Ich stehe vor folgendem Problem:
(Nicht nur mein) Auto parkt Samstag, 23 Uhr vor einer geschlossenen
Tankstelle. Der Besitzer/Paechter der Tankstelle laesst dieses und andere
Autos privat abschleppen (d.h. er gibt den Auftrag direkt an den
Abschlepper, ohne Polizei).
Laut Aussagen eines Abschleppers und der Polizei tut er dies bereits
seit zwei Jahren regelmaessig. Die Abgeschleppten haben die Moeglichkeit,
ihr Auto ohne Bezahlung vom Abschlepper zu holen oder gleich vor Ort zu
zahlen. Der Paechter kriegt dann ein paar Tage spaeter die Rechnung fuer
die noch nicht bezahlten Abschleppleistungen. Diese (ca. DM 160) gibt er,
mit einem Aufschlag von DM 40 als Bearbeitungsgebuehr versehen, an die
jeweiligen Halter weiter. Wie ich herausfand, fuehrt er (angeblich mit
grossem Erfolg) Prozesse gegen nicht Zahlungswillige.
Er begruendet die Zulaessigkeit des Abschleppens 1. damit, dass nachts
die Liefertanker kommen, die wegen zugeparkter Tankdeckel wieder
fortfahren und er kein Benzin fuer die naechste Woche hat (Umsatzausfall)
und 2. dass ein grosses Schild ("FEUERGASSE/ Auf dem gesamten Tankstellen-
gelaende ist das Abstellen von Fz. verboten, [bla] werden abgeschleppt")
darauf hinweist.
Meine Fragen nun:
-Heisst "Feuergasse", dass das gesamte Gelaende fahrzeugfrei sein muss oder
nur Gassen freibleiben muessen? Gibt es fuer Tankstellen Sonderregelungen?
Dabei ist wichtig, es gibt noch Schilder "Privatparkplatz, p. verboten"
auf dem Gelaende, d.h. definitv Parkplaetze, also duerfen dort Autos parken.
(sogar aus diesen Parktaschen liess er einige Fz. abschleppen)
-Ist es relevant, ob man auf einem Tankdeckel, neben einer Zapfsaeule oder
in einer solchen Parktasche parkt?
Das Ganze liegt nach meiner Einschaetzung voellig im Zivilrecht. Mir geht es
einzig darum, nicht die Abschleppgebuehr usw. bezahlen zu muessen. Genauer,
ich will wissen, ob ich sie zahlen muss oder ob ein Prozess (der mir bei
Weigerung mit Sicherheit droht) gewisse Erfolgschanchen hat.
-Ist es verhaeltnismaessig, die Fz. abschleppen zu lassen, wenn mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sich die Fahrer
in einem Lokal in der Naehe aufhalten? (z.B. Durchsage, die gab es erst,
als einige Abgeschleppte zurueckkehrten, da wurden noch die letzten beiden
Autos verladen)
-Ist die Tankstelle oeffentlicher Verkehrsraum, wenn geschlossen? Es
gibt keine Absperreinrichtungen (Tankwart sagte, die wurden in der
Vergangenheit durchgeschnitten, Frage: ist das mein Problem?), man
kann zu einer anderen Strasse durchfahren, insges. hat die Tankstelle
4 Einfahrten.
-Muss er wg. oeffentlich besonders auf ein Parkverbot ueber den Tankluken
hinweisen? (Ausser dem allgemeinen Feuergassenhinweis und Privatparkplatz
an genau bestimmten Ecken gibt es keine Hinweise)
-Ist es relevant, ob tatsechlich ein Lieferant kam oder nicht?
-Ist es fuer die zivilrechtliche Haftungsfrage relevant, ob Fahrer und
Halter nicht identisch sind, bzw. der Fahrer nicht bekannt und nur
der Halter ueber das Kennzeichen ermittelt wird?
Ich trenne dabei, ob er das Auto entfernen darf (das halte ich fuer
evtl. zulaessig, zumindest mir egal, da ich 20 Minuten spaeter das Auto
wieder hatte) und der Kostenfrage (muss ich riechen, dass ich auf einer
Tankluke stehe, die nachts beschickt wird).
