Hallo,
ich habe gestern einen ziemlich komischen Brief in meinem
Briefkasten gefunden. Er kommt vom Sender Freies Berlin,
Abteilung Rundfunkgebühren.
Es ist ein Vordruckbrief, in dem steht, daß ich keine
Rundfunkgebühren zahlen würde, bzw. meine GEZ-Nummer angeben
soll, um zu beweisen, daß ich zahle.
Auf der Rückseite ist ein Teil des Vordrucks mit merkwürdigem
Gekritzel ausgefüllt, unter anderem die Stelle für die GEZ-Nummer.
Ich interpetiere das so, daß man wohl meint, ich müßte auch
einen Fernseher haben und würde dies verschweigen.
Meine Situation ist so, daß ich nur Radio habe, und
dieses auch angemeldet ist.
Ich finde es eine Unverschämtheit, was sich der SFB da
erlaubt -- sich rechtfertigen zu müssen, dafür das man keinen
Fernseher hat.
Meine Fragen sind nun folgende:
1. Wie zeige ich am besten, daß ich diese Vorgehen eine Frechheit
finde?
2. Einen Kontolleur in meine Wohnung zu lassen, kommt für mich
nicht in Frage, wie ist die Rechtslage?
Ich denke, solange nicht Polizei mit Hausdurchsuchungsbefehl
kommt, muß ich niemanden reinlassen, und den dürfte es wegen
a) Keine Anhaltspunkte für Verdacht
(Wenn die Behaupttung, keinen Fernseher zu haben, schon ein
Anhaltspunkt dafür ist, daß das nicht stimmen kann, wäre das
wohl eine komische Auffassung von Rechtsstaat)
b) Nicht verhältnissmäßig
wohl kaum geben. Aber bei solchen Sachen irrt man sich ja als
juristischer Laie oft :-(
3. Gibt es sowas öfter, wenn ja sollte man wirklich etwas dagegen
tun.
Daher ist auch das Crossposting nach bln.kultur.
4. Eine kleine Nebenfrage, zur Sicherheit: ist die Anzahl
der Radiogeräte begrenzt? Ich habe Stereoanlage, Küchenradio
und Walkman mit Radioteil, macht 3 Stück -- ist das ok? Ich
habe das Merkblatt damals so verstanden, daß ja.
So, ich habe lange kein d.s.r mehr gelesen, weiß aber noch daß
GEZ hier schon öfter Thema war. Eine FAQ gibt es aber wohl nicht,
oder doch?
Tschüß, und Danke im voraus
Lutz
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| Lutz Pogrell : phone: (+49)(30) 201 81 355 |
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> Es ist ein Vordruckbrief, in dem steht, daß ich keine
> Rundfunkgebühren zahlen würde, bzw. meine GEZ-Nummer
> angeben soll, um zu beweisen, daß ich zahle.
> Ich interpetiere das so, daß man wohl meint, ich müßte auch
> einen Fernseher haben und würde dies verschweigen.
Wer lesen kann ist im Vorteil!
Das scheint in dieser Gruppe so ueblich zu sein, dass Leute
zu doof sind zum Lesen. Dann geben sie ihre falsche
Auslegung hier zum Besten und heulen rum wie verpruegelte
Hunde.
Schick uns doch mal den Wortlaut des Briefes.
Vielleicht koennen wir ihn Dir erklaeren.
Felix :-)
> Ich interpetiere das so, daß man wohl meint, ich müßte auch
> einen Fernseher haben und würde dies verschweigen.
>
> Meine Situation ist so, daß ich nur Radio habe, und
> dieses auch angemeldet ist.
>
> Ich finde es eine Unverschämtheit, was sich der SFB da
> erlaubt -- sich rechtfertigen zu müssen, dafür das man keinen
> Fernseher hat.
>
> Meine Fragen sind nun folgende:
>
> 1. Wie zeige ich am besten, daß ich diese Vorgehen eine Frechheit
> finde?
Hmm. Bei so einem Anschreiben drängen sich mir Vergleiche mit den
Fax-Eintragungsabzockern auf, die amtlich aussehende Rechnungen für
"erbrachte", aber völlig sinnlosse Leistungen verschicken. Die kriegen
doch regelmäßig Ärger mit dem Verbraucherschutzorganisatoren --
evtl. das GEZ Schreiben auch dorthin schicken?
> 2. Einen Kontolleur in meine Wohnung zu lassen, kommt für mich
> nicht in Frage, wie ist die Rechtslage?
Du mußt ihn nicht reinlassen.
: Es ist ein Vordruckbrief, in dem steht, daß ich keine
: Rundfunkgebühren zahlen würde, bzw. meine GEZ-Nummer angeben
: soll, um zu beweisen, daß ich zahle.
