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Vermietete Eigentumswohnung

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Wolfgang Dinter

unread,
May 16, 2002, 3:13:50 PM5/16/02
to
Hallo,
meine Frau und ich wohnen seit 21.12.1982 in einer vermieteten
Eigentumswohnung.
Nun ist das Besitzerehepaar dieser Wohnung nacheinander verstorben.
Diese Éigentumswohnung ist jetzt für eine Erbengemeinschaft in deren Besitz
übergegangen.

Jetzt wurden wir von diesen Leuten angerufen,wegen Besichtigung dieser
Wohnung,da diese
Gemeinschaft die Wohnung verkaufen wolle.Man deutete telefonisch an,dass
sich die Wohnung
besser verkaufen liesse,wenn der Mieter,also wir,ausziehen würden.

Wie sieht die Rechtslage in diesen Fall aus?
Was für eine Zeit bleibt uns,um eine neue Wohnung zu suchen?
Gilt noch der alte Mietvertrag?Dort wurde vom damaligen Vermieter laut
Vertrag auf
Eigenbedarf verzichtet.

Kann man darauf bestehen,dass auch eine Eigentumswohnung mit Mieter zum
Verkauf
angeboten werden kann?

Gruss Wolfgang


Ernst-Peter Nawothnig

unread,
May 17, 2002, 6:23:04 PM5/17/02
to
> Dann wartest Du ab, bis die Erbengemeinschaft so richtig die
> Schnauze voll von der Wohnung hat, die ihnen wie ein Klotz am
> Bein hängt, und sich auch untereinander darum zerstreitet, was
> sie machen wollen.
Die Erben werden bald drauf kommen, dass sie den Verkauf der
Wohnung einem Makler anvertrauen. Denn keiner wird sich den
Verkauf selbst ans Bein binden und dann lebenslänglich hören
wollen, er habe erbärmlich wenig erzielt.

Joachim Peter

unread,
May 17, 2002, 7:54:17 PM5/17/02
to

Wolfgang Dinter <rad...@12move.de> schrieb in im Newsbeitrag:
ac3hj4$26jb$1...@innferno.news.tiscali.de...

> Hallo,
> meine Frau und ich wohnen seit 21.12.1982 in einer vermieteten
> Eigentumswohnung.
> Nun ist das Besitzerehepaar dieser Wohnung nacheinander verstorben.

Beileid.

> Diese Éigentumswohnung ist jetzt für eine Erbengemeinschaft in deren
Besitz übergegangen.

logisch


>
> Jetzt wurden wir von diesen Leuten angerufen,wegen Besichtigung
dieser
> Wohnung,da diese
> Gemeinschaft die Wohnung verkaufen wolle.

normales Ding.

> Man deutete telefonisch an,dass
> sich die Wohnung
> besser verkaufen liesse,wenn der Mieter,also wir,ausziehen würden.

LOL
Wahrscheinlich lässt sie sich leer besser verkaufen, aber was habt Ihr
damit zu tun?
Mein Auto liesse sich auch besser verkaufen, wenn es nicht kaputt wäre.
Wollt Ihr´s mir nicht reparieren?

> Wie sieht die Rechtslage in diesen Fall aus?
> Was für eine Zeit bleibt uns,um eine neue Wohnung zu suchen?

bis zum Tode. Ach nein, dann brauch man ja auch keine mehr.

> Gilt noch der alte Mietvertrag?

selbstverständlich

> Dort wurde vom damaligen Vermieter laut Vertrag auf
> Eigenbedarf verzichtet.

selbst wenn das nicht drin stünde - der Wunsch nach Weiterverkauf ist
kein Eigenbedarf. Dazu müsste schon jemand der Eigentümer oder ein
naher Angehöriger die Whg. selbst nutzen wollen.


>
> Kann man darauf bestehen,dass auch eine Eigentumswohnung mit Mieter
zum
> Verkauf
> angeboten werden kann?

nee, ob sie zum Verkauf angeboten wird oder nicht, bestimmt der
Eigentümer. Aber dass Ihr zum alten Mietvertrag wohnen bleiben könnt,
darauf könnt Ihr natürlich bestehen.

gruss Joachim


Tilman Schmidt

unread,
May 18, 2002, 8:35:58 AM5/18/02
to
"Wolfgang Dinter" <rad...@12move.de> wrote:

>meine Frau und ich wohnen seit 21.12.1982 in einer vermieteten
>Eigentumswohnung.
>Nun ist das Besitzerehepaar dieser Wohnung nacheinander verstorben.
>Diese Éigentumswohnung ist jetzt für eine Erbengemeinschaft in deren Besitz
>übergegangen.
>
>Jetzt wurden wir von diesen Leuten angerufen,wegen Besichtigung dieser
>Wohnung,da diese
>Gemeinschaft die Wohnung verkaufen wolle.Man deutete telefonisch an,dass
>sich die Wohnung
>besser verkaufen liesse,wenn der Mieter,also wir,ausziehen würden.
>
>Wie sieht die Rechtslage in diesen Fall aus?