Schlussendlich, falls ich die Abschleppkosten ersetzen muss: wie steht's
mit der Bearbeitungsgebuehr? Kann erdie relativ beliebig in einem
bestimmten Rahmen festsetzen, muessen das tatsaechliche Kosten sein
(Porto etc.) oder voellig unzulaessig. Was mache ich, wenn mir gleich
ein Anwalt schreibt, der dann seine 10/10 Gebuehr und Auslagen nach
BRAGO draufhaut? Was passiert, wenn ich nur die Abschleppkosten trage
und sonst nichts (Klage wird wohl auch dann erfolgen)? Wenn er das Ganze
als gerichtl. Mahnbescheid verschickt, kann ich ja gegen die Hoehe nichts
machen.
Wie finde ich denn die Ergebnisse frueherer Prozesse (Klaegername bekannt,
sonst nix), als Nichtanwalt kann ich die wohl nicht einsehen?
Erstens geht's mir dabei konkret um die 200 DM zahlen oder nicht, und
zweitens ums Prinzip, ob mich denn jeder von seinem Grundstueck runter-
schleppen kann und mir die Kosten reindrueckt.
Fuer Hi nweise in jeder Form vielen Dank bereits im Voraus!
Tschuess,
Wolfgang
--
Wer im Schlachthaus sitzt, sollte nicht mit Schweinen werfen!
Auch fuer Tankstellen haben in Wohngebieten die Nachtruhe zu
bewahren.
D.h. KEINE Anlieferung in der Zeit von 22 - 6 h.
Das Ordnungsamt kann Dir da genauere Auskuenfte drueber geben.
Christa
--
Christa Keil zo...@germany.uucp
If I only had time... I would think about the perfect crime...
Ob Du direkt ueber einen Tankdeckel parkst oder nicht ist vermutlich irrelevant.
Schliesslich sind die Tankwagen keine Kleinwagen und brauchen auch paar Meter
Rangierraum. Auch markierte Parkbuchten sind kein Indiz dafuer, dass dieser
Platz nicht zu diesem Rangierraum gehoert. Wenn dort nur autorisierte Fzg. parken,
die wissen, wann sie nicht dort zu parken haben, bzw. deren Besitzer innerhalb
20 sec. wegfahren koennen, weil sie dort arbeiten, kann das durchaus Ladezone sein.
Und wenn in der Gegend schon Kneipen sind, kann es durchaus sein, dass die
naechtliche Anlieferung genehmigt ist (es ist naheliegend, dass das kein
Wohngebiet, sondern Mischgebiet ist, falls die Strasse nicht eh Gebietsgrenze ist)
Und was die Feuerwehr im Falle einer brennenden Tankstelle als Arbeitsflaeche
benoetigt, damit die Kneipe nicht gleich mit in die Luft fliegt, kannst Du sicher
nicht beurteilen, oder bist Du irgendwo bei der freiwilligen Fw.???
Kurzum: Die speziellen Beduerfnisse eines Tankstellenbetriebes hast Du als
gegeben hinzunehmen anstatt eigenmaechtig Deine eigenen Regeln aufzustellen.
Vor allem wenn das, wie geschildert, gross angeschrieben steht.
Wenn Kneipe und Tankstelle einsam und verlassen auf weiter Flur sind,
wird er Dich wohl in der Kneipe suchen muessen. Aber dann muesstest Du wohl
auch nicht falsch parken... Aber wenn noch Wohnhaeuser in der Gegend sind,
brauch er Dich nicht unbedingt zu suchen, koennt ja auch ein Anwohner oder
ein Gast eines Anwohners oder... sein, es sei denn, Du haettest einen grossen
Zettel hinter der Scheibe "besaufe mich in ..."
Das eine Tankstelle kein oeffentlicher Verkehrsraum sein kann, duerfte
jedem einleuchten, zumindestens duerfte ein Richter annehmen, dass ein normal
Mensch das erkennen kann...
Ueber Tankdeckeln brauch man kein extra Parkverbot, wenn auf dem Gelaende
allgemein eines gilt. Wozu auch. Wenn ich mich nicht irre, darf man auch
im oeffentlichen Verkehrsraum eigentlich nicht ueber irgendwelchen Deckeln
(Feuerwehrhydranten! u.ae.) parken.