Das kam vor etwa 1/2-Jahr hier in Clausthal auch vor. Jedoch klingelte
gleich eine "nette" Dame vom NDR an der T"ur einiger im Wohnheim wohnenden
Studenten um in die Wohnheime zu gelangen. (Ist ihr aber nicht gelungen ;)
: Ich interpetiere das so, daß man wohl meint, ich müßte auch
: einen Fernseher haben und würde dies verschweigen.
Genau so haben sich auch 100% der Leute gef"uhlt, die ihre Ger"ate korrekt
angemeldet haben. Man "unterstellte" ihnen einfach, sie bes"a"sen noch TV
oder Radios (ein harter Fall, der kein Radio oder TV besa"s, sondern nur
einen CD-Player und Verst"arker).
: 1. Wie zeige ich am besten, daß ich diese Vorgehen eine Frechheit
: finde?
Leserbriefe an die Lokalzeitungen, Rubrik "Unfreundlicher Alltag" oder so
und einen Brief an die GEZ-Abteilung.
: 2. Einen Kontolleur in meine Wohnung zu lassen, kommt für mich
: nicht in Frage, wie ist die Rechtslage?
Du brauchst niemanden in deine Wohnung zu lassen. Einen Durchsuchungsbefehl
werden die Leute von der GEZ sowieso nie bekommen. (Ist bei den etwa 50
F"allen, wo denen der Zutritt hier in Clausthal verwehrt wurde jedenfalls
nie vorgekommen).
: Ich denke, solange nicht Polizei mit Hausdurchsuchungsbefehl
: kommt, muß ich niemanden reinlassen, und den dürfte es wegen
Eben.
Bleib einfach hart, schick denen einen b"osen Brief.
-- Randolf
+-------------------------------------------------------------------------+
| Randolf Skerka http://www.heim2.tu-clausthal.de/~randolf |
| Tel./Fax. ++49-5323-78140 Randolf...@heim2.tu-clausthal.de |
+---= Sage nicht immer, was Du weisst, aber wisse immer, was Du sagst. =--+
: Wer lesen kann ist im Vorteil!
Toll. Hast Du schon mal einen solchen Brief von der GEZ bekommen?
Ich vermute nicht! Die Dinger sehen n"amlich so aus, als h"attest Du
"vergessen" etwas anzumelden und mit dem Brief versucht man Dich darauf
aufmerksam zu machen.
Das ist besonders dreist, wenn Du nur ein Radio besitzt und einen Vordruck
bekommst, auf dem -sinngem"a"s- steht, da"s Du deinen Fernseher anmelden
sollst.
Man unterstellt Dir mit diesen netten Briefen prinzipiell schwarz zu sehen.
: Das scheint in dieser Gruppe so ueblich zu sein, dass Leute
: zu doof sind zum Lesen. Dann geben sie ihre falsche
: Auslegung hier zum Besten und heulen rum wie verpruegelte
: Hunde.
Findest Du den Ton ok? Wenn Du mal ein Problem hast, zu dem Du meinst hier
die L"osung zu finden, wird prinzipiell keiner was dagegen haben, wenn Du
das Problem schilderst.
Gerade die Art und Weise, wie die GEZ mit ihren "Kunden" umgeht, grenzt
meiner Meinung nach schon an N"otigung. Mit solch einer penetranten Art, wie
die GEZ-Frau bei uns in Clausthal umher gegangen ist um Schwarzseher
ausfindig zu machen (alle Wohnheime abgeklappert, das Studentenwerk um
Zutritt zu den Wohnheimen gebeten [wurde abgelehnt] etc.), kam man sich
verfolgt vor (auch wenn alles korrekt angemeldet war). Und das dies kein
Einzelfall ist, zeigte sich durch eine ganze Menge eMails, die auf einige
Postings erhalten habe.
-- Randolf ... der auch seine Erfahrungen mit der GEZ gemacht hat!
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| Randolf Skerka http://www.heim2.tu-clausthal.de/~randolf |
| Tel./Fax. ++49-5323-78140 Randolf...@heim2.tu-clausthal.de |
+------------------= Always on the LinuX side of life =-------------------+
> 1. Wie zeige ich am besten, daß ich diese Vorgehen eine Frechheit
> finde?
Mit einem Beschwerdebrief. Oder einen Breif an "Wie Bitte!?" :)
> 4. Eine kleine Nebenfrage, zur Sicherheit: ist die Anzahl
> der Radiogeräte begrenzt? Ich habe Stereoanlage, Küchenradio
> und Walkman mit Radioteil, macht 3 Stück -- ist das ok? Ich
> habe das Merkblatt damals so verstanden, daß ja.
