Frank Kozuschnik schrieb:
> jms:
>
>> Frank Kozuschnik:
>>
>>> Mein Punkt sollte hier sein, dass man kein Erbbaurecht f�r eine
>>> einzelne Wohnung unabh�ngig vom Rest des Geb�udes bestellen kann.
>>
>> Scheint so als w�re diese frage nie richtig gekl�rt worden?
>
> Welche Frage?
>
>> Ich f�nde es durchaus interessant z.b. f�r einen erbauer eines
>> hochhauses, die wohnungen ohne den grundst�cksanteil zu verkaufen.
>
> Wenn du auf deinem eigenen Grundst�ck ein Haus baust, kannst du ohne
> Weiteres ein Erbbaurecht bestellen, teilen und die Wohnungserbbaurechte
> einzeln verkaufen.
Sagt man wirklich verkaufen oder ist das vielmehr der Vorgang, wenn der
Erbbaurechtsnehmer sein Recht weiterver�u�ert? Die Frage deswegen, weil
wohl keine Einmalzahlung (Kaufpreis) sondern ein Erbbauzins flie�t.
> Bist du dagegen Eigent�mer einer einzelnen Eigentumswohnung (ohne
> bereits bestehendes Erbbaurecht), dann kannst du kein Erbbaurecht nur
> f�r deine Wohnung bestellen.
Maria