unten beschriebene Situation gibt mir die Chance, euch mal zu etwas zu
befragen, was mir seit vielen Nächten den Schlaf raubt:
Der Tatort: Mietwohnung, ein Haus, drei Wohneingänge (a bis c), je
Wohneingang sechs Mietparteien. Ich wohne im zweiten Stock, unter mir
entsprechend erster Stock und Erdgeschoß.
Das Delikt: In der Erdgeschoßwohnung unter mir piept es seit einigen
Monaten jeden Morgen um 3.42 Uhr durch einen entsprechenden Wecker, was
mich regelmäßig wach macht und was teilweise auch nicht mal über eine halbe
Stunde später abgestellt wird. Zwar kann ich es zum größten Teil durch das
Schließen des Fenstern 'abstellen', doch gerade im Sommer ist eher
unerträglich, dann auch noch bei geschlossenem Fenster zu schlafen.
Die Täter: Ich habe mehrfach mit den sich in der Wohnung befindenden Leuten
(die auch sonst schon durch andere Dinge negativ aufgefallen sind) auf
freundliche Art und Weise gesprochen. Anfangs am Tag, nun auch in der
Nacht. Die letzten beiden Male immer dann, wenn der Wecker schon etliche
Zeit lief. Dabei durfte ich mir dann von DEREN Seite anhören, was mir denn
einfallen würde, daß ich sie so früh aus dem Bett klingeln würde.
Die Frage: Wer ist nun im Recht? Darf der Wecker von denen die ganze Zeit
piepen und mich aus dem Schlaf holen? Gibt es eine Regelung, wie lang und
laut ein Wecker sein darf? Muß ich nachgeben und ggf. das Fenster schließen
oder müssen die Leute den Wecker entfernen?
Einer der Mitbewohner hat MIR angedroht, daß sie die Polizei holen würden,
wenn ich noch mal klingeln sollte. Zudem kam als Erklärung in der 'ersten
Nacht', daß "die Junge Dame schlecht aus dem Bett komme und sie nunmal den
Wecker schlecht hört" (der dann neben ihr steht).
Danke für eure Hinweise und Infos - mit gutem Verstand ist bei denen wohl
nicht weiterzukommen.
Dann sage das naechste Mal, dass Du der Dame nur helfen willst, rechtzeitig
aus dem Bett zu kommen. Ausserdem sollen sie sich eine andere Weckmethode
ausdenken, ansonsten uebernimmst Du jede Nacht das Wecken fuer sie, und zwar
auf die bisherige Art und Weise durch Klingeln bis alle wach sind.
Geh' den Leuten ruhig weiter auf den Wecker. Wenn es auch nicht viel bringt,
so sind sie wenigstens genauso veraergert wie Du. Ich kann Deinen Aerger
sehr, sehr gut verstehen. Von nervenden, idiotischen und auch gestoerten
Nachbarn kann ich leider ein hundertstrophiges Liedchen singen. Wenn sie
die Polizei holen, bitte schoen. Die kommen sowieso erst zwei Stunden
spaeter. Ausserdem kannst Du denen gleich mal die Sache erklaeren, auch
wenn es nichts bringt. Was soll die Polizei denn machen, ausser Dich ins
Bett schicken ;-)? Schliesslich stellst Du keine Gefahr dar und musst nicht
in Gewahrsam genommen werden. Wenn Du von dem Wecker wach wirst, kann man
wohl kaum von Zimmerlautstaerke ausgehen und in der Nacht ist man bekanntlich
noch sensibler in Bezug auf Geraeusche. Sage denen doch, dass _sie_ das Fenster
zumachen sollen. Vielleicht bringt es was, wenn Du andere Nachbarn fragst,
ob es ihnen ebenso ergeht wie Dir. Die meisten sind Schisser und trauen sich
nicht allein, andere Nachbarn anzusprechen, wenn sie was stoert.
Thomas
> Dann sage das naechste Mal, dass Du der Dame nur helfen willst, rechtzeitig
> aus dem Bett zu kommen.
Ein nächstes Mal wird es von meiner Seite nicht SO schnell geben. Derjenige
welche von 'unten' sieht mir dann doch nicht so geheuer aus, somit suche
ich erstmal andere Wege als den direkten Kontakt.
> Ausserdem sollen sie sich eine andere Weckmethode
> ausdenken, ansonsten uebernimmst Du jede Nacht das Wecken fuer sie, und zwar
> auf die bisherige Art und Weise durch Klingeln bis alle wach sind.
Dann fange ich mir womöglich noch eine ein. :-/ Obwoooohl...dann könnte ich
ihn erst recht verklagen. Hmmmmmmm. ;)
> Geh' den Leuten ruhig weiter auf den Wecker. Wenn es auch nicht viel bringt,
> so sind sie wenigstens genauso veraergert wie Du. Ich kann Deinen Aerger
> sehr, sehr gut verstehen. Von nervenden, idiotischen und auch gestoerten
> Nachbarn kann ich leider ein hundertstrophiges Liedchen singen.