Soweit ich weiss, sind *alle* Geraete, die *Du* gekauft hast und die Du
benutzt mit der Rundfunkgebuehr abgedeckt.
>
eMail: T.Nok...@BBRANDES.BERLINET.DE <-- NEUE EMAIL-ADR.
Phone: VQ +49-30-217-76-71
Gibt es ein Leben nach dem Tod? Seminar mit praktischem Teil.
Geharnischten Brief zurückschreiben (an den Absender des Schreibens,
das ist entweder die GEZ oder die Landesrundfunkanstalt).
> 2. Einen Kontolleur in meine Wohnung zu lassen, kommt für mich
> nicht in Frage, wie ist die Rechtslage?
> Ich denke, solange nicht Polizei mit Hausdurchsuchungsbefehl
> kommt, muß ich niemanden reinlassen, und den dürfte es wegen
AFAIK richtig.
> 3. Gibt es sowas öfter, wenn ja sollte man wirklich etwas dagegen
> tun.
Das kommt immer wieder vor. Am schlimmsten ist dran, wer einen
Fernseher hatte und diesen abmeldet. Das ist meinem Vater passiert,
der hat regelmäßig im Abstand von ein paar Monaten solche Schriebe
bekommen, bis er mal mit dem nötigen Maß Unfreundlichkeit
zurückgeschrieben hat. (Er hat immer noch nicht wieder einen
Fernseher...)
olaf
--
___ Olaf...@inka.de or @{stud,informatik}.uni-karlsruhe.de ____
__ o <URL:http://www.inka.de/~bigred/> <IRC:praetorius>
__/<_ >> Just as long as the wheels keep on turning round
_)>(_)______________ I will live for the groove 'til the sun goes down << ____
> Meine Situation ist so, daß ich nur Radio habe, und
> dieses auch angemeldet ist.
>
> Ich finde es eine Unverschämtheit, was sich der SFB da
> erlaubt -- sich rechtfertigen zu müssen, dafür das man keinen
> Fernseher hat.
Als ich von zuhause ausgezogen bin, war ich in derselben Situation: Die
GEZ schickte mir (als Nur-Radioinhaber) mehrmals Formulare und Briefe,
in denen sie mir nahelegte, ich sollte doch bitte auch meinen Fernseher
anmelden usw.
Den ersten Brief habe ich ignoriert; das zweite Formular habe ich
unausgef"ullt zur"uckgeschickt, nachdem ich an den Rand eine Anmerkung
geschrieben hatte, dass ich keinen Fernseher betreibe und, falls ich das
jemals tun sollte, es der GEZ unaufgefordert auf dem entsprechenden
Formular anzeigen w"urde; im "ubrigen hielte ich es f"ur eine
Unversch"amtheit, dass *ich* Zeit und Briefporto wegen dieser groben
Unterstellungen verschwenden m"usste (oder so "ahnlich).
Das war vor drei Jahren; seitdem ist Ruhe.
Anselm
--
Anselm Lingnau ......................... lin...@tm.informatik.uni-frankfurt.de
Experience is a hard teacher. She gives the test first and the lessons
afterwards. --- Anon.
In article <32649A...@ira.uka.de> Felix Holderied <fe...@ira.uka.de> writes:
Wer lesen kann ist im Vorteil!
Danke!
ich kann eigentlich lesen, allerdings habe ich Beamten-, bzw
Bürokratendeutsch schon in der DDR kaum verstanden, aber jetzt
verstehe ich's überhaupt nicht mehr.
Das scheint in dieser Gruppe so ueblich zu sein, dass Leute
zu doof sind zum Lesen. Dann geben sie ihre falsche
Auslegung hier zum Besten und heulen rum wie verpruegelte
Hunde.
Schick uns doch mal den Wortlaut des Briefes.
Vielleicht koennen wir ihn Dir erklaeren.
Felix :-)
Es sind zwei A4-Seiten, die ich eigentlich nicht abtippen wollte.
Auf der Rückseite, die die Antwortseite ist, ist die Spalte für
die GEZ-Nummer schon ausgefüllt, Hinter Hörfunkgeräte steht
ist angemeldet und Fernsehgeräte ist mit Markierungsstift rot
markiert und ein Fragezeichen ist dahinter gemalt. Daher denke
ich, daß meine Interpretation schon stimmen wird.
Daher hätte ich also immer noch die Fragen im Originalartikel
gern beantwortet.
Lutz
: > Toll. Hast Du schon mal einen solchen Brief von der
: > GEZ bekommen?
:
: Weiss ich nicht? Ich kenne ja den Brief gar nicht,
: sondern nur Deine Auslegung. Und die klingt waghalsig.
