Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Abmahnung wg. Hundehaare?

133 views
Skip to first unread message

Claudia Brodersen

unread,
Oct 30, 2003, 12:55:58 PM10/30/03
to
Hallo,

meine Freundin hat eine Abmahnung bekommen. Darin wird (neben der Anmeldung
eines Untermieters, der gar nicht existiert) angegeben, daß der Hausflur
voll mit Hundehaaren ist und eine Mietpartei angeblich allergisch mit Asthma
auf die Haare reagieren solle.
Sie wohnt in einem Haus mit 6 oder 8 Wohnungen und ist leider die noch
einzige, die einen Hund hält. Eine Partei hat 3 Katzen.

Sie selbst reinigt ihren Hausflurabschnitt 3 mal die Woche und konnte bis
heute nicht feststellen, daß viele Haare dabei gewesen seien.

Allerdings hat sie seit längerer Zeit ständig Streit mit der Partei, die
unter ihr wohnt. Die haben schon alle aus dem Haus geekelt mit ständigen
Beschwerden und Rumnörgeleien. Mal wegen der Kinder (die mittlerweile schon
Angst vor denen haben), dann wegen einem Hund bzw. einer Katze, die sie gar
nicht besaß, etc.
Sie kennt auch alle aus dem Haus und ist sich nicht bewusst, daß dort einer
Asthma hat. Es hat sich auch sonst niemand beschwert.

Laut Vermietungsgesellschaft hat sie den Hund bis zum 8. November
abzuschaffen.
Ist das rechtens?

Der Hund ist sonst nicht auffällig, d.h. er belästigt keinen, macht nicht in
den Flur oder Wohnung, schlägt u. U. nur an, wenn es an der Tür klingelt.

Mir ist sowas noch nie zu Ohren gekommen. Ich hatte ihr den Rat gegeben, zum
Mieterschutzbund zu gehen. Aber die beraten nur, wenn man auch Mitglied ist.
Könnte ein Rechtsanwalt helfen? Sie ist Sozi-empfängerin und hat
dementsprechend nicht so das Geld dafür.

Vielen Dank im Voraus.
lg
Claudia

PS: bei Antworten per Mail bitte an " c.brodersen(at)gmx.net " und nicht an
die angegebene Adresse. Könnte sonst evtl. gelöscht werden.

A. Kawalkowski

unread,
Oct 30, 2003, 1:27:22 PM10/30/03
to
"Claudia Brodersen" <kusc...@foni.net> schrieb...

> Laut Vermietungsgesellschaft hat sie den Hund bis zum 8. November
> abzuschaffen.
> Ist das rechtens?

Hierzu ist nur eines Wichtig. Was steht zum Thema "Tierhaltung" in
ihrem Mietvertrag?

Falls es Dir möglich ist, zitiere bitte die entsprechenden Sätze
aus Ihrem Mietvertrag. Es gibt einige Verbots-Klauseln in manchen
Mietverträgen zum Thema Tierhaltung, die unwirksam sind.

Grüße
Artur

Tom Berger

unread,
Oct 30, 2003, 1:29:10 PM10/30/03
to
"Claudia Brodersen" <kusc...@foni.net> schrieb:

>Laut Vermietungsgesellschaft hat sie den Hund bis zum 8. November
>abzuschaffen.
>Ist das rechtens?

Das kommt darauf an, was in ihrem Mietvertrag zum Thema Hundehaltung
steht. Wenn der Hund nicht ziemlich aus dem Rahmen fällt, dann sollten
seine Haaremissionen auch nicht das Niveau erreichen, das einem
Allergiker oder Asthmatiker gefährlich werden könnte.

Tom Berger
(eigentlich Katzenhalter und Hundehasser, aber heute hab' ich meinen
guten Tag :-))

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de

Claudia Brodersen

unread,
Oct 30, 2003, 2:33:52 PM10/30/03
to

"A. Kawalkowski" <ak...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:bnrl7i$14dgqq$1...@ID-149862.news.uni-berlin.de...

>
> Hierzu ist nur eines Wichtig. Was steht zum Thema "Tierhaltung" in
> ihrem Mietvertrag?