Die Besichtigung müsst Ihr wohl dulden. Die Andeutung hat rechtlich
keine Bedeutung.

>Was für eine Zeit bleibt uns,um eine neue Wohnung zu suchen?

Nach dem, was Du geschildert hast, alle Zeit der Welt.

>Gilt noch der alte Mietvertrag?

Selbstverständlich.

>Dort wurde vom damaligen Vermieter laut
>Vertrag auf
>Eigenbedarf verzichtet.

Hat denn jemand das Wort "Eigenbedarf" in den Mund genommen? Bis jetzt
schriebst Du, die Wohnung solle verkauft werden; das lässt doch gerade
vermuten, dass die Eigentümer *keinen* eigenen Bedarf haben.

>Kann man darauf bestehen,dass auch eine Eigentumswohnung mit Mieter zum
>Verkauf
>angeboten werden kann?

Ja. Es gibt zwar im BGB formal auch den Kündigungsgrund "Hinderung
einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung", aber der wird in der
Praxis eh nie anerkannt.

--
Tilman Schmidt E-Mail: Tilman....@ePost.de
Bonn, Germany
- In theory, there is no difference between theory and practice.
In practice, there is.

Tilman Schmidt

unread,
May 18, 2002, 8:42:40 AM5/18/02
to
Hannes Birnbacher <noema...@hannes-birnbacher.de> wrote:

>Du drehst denen den Arm auf den Rücken [...]

Warum eigentlich? Diese Erbengemeinschaft ist doch mit so einem Objekt
wirklich genug geschlagen. Sie hat keinerlei Chance. Warum also noch
auf sie eindreschen?

Wolfgang Dinter

unread,
May 17, 2002, 11:59:54 AM5/17/02
to
Hallo Joachim und die Anderen..,
ich kann mir einfach nicht vorstellen,dass der alte Mietvertrag nach dem
Tode
der Besitzer noch seine Gültigkeit haben sollte?
Ausserdem,der Eigenbedarf wird ja nicht von denen in Anspruch
genommen,sondern
die wollen diese Wohnung möglichst ohne Mieter(also wir raus)verkloppen weil
angeblich sich die Wohnung dann besser verkauft.

Wenn dem alles nicht so ist und die eben sehen müssen einen Käufer( mit uns
Mieter) für diese Wohnung zu finden,auf was für Paragraphen im Mietrecht
kann ich mich denn da berufen?

Nun angenommen,dem ist so und die finden einen Käufer dieser Wohnung
inklusive mit uns Mietern,gilt dann immernoch der alte Mietvertrag?
Unwarscheinlich scheint mir auch,dass ich trotz Verkauf der Wohnung
noch sehr lange in der Wohnung bleiben kann(welcher Mietparagraph?).

Werd eh erstmal sehen,was nach deren Wohnungsbesichtigung herauskommt.


Gruss Wolfgang

"Joachim Peter" <joachi...@online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ac45ga$mmmcu$1...@ID-19150.news.dfncis.de...

Joachim Peter

unread,
May 19, 2002, 3:57:06 AM5/19/02
to

Wolfgang Dinter <rad...@12move.de> schrieb in im Newsbeitrag:
ac5qjk$2m6r$1...@innferno.news.tiscali.de...

> Hallo Joachim und die Anderen..,
> ich kann mir einfach nicht vorstellen,dass der alte Mietvertrag nach
dem
> Tode
> der Besitzer noch seine Gültigkeit haben sollte?

Es gehört aber wirklich zu den grundlegendsten Grundlagen des deutschen
Wohnungsmietrechts, dass ein Eigentümerwechsel (egal ob durch Verkauf,
Vererbung, Schenkung oder was sonst noch alles) keinen Einfluss auf
einen bestehenden Meitvertrag hat. Der neue Eigentümer muss den Vertrag
fortführen, wenn er das nicht will, kann er nur den Kauf ablehnen (oder
die Erbschaft ausschlagen).

> Ausserdem,der Eigenbedarf wird ja nicht von denen in Anspruch
> genommen,sondern
> die wollen diese Wohnung möglichst ohne Mieter(also wir
raus)verkloppen weil
> angeblich sich die Wohnung dann besser verkauft.

Eben. Deshalb ist es sowieso kein Eigenbedarf. Eigenbedarf könnte
möglicherweise beim Käufer entstehen, wenn der selber reinzihen will,
oder dessen Sohn/Tochter, vielleicht gerade der elterlichen Wohnung
entwachsen.
So kriegt er euch allenfalls aus der Wohnung, wenn Ihr ein paar
Monatsmieten schuldig bleibt, oder andere schwerwiegende
Vertragsverletzungen begeht, oder noch die Kündigung wegen "Hinderung
der angemessenen wirtschftliche Verwertung" (sihe Posting von Tilman
Schmidt), die aber wie dort erwähnt für den Vermieter sehr schwer
durchzusetzen ist. Mit dem Argument, dass die Wohnung unvermietet mehr
Verkaufserlöß bringt, hat er da jedenfalls keinerlei Chancen.