Zum Glück sind es die einzigen Störenfriede. Alle anderen Parteien sind
WEIT älter - angefangen bei Mitte 30 bis hin zu über 80jährigen.
> Wenn sie
> die Polizei holen, bitte schoen. Die kommen sowieso erst zwei Stunden
> spaeter. Ausserdem kannst Du denen gleich mal die Sache erklaeren, auch
> wenn es nichts bringt. Was soll die Polizei denn machen, ausser Dich ins
> Bett schicken ;-)?
;-) Stimmt auch wieder.
> Vielleicht bringt es was, wenn Du andere Nachbarn fragst,
> ob es ihnen ebenso ergeht wie Dir. Die meisten sind Schisser und trauen sich
> nicht allein, andere Nachbarn anzusprechen, wenn sie was stoert.
Habe ich heute mal getan - und zwar mit dem Eigentümer, der zwischen uns
lebt (also im ersten Stock). Er konnte meine Aussagen 100%ig bestätigen und
wird sich ebenfalls beschweren bei den Unruhestiftern.
Zumindest habe ich ihn schonmal auf meiner Seite und stehe nicht völlig
alleine da. Vielleicht bringt es ja was, wenn mehrere Parteien Druck
machen.
P.S. Vielen Dank nachträglich für die lange Antwort - vor allem meine
Freundin fand die Antwort sehr gut geschrieben. ;)
> Schau mal in die Hausordnung. Dort wird vermutlich was von Ruhezeiten
> stehen, und ein Wecker, der dich über zwei Stockwerke weckt, dürfte zu
> laut sein.
Schaue ich am Wochenende mal rein.
> Damit fallen mir sponatn zwei Lösungsansätze ein. Polizei wegen
> Ruhestörung rufen oder beim Vermieter beschweren und dann evtl. Miete
> mindern als Druckmittel (vorher beim Mieterschutzbund über die Höhe
> erkundigen).
Ersteres wird im schlimmsten Fall auch eintreten, letzteres nicht. Die von
unten und ich haben andere Vermieter. Somit fällt das leider flach.
> Weitere Zeugen für die Ruhestörung wären aber definitiv nicht schlecht,
> frage andere Nachbarn oder lass jemanden bei dir übernachten.
Habe ich heute mal gemacht und bin auch fündig geworden. Mal schauen, ob ER
was ausrichten kann.
Nochmals danke für die Antwort.
>Nö. Dann hat dein Vermieter die verdammte Pflicht auf den anderen
>Vermieter einzuwirken.
Mehrere Eigentümer = Verwalter einer WEG. Wer ist der Verwalter? Er hat
gemäß Verwaltervertrag fast zu 100% den Auftrag, die Beschlüsse der
Eigentümer durchzusetzten. Hierzu zählen auch die Einhaltung der
Ruhezeiten. Sollte es eine Verwaltungsgesellschaft sein, noch besser,
die erhält sogar noch Verwaltergebühren für diese Tätigkeit. Und sogar
besser für Deinen Vermieter. Der kann Deine Drohung, die Miete zu
kürzen an den Verwalter geben, der jetzt unter Zugzwang steht, weil er
sich darum kümmern muss um sich nicht Schadenersatzpflichtig zu machen.
Sollte der Verwalter ein Eigentümer sein, hilft im Moment nur die
Kommunikation unter den Eigentümern um die gemeinsame Vorgehensweise
festzulegen.
Much fun
Gruß Uwe
> > Ersteres wird im schlimmsten Fall auch eintreten, letzteres nicht. Die von
> > unten und ich haben andere Vermieter. Somit fällt das leider flach.
>
> Nein. IMHO kannst du die Miete trotzdem senken, wenn ein andere Mieter
> des Hauses permanent gegen die Hausordnung verstößt. Dein Vermieter muss
> dann dafür sorgen, dass der andere Vermieter dafür sorgt usw.
Nunja, meine Freundin und ich stehen nicht so gut zu unserer Vermieterin.
Somit ist in dieser Hinsicht das Thema gestorben. Leider.
> >Nö. Dann hat dein Vermieter die verdammte Pflicht auf den anderen
> >Vermieter einzuwirken.
>
> Mehrere Eigentümer = Verwalter einer WEG. Wer ist der Verwalter?
Achja. Es gibt da einen, doch der macht seinen Job nicht korrekt und wird
zum Ende des Jahres zwangsweise ersetzt. Dann soll alles besser werden.
> Er hat
> gemäß Verwaltervertrag fast zu 100% den Auftrag, die Beschlüsse der
> Eigentümer durchzusetzten.
Wie ist das denn, wenn meine Vermieterin, also die Eigentümerin dieser
Wohnung, gar keine Lust hat irgendwas zu machen? Sie weiß ja nix von den
Krachmachern - und will es eigentlich auch nicht wissen.