Lt. Freundin steht im Vertrag: ' Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger
Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden.
Die Zustimmung darf nur aus triftigem Grund versagt werden. Zustimmungen
oder Ablehnungen sollen nur aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie gilt
nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn unzuträglichkeiten
eintreten. '
Nachtrag per Hand: ' Falls Beschwerden über Tierhaltung bei uns eingehen,
müssen die Tiere umgehend abgeschafft werden! '

Als sie den Hund gemeldet hat, hatten alle außer 2 Parteien Hunde. Sie hat
die Vermietungsgesellschaft darüber unterrichtet, aber leider nichts
schriftliches.

> Grüße
> Artur
>

lg
Claudia

A. Kawalkowski

unread,
Oct 30, 2003, 3:32:48 PM10/30/03
to
"Claudia Brodersen" <kusc...@foni.net> schrieb...

> Lt. Freundin steht im Vertrag: ' Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger
> Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden.

"Andere Tiere", als welche?
Sind in dem Mietvertrag etwa bestimmte Tiere aufgelistet?

> Nachtrag per Hand: ' Falls Beschwerden über Tierhaltung bei uns eingehen,
> müssen die Tiere umgehend abgeschafft werden! '

Glaube nicht, dass dieser Passus wirksam ist. Beschweren kann sich jeder
Mal. Ob die Beschwerde gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt.

> Als sie den Hund gemeldet hat, hatten alle außer 2 Parteien Hunde. Sie hat
> die Vermietungsgesellschaft darüber unterrichtet, aber leider nichts
> schriftliches.

Dann liegt ja auch keine Genehmigung vor, oder? War es am Telefon, oder
in einem persönlichen Gespräch, an dem Zeugen teilgenommen haben?

Mein Tipp:
Sie soll sich einen Beratungsschein vom Gericht holen. Dieser
Schein ermöglicht ihr eine beinahe kostenfreie Beratung bei einem Anwalt,
der auf Mietrecht spezialisiert sein sollte. Ihr eigenanteil dürfte sich
bei 10 bis 20 EUR bewegen. Den Beratungsschein bekommt sie, weil sie
Sozialhilfe bezieht. Schließlich ist er dazu da, damit auch Leute, die
kein Geld haben, ihre Rechte durch Anwälte, Gerichte, etc. wahrnehmen können.

Grüße
Artur

grummich_frank

unread,
Oct 30, 2003, 8:10:56 PM10/30/03
to

Martin Gerdes schrieb in Nachricht ...
>"Claudia Brodersen" <kusc...@foni.net> schrieb:

>
>>meine Freundin hat eine Abmahnung bekommen. Darin wird (neben der
Anmeldung
>>eines Untermieters, der gar nicht existiert) angegeben, daß der
Hausflur
>>voll mit Hundehaaren ist und eine Mietpartei angeblich allergisch mit
Asthma
>>auf die Haare reagieren solle.
>
>Das ist ja kein Problem, mit einem Arztattest läßt sich leicht
>unterscheiden, ob ein gesundheitliches Problem oder Böswilligkeit im
>Spiel ist.

Dafür brauchst Du aber zum testen Haare d i e s e s Hundes, denn die
Reaktionen können s t a r k schwanken!

Frank

Claudia Brodersen

unread,
Oct 31, 2003, 4:19:03 AM10/31/03
to

"A. Kawalkowski" <ak...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:bnrsio$14tja8$1...@ID-149862.news.uni-berlin.de...

> "Claudia Brodersen" <kusc...@foni.net> schrieb...
> > Lt. Freundin steht im Vertrag: ' Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger
> > Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen
werden.
>
> "Andere Tiere", als welche?
> Sind in dem Mietvertrag etwa bestimmte Tiere aufgelistet?

Mit "andere Tiere" sind die gemeint, die nicht in die Kategorie
Wellensittich, Meerschwein etc., also Kleintiere gehören.

> > Als sie den Hund gemeldet hat, hatten alle außer 2 Parteien Hunde. Sie
hat
> > die Vermietungsgesellschaft darüber unterrichtet, aber leider nichts
> > schriftliches.
>
> Dann liegt ja auch keine Genehmigung vor, oder? War es am Telefon, oder
> in einem persönlichen Gespräch, an dem Zeugen teilgenommen haben?