>
> Wenn dem alles nicht so ist und die eben sehen müssen einen

äufer( mit uns
> Mieter) für diese Wohnung zu finden,auf was für Paragraphen im
Mietrecht
> kann ich mich denn da berufen?

IANAL, daher keine Paragraphen im Kopf, aber wenn Du unbedingt willst,
frag den nächsten Mieterverein.


>
> Nun angenommen,dem ist so und die finden einen Käufer dieser Wohnung
> inklusive mit uns Mietern,gilt dann immernoch der alte Mietvertrag?
> Unwarscheinlich scheint mir auch,dass ich trotz Verkauf der Wohnung
> noch sehr lange in der Wohnung bleiben kann(welcher Mietparagraph?).

Der Mietvertrag gilt weiter!


>
> Werd eh erstmal sehen,was nach deren Wohnungsbesichtigung
herauskommt.

Lass Dir um Gottes Willen keinen neuen Mietvertrag aufschwatzen,
sollten sie Dir wirklich einen vorlegen, ist der rechte Platz dafür in
der Altpapiertonne (von wegen der Umwelt). Vor allem der erwähnte
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung ist natürlich bei gerade bei einem
anstehenden Verkauf für Dich sehr wertvoll, wer weiß wer der Käufer ist
und was er damit vorhat. Mit der Klausel kann er sich die
Eigenbedarfsklage auch schenken.

Es ist wirklich nichts besonderes, dass Häuser oder Wohnungen ihren
Eigentümer wechseln. Das Haus, in dem ich zehn Jahre wohne, hat seinen
Eigentümer im schnitt alle 2 Jahre gewechselt. Wenn die jedesmal ihre
Mieter rausklagen könnten, könnte man sich auch gleich ´nen Wohnwagen
kaufen.

Also gemütlich zurücklehnen, evtl. Vertragsänderungen ablehnen (es sei
denn, sie sind zu eurem Vorteil, oder die angebotenen x0000 Euro sinds
Euch wert, oder er bietet Euch gleichzeitig eine schönere Wohnung zum
gleichen Preis), Klagen widersprechen (die werden nicht kommen, der
müsste aber schon ziemlich blöd sein, wenn er sein Geld für
aussichtslosen Klagen verpulvert.) Und wenn Du das alles nicht glaubst,
geh zum Mieterverein, das sagt Dir dort schon der Pförtner.

Joachim

Wolfgang Dinter

unread,
May 19, 2002, 2:19:56 AM5/19/02
to
Hallo Joachim und alle die mir so zahlreich geantwortet haben,
da haben wir ja ganz gute Karten.
Ich muss jetzt erstmal die Besichtigung am 24.5. abwarten und sehen
was diese Leute wirklich vorhaben.
Ich werde Euch dann berichten.

Gruss Wolfgang

"Joachim Peter" <joachi...@online.de> schrieb im Newsbeitrag

news:ac7m5k$nhb1h$1...@ID-19150.news.dfncis.de...

F. Lorenz

unread,
May 20, 2002, 2:39:29 AM5/20/02
to
"Joachim Peter" <joachi...@online.de> wrote:
>
>Wolfgang Dinter <rad...@12move.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>ac5qjk$2m6r$1...@innferno.news.tiscali.de...
>> Hallo Joachim und die Anderen..,
>> ich kann mir einfach nicht vorstellen,dass der alte Mietvertrag nach
>dem
>> Tode
>> der Besitzer noch seine Gültigkeit haben sollte?
>
>Es gehört aber wirklich zu den grundlegendsten Grundlagen des deutschen
>Wohnungsmietrechts, dass ein Eigentümerwechsel (egal ob durch Verkauf,
>Vererbung, Schenkung oder was sonst noch alles) keinen Einfluss auf
>einen bestehenden Meitvertrag hat. Der neue Eigentümer muss den Vertrag
>fortführen, wenn er das nicht will, kann er nur den Kauf ablehnen (oder
>die Erbschaft ausschlagen).