> Hierzu zählen auch die Einhaltung der
> Ruhezeiten. Sollte es eine Verwaltungsgesellschaft sein, noch besser,
> die erhält sogar noch Verwaltergebühren für diese Tätigkeit. Und sogar
> besser für Deinen Vermieter. Der kann Deine Drohung, die Miete zu
> kürzen an den Verwalter geben, der jetzt unter Zugzwang steht, weil er
> sich darum kümmern muss um sich nicht Schadenersatzpflichtig zu machen.
Danke für die Info, ich werde aber leider die Situation abwarten müssen und
mich erstmal mit anderen Mitbewohnern zusammenschließen.
Dann doch erst recht.
Grüße
Florian
--
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
- Theodor W. Adorno
> >Nunja, meine Freundin und ich stehen nicht so gut zu unserer Vermieterin.
>
> Dann doch erst recht.
Wir würden aber noch gerne einige Zeit hier wohnen bleiben.
>Achja. Es gibt da einen, doch der macht seinen Job nicht korrekt und
>wird zum Ende des Jahres zwangsweise ersetzt. Dann soll alles besser
>werden.
Buaahha. Neue Besen kehren gut?? Oder nach Fuchs kommt Bär usw.
Schwachfug. Der Verwalter hat die Pflicht aus dem Gesetz und hat hierzu
einen Vertrag.Dein Vermieter hat übrigens auch eine Verpflichtung aus
diesem Gesetz. (WEG=Wohnungseigentümergesetz) Ich bin schon am suchen,
wo das steht. Ah ja, §14 WEG. Pflichten des Eigentümers.
>Wie ist das denn, wenn meine Vermieterin, also die Eigentümerin
>dieser Wohnung, gar keine Lust hat irgendwas zu machen? Sie weiß ja
>nix von den Krachmachern - und will es eigentlich auch nicht wissen.
Na dann weise sie doch auch mal auf Ihre Pflichten hin. Eigentum
verpflichtet. Und die Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Kassieren der
Miete steht nirgends im WEG, oder im BGB. Habs auf jeden Fall noch
nicht gelesen:-)) Sollte im übrigen keine Hausordnung vorhanden sein,
verstößt das gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung. Das sind
Gesetzesverstöße und nicht einfach Larifari. Nur wissen das die meisten
gar nicht oder denken das ist ja nicht so wichtig. Dein Ansprechpartner
ist im übrigen NUR Dein Vertragspartner, sprich Vermieter. Mit allen
anderen hast Du nix am Hut.
>Danke für die Info, ich werde aber leider die Situation abwarten
>müssen und mich erstmal mit anderen Mitbewohnern zusammenschließen.
In die Lauerstellung würde ich hier nicht mehr gehen. Trete dem
Mieterbund bei und lass die ein "nettes" Briefchen schreiben. Du
glaubst gar nicht wie schnell Deine Eigentümerin plötzlich aktiv werden
kann, wenn Sie die ganzen schuldhaften Pflichverletzungen vor sich
liegen hat.
Gruß Uwe
> Buaahha. Neue Besen kehren gut?? Oder nach Fuchs kommt Bär usw.
> Schwachfug. Der Verwalter hat die Pflicht aus dem Gesetz und hat hierzu
> einen Vertrag.Dein Vermieter hat übrigens auch eine Verpflichtung aus
> diesem Gesetz. (WEG=Wohnungseigentümergesetz) Ich bin schon am suchen,
> wo das steht. Ah ja, §14 WEG. Pflichten des Eigentümers.
Ich kenne mich da nicht aus, doch ein Eigentümer sagte mir das halt, daß
der Verwalter unfähig ist und nun "endlich" ersetzt wird.
Kennst Du denn eine gute Website, wo man deutsche Gesetztestexte nachlesen
kann? Also nicht nur über Wohnungen und Mieten, sondern auch andere
Gesetze?
> Na dann weise sie doch auch mal auf Ihre Pflichten hin. Eigentum
> verpflichtet. Und die Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Kassieren der
> Miete steht nirgends im WEG, oder im BGB. Habs auf jeden Fall noch
> nicht gelesen:-))
Da unsere Vermieterin aber nicht gut auf uns zu sprechen ist und sie uns
gerne hier raushaben möchte (ohne Grund, sie will das einfach nur) haben
wir kein gutes Verhältnis. Somit versuchen wir möglichst nichts mit ihr zu
tun zu haben.
> Sollte im übrigen keine Hausordnung vorhanden sein,
> verstößt das gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung.
Doch, doch, es gibt eine. Habe sie aber gerade nicht zur Hand.
> Das sind
> Gesetzesverstöße und nicht einfach Larifari. Nur wissen das die meisten
> gar nicht oder denken das ist ja nicht so wichtig. Dein Ansprechpartner
> ist im übrigen NUR Dein Vertragspartner, sprich Vermieter. Mit allen
> anderen hast Du nix am Hut.
Im schlimmsten Fall werde ich dann darauf zurückkommen (müssen).
> In die Lauerstellung würde ich hier nicht mehr gehen. Trete dem
> Mieterbund bei und lass die ein "nettes" Briefchen schreiben.