:
: Schreib doch den Brief mal ab. Es kann doch keiner ein
: wertfreies Urteil abgeben, den nur Dein Rumgeheule
: kennt!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Kann es sein, da"s Du Lutz Pogrell und mich irgendwie verwechselst?
-- Randolf
+-------------------------------------------------------------------------+
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> Toll. Hast Du schon mal einen solchen Brief von der
> GEZ bekommen?
Weiss ich nicht? Ich kenne ja den Brief gar nicht,
sondern nur Deine Auslegung. Und die klingt waghalsig.
Schreib doch den Brief mal ab. Es kann doch keiner ein
wertfreies Urteil abgeben, den nur Dein Rumgeheule
kennt!
Felix
>Hallo,
>ich habe gestern einen ziemlich komischen Brief in meinem
>Briefkasten gefunden. Er kommt vom Sender Freies Berlin,
>Abteilung Rundfunkgebühren.
>Es ist ein Vordruckbrief, in dem steht, daß ich keine
>Rundfunkgebühren zahlen würde, bzw. meine GEZ-Nummer angeben
>soll, um zu beweisen, daß ich zahle.
>Auf der Rückseite ist ein Teil des Vordrucks mit merkwürdigem
>Gekritzel ausgefüllt, unter anderem die Stelle für die GEZ-Nummer.
>Ich interpetiere das so, daß man wohl meint, ich müßte auch
>einen Fernseher haben und würde dies verschweigen.
>Meine Situation ist so, daß ich nur Radio habe, und
>dieses auch angemeldet ist.
>Ich finde es eine Unverschämtheit, was sich der SFB da
>erlaubt -- sich rechtfertigen zu müssen, dafür das man keinen
>Fernseher hat.
Ich kenne diese Praxis der GEZ bzw. der Landesrundfunkanstalten aus
eigener Erfahrung. Vor einiger Zeit hatte ich einen Thread in
"de.soc.datenschutz" initiiert.
================== FORWARDRD MESSAGE ===================
From: Ho...@t-online.de (Axel H. Horns)
Newsgroups: de.soc.datenschutz,de.soc.recht
Subject: Rasterfahndung durch GEZ - Datenmissbrauch?
Followup-To: de.soc.datenschutz
Date: 28 Mar 1996 19:32:38 GMT
Organization: Private Site
Lines: 66
Message-ID: <4jepgm$t...@news00.btx.dtag.de>
Reply-To: Ho...@t-online.de
Mime-Version: 1.0
Content-Type: text/plain; charset=iso-8859-1
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Ich gehoere zu der Minderheit von Bundesbuergern, die (seit Beginn der
80er Jahre) zwar mindestens einen Rundfunkempfaenger, jedoch keinén
Fernsehempfaenger zum Empfang bereithalten. Die Rundfunkempfaenger
habe ich gemaess der geltenden Rechtslage bei der GEZ angemeldet und
zahle dafuer Gebuehren.
Seit Mitte der 80er Jahre erhalte ich alle zwei bis drei Jahre einen
Brief von der GEZ Koeln, in der mir "im Auftrag der
Landesrundfunkanstalt" jeweils sinngemaess mitgeteilt wird, ich wuerde
lediglich als Hoerfunkteilnehmer gefuehrt, und man wende sich mit der
"allgemeinen Anfrage" an mich, ob sich dieser Sachverhalt
moeglicherweise inzwischen geaendert habe.
Beigefuegt ist jeweils ein mit meinem Namen usw. vorausgefuelltes
Formblatt mit einer Spalte zum Anmelden eines Fernsehemfaengers und
einer weiteren Spalte zum Abgeben einer ausdruecklichen Versicherung,
dass man "weiterhin kein Fernsehteilnehmer" sei, sowie ein
voradressierter Briefumschlag an die GEZ, mit dem Vermerk "Bitte
freimachen" an der Stelle, wo die Briefmarke hingehoert.
Da sich mei mir der Sachverhalt nicht geaendert hat, und ich auch
nicht einsehe, warum ich alle paar Jahre auf eigene Kosten eine
Negativmeldung absenden soll, pflege ich diese Briefe nur zur Akte zu
nehmen. Regelmaessig bekomme ich dann etwa drei Monate spaeter ein
Erinnerungsschreiben, das ich ebenfalls nicht beantworte. Bis jetzt
hat das noch keine weiteren Folgen gehabt.
Dennoch fuehle ich mich bei der ganzen Sache unwohl. Es scheint so,
als ob man bei der GEZ die These vertrete, der soziale Normalfall sei
die Familie mit Radio *und* Fernsehempfaenger, und wer vorgibt, sich
von dieser Norm zu absentieren, ist in Wahrheit nur Schwarzseher.