Ja, das stimmt alles.
Allerdings ist mein Mietvertrag nach Ansicht des AG Minden und LG Bielefeld
automatisch erloschen!! Nochmal zum mitschreiben: "automatisch erloschen"!!!
Ich erhielt vom AG Minden und vom LG Bielefeld Null Tage Kündigungsfrist und Null
Tage Räumungsfrist! Zusätzlich mußte ich selbstverständlich bis zur dreifachen
Monatsmiete als Schadensersatz zahlen!
Ich befand mich dennoch 2 Jahre trotz diesen absurden Zustands in der Wohnung (zB.
Vollstreckungsschutz auf eigene Kosten). Einen Tag bevor der Gerichtsvollzieher
zur Zwangsräumnung kam zog ich aus.
Ein weiteres Jahr, in dem ich bereits woanders wohnte, später verklagte ich
meinen Vermieter auf Schadensersatz, weil mir die Wohnung für die ich einen
gültigen Mietvertrag hatte nicht mehr zur Verfügung stand.
Das AG Minden erklärte den immer noch bestehenden Mietvertrag als
Selbstverständlichkeit (Vollkommenes unverständnis der Gegenseite, da dieser doch
bereits laut LG Bi automatisch erloschen sei) und sprach mir 1600,- DM
Schadenerrsatz von 14000,- DM (mit Rechtskosten 21000,- DM, zuzuegl. meiner
Arbeitsstunden etwa 2000 Std.!!! und etwa 2000,- DM fuer Rechtsbuecher usw.) von
dem Schaden der mir entstanden war zu.
Ich ging in Berufung. Problem war nun, dass bei LG zwei der ehemaligen Richter
sassen. Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos, weil das Bundesverfassungsgericht
für solche Lapalien, die gang und gäbe bei Gericht sind, aus gleichem Grund keine
Zeit mehr hat. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde blieb aufgrund der richterlichen
Freiheit erfolglos, da diese aus gleichem Grund (angeblich, natürlich
vollkommener Quatsch) keinen Rechtsentscheid beim OLG einholen müssen. Ein
Befangenheitsantrag blieb erfolglos, weil man Richter aufgrund von
Rechtsansichten und der richterlichen Freiheit nicht ablehnen kann (auch
grundgesetz(aehnlich)wiederiger?).
Der vorsitzende Richter erklärte in seiner dienstlichen Aeusserung, das meine
Rechtsansichten vollkommen verfehlt seien, da er aber in Rente geht nichts mehr
erklären wolle (Das LG Bi erlärte mir bereits wortwörlich, das man "keine Lust"
habe mir eine ausführliche Urteilsbegründung zu schreiben).
Das LG Bi stellte nun (in dem elften Gerichtsverfahren) fest, nee das ist
garnicht erwähnt worden und als Selbstverständlichkeit angenommen worden, das
mein Mietverhältnis noch besteht. Es war 3.5 Jahre nach meinem automatisch
erloschenen Mietverhältnis und 1.5 Jahre nachdem mich der Gerichtsvollzieher
einen Tag später aus der Wohnung gesetzt hätte und ca. 8000,- DM Gerichtskosten
und 14000,- DM Schaden und ueber 2000 Arbeitsstunden und ca. weitere 2000,- DM
später.
Ich erhielt 5900,- DM Schadenersatz wobei ich anteilig natürlich
selbsverständlich die Rechtskosten übernehmen musste.


Obwohl ich diesen gerichtlichen dummen Schwachsinn der Richter Husmann, Althoff,
Dr. Scheck, Brechmann, Mertel (ist daraufhin zur vorsitzenden Richerin am LG Bi
befoerdert worden) usw. in den seltensten Fällen für möglich halte, so halte ich
doch die Mitgliedschaft im Mieterverein http://www.mieterverein.de für
erforderlich (incl. Rechtsschutzversicherung) bzw. den Abschluß einer
Rechtsschutzversicherung für Wohnraummietsachen!!


Das Recht ist 100% auf der Seite der Mieter aber das allein schuetzt bei
richterlicher Freiheit garnichts! Bei Richtern schuetzt nur Geld und nochmals
Geld, fur Den der moeglichst sicher leben moechte! Recht und Gerechtigkeit
bedeutet Geld für Richtergehälter und dann sind diese entsprechend dankbar.
--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de

Christian Ehmann

unread,
May 20, 2002, 7:14:46 AM5/20/02
to
Tilman Schmidt wrote:

> Da würde natürlich die Vorgeschichte und Begründung interessieren.

Bitte, bitte, bitte nicht. Don't feed the trolls.


Gruß
Christian

Udo Köstler

unread,
May 22, 2002, 4:14:00 AM5/22/02
to
> Bei Licht besehen ist eine ETW mit einem Mieter mit solchem
> Mietvertrag so gut wie unverkäuflich. Wer soll die kaufen
> wollen?

Und genau hier wäre doch ein guter Angriffpunkt auf die wirtschaftliche
Verwertung. Ein guter Anwalt und ein gütiger Richter vorrausgesetzt.

<ironie>
Darf ein Richter in solchen Angelegenheiten (Mietrecht) eigentlich selbst
Vermieter sein?
</ironie>

Dietmar Kulsch

unread,
May 22, 2002, 5:14:08 AM5/22/02
to
"Udo Köstler" schrieb:

>
> > Bei Licht besehen ist eine ETW mit einem Mieter mit solchem
> > Mietvertrag so gut wie unverkäuflich. Wer soll die kaufen
> > wollen?
>
> Und genau hier wäre doch ein guter Angriffpunkt auf die wirtschaftliche
> Verwertung. Ein guter Anwalt und ein gütiger Richter vorrausgesetzt.