Ich bin schon bei einem Mieterverein. Und sollte es kein Ende nehmen mit
dem Wecker, werde ich wohl auch eine Meldung schreiben.
> Du
> glaubst gar nicht wie schnell Deine Eigentümerin plötzlich aktiv werden
> kann, wenn Sie die ganzen schuldhaften Pflichverletzungen vor sich
> liegen hat.
:-) Klingt gut, wenn ich mir vorstelle, daß unsere Vermieterin mal was zu
tun bekommt. Aber wie gesagt...sie ist unberechenbar.
Als wir ihr eine defekte Therme gemeldet hatten und diese nach mehrmaligen
Ausfällen haben selber reparieren lassen, weil sie es im Winter (!) nicht
für nötig hielt etwas zu unternehmen, gingen wir ihr wohl so sehr auf den
Keks, daß sie uns eine Kündigung zu Ende März diesen Jahres schickte.
Diese war aber nicht gültig und seit dem haben wir keinen Kontakt mehr -
wir wohnen immer noch hier. :-)
> > Nunja, meine Freundin und ich stehen nicht so gut zu unserer Vermieterin.
> > Somit ist in dieser Hinsicht das Thema gestorben. Leider.
>
> Hallo?
>
> Es ist dein recht. Und wie Florian schreibt, warum wilslt du sie
> schonen, wenn du sie eh nicht leiden kannst?
Weil ich keine Lust habe, daß sie eine Kündigung erreicht. Irgendwas läßt
sich diese Psychopatin einfallen und dann sind wir auf Wohnungssuche - und
das würde derzeit gar nicht passen.
Somit werde ich diese Weckerangelegenheit (sofern es sich nicht selber
regeln sollte) an den Mieterbund weitergeben. Diese können mir dann ggf.
sagen, wie ich weiter vorzugehen habe. Somit geht das dann auch seinen
offiziellen Weg und wenn die Vermieterin doch davon erfährt, kann sie dank
des publik werdens weniger unternehmen, um uns "von hinten herum"
rauszuschmeißen.
Ist alles ziemlich kompliziert.
Was nicht heißt daß Sie mit allem durchkommt und immer Recht hat!
> Als wir ihr eine defekte Therme gemeldet hatten und diese nach mehrmaligen
> Ausfällen haben selber reparieren lassen, weil sie es im Winter (!) nicht
> für nötig hielt etwas zu unternehmen, gingen wir ihr wohl so sehr auf den
> Keks, daß sie uns eine Kündigung zu Ende März diesen Jahres schickte.
>
> Diese war aber nicht gültig und seit dem haben wir keinen Kontakt mehr -
> wir wohnen immer noch hier. :-)
Na siehst Du, Schwachfug siegt eben doch nicht. Sie hat eben selbst gemerkt
daß es Sinn- und Zwecklos ist. Also wovor hast Du Angst? Nachdem das
Verhältnis zwischen Dir und Deiner Vermieterin sowieso gestört zu sein
scheint, kommt es hierauf auch nicht mehr drauf an. Sie nimmt ja auch keine
Rücksicht auf Dich, warum also Du auf sie??? Bei nächster Gelegenheit wird
sie Dir wieder eine Kündigung schicken und Du wirst wahrscheinlich in dieser
NG posten "Habe Kündigung bekommen, obwohl ich immer brav war und alles
ertragen habe, was kann ich dagegen tun?". Sollte jetzt nicht böse gemeint
sein, aber einerseits verlangst Du nach rechtlichen Mitteln und im Gegenzug
sagst Du, daß Du das nicht möchtest. Verstehe ich nicht...
Gruß
Peter
Der Verwalter ist dazu da, den Eigentümern Arbeit abzunehmen. Wenn der
Verwalter das nicht macht, müssen die Eigentümer das eben selbst
machen.
>Kennst Du denn eine gute Website, wo man deutsche Gesetztestexte nachlesen
>kann? Also nicht nur über Wohnungen und Mieten, sondern auch andere
>Gesetze?
>Da unsere Vermieterin aber nicht gut auf uns zu sprechen ist und sie uns
>gerne hier raushaben möchte (ohne Grund, sie will das einfach nur) haben
>wir kein gutes Verhältnis. Somit versuchen wir möglichst nichts mit ihr zu
>tun zu haben.
Du brauchst nicht mit ihr zu reden, ein Brief reicht.
>Als wir ihr eine defekte Therme gemeldet hatten und diese nach mehrmaligen
>Ausfällen haben selber reparieren lassen, weil sie es im Winter (!) nicht
>für nötig hielt etwas zu unternehmen, gingen wir ihr wohl so sehr auf den
>Keks, daß sie uns eine Kündigung zu Ende März diesen Jahres schickte.