Ich meine, Zeugen hatte sie nicht dabei. Sie hatte auch nicht darauf
geachtet, daß sie etwas schriftliches bekommt. Sie war der Meinung, wenn
alle einen haben, wird es schon in Ordnung gehen.

> Mein Tipp:
> Sie soll sich einen Beratungsschein vom Gericht holen.

Werde ich ihr ausrichten. Sie ist für jede Hilfe dankbar. Die allgemeinen,
nicht gerechtfertigten Beschwerden gehen schon seit 4 Jahren. Langsam kann
sie nicht mehr.
In einem Schreiben an die Vermietungsgesellschaft hat sie erklärt, daß sie
den Hund auf keinen Fall abschaffen wird, sich aber schon um eine neue
Wohnung umsieht. Sie möchten doch den Hund so lange noch genehmigen.

> Grüße
> Artur
>

lg
Claudia

Claudia Brodersen

unread,
Oct 31, 2003, 4:26:43 AM10/31/03
to

"Martin Gerdes" <martin...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bp33qvseck0sm4l7e...@4ax.com...

>
> Das ist ja kein Problem, mit einem Arztattest läßt sich leicht
> unterscheiden, ob ein gesundheitliches Problem oder Böswilligkeit im
> Spiel ist.

Sie hat sich im Haus erkundigt, da sie zu fast alles ein ziemlich gutes
Verhältnis hat. Von denen hat _keiner_ eine Allergie gehen Hunde.
Aber da sie schon seit 4 Jahren angegriffen wird, seltsamer Weise immer nur
von der Familie, die unter ihr wohnt, geht sie von reiner Böswilligkeit aus.
Die sind eingezogen, als alle noch Hunde hatten. Nach und nach haben die die
Bewohner rausgeekelt. Die Kinder wurden beschimpft, wenn sie auf dem Hof
spielten. Meine Freundin ist eben die letzte von den alten, die dort noch
wohnt. Der Rest ist neu dazugezogen.

> >PS: bei Antworten per Mail bitte an " c.brodersen(at)gmx.net " und nicht
an
> >die angegebene Adresse. Könnte sonst evtl. gelöscht werden.
>

> Hier ist das schon schwieriger.

Warum? Ich habs nur geschrieben, falls jemand per Mail antwortet. Mein
Postfach quillt über von Spams und Viren. Wenns zuviel wird, wird alles
gelöscht, ohne zu lesen, was von wem kommt.

> --
> Martin Gerdes

Dietmar Kulsch

unread,
Oct 31, 2003, 4:33:47 AM10/31/03
to
Martin Gerdes schrieb:

> Das ist ja kein Problem, mit einem Arztattest läßt sich leicht
> unterscheiden, ob ein gesundheitliches Problem oder Böswilligkeit im
> Spiel ist.

So würde ich das nicht formulieren. ;-) Besser wäre "Mit einem
Artzattest wird letztlich entschieden, ob der Hund bleiben
darf oder nicht."

Volker Söhnitz

unread,
Oct 31, 2003, 5:15:10 AM10/31/03
to
Claudia Brodersen wrote:
> Sie wohnt in einem Haus mit 6 oder 8 Wohnungen und ist leider die noch
> einzige, die einen Hund hält. Eine Partei hat 3 Katzen.

"Die noch einzige" bedeutet, dass zum Zeitpunkt Ihres Einzugs weitere
Parteien mit Genehmigung oder Duldung des Vermieters einen vergleichbaren
Hund gehalten haben? Falls ich das richtig interpretiert habe, dann ist sie
zunächstmal an der Sonne. Halten nämlich mehrere Mietparteien im Haus einen
Hund oder eine Katze, kann der Vermieter nicht willkürlich nur gegen eine
davon vorgehen. Auch ein neuer Mieter darf dann ein weiteres Tier ins Haus
bringen.

> Sie selbst reinigt ihren Hausflurabschnitt 3 mal die Woche und konnte
> bis heute nicht feststellen, daß viele Haare dabei gewesen seien.

