kann man einen gestellten (und noch nicht bearbeiteten) Wohngeldantrag
eigentlich zurückziehen?
Die Wohngeldstelle beharrt auf einer Berechnung. Ich vermute, dass die
bürokratischen Leute dort nur nicht wissen, wie sie mit einem solchen
Ansinnen umzugehen haben. In diesem Fall wissen sie nicht, welche Taste sie
drücken müssen...
Dirk
> kann man einen gestellten (und noch nicht bearbeiteten) Wohngeldantrag
> eigentlich zurückziehen?
Warum nicht? Wenn sich die Verhältnisse geändert haben ...
> Die Wohngeldstelle beharrt auf einer Berechnung. Ich vermute, dass die
> bürokratischen Leute dort nur nicht wissen, wie sie mit einem solchen
> Ansinnen umzugehen haben. In diesem Fall wissen sie nicht, welche Taste sie
> drücken müssen...
Dann lass sie doch. Oder wollen sie noch Angaben von Dir?
Gruß, Gerhard
Nein.
Meine Verhältnisse haben sich derart geändert, dass ich nun keinen
Wohngeldanspruch mehr habe. Wird der Antrag erst bearbeitet (mit den alten
Angaben), muss ich danach einen neuen Antrag mit der neuen
Einkommenssituation stellen. Welch sinnloser bürokratischer Aufwand!
Dirk
> Meine Verhältnisse haben sich derart geändert, dass ich nun keinen
> Wohngeldanspruch mehr habe. Wird der Antrag erst bearbeitet (mit den alten
> Angaben), muss ich danach einen neuen Antrag mit der neuen
> Einkommenssituation stellen. Welch sinnloser bürokratischer Aufwand!
Das erklär doch bitte mal genauer. Wenn du keinen Anspruch mehr hast,
wieso mußt du dann einen neuen Antrag stellen?
Thorsten
--
FAQ Mietrecht, Musikrätsel, CD-Cover-Datenbank, Kochrezepte
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> Meine Verhältnisse haben sich derart geändert, dass ich nun keinen
> Wohngeldanspruch mehr habe. Wird der Antrag erst bearbeitet (mit den alten
> Angaben), muss ich danach einen neuen Antrag mit der neuen
> Einkommenssituation stellen. Welch sinnloser bürokratischer Aufwand!
Wieso neuen Antrag, Mitteilung der nicht mehr vorliegenden
Anspruchsgründe sollte doch reichen.
Gruß, Gerhard
Ja, aber leider nicht bei Bearbeitern, die nicht wissen, in welche Schublade
das Schreiben gehört. Die Unfähigkeit einiger Mitarbeiter im öffentlichen
Dienst (bzw. einiger Beamter) ist einfach zum kotzen!
Dirk
Mitteilung der nicht mehr vorliegenden Anspruchsgründe sollte doch
reichen. Ob die Bearbeiter das verstehen oder nicht, ist doch nicht
Dein Problem, oder?
Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/
>Ja, aber leider nicht bei Bearbeitern, die nicht wissen, in welche Schublade
>das Schreiben gehört. Die Unfähigkeit einiger Mitarbeiter im öffentlichen
>Dienst (bzw. einiger Beamter) ist einfach zum kotzen!
einfach gegen den Bescheid (wenn er dann kommt) unter Hinweis auf die
geänderten Einkommensverhältnisse Widerspruch einlegen.
Interessanter Nebeneffekt: Wird der Widerspruch zurückgewiesen, dann
kann die Behörde, wenn sie Ihren Fehler merkt, bereits gezahltes Geld
nicht mal (mit Erfolg) zurückfordern, da die (zu Deinen Gunsten) falsche
Entscheidung in Kenntnis der Sachlage im Widerspruchsbescheid bestätigt
wurde.
Klaus
PS: Die Mitarbeiter von Unternehmen der freien Wirtschaft sind auch
nicht fähiger (zumindest im gleichen Gehaltsbereich).
--
http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren
Wirklich? Kannst Du da Beispiele anbringen?
Dirk
>Wirklich? Kannst Du da Beispiele anbringen?
mein Vater hat vor Jahren aus Ärger über eine Mieterhöhung die
Einzugsermächtigung widerrufen und Miete für Wohnung und Garage als
Gesamtbetrag per Dauerauftrag überwiesen (als Verwendungszweck hat der
den Text eingetragen, der immer auf den Belegen für die Lastschriften
angegeben war).
Nach gut 2 Monaten kamen mit gleichem Absendedatum, vom gleichen Mitar-
beiter unterschrieben, zum einen eine Mahnung über 2 Monatsmieten für
die Wohnung in Verbindung mit einer Kündigungsandrohung und eine Anfra-
ge, was man mit dem hohen Guthaben (exakt 2 Monatsmieten für die
Wohnung) auf dem Mietkonto für die Garage machen solle.
Reicht das als Beispiel?
Klaus
>> PS: Die Mitarbeiter von Unternehmen der freien Wirtschaft sind auch
>> nicht fähiger (zumindest im gleichen Gehaltsbereich).
>
> Wirklich? Kannst Du da Beispiele anbringen?
Das kann wohl jeder, oder hast du noch nie mit irgendeinem Unternehmen
Ärger gehabt? Etwa ständig falsche Adresen, falsche Telefonrechnungen,
etc. pp