Bzgl. der Rechtslage beim Abschleppen von Privatgrundstuecken allgemein
oder von Auffahrten davor sollte ein Durchforsten alter ADAC-motorwelten
hilfreich sein. Solche Probleme tauchen dort mit schoener Regelmaessigkeit
und aktuellen Urteilen auf, als Antwort auf Leserbriefe oder unter irgendwelchen
Kurzmeldungen. Dort muesste auch zu klaeren sein, ob sowas auch praeventiv,
d.h. ohne anrueckenden Lieferanten, moeglich ist.
Bei den Bearbeitungsgebuehren wird er wohl mehr als Porto anrechen koennen,
schliesslich wendet der gute Mann einiges an Arbeitszeit dafuer auf...
Im uebrigen ist anzunehmen, dass er das nicht aus reiner Gaudi macht.
Wenn er nicht gerade gegenueber wohnt, ist es ja auch ein groesserer Aufwand
fuer ihn. Entweder hatte er schon oefters Aerger bei der Belieferung, oder die
Feuerwehr oder irgendein Amt ist ihm auf die Fuesse getreten, weil er
nicht fuer die Freihaltung der Feuerwehrwege gesorgt hat.
+--- MfG: --- Heiko Jacobs --- Z! ----------------+ 'b___ %%%%%%
| Inst. f. Photogrammetrie u. Fernerkundung, Uni |\ (___L______--/|/ %%%%
| Karlsruhe, D-76128, Tel:0721/608-3676 Fax:694568| \ __/ +--+| |-\|(> @)%%
| EMAIL: jac...@ipf.bau-verm.uni-karlsruhe.de | |_|ooo+--+|_| /_ %%
| WWW: http://ipfr.bau-verm.uni-karlsruhe.de | / `-------' L_; %%
| / o. /kkis/ (K'her Korporations-Infosystem)|/ IT'S A SO-NIE L___/
+ThisEmailDoesNotReflectTheViewOfTheKarlsruheUniv.+--- L! Rhenania im CC ----
In <2r7pss$k...@nz12.rz.uni-karlsruhe.de> jac...@ipf.bau-verm.uni-karlsruhe.de (Heiko Jacobs) writes:
>Kurzum: Die speziellen Beduerfnisse eines Tankstellenbetriebes hast Du als
>gegeben hinzunehmen anstatt eigenmaechtig Deine eigenen Regeln aufzustellen.
>Vor allem wenn das, wie geschildert, gross angeschrieben steht.
Mir geht es genau darum, diese "Beduerfnisse" rauszufinden. Ich bin jedoch
nicht der urtypisch deutschen Meinung, dass alles was auf einem Schild
steht, gilt. (Sonst haette ich "abschleppen verboten" auf mein Auto gemalt.)
>Wenn Kneipe und Tankstelle einsam und verlassen auf weiter Flur sind,
>wird er Dich wohl in der Kneipe suchen muessen. Aber dann muesstest Du wohl
>auch nicht falsch parken... Aber wenn noch Wohnhaeuser in der Gegend sind,
>brauch er Dich nicht unbedingt zu suchen, koennt ja auch ein Anwohner oder
>ein Gast eines Anwohners oder... sein, es sei denn, Du haettest einen grossen
>Zettel hinter der Scheibe "besaufe mich in ..."
In diesem Gebiet ist ziemlich klar, dass Autos mit auswaertiger Nummer in
genau einer benachbarten Kneipe/Disco sind (1000 Aussen, 500 Innenplaetze).
>Das eine Tankstelle kein oeffentlicher Verkehrsraum sein kann, duerfte
>jedem einleuchten, zumindestens duerfte ein Richter annehmen, dass ein normal
>Mensch das erkennen kann...
Die Tankstelle ist mindestens tagsueber oeffentlicher Verkehrsraum (das hat
nichts mit der eigentumsfrage zu tun), nachts evtl. auch, da man durchfahren
kann ins Wohngebiet.
>Kurzmeldungen. Dort muesste auch zu klaeren sein, ob sowas auch praeventiv,
>d.h. ohne anrueckenden Lieferanten, moeglich ist.