Sofern wir davon ausgehen, dass der Hund nicht übermäßig haart, sind die
paar Haare im Hausflur keine übermäßige Belästigung für die weiteren
Parteien.

> Laut Vermietungsgesellschaft hat sie den Hund bis zum 8. November
> abzuschaffen.
> Ist das rechtens?

Kommt drauf an. Wenn die Hundehaltung nicht genehmigt ist und auch keine
weiteren Mietparteien eine solche Genehmigung haben - bzw. bei ihrem Einzug
(besser: beim Einzug ihre Hundes) hatten, dann ist das schon rechtens.

> Mir ist sowas noch nie zu Ohren gekommen. Ich hatte ihr den Rat
> gegeben, zum Mieterschutzbund zu gehen. Aber die beraten nur, wenn
> man auch Mitglied ist.

Der Beitrag ist ja einigermaßen preiswert - vielleicht gibt es für
Sozi-Empfänger auch eine Ermäßigung.

> Könnte ein Rechtsanwalt helfen? Sie ist
> Sozi-empfängerin und hat dementsprechend nicht so das Geld dafür.

Beratungshilfe beantragen.

ciao
volker

--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070 Fon +49241 38793 Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de und http://www.volker-online.com


grummich_frank

unread,
Oct 31, 2003, 5:31:26 AM10/31/03
to

Volker Söhnitz

>Sofern wir davon ausgehen, dass der Hund nicht übermäßig haart, sind
die
>paar Haare im Hausflur keine übermäßige Belästigung für die weiteren
>Parteien.
>

Es sei denn - die können tatsächlich nachweisen, dass eine Allergie
vorhanden ist - dann ist jedes einzelne Haar eines zu viel.

Frank

Volker Söhnitz

unread,
Oct 31, 2003, 6:02:25 AM10/31/03
to
grummich_frank wrote:
> Es sei denn - die können tatsächlich nachweisen, dass eine Allergie
> vorhanden ist - dann ist jedes einzelne Haar eines zu viel.

Nein. Ich bin selber Allergiker (starke Allergie gegen Katzen), die Haltung
eines solchen Tieres käme für mich nicht in Frage, der Besuch bei Leuten mit
einer Katze überlebe ich nur mit Antihistaminika - aber das Zusammenleben in
einem Zweifamilienhaus mit einer Katzenbesitzerin ist vollkommen
problemlos - obgleich die Katze mit Sicherheit mehr durch die gemeinsam
genutzten Räumlichkeiten streift als dies ein Hund tut, der nur mehrmals
täglich durch den Flur geführt wird.

Abgesehen davon, sind nicht die Haare die Allergie auslösenden Stoffe.

grummich_frank

unread,
Oct 31, 2003, 7:02:26 AM10/31/03
to

Volker Söhnitz schrieb in Nachricht ...

>grummich_frank wrote:
>> Es sei denn - die können tatsächlich nachweisen, dass eine Allergie
>> vorhanden ist - dann ist jedes einzelne Haar eines zu viel.
>
>Nein. Ich bin selber Allergiker (starke Allergie gegen Katzen), die
Haltung
>eines solchen Tieres käme für mich nicht in Frage, der Besuch bei
Leuten mit
>einer Katze überlebe ich nur mit Antihistaminika - aber das
Zusammenleben in

Exakt wie ich - und Hasenhaare bringen mich in Todesnähe (kein Witz)

>einem Zweifamilienhaus mit einer Katzenbesitzerin ist vollkommen
>problemlos - obgleich die Katze mit Sicherheit mehr durch die gemeinsam
>genutzten Räumlichkeiten streift als dies ein Hund tut, der nur
mehrmals
>täglich durch den Flur geführt wird.

Und da wirds problematisch - dieser Weg durchs Haus kann_unzumutbar
sein.


>
>Abgesehen davon, sind nicht die Haare die Allergie auslösenden Stoffe.
>

...sonder die Milben - die Frage ist und bleibt doch - ob dieser HUnd
sie beeinträchtigt - dan is er wech.