Rechtlich gesehen koennte ich mir vorstellen, dass die von der GEZ
erhobenen Daten ausschliesslich fuer Abrechnungszwecke verwendet
werden duerfen, nicht jedoch fuer eine "Rasterfahndung" nach
bestimmten Minoritaeten, die sich dann fuer ihr Medienkonsumverhalten
durch Abgabe von schriftlichen Beteuerungserklaerungen rechtfertigen
muessen.
Bereits im Jahre 1986 - ich wohnte in damals in Hannover - habe ich
mich an den Niedersaechsischen Datenschutzbeauftragten gewandt,
welcher mir mitteilte, er sei nicht zustaendig, da die GEZ den Sitz in
Koeln habe. Mir wurde beschieden, meine Beschwerde sei
zustaendigkeitshalber an den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW
weitergeleitet worden. Nach Ruecksprache mit der GEZ und einem tiefen
Blick in das BDSG ergab sich dann jedoch, dass ausschliesslich der
Datenschutzbeauftragt der zustaendigen Landesrundfunkanstalt
zustaendig sei. So landete dann meine Beschwerde schliesslich bei
einem Juristen des NDR, der anstaltsintern als Datenschutzbeauftragter
ausgeguckt worden war. Dieser Herr schrieb mir dann eine ziemlich
dummdreiste, scharf neben der Sache liegende Antwort. Damit war die
Sache erledigt, denn aus persoenlichen Gruenen konne ich mich damals
eine Zeit lang nicht weiter um die Angelegenheit kuemmern.
Inzwischen wohne ich im Einzugsbereich des BR und bekomme weiterhin
diese oben beschriebenen Schreiben, jetzt "im Auftrage des Bayerischen
Rundfunks".
Ich moechte auf diese Weise die Nutzer von de.soc.datenschutz und
de.soc.recht fagen, ob anderenorts schon Erfahrungen mit diesen
GEZ-Briefaktionen gesammelt worden sind, und ob es schon irgendwo
Bemuehungen gegeben hat, diesen Datenmissbrauch abzustellen.
Schoenen Gruss,
Axel H. Horns [Ho...@t-online.de]
Ich wohne im Einzugsbereich des NDR und wie Axel bin ich ebenfalls mehrfach
von der GEZ angeschrieben worden mit der Frage, ob ich denn nicht auch noch
einen Fernseher haette.
Ich bin damals, gerade einmal zwei Monate in meiner Wohnung lebend, von
einem GEZ-Menschen regelrecht ueberfallen worden (wer denkt
Samstagnachmittag gegen 16 Uhr schon an einem Besuch von der GEZ, wenn es an
der Haustuer klingelt). Mich machte damals nur eine andere Sache ziemlich
stutzig: woher wusste dieser Mensch meine Adresse bzw. die einiger
Mitbewohner im Haus? Wenn wir keine Rundfunkgeraete gemeldet haben, konnte
er sie wohl schlecht von der GEZ haben.
Susanne
--
Susanne Neumann Ziegelhofstr. 101 26121 Oldenburg
EMail : sa...@imke.infodrom.north.de
" Solange nichts passiert, geschieht auch nichts" (Zhang Jie)
: der Haustuer klingelt). Mich machte damals nur eine andere Sache ziemlich
: stutzig: woher wusste dieser Mensch meine Adresse bzw. die einiger
: Mitbewohner im Haus? Wenn wir keine Rundfunkgeraete gemeldet haben, konnte
: er sie wohl schlecht von der GEZ haben.
Soweit ich weiss, darf das Ordnungsamt seit einigen Jahren seine Daten an
die GEZ weitergeben (besonders bei Umz"ugen).
-- Randolf
+-------------------------------------------------------------------------+
| Randolf Skerka http://www.heim2.tu-clausthal.de/~randolf |
| Tel./Fax. ++49-5323-78140 Randolf...@heim2.tu-clausthal.de |
So weit ich mich erinnere, sollten es, zumindest in Bayern, immer drei Jahre
sein. Zusätzlich gibt es, zumindest bei mir, nach jeder gemeldeten Aenderung
(wegen Umzug) nach ca. 1 Jahr so eine nette Brieffolge. Beim ersten Mal habe
ich den ersten nach dem Motto "unter uns Computern: welcher Schafskopf hat
denn Dich programmiert" beantwortet und erklaert, dass ich mir, aufgrund meiner
Erfahrungen zur audiovisuellen Manipulierbarkeit selbst sonst sehr kritischer
und intelligenter Menschen, niemals einen Fernseher zulegen werde.