Information über Defekt mit Fristsetzung, Androhung der Mietminderung
und Ankündigung, dass man den Mangel nach Ablauf der Frist selbst
beheben werde. Nach Ablauf der Frist Handwerker beauftragen,
Rechnungsbetrag vorstrecken und mit der nächsten Mietzahlung
aufrechnen. Damit hat man in kurzer Zeit wieder eine heile Wohnung und
der Vermieter braucht sich nicht darum zu kümmern; meist für beide
Vertragsparteien das einfachste.
> Don't panic. :-)
Das Zusammenleben in einem Haus mit einem Vermieter, der einen nicht
leiden kann, ist aber auch kein Spaß. Ich kann schon verstehen, wenn man
es sich mit seinem Vermieter nicht verscherzen will.
*Unsere* Nazisprüche-im-Hausflur-verbreitende und
Bei-Bedarf-ganz-furchtbar-pingelige (besonders bei ausländischen Mietern
natürlich) Vermieterin hat zum Glück das Haus vor einem Jahr verkauft,
sonst würden wir hier möglicherweise nicht mehr wohnen...
Schöne Grüße,
Matthias
--
Matthias Damm <m.d...@web.de>
PGP key available
"The Macintosh may only have 10% of the market,
but it is clearly the top 10%" - Douglas Adams 1952-2001
>Kennst Du denn eine gute Website, wo man deutsche Gesetztestexte
>nachlesen kann? Also nicht nur über Wohnungen und Mieten, sondern
>auch andere Gesetze?
Erste Adresse ist immer www.google.de. Hier findest Du alles.
Das WEG ist ganz übersichtlich bei
www.kanzlei-junius.de/gesetze/weg.htm
zu finden.
Schau Dir mal den §27 genauer an. Da steht alles drin, was der
Verwalter zu tun hat und wie schnell man den rauskicken kann, wen er ne
Flasche ist. Warum warten die damit noch bis Dezember? Das deutet für
mich schon wieder auf BlaBla hin. Wieviel Eigentümer gibt es eignetlich
bei Euch?
Gruß Uwe
> > Weil ich keine Lust habe, daß sie eine Kündigung erreicht. Irgendwas läßt
> > sich diese Psychopatin einfallen und dann sind wir auf Wohnungssuche - und
> > das würde derzeit gar nicht passen.
>
> Das wird ihr aber sehr schwer fallen. Ich glaube, nichts ist in
> Deutschland so gut geschützt wie Mieter.
Ja, aber der ganze Streß. Ich habe schon viel zu tun bei der Arbeit, da
möchte ich mich mit meiner Freundin in der wenigen Freizeit nicht auch noch
mit der Vermieterin rumschlagen.
> Der Mieterbund ist eh die beste Idee. Ohne den hab ich ja auch nicht
> empfohlen, die Miete zu senken, nur wenn die ihren Segen dazu geben. Und
> natürlich muss dem Vermieter vorher die Gelegenheit gegeben werden, die
> Belästigung abzustellen. Aber erzähl uns einfach, was die dazu sagen.
Mache ich!
> Und mach dir vor allem keine Sorgen, dass du aus der Wohnung geworfen
> werden könntest. Die beinahe einzige Möglickeit für einen Vermieter, den
> Mieter loszuwerden, ist IHMO, das der Mieter die Miete nicht mehr zahlt.
Fällt aus, da wir immer regelmäßig bezahlen.
> Neben Eigenbedarf, aber das muss wohl lange vorher angemeldet und
> begründet werden. Don't panic. :-)
Wird auch nicht eintreffen, da die Vermieterin nicht allzuweit weg wohnt,
ein eigenes Haus hat, Zahnärztin ist, einen Arzt als Mann ist und eine
Haushälterin hat. Soooo schlecht wird es ihr also nicht gehen, daß sie
Eigenbedarf anmelden müßte/könnte.
> Das Zusammenleben in einem Haus mit einem Vermieter, der einen nicht
> leiden kann, ist aber auch kein Spaß. Ich kann schon verstehen, wenn man
> es sich mit seinem Vermieter nicht verscherzen will.
Naja, ich wohne nicht mit der Vermieterin unter einem Dach. Dennoch habe
ich einfach keinen Nerv, mit ihr im Clinch zu liegen. Ich muß eine
schlechte Beziehung ja nicht unbedingt fördern.
> > :-) Klingt gut, wenn ich mir vorstelle, daß unsere Vermieterin mal was zu
> > tun bekommt. Aber wie gesagt...sie ist unberechenbar.
>
> Was nicht heißt daß Sie mit allem durchkommt und immer Recht hat!
Sie ist aber eine alte, eingebildete Ärztin, die denkt, daß sie mit ihrem
Doktortitel irgendeinen höheren Status uns gegenüber erworben hat.
> > Diese war aber nicht gültig und seit dem haben wir keinen Kontakt mehr -
> > wir wohnen immer noch hier. :-)
>
> Na siehst Du, Schwachfug siegt eben doch nicht. Sie hat eben selbst gemerkt
> daß es Sinn- und Zwecklos ist.
Vielleicht wartet sie auch nur auf ihre Chance.
