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GGVS-Zuschlag Heizöl

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Bernd Schweizer

unread,
Apr 13, 2002, 9:36:50 AM4/13/02
to
Hallo,
mein Heilöllieferant hat zusätzlich zum telefonisch ausgehandelten
Heizölpreis einen "GGVS-Zuschlag Heizöl" mit pauschal 10,50 EUR +Mwst.
berechnet.
Bei der Bestellung war keine Rede von diesem Zuschlag. Aus den AGB des
Lieferanten ist nichts darüber zu entnehmen!
Mein früherer Heizöllieferant hatte immer nur den vereinbarten Heizölpreis,
ohne diese GGVS-Pauschale, berechnet.

Weiß jemand um was es sich bei diesem GGVS-Zuschlag handelt?
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Werde den Zuschlag voraussichtlich nicht bezahlen, da nicht vereinbart!


Ingo Wernicke

unread,
Apr 14, 2002, 10:55:41 AM4/14/02
to
GGVS hat mit Gefahrgut zu tun. Und Heizöl ist Gefahrgut. Sichtbar an der
Orangen Tafel am LKW die eigentlich am LKW angebracht werden muß mit der
Nummer für die Ladung und der Gafahrgutklasse drauf.
Der Fahrer muß auch über eine entsprechende Zusatzlizenz verfügen.

Hat aber alles nicht mit der Rechnung zu tun.
Du hast wohl wie üblich einen Frei Haus Preis vereinbart.

Und da gibt es keinerlei Zuschläge. Ist mir auch noch nicht vorgekommen.
Aber man kanns ja mal versuchen.
Bei 50 % klappts bei den anderen 50% passiert auch nichts weiter. Anbieter
zukünftig meiden und natürlich nicht zahlen.
Evtl. vor Zahlung erst auf eine korrekte Rechnung ohne Zuschlag bestehen.
Kostet nochmal Porto und Zeit ist Geld. Wenn das alle machen würden würde
der Händler sich das sicher abgewöhnen.

stefanv...@gmail.com

unread,
May 3, 2020, 3:04:55 PM5/3/20
to

Detlef Meißner

unread,
May 3, 2020, 3:18:14 PM5/3/20
to

Dorothee Hermann

unread,
May 3, 2020, 8:32:16 PM5/3/20
to
Am 03.05.20 um 21:18 schrieb Detlef Meißner:
> Am 03.05.2020 um 21:04 Stefan Schaefer schrieb ... ?
(ich seh da keinen Satz)
>> On Saturday, 13 April 2002 15:36 Bernd Schweizer wrote:
^^^^^^^^^^^^^
(und in fido.ger.recht und de.soc.recht.misc)

>>> mein Heilöllieferant hat zusätzlich zum telefonisch ausgehandelten
>>> Heizölpreis einen "GGVS-Zuschlag Heizöl" mit pauschal 10,50 EUR +Mwst.
>>> berechnet.
>>> Weiß jemand um was es sich bei diesem GGVS-Zuschlag handelt?
>>> Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
>>> Werde den Zuschlag voraussichtlich nicht bezahlen, da nicht vereinbart!

In d.s.r.m wurde 2002 erklärt, dass
"die GGVS = Gefahrgutverordnung Straße. In dieser Verordnung wird z.B.
geregelt, unter welche Bedingungen Gefahrgüter mittel Kraftfahrzeuge auf
Deutschlands Straßen befördert werden dürfen. Darunter fällt z.B. die
Kennzeichnung des Fahrzeuges, das Mitführen von Feuerlöschern und noch
vieles mehr".

> https://www.oelbestellung.de/heizoel-news/ggvs-zuschlag-1675

Der Link ist aber von 2011 und ob der heute noch gültig ist?


Dorothee

Björn Will

unread,
Jul 12, 2022, 3:42:15 AM7/12/22
to
Klare Sache:
Ja, man darf einen Zuschlag berechnen.... wenn... ja, wenn das vorher vereinbart wurde.
Man kann z.B. auch vereinbaren, dass man für den Fahrer einen Pausenbrotzuschlag (z.B. 2€) berechnet.
Bei 6 Touren am Tag kommen so 12€ zusammen für die der Fahrer dann Essen gehen kann. 🙈

Entscheidend ist aber immer das Angebot (am besten schriftlich geben lassen). Webseiten verändern sich so gerne spontan.

B.W.
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