Aber Vermietung ist doch auch eine angemessene
wirtschaftliche Verwertung.

Udo Köstler

unread,
May 22, 2002, 6:33:08 AM5/22/02
to

Grundsätzlich ja. Allerdings bei einer Erbengemeinschaft und im Falle von
Streitigkeiten und sonstigen Umständen eventuell nicht ganz einfach.

Tilman Schmidt

unread,
May 23, 2002, 5:13:28 PM5/23/02
to
Dietmar Kulsch <dk2...@kulsch.de> wrote:

Das dürfte sehr von den Umständen abhängen.

Unabhängig davon überlässt der Wortlaut des Gesetzes die Entscheidung,
welche unter mehreren möglichen, wirtschaftlich angemessenen
Verwertungen er realisieren will, eindeutig dem Eigentümer. Nur hat
die Rechtsprechung da halt andere Ansichten.

Wolfgang Dinter

unread,
May 25, 2002, 4:44:13 AM5/25/02
to
Hallo Martin und alle die mir so zahlreich geschrieben haben,

die Erbengemeinschaft hatte die Wohnung am 24.5. besichtigt.
Es wurde von denen erwähnt,daß sie diese Wohnung gern ohne
Mieter verkaufen würden.
Wir sagten,daß wir das zwar verstehen könnten,aber wir nicht
kündigen wollten und der alte Mietvertrag ja noch weiter gelten
würde.
Darauf kamen von der Gegenseite im Moment keine großen
Einwände mehr.
Es stellte sich heraus,daß die Erbengemeinschaft das Gegenstück
dieses Mietvertrags angeblich noch nicht hatte.Ich gab ihnen unseren
Vertrag zur Einsicht.
Sie sagten darauf,daß sie mit dem Hausverwalter sprechen müßten,
da wohl dort das Duplikat liegen müsse.
Am Rande schnitten sie auch ev. Mieterhöhungen(nach Rückprache
mit dem Verwalter nicht aus).
Diese Wohnung befindet sich in einem großen Wohnblock mit wiederum
vielen Eigentumswohnungen .
Wie hoch könnte die ausfallen? Habe von bis zu 30% für max. 3 Jahre
gehört?
Ich muß jetzt dabei schreiben,daß wir in 6 Jahren eh in das Haus
meiner Schwiegereltern ziehen werden.Also ev. dann in 6 Jahren
ausziehen würden.
Das hatten wir dann erwähnt.
Die Erbengemeinschaft sprach dann davon,wenn wir uns dazu entschließen
würden,daß sie von uns das gern schriftlich hätten.

Im Moment ist noch alles offen,da sie sich nach Rückprache mit dem
Hausverwalter wieder melden würden.

Gruß Wolfgang

"Martin Gerdes" <martin...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4rldeu0grv08592f7...@4ax.com...
> "Wolfgang Dinter" <rad...@12move.de> schrieb:


>
> >ich kann mir einfach nicht vorstellen,dass der alte Mietvertrag nach dem
> >Tode der Besitzer noch seine Gültigkeit haben sollte?
>

> Das dürfte aber so sein.


>
> >Ausserdem,der Eigenbedarf wird ja nicht von denen in Anspruch

> >genommen, sondern die wollen diese Wohnung möglichst ohne Mieter


> >(also wir raus)verkloppen weil angeblich sich die Wohnung dann besser
verkauft.
>

> Na klar verkauft die sich ohne Mieter besser.
> Eine Möglichkeit ist, diesen Betrag schätzen zu lassen - und
> sich den dann vom Besitzer für die Unterschrift unter den
> Aufhebungsvertrag bezahlen zu lassen.


>
> >Wenn dem alles nicht so ist und die eben sehen müssen einen Käufer( mit
uns
> >Mieter) für diese Wohnung zu finden,auf was für Paragraphen im Mietrecht
> >kann ich mich denn da berufen?
>

> Auf den Mietvertrag, in dem der Ausschluß der
> Eigenbedarfskündigung drinsteht.


>
> Bei Licht besehen ist eine ETW mit einem Mieter mit solchem
> Mietvertrag so gut wie unverkäuflich. Wer soll die kaufen
> wollen?
>

> >Nun angenommen,dem ist so und die finden einen Käufer dieser Wohnung
> >inklusive mit uns Mietern, gilt dann immer noch der alte Mietvertrag?
>

> Na klar.
>
> >Unwahrscheinlich scheint mir auch,dass ich trotz Verkauf der Wohnung


> >noch sehr lange in der Wohnung bleiben kann(welcher Mietparagraph?).
>

> Mit welchem Argument will der Käufer Euch kündigen
> (Eigenbedarf kommt ja wohl nicht in Betracht)?


