Hallo,
Am 19.12.23 um 17:39 schrieb Torsten Rüdiger Hansen:
> Moin!
>
> Ich hatte ja vor kurzem wegen der Nebenkostenabrechnung gefragt.
> Inzwischen hatte ich eine mit viel Bitten & Betteln doch noch die
> Calc-Tabelle von der Vorverwaltung bekommen. Damit war die Abrechnung
> dann im Grundsatz recht einfach.
>
> Doch jetzt kommts: Eine Mieterin hat die rund 10 Einzelpositionen noch
> mal selbst zusammengezählt und kommt im Saldo auf einen Fehlbetrag von
> 0,01 Euro zu Ihren Gunsten. Da die maschinelle Auswertung die
> Einzelbeträge in der Auflistung auf 2 Stellen hinterm Komma rundet
> vermute ich einen Fehler durch die Rundung.
das ist kein Fehler, sondern eine nicht vermeidbare Abweichung, die
durch unterschiedliche "Zeitpunkte" der Rechnung zustande kommt. Werden
die einzelnen Positionen gerundet, ergibt sich sehr oft eine Abweichung
zur Rundung erst nach der Summenbildung. Im (theoretischen) Extremfall
könnte die Abweichung 1 Cent je Abrechnungsposition erreichen. Ich
bevorzuge erstere Methode, da sie mir leichter nachvollziehbar scheint.
> Es geht jetzt nicht um den 1/100 Euro,
Doch, schon: um solche nicht weiter teilbaren Beträge kann man sich
nicht wirklich streiten.
> sondern um den Grundsatz: Hat die Tabellenkalkulation
> "Recht" und muß die Mieterin den aus Ihrer Sicht Fehler akzeptieren?
Wenn der Fehler ausschließlich aus ihrer Sicht existiert, dann ja. Einen
Fehler kann man vielleicht annehmen, wenn immer nur aufgerundet statt
kaufmännisch gerundet wird. Darüber streiten könnte man aber allenfalls,
wenn das durch systematische Fehlabrechnung in der Summe vieler Mieter
zu einem nicht mehr unerheblichen "Gewinn" für den Vermieter wird (was
ich aber angesichts der Berechnung per Tabellenkalkulation nicht
annehme). Ansonsten würde bereits das Porto für den Widerspruch den
Streitwert übersteigen.
--
Gruß
Alex