-> keine Reaktion
Beim naechsten Mal habe ich erst auf den zweiten Brief reagiert und
(natuerlich unfrei) um eine Rechtsbehelfsbelehrung gebeten. Daraufhin hat man
mir eine Broschuere mit den Artikeln des Rundfunkstaatsvertrages geschickt.
Nach einigen Wochen kam dann wieder ein Brief von der GEZ, den habe ich mit
dem Vermerk "Annahme verweigert" in den naechsten Postkasten befoerdert.
-> keine Reaktion
Seither verfahre ich so: ersten Brief oeffnen, es koennte ja etwas Wichtiges
drinstehen; zweiter Brief ungeoeffnet zurueck.
Ich sehe keine Moeglichkeit, der GEZ diesen Unfung mit Hilfe der
Datenschuetzer auszutreiben. Als Runkfunkhoerer gehoert man zu ihrer
Kundschaft, sie muss unsere Adressen haben. Kosten entstehen uns unmittelbar
keine.
Lediglich etwas wie "fahrlaessige Beleidigung" koennte man konstruieren:
immerhin haben wir unsere Radios angemeldet. Wie kommt die GEZ dann dazu,
zu behaupten, sie haette die "begruendete Vermutung" (Staatsvertrag Art5-4),
daß wir ein Fernseh-"empfangsgeraet zum Empfang bereithalten" und es in
ordnungswidriger Weise (Art9) _nicht_ angemeldet haben.
Verbesserungsvorschlag:
Jeder punktelose Autofahrer bekommt in Zukunft alle 3 Jahre einen Brief, in
dem er angeben muß:
:_: Ich begehe weiterhin keine Verstoesse gegen die Strassenverkehrsordnung
:_: Ich habe inzwischen Verstoesse gegen die Strassenverkehrsordnung begangen
und zeige mich hiermit selbst an,
und zwar wegen folgender Verstoesse: :__:__:__:
Gerhard
sa...@imke.infodrom.north.de (Susanne Neumann) wrote:
>Ich bin damals, gerade einmal zwei Monate in meiner Wohnung lebend, von
>einem GEZ-Menschen regelrecht ueberfallen worden (wer denkt
>Samstagnachmittag gegen 16 Uhr schon an einem Besuch von der GEZ, wenn es an
>der Haustuer klingelt). Mich machte damals nur eine andere Sache ziemlich
>stutzig: woher wusste dieser Mensch meine Adresse bzw. die einiger
>Mitbewohner im Haus? Wenn wir keine Rundfunkgeraete gemeldet haben, konnte
>er sie wohl schlecht von der GEZ haben.
Telefonbuch ?
Adressbuch ?
Da kann man der Eintragung widersprechen.
Und noch ein Zitat aus
Datenschutz
im nicht-oeffentlichen Bereich
Taetigkeitsbericht des Innenministeriums
1995
S. 114 - 115:
VII. Mitten aus dem Leben
1. Was oeffentliche Stellen so alles wissen wollen
[...]
Fall:
In einem anderen Fall hat eine Rundfunkanstalt von
der Hausverwaltung einer Wohnanlage eine komplette
Liste aller Wohnungseigentuemer zum Zwecke der
Rundfunkgebuehrenueberwachung erbeten und erhalten.
Nachdem sich ein Hauseigentuemer darueber beschwer-
te, erklaerte die Hausverwaltung, sie sei davon
ausgegangen, zur Herausgabe dieser Liste ver-
pflichtet zu sein, weil eine Rundfunkanstalt eine
oeffentliche Einrichtung sei.
Bei pflichtgemaesser Abwaegung haette die Hausverwal-
tung die Liste der Eigentuemer nicht herausgeben
duerfen, weil dadurch schutzwuerdige Belange derje-
nigen Eigentuemer verletzt wurden, die ihre Wohnun-
gen vermietet haben, ueber kein Rundfunkgeraet ver-
fuegen oder ihrer Gebuehrenpflicht nachkommen. Die
Rundfunkanstalt haette nach dem Landesdatenschutz-
gesetz auf die Freiwilligkeit der Auskunftsertei-
lung hinweisen muessen. Der vom Innenministerium
eingeschaltete Rundfunkbeauftragte fuer den Daten-
schutz will kuenftig darauf hinwirken, dass dieser
Hinweis bei Anfragen der Rundfunkanstalt erfolgt.
Viele Gruesse
Uli
[...] =
> Beigefuegt ist jeweils ein mit meinem Namen usw. vorausgefuelltes
> Formblatt mit einer Spalte zum Anmelden eines Fernsehemfaengers und
> einer weiteren Spalte zum Abgeben einer ausdruecklichen Versicherung,
> dass man "weiterhin kein Fernsehteilnehmer" sei, sowie ein
> voradressierter Briefumschlag an die GEZ, mit dem Vermerk "Bitte
> freimachen" an der Stelle, wo die Briefmarke hingehoert.
