Philipp Klaus Krause <
p...@spth.de> Wrote in message:
> Eine Mieter weise eine Nebenkostenabrechnung wegen formaler, nicht inhaltlicher Fehler zurück.Der Vermieter ignoriere das (er verzichtet darauf, zu versuchen die Nachzahlung zu erhalten, um den Aufwand einer nach Ansicht des Mieters formal korrekten Abrechnung zu vermeiden), und antwort dem Mieter auf die Zurückweisung nicht.Kann der Mieter nun auch die Nebenkostenvorauszahlungen zurückfordern? Wenn ja, ab wann verjährt diese Forderung? Hängt das davon ab, ob die Nebenkostenabrechnung tatsächlich formale Fehler aufweist?
Wenn du sicher bist zu viel gezahlt zu haben... ich habe mal
gelesen dass man dann zwei Monate (ab Erhalt der Rechnung) Zeit
hat dies bei der Hausverwaltung/Vermieter/Haus u. Grund schriftl.
per Einschreiben od. Einw.-Einschreiben anzuzeigen/Betrag zurück
zu fordern/oder verrechnen zu lassen. Die Frißt würde
ich zur
eigenen Sicherheit peinlich beachten. Wenn du dir um die
Richtigkeit deiner Abrechnung NICHT sicher bist... ab damit zur
Überprüfung zur Verbraucherzentrale oder zum Mieterschutzbund-
oder zum Rechtsamwalt. Sollte deine Rechnung falsch sein- so dass
du zu viel überwiesen hast kannst du per Brief deiner HV.
anweisen den fälligen Betrag mit den laufenden Abschraegen
verrechnen zu lassen- so dass du dann ein- oder zwei Monate mit
deiner Zahlung aussetzt. Vorteil... es muss beidseitig nichts
überwiesen werden um die Richtigkeit wiederherzustellen.
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