>
> >Werd eh erstmal sehen,was nach deren Wohnungsbesichtigung herauskommt.
>

> Mit freundlichen Grüßen
>
> Martin Gerdes


Frank Haug

unread,
May 26, 2002, 5:05:23 AM5/26/02
to
Wolfgang Dinter schrieb:

> Am Rande schnitten sie auch ev. Mieterhöhungen(nach Rückprache
> mit dem Verwalter nicht aus).
> Diese Wohnung befindet sich in einem großen Wohnblock mit wiederum
> vielen Eigentumswohnungen .
> Wie hoch könnte die ausfallen? Habe von bis zu 30% für max. 3 Jahre
> gehört?

Das wurde gesenkt. Es sind nun max. 20% erlaubt.

Gruss Frank

Robert Pflüger

unread,
May 26, 2002, 5:23:16 AM5/26/02
to
HAllo,

Wolfgang Dinter wrote:
>
> ...Ich gab ihnen unseren
> Vertrag zur Einsicht.

...aber Du hast den Vertrag wieder, bzw. großzügig zugesagt ihnen eine
Kopie zu fertigen? Böse Menschen könnten den Vertrag verlieren ..:-(
(ist alles schon da gewesen)

> ...


> Wie hoch könnte die ausfallen? Habe von bis zu 30% für max. 3 Jahre
> gehört?

aber auch nicht viel höher als die ortsübliche Vergleichsmiete.

wenn frisch geerbt wurde riechen manche Teil-Eigentümer das große
Geschäft, aber die Aufregung legt sich..


Grüße,

Robert

Kurt Guenter

unread,
May 26, 2002, 1:57:34 PM5/26/02
to
"Martin Gerdes" <martin...@gmx.de> schrieb:

> Es verblüfft mich immer wieder, welche große Hemmung
> bei vielen Mietern besteht, die 10 Euro für das Mieter-
> Ratgeberbuch auszugeben.

Es verblüfft mich immer wieder, welche grosse Hemmnung bei vielen
Vermietern besteht, die 10 Euro für das Mieter-Ratgeberbuch auszugeben
:-)


Wolfgang Dinter

unread,
May 27, 2002, 2:44:32 PM5/27/02
to
Hallo Martin und alle;-)

Natürlich habe ich unseren Original-Mietvertrag nicht aus der Hand gegeben.
Die haben heute angerufen und gesagt,daß kein weiterer Mietvertrag
vorhanden sei.Weder beim Verwalter noch beim Nachlaß der Verstorbenen.
Haben mich gebeten eine Kopie für sie zu machen.
Unseren Vertrag habe ich immer sicher verwahrt.
Wie alle wichtigen Papiere.

Ich wußte nicht von einen sogenannten Mieter-Ratgeberbuch.
Werd mir das zulegen.
Bin übrigens im Privatrechtschutz der Mietrechtschutz mit einschließt.

Nun werde ich mal die Kopie machen und abwarten auf
"Teil 3 Vermietete Eigentumswohnung";-))

Gruß Wolfgang...und Danke(an alle)

"Martin Gerdes" <martin...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag

news:68k1fucmmfl7lmg1n...@4ax.com...
> "Wolfgang Dinter" <rad...@12move.de> schrieb:


>
> >die Erbengemeinschaft hatte die Wohnung am 24.5. besichtigt.
> >Es wurde von denen erwähnt,daß sie diese Wohnung gern ohne
> >Mieter verkaufen würden.
>

> ... eine Aussage, die höchstwahrscheinlich für Dich nicht ganz
> unerwartet erfolgte.


>
> >Wir sagten,daß wir das zwar verstehen könnten,aber wir nicht
> >kündigen wollten und der alte Mietvertrag ja noch weiter gelten
> >würde.
>

> >Es stellte sich heraus,daß die Erbengemeinschaft das Gegenstück
> >dieses Mietvertrags angeblich noch nicht hatte.
>

> Ein netter - und vor allem kluger Mieter hätte in der Zwischenzeit (in
> der Kenntnis der Sachlage) das Original sehr sicher verwahrt (ein
> Bankschließfach wäre dafür wohl kein übertriebener Aufwand) und hätte
> mit Vorbedacht einige Kopien gefertigt. Eine von diesen Kopien häte der
> nette Mieter den armen, uninformierten Vermietern gern zur Verfügung
> stellen können.


>
> >Ich gab ihnen unseren Vertrag zur Einsicht.
>

> Du bist ein lieber Mensch. Du wußtest, daß nur dieses Papier Deinen
> Anspruch verbrieft - hast Du den Vertrag denn schon wieder
> zurückgekriegt? So ein Blatt Papier ist ein vergänglich Ding.


>
> >Sie sagten darauf,daß sie mit dem Hausverwalter sprechen müßten,
> >da wohl dort das Duplikat liegen müsse.

