Ein Pl=E4doyer f=FCr eine st=E4rkere =DCberwachung der gelben Post
Von der =D6ffentlichkeit unbemerkt, hat sich in den letzten Jahrzehnten
langsam und unauff=E4llig eine Herausforderung f=FCr den Rechtsstaat
entwickelt, die nun nur durch harte, aber schmerzliche Schritte zur=FCck
gedr=E4ngt werden kann.
Der Postdienst war urspr=FCnglich vom Milit=E4r entwickelt worden, um
wichtige Kommandos und Depeschen zu verbreiten. Inzwischen wird er
=FCberwiegend zu kommerziellen Zwecken gebraucht. Allerdings wird er
auch zunehmend von Rechtsbrechern genutzt. Diesen unlauteren Nutzungen
der Briefpost mu=DF energisch Einhalt geboten werden.
Zum einen benutzen viele Verbrecher Briefe, um miteinander zu
kommunizieren. Sie verwenden dazu einen anonymen Service der
Briefpost, der unter dem Namen "Postfach" bekannt ist. Auch das
abschicken von Briefen ist anonym m=F6glich, so da=DF beispielsweise
Drohbriefe abgeschickt werden k=F6nnen, ohne da=DF der Absender
feststellbar ist. Durch die Nutzung von Briefpost k=F6nnen Rechtsbrecher
ungleich schneller und einfacher kommunizieren, als es ihnen m=F6glich
w=E4re, wenn sie sich pers=F6nlich treffen m=FC=DFten.
Viele Verbrechen werden dadurch erst m=F6glich.
Briefe sind =E4u=DFerst schwierig zu =FCberwachen. Da sie meist in
verschlossenen Umschl=E4gen versendet werden, ist es den
Strafverfolgungsbeh=F6rden nur unter gro=DFen Schwierigkeiten m=F6glich,=
den
Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Der Umschlag mu=DF aufwendig ge=F6ffnet
werden, ohne da=DF dies dem Empf=E4nger auff=E4llt.
Noch schlimmer ist, da=DF viele der Briefe in Dialekten oder fremden
Sprachen oder in einer unleserlichen Handschrift abgefa=DFt sind. Die
erm=F6glicht es kriminellen zu kommunizieren ohne da=DF die
Strafverfolgungsbeh=F6rden eine Chance haben, vom Inhalt der Mitteilung
Kenntnis zu erlangen.
Durch diese Umst=E4nde wird es m=F6glich, da=DF die Briefpost von allen
Arten von Kriminellen mi=DFbraucht wird. Terroristen versenden
Bombenpl=E4ne mit der Post, Drogenh=E4ndler ihre Drogen und Pornographen
ihre Bestialit=E4ten.
Noch schlimmer: Auch die P=E4dofilen versenden ihre Monstr=F6sit=E4ten p=
er
Post und verabreden sich auf dem Postweg. Ohne Zuhilfenahme der
Briefpost w=E4re dieses Treiben enorm erschwert, wenn nicht unm=F6glich.
So geht es nicht weiter!
Wir m=FCssen unsere Kinder sch=FCtzen!
Der Rechtsstaat darf nicht wegsehen!
Deshalb fordern wir:
* Abschaffung der anonymen Post.
Es darf nicht mehr jedem Verbrecher m=F6glich sein, die Post ohne
Gefahr der Erkennung Briefe zu versenden. Deshalb m=FCssen die
zahlreichen anonymen Briefk=E4sten abgeschafft werden. Post darf nur
noch in Post=E4mtern unter Vorlage einer Identifikation aufgegeben
werden. Pseudo-Anonyme "Postf=E4cher" m=FCssen unter ausf=FChrlicher
Angabe von Gr=FCnden beantragt werden. Bestehende Postf=E4cher k=F6nne=
n
eventuell einen 9-monatigen Bestandsschutz erhalten.
* Verbot der verschlossenen Post.
Ein gesetzestreuer B=FCrger hat im Rechtsstaat nichts zu verstecken
und nichts zu bef=FCrchten. Deshalb d=FCrfen nur noch Postkarten oder
unverschlossene Briefsendungen verschickt werden. Wer Briefe
verschlie=DFt, macht sich verd=E4chtig.
Desweiteren mu=DF die Post den Ermittlungsbeh=F6rden unbeschr=E4nkten
Zugang zu der Briefpost gew=E4hren, ohne das die Post Kenntnis von
den Zugriffen erlangt. Um dies zu erm=F6glichen, k=E4me es
beispielsweise in Frage, die Bearbeitung der Post in der Zeit von
13:00h bis 21:00h und von 6:00h bis 11:00h ruhen zu lassen. In
dieser Zeit m=FC=DFten die Postbediensteten sich aus den R=E4umlichkei=
ten
der Briefverteilzentren zur=FCck ziehen und den Ermittlungsbeh=F6rden
Zugang gew=E4hren.
* Verbot der unleserlichen Post.
Es darf nicht sein, da=DF Gangster unter dem Deckmantel der
Individualit=E4t in irgendwelchen Sprachen oder Schriftarten
kommunizieren um den Ermittlungsbeh=F6rden den Zugriff auf ihre
Kommunikation unm=F6glich zu machen. Auch hier sei noch einmal
angef=FChrt, da=DF der gesetzestreue B=FCrger nichts zu verbergen hat.
Wer in einer unleserlichen Handschrift schreibt, mu=DF eine
maschinenschriftliche Abschrift seines Briefes beilegen. Mundarten
oder fremdes Sprachen in Briefen sind verboten; in Ausnahmef=E4llen
k=F6nnen sie jedoch genehmigt werden, wenn der Verwender ein Lexikon
oder eine sonstige =DCbersetzungshilfe f=FCr die verwendete Sprache be=
i
der zust=E4ndigen Stelle hinterlegt.
* Sperrung krimineller Adressen.
Bestimmte Adressen im Schutze des Auslands, auf die die deutsche
Strafverfolgung leider keinen Zugriff hat, begehen permanent
Rechtsverst=F6=DFe. Von der deutschen Bundespost kann deshalb verlangt
werden, da=DF sie jeglichen Briefverkehr an diese Adressen sperrt.
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[1]Max Dornseif
Last modified: Thu Nov 6 11:04:03 MET 1997
References
1. mailto:mdor...@mailhost.jura.uni-bonn.de