> Also wovor hast Du Angst? Nachdem das
> Verhältnis zwischen Dir und Deiner Vermieterin sowieso gestört zu sein
> scheint, kommt es hierauf auch nicht mehr drauf an.
Das mag man als Außenstehender so sehen, doch wie schon woanders im Thread
erwähnt wurde, ist ein gestörtes Verhältnis zum Vermieter schon schlimm
genug. Das muß ich nicht noch fördern.
> Sie nimmt ja auch keine
> Rücksicht auf Dich, warum also Du auf sie??? Bei nächster Gelegenheit wird
> sie Dir wieder eine Kündigung schicken und Du wirst wahrscheinlich in dieser
> NG posten "Habe Kündigung bekommen, obwohl ich immer brav war und alles
> ertragen habe, was kann ich dagegen tun?".
Nein, nein, keine Sorge. Dazu habe ich dann ja wieder den
Mieterschutzverein. :)
> Sollte jetzt nicht böse gemeint
> sein, aber einerseits verlangst Du nach rechtlichen Mitteln und im Gegenzug
> sagst Du, daß Du das nicht möchtest. Verstehe ich nicht...
Ich wollte ja auch nur wissen, was man gegen die Radaumacher machen kann.
Und da wurden ja nun verschiedene Möglichkeiten genannt: Der
Mieterschutzverein, Befragen von anderen Nachbarn, den Vermieter
hinzuziehen, die Leute aus dem Bett klingeln.
An dieser Stelle schonmal vielen Dank für die reichlichen Antworten.
Sollten die Störenfriede nunmehr nicht mit dem Krach aufhören, werde ich
erstmal den Mieterschutzverein informieren. Mal sehen, was die meinen.
> Der Verwalter ist dazu da, den Eigentümern Arbeit abzunehmen. Wenn der
> Verwalter das nicht macht, müssen die Eigentümer das eben selbst
> machen.
Ahaaaaa.
Jau, super. Danke schön.
> Information über Defekt mit Fristsetzung, Androhung der Mietminderung
> und Ankündigung, dass man den Mangel nach Ablauf der Frist selbst
> beheben werde. Nach Ablauf der Frist Handwerker beauftragen,
> Rechnungsbetrag vorstrecken und mit der nächsten Mietzahlung
> aufrechnen. Damit hat man in kurzer Zeit wieder eine heile Wohnung und
> der Vermieter braucht sich nicht darum zu kümmern; meist für beide
> Vertragsparteien das einfachste.
Och, klingt ja einfach. Ich war damals wohl noch zu unerfahren in Sachen
Mietverhältnis - kann ich mir für's nächste Mal merken. :)
> Das WEG ist ganz übersichtlich bei
> www.kanzlei-junius.de/gesetze/weg.htm
> zu finden.
> Schau Dir mal den §27 genauer an. Da steht alles drin, was der [...]
Danke, werde ich mal an einen der Wohnungseigentümer weitergeben.
Vielleicht wissen die ja selber nix von solchen Rechten.
> Wo steht, das sie im gleichen Haus wohnen?
Stimmt, steht da nicht...
In <53fjmt4od77lreuo6...@4ax.com> steht aber was von einem
"Eigentümer", der im gleichen Haus wohnt, hatte ich verwehcselt.
Trotzdem gilt: Ich würde es als Mieter nicht darauf anlegen, es mir mit
meinem Vermieter zu verscherzen. Das heißt nicht, daß ich mein Recht
nicht durchsetzen würde - trotzdem ist es oft taktisch klüger, den
Vermieter nicht gerade mit der Nase draufzustoßen, daß man ihn nicht
ausstehen kann.
Auf jeden Fall würde ich (ja, ich weiß, das ist im vorliegenden Fall
nicht so) nie wieder in eine Wohnung ziehen, bei der der Vermieter im
selben Haus wohnt. Seit die genannte Vermieterin das Haus an eine
Immobilienfirma verkauft hat, treten die neuen Vermieter quasi nicht
mehr in Erscheinung.
Das ist auch nicht notwendig, alle Streitigkeiten (Dürfen Fahrräder im
Hof soundso abgestellt werden? Muß die Haustür abgeschlossen werden?
etc.) haben sich nach Wegzug der alten Vermieterin in Luft aufgelöst.
(Jaja, den Subjectwechsel hätte ich auch machen können...)
> In beiden Fällen hatte ich keine Probleme mit den Mitmietern.
Mit denen hab' ich auch keine Probleme (gehabt)...
> Jetzt wohne ich bei einer großen Wohngesellschaft, und habe ständig
> Streiterein wegen Türen abschließen, Treppe putzen etc..
>
> Es liegt nicht unbedingt an der Nähe oder Entfernung zum Vermieter,
> sondern genauso an den Nachbarn. Und ich bin heilfroh, wenn ich hier
> raus bin.
Klar, keine Frage. Ich kenne aber einige Leute, die mit ihren Vermietern
im selben Haus wohnen, und die alle Probleme haben.