> >Am Rande schnitten sie auch ev. Mieterhöhungen(nach Rücksprache


> >mit dem Verwalter nicht aus).
>

> Die alten Drohgebärden. Man hat da als Vermieter nicht soviel Spielraum,
> wie mancher Neu-Vermieter denkt. Vor allem vertragen sich Mieterhöhung
> und Kündigungsabsicht nicht gut.
>
> Vor allem beim ersten Mal unterlaufen leicht Formfehler, die zur
> Unwirksamkeit führen; man kann das als Vermieter vermeiden, wenn man den
> Profi das machen läßt - aber das kostet halt und diese Kosten kann man
> dem Mieter nicht auferlegen. Da ist die Mieterhöhung für mindestens das
> erste halbe Jahr schonmal weg.


>
> >Diese Wohnung befindet sich in einem großen Wohnblock mit wiederum
> >vielen Eigentumswohnungen.
>
> >Wie hoch könnte die ausfallen? Habe von bis zu 30% für max. 3 Jahre
> >gehört?
>

> 20% - aber das nur, wenn die Miete (grob gesagt) unter dem Schnitt
> liegt.


>
> Es verblüfft mich immer wieder, welche große Hemmung bei vielen Mietern

> besteht, die 10 Euro für das Mieter-Ratgeberbuch auszugeben. In jedem
> von denen steht die Mieterhöhung in allen Aspekten auf mindestens 100
> Seite ausführlichst dargestellt.
>
> Bei der Wahl zwischen diesem Großangriff aufs Portemonnaie und vielen
> schlaflosen Nächten wählen die meisten ängstlichen Mieter
> erstaunlicherweise meistens zweiteres.


>
> >Ich muß jetzt dabei schreiben,daß wir in 6 Jahren eh in das Haus
> >meiner Schwiegereltern ziehen werden.Also ev. dann in 6 Jahren
> >ausziehen würden.
>

> 6 Jahre sind eine lange Zeit.
>
> Man kann es doch nachvollziehen, daß eine Erbengemeinschaft Geld sehen
> will, weil sich das am einfachsten auseinanderdividieren läßt. Wer will
> auf unabsehbare Zeit eine Wohnung am Hacken haben, sie auf Distanz
> verwalten wollen, eine separate Steuererklärung für die
> Erbengemeinschaft anfertigen. Jeder wollte sich nur zu gern dieser
> lästigen Pflicht entledigen.


>
> >Das hatten wir dann erwähnt.
> >Die Erbengemeinschaft sprach dann davon,wenn wir uns dazu entschließen
> >würden,daß sie von uns das gern schriftlich hätten.
>

> Wozu? Was geben sie dafür?
>
> Wenn das mit dem Ausschluß der Eigenbedarfskündigung wirklich stimmt,
> gibt es keine realistische Chance zur Kündigung und kann somit die
> Wohnung allenfalls vermietet (zu deutlich niedrigerem Preis) verkaufen.
>
> Wozu willst Du ohne Not eine Rechtsposition räumen?
>
> [Du solltest mal ans rechte Quoting denken.
> Vollquotteln gilt nach Netiquette als nicht eben wünschenswert]

Kurt Guenter

unread,
May 28, 2002, 3:59:08 PM5/28/02
to
"Wolfgang Dinter" <rad...@12move.de> schrieb:

> Nun werde ich mal die Kopie machen und abwarten auf
> "Teil 3 Vermietete Eigentumswohnung";-))

dann gehe zwischendurch mal bei http://learn.to/quote vorbei und
stelle Dein Hintendranvollquoting ab!


F. Lorenz

unread,
Jun 1, 2002, 9:04:56 PM6/1/02
to
Tilman Schmidt <Tilman....@ePost.de> wrote:

>F. Lorenz <in...@abyte.de> wrote:
>>Allerdings ist mein Mietvertrag nach Ansicht des AG Minden und LG Bielefeld
>>automatisch erloschen!! Nochmal zum mitschreiben: "automatisch erloschen"!!!
>
>Da würde natürlich die Vorgeschichte und Begründung interessieren. War
>die Situation vergleichbar der im Ausgangsposting des Thread - also
>Vermieter verstorben?


Nein, aber wen interessiert es, wenn das Mietverhältnis automatisch erlischt.
Es gibt keine Mietverhältnisse, die automatisch erlöschen.


Mit welchem Paragraphen wurde dieses "Erlöschen"
>begründet?


Berufungsverhandlung vor dem LG Bielefeld Teilurteil wegen Räumung 2S278/92 bei
Richter Althoff, Richter Grünhoff, Richterin Mertel
Die drei Richter erklärten, das das Mietverhältnis ohnehin automatisch
erloschensei und mir daher auch kein einziger Tag Räumungsfrist oder
Kündigungsfrist zustehe.
Der RA, der mich vertreten ist nach den Verhandlungen immer recht ungehalten
gewesen zB: "So einen grandiosen Schwachsinn in so einer aufeinanderfolge von
Blödheit...". = Das war noch milde. Der RA hat das auch Herrn Weidelhöfer, dem
damaligen Direktor des AG erzählt, wie schwachsinnig es hier zugeht und:"aber das
Mietverhältnis ist doch dann automatisch erloschen!!" und dann haben die beiden
sich laut gestritten, weil mein RA meinte, das es der augekochteste Schwachsinn
wäre, den er je gehört hat.