Fritz Brause

unread,
Oct 31, 2003, 8:35:55 AM10/31/03
to
> > Sie wohnt in einem Haus mit 6 oder 8 Wohnungen und ist leider die noch
> > einzige, die einen Hund hält. Eine Partei hat 3 Katzen.
>
> "Die noch einzige" bedeutet, dass zum Zeitpunkt Ihres Einzugs weitere
> Parteien mit Genehmigung oder Duldung des Vermieters einen vergleichbaren
> Hund gehalten haben? Falls ich das richtig interpretiert habe, dann ist
sie
> zunächstmal an der Sonne. Halten nämlich mehrere Mietparteien im Haus
einen
> Hund oder eine Katze, kann der Vermieter nicht willkürlich nur gegen eine
> davon vorgehen. Auch ein neuer Mieter darf dann ein weiteres Tier ins Haus
> bringen

Möglicherweise ist noch von Interesse, ob die andere Partei 3 Katzen "hat",
oder ob diese auch den Flur durch Haare "verunreinigen".

Hunde werden wohl regelmäßig durchs Treppenhaus laufen müssen, Katzen hält
man oft auch nur in der Wohnung, da merkt dann kein anderer Mitbewohner was
von.

Es könnte sein, dass da Unterschiede gemacht werden.

mfg
Fritz

Volker Söhnitz

unread,
Oct 31, 2003, 8:42:09 AM10/31/03
to
Fritz Brause wrote:
> Möglicherweise ist noch von Interesse, ob die andere Partei 3 Katzen
> "hat", oder ob diese auch den Flur durch Haare "verunreinigen".
>
> Hunde werden wohl regelmäßig durchs Treppenhaus laufen müssen, Katzen
> hält man oft auch nur in der Wohnung, da merkt dann kein anderer
> Mitbewohner was von.
>
> Es könnte sein, dass da Unterschiede gemacht werden.

Das ist sicher so. Daher habe ich auch nicht gefragt, ob weitere Parteien
die Genehmigung zur /Katzenhaltung/ hatten - sondern ob es Mietparteien gab,
die zur Zeit der Anschaffung des Hundes ebenfalls die Genehmigung zur
Haltung eines vergleichbaren /Hundes/ hatten.

Der Vermieter darf durchaus der einen Partei die Haltung einer Katze
genehmigen ohne dadurch den Anspruch zu verlieren, eine Hundehaltung zu
verbieten, sofern der Mietvertrag die Haltung dieser Tiere wirksam unter den
Vorbehalt einer Genehmigung des Vermieters stellt.

Markus Kohls

unread,
Oct 31, 2003, 10:01:18 AM10/31/03
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de> wrote:
> >Abgesehen davon, sind nicht die Haare die allergieauslösenden Stoffe.
> Sondern?

Hautschuppen und/oder/bzw. der getrocknete Speichel daran.

markus,

Allergiker...mit 14 "Viechern" von Katze bis Meerschwein.
--
----------------------------------------------------------------
-- (Meine gebrauchte) Mac- und PC-Hard-/Software zu verkaufen --
-- http://mar...@koma-net.de --
------------------------------------- aktualisiert am 16.6.02 --

Peter Amrhen

unread,
Oct 31, 2003, 5:58:57 PM10/31/03
to

"Claudia Brodersen" <kusc...@foni.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3fa15049$1...@olaf.komtel.net...
Hallo,

ich habe selten solch eine schwachsinnige Argumentation eines Mitbewohners
gehört. Hundehaare im Treppenhaus. Der arme Hund der müsste Kiloweise Haare
verliern an denen Milliarden von Milbenkot und Hautschuppen ausgerechnet vor
die Tür des unten wohnenden Mieters plumsen. Wenn keiner eine bewiesene
Allergie vorweisen kann ist das für mich Üble nachrede oder gar Verleumdung.
Ich habe auch so einen seltsamen Zeitgenossen der mich immer anzeigen will.
Ich weis nur nicht wo und weswegen. Für mich sind das nörgler und Leute die
nichts besseres zu tun haben als andere Mitbewohner zu denunziern auch wenns
gelogen ist.

Ich würde die aufforderung den Hund deswegen und wegen des warscheinlich
Ungültigen zusatz im Mietvertrag aufs entschiedenste zurückweisen, notfall
Persönliches Gespräch mit dem Vermieter führen und die Leute dort über das
Verhalten diese Mitbewohners mal aufklären.