> =
> Da sich mei mir der Sachverhalt nicht geaendert hat, und ich auch
> nicht einsehe, warum ich alle paar Jahre auf eigene Kosten eine
> Negativmeldung absenden soll, pflege ich diese Briefe nur zur Akte zu
> nehmen. Regelmaessig bekomme ich dann etwa drei Monate spaeter ein
> Erinnerungsschreiben, das ich ebenfalls nicht beantworte. Bis jetzt
> hat das noch keine weiteren Folgen gehabt.
[...]
Nur eine kleine Anmerkung am Rande: Wenn auf dem R=FCckumschlag die
Adresse per Druck, Stempel oder Schreibmaschine vorgedruckt ist und
"Antwort", "Werbeantwort" oder "R=FCckantwort" dr=FCbersteht, sind Ver-
merke im "Briefmarkenfeld" (also "Bitte freimachen", "Bitte frei-
machen, falls Marke zur Hand", "1,- DM, die sich lohnt" o.=E4.) stets
gleichbedeutend mit "Entgelt zahlt Empf=E4nger", da es sich dann um
eine "Werbeantwortsendung" im Sinne der AGB der Deutschen Post AG =
handelt, deren Annahme der Empf=E4nger nicht verweigern kann. Von ihm
wird das Briefporto (DM 1,-) zzgl. eines Werbeantwort-Entgelts in
H=F6he von DM 0,05 erhoben.
Ok, das gilt nur f=FCr Standardbriefe, man kann den Typen also keinen
Ziegelstein damit einwickeln und zur=FCckschicken. Das Verfahren eignet
sich aber prima, um die Schnipsel von unverlangt zugesandter Werbung
(da sind mittlerweile oft schon Plastik-"vorl=E4ufige"-Kundenkarten
mit drin!) vom Absender selbst entsorgen zu lassen :-)
Gru=DF Matthias.
Wie ist das dann mit Geräte(n) in einer Wohngemeinschaft? Muß da nur
einmal bezahlt werden oder öfters? (Z.B. Wenn brave Menschen zusammen
ziehen, die jeweils bisher schön ihre Gebühren einzeln bezahlt haben)
Hat da jemand Erfahrungen?
Hans-Jürgen
> der Haustuer klingelt). Mich machte damals nur eine andere Sache
ziemlich
> stutzig: woher wusste dieser Mensch meine Adresse bzw. die einiger
> Mitbewohner im Haus? Wenn wir keine Rundfunkgeraete gemeldet haben, konnte
> er sie wohl schlecht von der GEZ haben.
Nee, die hat er vom Einwohnermeldeamt! Falls man sich um-,an- oder
neumeldet wird die Adresse automatisch der GEZ mitgeteilt!
> Susanne Neumann Ziegelhofstr. 101 26121 Oldenburg
Einen Schoenen Gruss an die IMHO beste Stadt Norddeutschlands!
(2 Jahre Clausewitz... :-) )
Ciao...
...Dirk Burkamp ----------------------------------------------------+
| bur...@ise.ping.de IMAGINATION is more important than |
| Student of computer science KNOWLEDGE (Einstein) |
| Germany-Dortmund http://www.ping.de/sites/ise/index.htm |
| deutschspr. Access-FAQ http://www.ping.de/sites/ise/access.htm |
: Nee, die hat er vom Einwohnermeldeamt! Falls man sich um-,an- oder
: neumeldet wird die Adresse automatisch der GEZ mitgeteilt!
Da frage ich mich aber, ob das vom Datenschutz her in Ordnung ist. Wenn
irgendwelche Behoerden wegen meiner Adresse beim Einwohnermeldeamt
nachfragen, ist das okay. Gegen die Weitergabe meiner Adresse an
Adressbuchverlage, Vereine etc. kann ich mich durch einen Widerspruch
wehren. Aber wie kann ich mich dagegen wehren, dass die GEZ meine Adresse
erfragen kann.
(Leider bin ich damals durch den Besuch des GEZ-Menschen so verdattert
gewesen, dass ich ihn nicht gefragt habe, wie er an meine Adresse gekommen
ist.)
Susanne
--
Susanne Neumann Ziegelhofstr. 101 26121 Oldenburg
Hans-Juergen Schmitz schrieb am 24.10.96 :
> Wie ist das dann mit Geraete(n) in einer Wohngemeinschaft? Muss da
> nur einmal bezahlt werden oder oefters? (Z.B. Wenn brave Menschen
> zusammen ziehen, die jeweils bisher schoen ihre Gebuehren einzeln
> bezahlt haben)
Ganz einfach: Jeder im Haushalt, der ein eigenes Einkommen ueber dem
Sozi-Satz hat und TV- oder Rundfunkgeraete besitzt, muss zahlen.