In versch. Urteilen wurde getrennt zwischen dem duerfen (auf eigene Kosten)
und dem Kostenersatz. Also abschleppen durfte er mich wohl, das sagt
aber nichts, ob er sein Geld von mir wiederkriegen muss.
>Bei den Bearbeitungsgebuehren wird er wohl mehr als Porto anrechen koennen,
>schliesslich wendet der gute Mann einiges an Arbeitszeit dafuer auf...
>Im uebrigen ist anzunehmen, dass er das nicht aus reiner Gaudi macht.
>Wenn er nicht gerade gegenueber wohnt, ist es ja auch ein groesserer Aufwand
>fuer ihn. Entweder hatte er schon oefters Aerger bei der Belieferung, oder die
>Feuerwehr oder irgendein Amt ist ihm auf die Fuesse getreten, weil er
>nicht fuer die Freihaltung der Feuerwehrwege gesorgt hat.
Die Frage der Verhaeltnismaessigkeit bleibt immer noch: statt fuer 23 Pf in
der Disco anzurufen, hat er Kosten von 2000DM fuer die Fahrer verursacht.
Inzwischen habe ich ein Urteil gefunden, nachdem einer vom *Privatparkplatz*
*nachdem* der Fahrer nicht aufzufinden war, fuers Abschleppen die Kosten
und Auslagen von *DM10* ersetzt bekam. Das passt aber nicht ganz auf
meinen Fall.
Weiss hier jemand vielleicht fundiert Bescheid?
Wird der Richter wuerfeln, oder welche Regeln wird er beruecksichtigen?
Komm Wolfgang Langer, sei so lieb und teile mir mit wo Du wohnst.
Mich stoert gerade etwas Sperrmuell und ich wuerde ihn gerne bei
Dir ablagern.
Tschuess Ralf Reske
PS: Das Leben wird leichter, wenn man sich einen ordentlichen Parkplatz
sucht ;-)))
Du hast auf nem Privatgrundstueck unberechtigt geparkt, obwohl Du wusstest,
dass dies unerwuenscht ist.
Worueber beschwerst Du Dich also?
Eine Bearbeitungsgebuehr von 40 DM ist sicher hoch, aber meiner Meinung nach
noch nicht unangemessen.
--
Gruss Hans
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~~~~~~~~~~~~////Hans Pich\\\\\\\\\~~pi...@kirk.fmi.uni-passau.de~~
~~~~~~~~~~~/////Kaiserweg 13\\\\\\\~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~/////93167 Falkenstein\\\\~~~09462 5301~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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>Christa Keil
Also, in der StVO Para. 30 steht nur was von "Veranstaltungen"
mit Kfzs die die die Nachtruhe (22-6 Uhr) stoeren koennten,
einer Sondererlaubnis beduerfen wuerden.
Von Lieferverkehr steht da nichts. Wie sollte mein Kiosk hier
im Wohngebiet auch sonst morgens um 5 Uhr an seine frischen Broetchen
kommen.
Und das Sonntagsfahrverbot 0-22Uhr greift hier wohl auch nicht.
Ich sehe das eher so, dass der Paechter recht hat, auch mit der
"Verwaltungsgebuehr". Er hat ja schliesslich einigen Aufwand.
Ich persoenlich wuerde bei den unrechtmaessigen
Parkern auf! dem Gelaende sogar eine Hausfriedensbruchklage draufsetzen.
Das spricht sich dann sicherlich schnell rum.
Ralf Reske
Du meintest am 15.05.94 um 20:50 im Brett /DE/SOC/RECHT
zum Thema "Auto von Tankstelle abgeschleppt, wer zahlt?":
l>Hallo!
l>
l>Ich stehe vor folgendem Problem:
l>
l>(Nicht nur mein) Auto parkt Samstag, 23 Uhr vor einer geschlossenen
l>Tankstelle. Der Besitzer/Paechter der Tankstelle laesst dieses und andere
l>Autos privat abschleppen (d.h. er gibt den Auftrag direkt an den
l>Abschlepper, ohne Polizei).