Und notfalls soll doch der Vermieter vor Gerich klagen. Ich hätte da keine
Angst davor. Denn die Bründung ist lari fari.

Gruß Peter Amrhen


Matthias G.

unread,
Oct 31, 2003, 6:59:34 PM10/31/03
to
> Ich würde die aufforderung den Hund deswegen und wegen des warscheinlich
> Ungültigen zusatz im Mietvertrag aufs entschiedenste zurückweisen, notfall
> Persönliches Gespräch mit dem Vermieter führen und die Leute dort über das
> Verhalten diese Mitbewohners mal aufklären.

wieso sollte der punkt im vertrag ungültig sein? es steht dem vermieter frei
über eine tierhaltung in seinem haus zu bestimmen.

> Und notfalls soll doch der Vermieter vor Gerich klagen. Ich hätte da keine
> Angst davor. Denn die Bründung ist lari fari.

du bist auch nicht betroffen, also brauchst du auch keine angst haben ;-)

der gelackmeierte dürfte in diesem fall der steuerzahler werden....

Claudia Brodersen

unread,
Oct 31, 2003, 6:56:35 PM10/31/03
to
Hallo an alle, die geantwortet haben,

erst einmal an:
"Peter Amrhen" <amrh...@t-onlin.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bnupfv$mr8$03$1...@news.t-online.com...


>
> Ich würde die aufforderung den Hund deswegen und wegen des warscheinlich
> Ungültigen zusatz im Mietvertrag aufs entschiedenste zurückweisen, notfall
> Persönliches Gespräch mit dem Vermieter führen und die Leute dort über das
> Verhalten diese Mitbewohners mal aufklären.

Das tut sie schon seit 4 Jahren. Aber anscheinend interessiert es die
Vermieter einen Sch.... . Es ist witziger Weise _immer_ nur der eine Mieter
(mit Familie), der die "Beschwerden" einreicht. Aber das scheint denen nicht
aufzufallen.

> Gruß Peter Amrhen

an die anderen:

Als sie sich den Hund ins Haus holte, hatten die anderen Mietparteien (bis
auf 2, die Nörgler mit inbegriffen) schon Hunde. Sie hat den Vermieter
unterrichtet und es war in Ordnung. Kein Problem.
Diese anderen Parteien wurden aber nach und nach von der sich ständig
beschwerenden Partei rausgeekelt. Ob jetzt wg. der Hunde oder wegen
seelischer Grausamkeit der Kinder (wie können die auch draußen spielen,
etwas lauter sein oder sogar Kindergeburtstag mit Freunden feiern!).

Ich habe ihr heute ausgerichtet, daß sie zum Gericht gehen und Beihilfe
beantragen soll. Sie ist mit den Nerven fertig und will nur noch raus da.
Ihre beiden größeren Kinder (5 und 3 J) sagen nur noch "der böse Mann" bzw.
"die böse Frau von unten". Sie kriegen auch meist mit, wie ihre Mutter
beschimpft wird mit nicht grade harmlosen Wörtern.

Sie und auch die anderen Mitbewohner haben sich schon über die Meckerfamilie
beschwert, aber es ist nie was bei rausgekommen.

lg
Claudia

Wolfgang Krietsch

unread,
Oct 31, 2003, 7:37:47 PM10/31/03
to
Tom Berger wrote:

> Tom Berger
> (eigentlich Katzenhalter und Hundehasser, aber heute hab' ich meinen
> guten Tag :-))

Ich wollte mich schon wundern und Dich informieren, dass da jemand unter
Deinem Namen postet ;)

Bye

woffi

--
www.doberdackel.de - über den gefährlichsten Hund der Welt
www.dogs-track.de - animal learn Hundeschule und Shop in Iserlohn
www.haeuser-der-hoffnung.de - Hunde suchen ein Zuhause