Ausgenommen ist nur der Ehegatte. Eltern, Kinder, nichteheliche
Lebenspartner, Tanten, Onkels, Omas, Opas, Mitbewohner in der WG:
Jeder der eigene Geraete besitzt, muss GEZ zahlen.
Tschuess, Karsten
--
Karsten Kaulich, private UUCP-Site in Berlin, Werbung unerwuenscht !
EMAIL: ka...@crest4.in-berlin.de
Randolf...@Heim2.TU-Clausthal.DE (Randolf Skerka) wrote:
>Susanne Neumann wrote at 22 Oct 1996 21:32:28 +0200 in de.soc.recht :
>: der Haustuer klingelt). Mich machte damals nur eine andere Sache ziemlich
>: stutzig: woher wusste dieser Mensch meine Adresse bzw. die einiger
>: Mitbewohner im Haus? Wenn wir keine Rundfunkgeraete gemeldet haben, konnte
>: er sie wohl schlecht von der GEZ haben.
>Soweit ich weiss, darf das Ordnungsamt seit einigen Jahren seine Daten an
>die GEZ weitergeben (besonders bei Umz"ugen).
In Baden-Wuerttemberg darf die Meldebehoerde seit Anfang 1996 nach
Paragraph 35 Abs. 1 des Meldegesetzes dem Sueddeutschen Rundfunk (SDR)
und dem Suedwestfunk (SWF) oder der Gebuehreneinzugszentrale (GEZ) im
Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten
volljaehriger Einwohner uebermitteln:
- Familiennamen
- Vornamen, unter Bezeichnung des Rufnamens,
- fruehere Namen,
- Tag der Geburt,
- gegenwaertige und fruehere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
- Tag des Ein- und Auszugs,
- Familienstand,
- Sterbetag.
Vergleichbare Regelungen gibt es nach _meinem Kenntnisstand_ in
Nordrhein-Westfalen seit 1986,
Hessen seit 1990,
Rheinland-Pfalz seit 1994
und eben in Baden-Wuerttemberg seit 1996.
Kennt sich da jemand genau aus?
Wie sieht die Rechtslage in den anderen Bundeslaendern aus?
Viele Gruesse
Uli
pog...@informatik.hu-berlin.de (Lutz Pogrell) wrote:
>Hallo,
>ich habe gestern einen ziemlich komischen Brief in meinem
>Briefkasten gefunden. Er kommt vom Sender Freies Berlin,
>Abteilung Rundfunkgebühren.
>Es ist ein Vordruckbrief, in dem steht, daß ich keine
>Rundfunkgebühren zahlen würde, bzw. meine GEZ-Nummer angeben
>soll, um zu beweisen, daß ich zahle.
>Auf der Rückseite ist ein Teil des Vordrucks mit merkwürdigem
>Gekritzel ausgefüllt, unter anderem die Stelle für die GEZ-Nummer.
>Ich interpetiere das so, daß man wohl meint, ich müßte auch
>einen Fernseher haben und würde dies verschweigen.
>Meine Situation ist so, daß ich nur Radio habe, und
>dieses auch angemeldet ist.
[...]
>Meine Fragen sind nun folgende:
>1. Wie zeige ich am besten, daß ich diese Vorgehen eine Frechheit
> finde?
Man kann einen Brief an die GEZ schreiben, seinen Unmut kundtun, eine
eventuell bestehende Einzugsermaechtigung widerrufen und der GEZ
mitteilen, man werde die Gebuehren fuer das Radio zukuenftig in der
Mitte eines Dreimonatszeitraums per Einzelueberweisung oder
Dauerauftrag zahlen.
In der Hoerzu 33/9.8.96 steht dazu auf Seite 26:
"Fast die Haelfte aller Fernsehzuschauer und Radiohoerer wird seit
Jahren von der Gebuehreneinzugszentrale (GEZ) abgezockt, ohne dass sie
es bemerken. Warum das so ist, haengt mit dem Zahlungstermin zusammen:
46 Prozent der Teilnehmer ueberweisen ihre Gebuehren - in der Regel
durch Einzugsermaechtigung - zu einem Zeitpunkt, an dem sie rechtlich
gesehen noch gar nicht faellig sind. Das bringt der GEZ einen satten
Zinsgewinn von jaehrlich mindestens 33 Millionen Mark."
Viele Gruesse
Uli