Das würde ich auf Dauer sicherlich auch machen, wenn mir unbekannte auf
meinen Grundstück ihre Wagen stehen lassen...
l>Laut Aussagen eines Abschleppers und der Polizei tut er dies bereits
l>seit zwei Jahren regelmaessig. Die Abgeschleppten haben die Moeglichkeit,
l>ihr Auto ohne Bezahlung vom Abschlepper zu holen oder gleich vor Ort zu
l>zahlen. Der Paechter kriegt dann ein paar Tage spaeter die Rechnung fuer
l>die noch nicht bezahlten Abschleppleistungen. Diese (ca. DM 160) gibt er,
l>mit einem Aufschlag von DM 40 als Bearbeitungsgebuehr versehen, an die
l>jeweiligen Halter weiter. Wie ich herausfand, fuehrt er (angeblich mit
l>grossem Erfolg) Prozesse gegen nicht Zahlungswillige.
warum sollte er die Prozesse auch verlieren?
l>
l>
l>Er begruendet die Zulaessigkeit des Abschleppens 1. damit, dass nachts
l>die Liefertanker kommen, die wegen zugeparkter Tankdeckel wieder
l>fortfahren und er kein Benzin fuer die naechste Woche hat (Umsatzausfall)
Das ist zumindest ein Argument...
l>und 2. dass ein grosses Schild ("FEUERGASSE/ Auf dem gesamten Tankstellen-
l>gelaende ist das Abstellen von Fz. verboten, [bla] werden abgeschleppt")
l>darauf hinweist.
Das sollte doch auf jeden Fall reichen. Außerdem gehe ich mal davon aus,
daß das Schild vor allem für die Einfahrten gedacht ist, die frei bleiben
sollen...
l>
l>Meine Fragen nun:
l>
l>-Heisst "Feuergasse", dass das gesamte Gelaende fahrzeugfrei sein muss oder
l> nur Gassen freibleiben muessen? Gibt es fuer Tankstellen Sonderregelungen?
l> Dabei ist wichtig, es gibt noch Schilder "Privatparkplatz, p. verboten"
l> auf dem Gelaende, d.h. definitv Parkplaetze, also duerfen dort Autos
l>parken. (sogar aus diesen Parktaschen liess er einige Fz. abschleppen)
selbstverständlich darf er dort abschleppen. PRIVATparkplatz heißt, daß
sie ihm gehören. Ich kann ja auch nicht bei Dir vor der Haustür meinen
Wagen abstellen, nur weil da genügend Platz ist!
l>-Ist es relevant, ob man auf einem Tankdeckel, neben einer Zapfsaeule oder
l> in einer solchen Parktasche parkt?
nein ist es nicht. Auf einem Privatgrundstück hat Dein Wagen nichts
verloren.
l>
l>Das Ganze liegt nach meiner Einschaetzung voellig im Zivilrecht. Mir geht es
l>einzig darum, nicht die Abschleppgebuehr usw. bezahlen zu muessen. Genauer,
l>ich will wissen, ob ich sie zahlen muss oder ob ein Prozess (der mir bei
l>Weigerung mit Sicherheit droht) gewisse Erfolgschanchen hat.
meiner meinung nach hast Du keine Chance. Und das ist auch gut, so. Wenn
das wäre denn, wenn plötzlich alle ihre Autos auf Privatgrundstücke
parkten?
l>
l>-Ist es verhaeltnismaessig, die Fz. abschleppen zu lassen, wenn mit an
l> Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sich die Fahrer
l> in einem Lokal in der Naehe aufhalten? (z.B. Durchsage, die gab es erst,
l> als einige Abgeschleppte zurueckkehrten, da wurden noch die letzten beiden
l> Autos verladen)
ja und??? Wer auf meinem Grundstück widerrechtlich parkt (sein Auto meine
ich), dessen Gefährt kann ich entfernen lassen.
l>
l>-Ist die Tankstelle oeffentlicher Verkehrsraum, wenn geschlossen? Es
l> gibt keine Absperreinrichtungen (Tankwart sagte, die wurden in der
l> Vergangenheit durchgeschnitten, Frage: ist das mein Problem?), man
l> kann zu einer anderen Strasse durchfahren, insges. hat die Tankstelle
l> 4 Einfahrten.
