Eine hypothetische Wohnung wird am 5. eines Monats verkauft (Kaufvertrag
unterschrieben), am 16. wird der Kaufpreis überwiesen, am 28. werden die
Schlüsseln vom Immobilienmakler zusammen mit einem Übergabeprotokoll
übergeben.
Hat der Verkäufer ein Anspruch auf eine tagesanteilige (ab dem 16.)
Rückzahlung des Wohngeldes?
Danke für Ihre Ansichten
Laszlo
>Hat der Verkäufer ein Anspruch auf eine tagesanteilige (ab dem 16.)
>Rückzahlung des Wohngeldes?
schaue in deinen Kaufvertrag!
Danke, lesen sollte schon jeder können.
Und wenn -Überraschung- zu dem thema Rückzahlung eines bereits gezahltes
Wohngeldes nichts stünde?
Kurt meinte vermutlich einen Passus wie "Der Eigentumsübergang mit
allen Gefahren und Lasten erfolgt am...".
Ab diesem Zeitpunkt ist das "Wohngeld" vom neuen Eigentümer zu
zahlen. Der vorherige kann evtl. zu hohe Vorauszahlungen vom
Verwalter natürlich anteilig zurückverlangen.
IANAL,
AW
Der Eigentumsübergang erfolgte mit der Zahlung. Allerdings hat der
Verkäufer -alleine- einen Makler beauftragt, der die Wohnung mit
Protokoll am 28. übergeben hat.
Somit wäre das Gezahlte Monat eigentlich nicht tiefer herunterzubrechen.
Wolle man unbedingt korinthenkacken, wäre der Verlauf wie folgt richtig?:
-Verkäufer verlangt das anteilige Wohngeld von der Hausverwaltung
-Hausverwaltung verlangt das fehlendes Wohngeld vom Kaüfer
-Käufer hat Regressforderungen an dem Verkäufer wegen "verspätete"
Übergabe.
-Verkäufer hat Regressforderungen an dem Makler...
Das für 2 Wochen! Lächerlich, nicht wahr?
Laszlo
> ich hätte gerne eine Prinzipfrage gestellt.
>
> Eine hypothetische Wohnung wird am 5. eines Monats verkauft
Dann wäre der hypothetische Notar oder im Vorfeld der hypothetische Makler
Dein Ansprechpartner, nicht das Heer der Ahnungslosen in dieser NG. Die
werden nämlich dafür bezahlt, solche Auskünfte zu geben.
> Hat der Verkäufer ein Anspruch auf eine tagesanteilige (ab dem 16.)
> Rückzahlung des Wohngeldes?
Die vom Verkäufer in der Vergangenheit gezahlten Wohngelder (Hausgelder)
gehen auf den Käufer über, soweit sie noch vorhanden sind (z.B. in Form von
Instandhaltungsrücklagen).
Wichtig: (Aber das weiss der Makler ohnehin): Der auf die anteilig
mitübertragene Rücklage entfallende Kaufpreisteilbetrag wird _nicht_ zur
Grunderwerbsteuer veranlagt! Dieser sollte also in der Urkunde - soweit
bekannt - ausgewiesen werden.
ciao
volker
--
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http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/
>Und wenn -Überraschung- zu dem thema Rückzahlung eines bereits gezahltes
>Wohngeldes nichts stünde?
wenn im Kaufvertrag nix von Übernahme der Rechte und Pflichten steht,
hat der Notar gepennt oder keine Ahnung!
>Der Eigentumsübergang erfolgte mit der Zahlung.
Der Eigentumsübergang erfolgt mit Eintrag im Grundbuch! Vorher ist der
Käufer KEIN Eigentümer.
> Allerdings hat der
>Verkäufer -alleine- einen Makler beauftragt, der die Wohnung mit
>Protokoll am 28. übergeben hat.
wann der Makler übergibt, hat mit Rechten und Pflichten wenig zu tun.
Entscheidend ist der Kaufvertrag.
>-Verkäufer verlangt das anteilige Wohngeld von der Hausverwaltung
nö, er schuldet der Wohnungseigentümergemeinschaft, die vom Verwalter
vertreten wird, das Hausgeld lt. Wirtschaftsplan.