Natürlich kann man beim Einzug nicht absehen, wie sich das Verhältnis zu
Vermieter und Mitmietern entwickelt - ich bin aber weiterhin der
Meinung, daß "Vermieter im selben Haus" eine ungünstige Situation ist.
*Wenn* nämlich der Vermieter etwas gegen einen hat (begründet oder
nicht), dann hat er, wenn er nebenan wohnt, Möglichkeiten, einem Streß
zu machen. Daß der Mieter rechtlich in einer guten Position ist, hilft
ihm möglicherweise nicht viel weiter.
> Naja, ich wohne nicht mit der Vermieterin unter einem Dach. Dennoch habe
> ich einfach keinen Nerv, mit ihr im Clinch zu liegen. Ich muß eine
> schlechte Beziehung ja nicht unbedingt fördern.
Diesen Umkehrschluß habe ich auch nicht gezogen.
Es gibt einfach viel mehr Situationen, mit dem Vermieter in Clinch zu
geraten, wenn man in einem Haus wohnt.
>Natürlich kann man beim Einzug nicht absehen, wie sich das Verhältnis zu
>Vermieter und Mitmietern entwickelt - ich bin aber weiterhin der
>Meinung, daß "Vermieter im selben Haus" eine ungünstige Situation ist.
Ich sehe das nicht so. "Arschloch" im selben Haus ist eine ungünstige
Situation. Wenn diesem dann das Haus auch noch gehört, verschärft das
allerding die Situation noch zusätzlich.
Bye
woffi
--
Science may be described as the art of
systematic oversimplification.
- Karl Popper
>Buaahha. Neue Besen kehren gut?? Oder nach Fuchs kommt Bär usw.
>Schwachfug. Der Verwalter hat die Pflicht aus dem Gesetz und hat hierzu
>einen Vertrag.
Hm, _muß_ sich ein Verwalter darum kümmern? Ist es nicht _nur_ Aufgabe
des Eigentümers?
Wir haben hier einen Verwalter, der _nicht_ die Abrechnung für die
Vermieter macht. Wenn ein Bewohner Ärger macht oder an alle
geschrieben werden muß, so werden die Eigentümer informiert. Es ist
deren Aufgabe, die Mieter zu informieren.
Wenn der Verwalter lt. _Vertrag_ auch für die Vermieter arbeitet, ist
es was anderes, aber er muß sich bei einer WEG mit z.T. vermieteten
Wohnungen doch nicht auf Grund eines Gesetztes darum kümmern, oder?
--
Tschau
Eckhard www.ebecker.de
> Wieviel Eigentümer gibt es eignetlich bei Euch?
Sorry, hatte ich glatt überlesen. In diesem Haus gibt es insgesamt 18
Wohnungen, aufgeteilt unter der Hausnummer mit a, b und c. Ich wohne hier
in b und weiß von vier Wohnungen, die als Eigentumswohnungen laufen. Die
anderen beiden sind dann Mietwohnungen - in einer wohnen die Radaumacher,
in der anderen meine Freundin und ich.
>Uwe.H...@uhoelzer.de (Uwe Hoelzer) wrote:
>
>> Wieviel Eigentümer gibt es eignetlich bei Euch?
>
>Sorry, hatte ich glatt überlesen. In diesem Haus gibt es insgesamt
>18 Wohnungen,
Die Frage war nur deshalb, um festzustellen, ob nicht eventuell ein
Eigentümer die Verwaltertätigkeit ausübt. Das ist bei 18 Eigentümern
sicher nicht der Fall,l auch wenn ein Eigentümer mehrere Wohnungen
besitzt.
Gruß Uwe
>Das Delikt: In der Erdgeschoßwohnung unter mir piept es seit einigen
>Monaten jeden Morgen um 3.42 Uhr durch einen entsprechenden Wecker, was
>mich regelmäßig wach macht und was teilweise auch nicht mal über eine halbe
>Stunde später abgestellt wird.
Frage im Haus mal nach, wer den Wecker noch hört. Dann dokumentierst Du
das alles mit Datum, Uhrzeit, Dauer der Lärmbelästigung und Zeugen und
erstattest beim Ordnungsamt Anzeige wegen Ruhestörung. Du kannst ruhig
ein paar Vorfälle sammeln, damit man sieht, daß diese Belästigung nicht
nur einmalig ist. Ganz wichtig: Schreib mit rein, was Du dagegen
unternommen hast (die Betroffenen darauf angesprochen etc.) und was es
genützt hat.
In der Regel werden die Ordnungsämter sehr schnell tätig und die
verhängten Bußgelder sind ebenfalls nicht ohne ...
Gruß aus Solingen
Thomas Gabriel
--
Sowenig man die Liebe den Prostituierten anvertrauen darf, sowenig
die Religion den Pfaffen.
(Karlheinz Deschner, Historiker)
> Frage im Haus mal nach, wer den Wecker noch hört.
Bislang nur ein Ehepaar, daß über den Krachmachern, aber unter uns lebt.