Die Tenkstelle ist nicht nur während der nicht-Öffnungszeit, sondern auch
während der Öffnungszeit privater Raum. Wieso sollte sich das Nachts
ändern?
l>
l>-Muss er wg. oeffentlich besonders auf ein Parkverbot ueber den Tankluken
l> hinweisen? (Ausser dem allgemeinen Feuergassenhinweis und Privatparkplatz
l> an genau bestimmten Ecken gibt es keine Hinweise)
Nein, denn da hast Du nichts verloren.
l>
l>-Ist es relevant, ob tatsechlich ein Lieferant kam oder nicht?
nein. s.o.
l>
l>-Ist es fuer die zivilrechtliche Haftungsfrage relevant, ob Fahrer und
l> Halter nicht identisch sind, bzw. der Fahrer nicht bekannt und nur
l> der Halter ueber das Kennzeichen ermittelt wird?
das kann doch wurscht sein? Zahlen muß im Zweifel der Halter, denn sein
Name isr registriert!!!
l>
l>Ich trenne dabei, ob er das Auto entfernen darf (das halte ich fuer
l>evtl. zulaessig, zumindest mir egal, da ich 20 Minuten spaeter das Auto
l>wieder hatte) und der Kostenfrage (muss ich riechen, dass ich auf einer
l>Tankluke stehe, die nachts beschickt wird).
?!?!?!?!?!?!????
l>
l>Schlussendlich, falls ich die Abschleppkosten ersetzen muss: wie steht's
l>mit der Bearbeitungsgebuehr? Kann erdie relativ beliebig in einem
l>bestimmten Rahmen festsetzen, muessen das tatsaechliche Kosten sein
l>(Porto etc.) oder voellig unzulaessig. Was mache ich, wenn mir gleich
l>ein Anwalt schreibt, der dann seine 10/10 Gebuehr und Auslagen nach
l>BRAGO draufhaut? Was passiert, wenn ich nur die Abschleppkosten trage
l>und sonst nichts (Klage wird wohl auch dann erfolgen)? Wenn er das Ganze
l>als gerichtl. Mahnbescheid verschickt, kann ich ja gegen die Hoehe nichts
l>machen.
Probiers aus.
l>Erstens geht's mir dabei konkret um die 200 DM zahlen oder nicht, und
mehr nicht? Ob das reicht, um Dir eine Lehre zu sein???
l>zweitens ums Prinzip, ob mich denn jeder von seinem Grundstueck runter-
l>schleppen kann und mir die Kosten reindrueckt.
aber selbstverständlich.
l>
l>Fuer Hi nweise in jeder Form vielen Dank bereits im Voraus!
Ich hoffe, Du bist zufrieden!
l>
l>
l>Tschuess,
l>
l> Wolfgang
MfG
Manni
[...]
>ja und??? Wer auf meinem Grundstück widerrechtlich parkt (sein Auto meine
>ich), dessen Gefährt kann ich entfernen lassen.
Ich *fuerchte*, da irrst Du (ich habe das uebrigens auch mal gedacht).
In der ADAC Motorwelt (frag' mich jetzt nicht nach der Ausgabe, aber das
ist schon ca. 2-3 a her) stand mal ein Leserbrief zu genau *dieser*
Frage und wurde (sinngemaess) beantwortet mit "Das Auto kann nur kosten-
pflichtig entfernt werden, wenn Dir auch wirklich ein Schaden entsteht,
z.B., wenn Du dringend weg musst, und der Falschparker Dir Deine
Garage zuparkt." So hab' ich das jedenfalls in Erinnerung... ;-)
Ralf
--
Ralf G. R. Bergs, Aachen University of Technology EE (comp. eng.) student
snail: H"uckeswagener Str. 42, D-51647 Gummersbach, Fed. Rep. of Germany
phone/fax: +49 2261 21968 E-Mail: ra...@pool.informatik.rwth-aachen.de
Click <A HREF="http://www-users.informatik.rwth-aachen.de/~rabe">here</A>.
> Von Lieferverkehr steht da nichts. Wie sollte mein Kiosk hier
> im Wohngebiet auch sonst morgens um 5 Uhr an seine frischen Broetchen
> kommen.
>
Gibt es eigentlich kein Nachtbackverbot mehr?
Nein, NACHTbackverbot :)
Just a silly Question.
H.
SQL is a mess. =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=
/M/A/I Deutschland GmbH, Softwarezentrum Koeln Heinrich Seebauer
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