Peter Amrhen

unread,
Nov 1, 2003, 5:04:44 PM11/1/03
to

"Martin Gerdes" <martin...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:qls5qv89ktcutgsnb...@4ax.com...
> "Peter Amrhen" <amrh...@t-onlin.de> schrieb:
>
> [die Mieterin hat vom Vermieter bereits eine Aufforderung bekommen,
> ihren Hund abzuschaffen]
>
> >Ich habe selten solch eine schwachsinnige Argumentation eines
Mitbewohners
> >gehört.
>
> Immerhin hat sie ja wohl verfangen.
>

Daran merkt man doch das es dem Vermieter anscheinend egal ist welche
Beschwerden da kommen. Da kann jeder irgend etwas behaupten und dann muß die
Dame ihren Hund abschaffen. Ich dacht wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn
irgend eine ungeprüfte Behauptung dazu fürhren kann, dass dann einfach
gesagt wird, gem. Mietvertrag muß wegen der Beschwerde der Hund weg, kann
ich nur sagen armes Deutschland.

> "Aussage gegen Aussage" nennt man das. Und "was sollen wir als
> Hausverwaltung uns in Mieterstreitigkeiten einmischen."
>

Also ein persönlicher kontakt mit dem Vermieter hat schon manchesmal etwas
gebracht.

> >Und notfalls soll doch der Vermieter vor Gericht klagen. Ich hätte da
> >keine Angst davor.
>
> Du hast als Nichtbeteiligter ersichtlich leicht reden.
>

Das ist auch so eine Argumentation. Es ist ja wohl klar, dass ich in diesen
Fall nicht involviert bin. Also was soll das? Ich habe hier meine Meinung
gesagt wie ich da vorgehen würde. War eigentlich nicht gefragt. Ich hätte
diesen Passus in dem Mietvertrag so nicht unterschrieben.

> >Denn die Bründung ist lari fari.
>

> Mag sein. Was ist eine Bründung überhaupt?
>

Ich meinte die Begründung der unten wohnenden Familie, die Hundehaare im
Treppenhaus würden bei irgend einem Mieter Asthma auslösen. Meine Freundin
ist Ärztin, die hat sich bald gekugelt über diese Aussage. Das ist zum
Beispiel die Aussrede Nummer zwei bei der Abgabe eines Tieres im Tierheim.
So nach dem Motto ich habe eine Katzenallergie, oder meine Tochter hat eine,
obwoh sie die Katze vielleicht schon mehrere Jahre hatte.

Deshalb meine ich diese Leute wissen das ihre Beschwerde großen Ärger bei
der über ihnen wohnenenden Dame auslöst und deshalb machen die das. Wie oft
im Leben gibt es Leute die einem, aus welchem Grund auch immer, eines
auswischen wollen. Ist dir das noch nie Passiert?

> (Du solltest mal an Deinem Quoting arbeiten.
> <http://www.einklich.net/usenet/zitier.htm> sagt Dir, wie).

Danke für den Hinweis. Es ist mir bekannt, dass in dieser NG sehr großer
Wert auf Einhaltung einer bestimmten Etikette gelegt wird.

Gruß Peter


Renata Kussack

unread,
Nov 1, 2003, 6:23:35 PM11/1/03
to
Peter Amrhen <amrh...@t-onlin.de> wrote:

> So nach dem Motto ich habe eine Katzenallergie, oder meine Tochter hat eine,
> obwoh sie die Katze vielleicht schon mehrere Jahre hatte.

Wobei das so keine Ausrede sein muß: durch ständigen Kontakt mit der
allergieauslösenden Substanz kann sich eine Allergie entwickeln. Ich
habe meinen Kater 14 Jahre und habe seit ca. drei Jahren eine Allergie
entwickelt, deren Symptome sich jetzt verschlimmern. (Was nicht heißen
soll, daß der Stubentiger ins Tierheim muß).

Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze in Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Holger Pollmann

unread,
Nov 1, 2003, 6:35:18 PM11/1/03
to
"Peter Amrhen" <amrh...@t-onlin.de> schrieb:

> Daran merkt man doch das es dem Vermieter anscheinend egal ist
> welche Beschwerden da kommen. Da kann jeder irgend etwas behaupten
> und dann muß die Dame ihren Hund abschaffen. Ich dacht wir leben
> in einem Rechtsstaat.

Dieses Argument ist hier absolut fehl am Platze.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

0 new messages