und gut an etwas
zu erinnern und das dann auch nachzuempfinden. Eine pharmakologische
Erklärung für den flash-back gibt es nicht. Wenn man sich auch
überlegt, daß bei den 0,5% - 1% präpsychotischen Menschen, von denen
wir vorhin schon sprachen, im Grunde genommen das Gleiche da ist, wie
bei dem angeblichen flash-back, dann müßte man diese Menschen
ebenfalls vorbeugend vom Straßenverkehr ausschließen“. Für ihn ist
ganz klar: Diese Argumentation zieht nicht mehr.
„Eine andere Argumentation ist und kann dann auch nur die sein, daß
jemand, der Drogen nimmt, grundsätzlich unzuverlässig ist, und das
dürfte eigentlich auch nicht mehr zu halten sein.“ Wir sind
beeindruckt, so durchorganisiert wäre ein solches Vorhaben tatsächlich
geeignet, etwas zu verändern und den Gesetzgeber zum Handeln zu
zwingen. Wir sind sehr gespannt darauf, wer diesen Vorschlag wohl
aufgreift und beginnt, den Aufmarsch der Massen in die Wege zu leiten.
Während wir noch träumerisch über den Sieg, den die Massen davontragen
könnten, nachdenken, ist Werner Sack längst bei einem neuen Thema
angelangt: Der geplanten „10. Verordnung zur Änderung
betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften“. Daß in dieser Verordnung
nicht nur kleinere Lockerungen bei den Möglichkeiten der Substitution
Drogenabhängiger berücksichtigt sind, sondern auch der Handel mit
Drogenhanfsamen verboten werden soll, hält er für sehr bedenklich.
„Wir haben dadurch, daß sich zwischen 15 - 30% der gelegentlichen oder
regelmäßigen Konsumenten in der Bundesrepublik mit Homegrowing
versorgen, faktisch eine - wenn auch illegale -Trennung der Märkte.
Denn diese Leute brauchen nicht auf den Schwarzmarkt mit all seinen
negativen Begleiterscheinungen. Das ist ja auch eines der Argumente
dafür, daß die Strafbarkeit des Konsums endlich aufhören muß. Nun
müssen die Homegrower aber die Samen, - die sie sich früher im
Geschäft kaufen konnten und auf deren Qualität Verlaß war- nun auch
auf dem Schwarzmarkt erwerben, oder das Kiffen gänzlich lassen. Wenn
sie das Kiffen aber nicht ganz lassen wollen - und davon muß man
ausgehen - wird der Gewinn der Drogenmafia sofort um 15 - 30% steigen.
Respektive er wird eben in Form illegal gehandelter Samen gemacht. Und
das ist wirklich kontraproduktiv.“ Auch an den Finanzminister hat er
gedacht, dem durch den Wegfall von bis zu 30% des Umsatzes der
Grow-Shops eine ganze Menge legaler Steuern entgehen. „Der ganze
Homegrowbereich ist Wachstumsbranche, die wohl einzige derzeit im
Einzelhandel, die im Moment dermaßen boomt,“ da wäre also für den
Finanzminister noch manche Mark zu machen gewesen. Viele Einzelhändler
müssen dann auch voraussichtlich ihr Geschäft schließen, auch das ist
für Werner Sack völlig unverständlich. Wir haben inzwischen die dritte
Kanne Tee mit Werner Sack ausgetrunken und machen uns so langsam auf
den Heimweg. Schade, denken wir uns, daß es nicht noch mehr Richter
gibt, die sich so mutig und vor allem kritisch mit dem
Betäubungsmittelgesetz auseinandersetzen. Möglicherweise würde sich
dann eher etwas ändern. Aber vielleicht nimmt sich ja der eine oder
andere Kollege von Werner Sack ein Beispiel.
<http://www.netcologne.de/~nc-stoessan/info1.htm>
„Zeig Dich“ Aktion 100.000
Mitmachen und gewinnen! Was gibt es zu gewinnen? Na – mindestens die
Freiheit!
Mehr als 1.500 Menschen (Stand: 03.08.99) haben sich bereits der
Aktion angeschlossen und die Selbstbezichtigung an das Anwaltsbüro
geschickt. Der mutige Anfang ist also schon gemacht. Schließ auch Du
Dich der Aktion an und schick die Selbstbezichtigung an die Anwältin.
Erzähl Freunden und Bekannten davon und bitte auch sie, mitzumachen
und uns bei unserem gemeinsamen Schrei nach Freiheit zu helfen.
Gemeinsam sind wir stark!
Mit highteren Grüßen
Es lebe der
Bundeshanfschutz
Musterbrief für die Aktion 100.000
„Zeig Dich!“
(kopieren & weitergeben)
An
Rechtsanwältin Rittig
Stichwort „Zeig Dich!“
Kurt-Schumacher-Straße 43
60313 Frankfurt am Main
SELBSTBEZICHTIGUNG
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
hiermit beauftrage ich Sie, diese Selbstbezichtigung solange
aufzubewahren, bis eine so große Anzahl von weiteren
Selbstbezichtigungen bei Ihnen eingegangen ist (mindestens 100.000),
daß eine Strafverfolgung unwahrscheinlich wird. In diesem Fall
übergeben Sie diese Selbstbezichtigung den Justizbehörden, ansonsten
bitte ich um die Vernichtung dieses Schreibens.
Ich zeige mich,
O weil ich früher Cannabis konsumiert habe
O weil ich gelegentlich Cannabis konsumiere
O weil ich regelmäßig Cannabis konsumiere
O weil ich aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiere
Meine Anschrift ist:
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Vorname
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Nachname
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Straße
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PLZ, Ort
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Geburtsdatum und -ort
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Beruf (freiwillige Angabe)
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke
> Ich zeige mich,
> O weil ich früher Cannabis konsumiert habe
> O weil ich gelegentlich Cannabis konsumiere
> O weil ich regelmäßig Cannabis konsumiere
> O weil ich aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiere
Unfug. Konsum ist nicht und war noch nie strafbar. Daher ist es völlig
gleichgültig, wieviele dieser Selbstbezichtigungen gesammelt werden, da
in keinem Fall eine Strafverfolgung stattfinden wird.
Allenfalls die Führerscheinstellen dürften sich für diese Datenmenge
interessieren. Und glaubt bloß nicht, daß eine Bearbeitung von 100.000
Fällen von Verdacht auf Nichteignung zum Führen von Kfz, verteilt auf
alle Führerscheinstellen in Deutschland, die Leistungsfähigkeit dieser
Behörden übersteigen würde.
Sorry canna, ich hatte Deine Anfrage hierzu zu spät gesehen, sonst hätte
ich gleich entsprechend geantwortet.
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