> Dann dokumentierst Du
> das alles mit Datum, Uhrzeit, Dauer der Lärmbelästigung und Zeugen und
> erstattest beim Ordnungsamt Anzeige wegen Ruhestörung.
Dann werde ich wohl auf weitere Belästigungen warten müssen. Es ist wohl
schlecht, daß jetzt noch zu schätzen, wann es gewesen ist.
> Du kannst ruhig
> ein paar Vorfälle sammeln, damit man sieht, daß diese Belästigung nicht
> nur einmalig ist. Ganz wichtig: Schreib mit rein, was Du dagegen
> unternommen hast (die Betroffenen darauf angesprochen etc.) und was es
> genützt hat.
OK, merke ich mir.
> In der Regel werden die Ordnungsämter sehr schnell tätig und die
> verhängten Bußgelder sind ebenfalls nicht ohne ...
Danke für die Info.
Das stand bei meiner letzten Wohnungssuche weit oben auf der
Checkliste ;)
Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Karlsruhe, Germany | Beginning of Wisdom " | Fon: *49 721 966 32 15
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fax: *49 721 966 31 29
So in der Art etwa. Greif sie nicht an, droh ihr nicht, bitte sie dir zu
helfen.
"Tobias Haase" <news...@rubacava.net> schrieb im Newsbeitrag
news:ccfhmtckaqoqurdbs...@4ax.com...
> Moin,
>
> unten beschriebene Situation gibt mir die Chance, euch mal zu etwas zu
> befragen, was mir seit vielen Nächten den Schlaf raubt:
>
> Der Tatort: Mietwohnung, ein Haus, drei Wohneingänge (a bis c), je
> Wohneingang sechs Mietparteien. Ich wohne im zweiten Stock, unter mir
> entsprechend erster Stock und Erdgeschoß.
>
> Das Delikt: In der Erdgeschoßwohnung unter mir piept es seit einigen
> Monaten jeden Morgen um 3.42 Uhr durch einen entsprechenden Wecker, was
> mich regelmäßig wach macht und was teilweise auch nicht mal über eine
halbe
> Stunde später abgestellt wird. Zwar kann ich es zum größten Teil durch das
> Schließen des Fenstern 'abstellen', doch gerade im Sommer ist eher
> unerträglich, dann auch noch bei geschlossenem Fenster zu schlafen.
>
> Die Täter: Ich habe mehrfach mit den sich in der Wohnung befindenden
Leuten
> (die auch sonst schon durch andere Dinge negativ aufgefallen sind) auf
> freundliche Art und Weise gesprochen. Anfangs am Tag, nun auch in der
> Nacht. Die letzten beiden Male immer dann, wenn der Wecker schon etliche
> Zeit lief. Dabei durfte ich mir dann von DEREN Seite anhören, was mir denn
> einfallen würde, daß ich sie so früh aus dem Bett klingeln würde.
>
> Die Frage: Wer ist nun im Recht? Darf der Wecker von denen die ganze Zeit
> piepen und mich aus dem Schlaf holen? Gibt es eine Regelung, wie lang und
> laut ein Wecker sein darf? Muß ich nachgeben und ggf. das Fenster
schließen
> oder müssen die Leute den Wecker entfernen?
>
> Einer der Mitbewohner hat MIR angedroht, daß sie die Polizei holen würden,
> wenn ich noch mal klingeln sollte. Zudem kam als Erklärung in der 'ersten
> Nacht', daß "die Junge Dame schlecht aus dem Bett komme und sie nunmal den
> Wecker schlecht hört" (der dann neben ihr steht).
>
> Danke für eure Hinweise und Infos - mit gutem Verstand ist bei denen wohl
> nicht weiterzukommen.
> Scheib einen NETTEN Brief an Deine Vermiterin in dem Du sie um HILFE
> bittest.
> Schreib ihr dass Du gerne bei ihr wohnst, nun aber seit einiger Zeit durch
> das penetrante Verhalten eines anderen Mieters in Deiner Nachtruhe gestört
> wirst. [...]
Ich danke Dir für die Hinweise und jedem normalen Vermieter würde ich wohl
auch solche Worte zukommen lassen, doch unsere Vermieterin kümmert sich
einen Kehricht um sowas. Die will nur die Miete - mehr nicht.
Ist mir auf der anderen Seite auch ganz recht. Die Wohnqualität würde ins
Bodenlose sinken, wenn die Vermieterin auch noch versucht, hier ins
Wohngeschehen einzugreifen. Soweit wie es geht werde ich sie raushalten,
sonst wird alles nur noch schlimmer.
> Ich danke Dir für die Hinweise und jedem normalen Vermieter würde ich wohl
> auch solche Worte zukommen lassen[...]
>Soweit wie es geht werde ich sie raushalten,
> sonst wird alles nur noch schlimmer.
Oh je, das muß ja eine ätzende Vermieterin sein. Tut mir leid für Dich.
Dann habe ich auch keine guten Tips als die die man weiter oben schon
gelesen hat.
Zustände gibt es *schütteldenkopf*