>-Hausverwaltung verlangt das fehlendes Wohngeld vom Kaüfer
auch das ist falsch.
>Das für 2 Wochen! Lächerlich, nicht wahr?
Du wirst allmählich lächerlich.
>Wichtig: (Aber das weiss der Makler ohnehin): Der auf die anteilig
>mitübertragene Rücklage entfallende Kaufpreisteilbetrag wird _nicht_ zur
>Grunderwerbsteuer veranlagt! Dieser sollte also in der Urkunde - soweit
>bekannt - ausgewiesen werden.
Mist, hättest Du das nicht 24 Jahre früher schreiben können? :-)
> wann der Makler übergibt, hat mit Rechten und Pflichten wenig zu tun.
> Entscheidend ist der Kaufvertrag.
>
Gut. Dann gehen ab diesem Zeitpunkt die Pflichten auf dem Käufer über.
Die Rechten auch, die der Käufer jedoch nicht geniessen kann, wenn der -
alleine durch den Verkäufer beauftragten- Makler die Schlüsseln nicht
herausrückt.
Somit hätte der Käufer Anspruch auf anteilige Miete? ;-)
>>-Verkäufer verlangt das anteilige Wohngeld von der Hausverwaltung
>
> nö, er schuldet der Wohnungseigentümergemeinschaft, die vom Verwalter
> vertreten wird, das Hausgeld lt. Wirtschaftsplan.
>
Also monatlich und nicht bis zum *tagesgenauen* Eigentumsübertrag ?
Wenn er das Hausgeld bereits für den vollen Monat bezahlt hat, hat er
somit keinen Anspruch auf Rückzahlung, sehe ich das richtig?
>>-Hausverwaltung verlangt das fehlendes Wohngeld vom Kaüfer
>
> auch das ist falsch.
>
Dann wäre das Anstrebens des Verkäufers unbegründet, habe ich Dich
richtig verstanden?
Laszlo
>> Eine hypothetische Wohnung wird am 5. eines Monats verkauft
>
> Dann wäre der hypothetische Notar oder im Vorfeld der hypothetische
> Makler Dein Ansprechpartner, nicht das Heer der Ahnungslosen in dieser
> NG. Die werden nämlich dafür bezahlt, solche Auskünfte zu geben.
>
>> Hat der Verkäufer ein Anspruch auf eine tagesanteilige (ab dem 16.)
>> Rückzahlung des Wohngeldes?
>
> Die vom Verkäufer in der Vergangenheit gezahlten Wohngelder (Hausgelder)
> gehen auf den Käufer über, soweit sie noch vorhanden sind (z.B. in Form
> von Instandhaltungsrücklagen).
>
> Wichtig: (Aber das weiss der Makler ohnehin): Der auf die anteilig
> mitübertragene Rücklage entfallende Kaufpreisteilbetrag wird _nicht_ zur
> Grunderwerbsteuer veranlagt! Dieser sollte also in der Urkunde - soweit
> bekannt - ausgewiesen werden.
>
Danke! für einen Ahnungslosen, klingt das bereits sehr informiert, nicht
wahr?
Auch wenn Makler und hypthetischen Notar dafür bezahlt sind, könnte es
hypothetisch sein, dass sie diese Auskunft nicht gegeben haben und ggf.
gar falsche Auskunft geben (Stichwort: Kostenübernahme der Verwalter-
zustimmung).
Auch hier, hat der Heer der Ahnungslosen prima hypothetisch geholfen.
;-)
Laszlo
>Die Rechten auch, die der Käufer jedoch nicht geniessen kann, wenn der -
>alleine durch den Verkäufer beauftragten- Makler die Schlüsseln nicht
>herausrückt.
>Somit hätte der Käufer Anspruch auf anteilige Miete? ;-)
Der Käufer hat ggf. Anspruch auf Schadensersatz vom Verkäufer.
>Wenn er das Hausgeld bereits für den vollen Monat bezahlt hat, hat er
>somit keinen Anspruch auf Rückzahlung, sehe ich das richtig?
Nein, das habe ich nicht geschrieben. Ansprechpartner ist dann der VK.
Der Verwalter hat damit nix zu tun.
>Dann wäre das Anstrebens des Verkäufers unbegründet,
gegenüber dem Verwalter? ja.