Berufungsverhandlung vor dem LG Bielefeld Teilurteil wegen Schadensersatz
2S278/92 bei Richter Althoff, Mertel, Grünhoff
LG Bi:"Das Mietverhältnis ist automatisch erloschen!"
Mein Klagevertreter erklärte das er nichts machen kann, denn wenn ein Richter so
von seinem Schwachsinn überzeugt ist, dann werde ich sofort im selben Moment
verurteilt, wenn dieser dem Richter wiederspricht.
Weil ich den Schwachsinn aber nicht mehr aushielt habe ich den 3 Richtern
wiedersprochen.
Dann bekam Herr Richter Althoff einen knallroten Kopf (wie eine rote Laterne) und
ich wurde von allen drei Richtern sofort verurteilt,mit der lauten Äußerung: "Wir
sind die Rechtskundigen und nicht Sie Herr L., wir sind die die das Recht machen,
es ergeht folgendes Urteil....". Eine ausführliche Urteilsbegründung zu schreiben
hatten die RichterAlthoff, Mertel, Grünhoff, wortwörtlich "keine Lust". ....Herr
L.: "Ich möchte aber trotzdem eine ausführliche Urteilgsbegründung". Die drei
Richter mit Richter Althoff als Spruchkörper: "Aber ich sage Ihnen doch, das Sie
nicht mehr erhalten als einen Verweisauf das vorgerichtliche Urteil, weil ich
keine Lust habe Ihnen eine zuschreiben!" und laut...


Im AG Urteil ist natürlich auch nichts begründet. In der Räumungsverhandlung 1.
Teilurteil war mein Mietverhältnis noch automatisch erloschen.
In der Schadenersatzverhandlung hat sich das aufeinmal verdreht, das ist Richter
Husmann aber schwer gefallen zuzugeben, das er sich vertan hat. Geholfen hat das
aber auch nicht denn am Schadenersatz änderte es seiner Meinung nach wiederum
trotzdem garnichts.

Ich nahm meinen Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch. Das Problem waren
aber schon meine eigenen Klagevertreter, weil der ehemalige konnte nicht mehr,
weil er es nicht mehr aushielt. Von denen (der erste wurde für mich
Postulationsunfähig, weil er mit dem gegnerischen Anwalt eine Kanzlei gründete)
erzählten mir beide das ich nicht die geringste Aussicht auf Schadenersatz hätte,
denn schließlich habe das LG Bielefeld längst entschieden, das mein
Mietverhältnis automatisch erloschen sei, da wäre absolut nichts zu machen.
AG Minden, Klage des Herrn L. auf Schadenersatz gegen Herrn V=Vermieter., 20 C
176/94 Richterin Niewerth:
Herr RA V.:"Das ist ja eine kurze Sache und was will der überhaupt, sein
Untermietverhältnis ist doch sowieso automatisch erloschen!".
Frau Richterin Niewerth AG Minden:" Das das nicht so ist, das kann man doch
wirklich injedem Rechtsbuch nachlesen, Sternel etc.!".
Ich bekam 1900,- DM zugesprochen.


Ich stellte einen Antrag auf Befangenheit ua. gegenüber dem Richter Althoff und
Richterin Mertel
Dienstliche Äußerung von Richter Althoff:


2 S 181/95 Abschrift
Dienstliche Äußerung:
Ich äußere mich dienstlich wie folgt:
Ich halte mich nicht für befangen, zumal die Erörterungen im Termin am 28.10.
1992, bedingt durch verfehlte Rechtsansichten des Klägers, falsch dargestellt
sind. Da ich wegen meiner bevorstehenden Pensionierung in der Sache nicht mehr
entscheiden werde, gehe auf die Einzelheiten nicht ein. Bielefeld, den 30. Mai
1995 Landgericht, 2. Zivilkammer
Althoff
Vors. Richter am Landgericht


Frau Richterin Mertel:
"Ich halte mich nicht für Befangen"


Berufungsverhandlung vor dem LG Bielefeld 2 S 181/95 Richterin Mertel, Richterin
Brinkmann, Richterin Brechmann
auf Schadenersatz
Jetzt haben die 3 Richterinnen aber ein Problem und erklärten gleich zu Beginn
der Verhandlung, das nur ein Vergleich in Frage käme und nichts anderes.
Klaro? Die müßten mir sonst schriftlich bestätigen, das mein Mietverhältnis noch
besteht... Das ist dann im folgenden als absolute Selbstverständlichkeit
vorrausgesetzt worden.
Weil ich in meinem Befangenheitsantrag, den Schwachsinn mit ausführlichster
Begründung zB. BGH und OLG Rechtsentscheide beschrieben habe:
Frau Richterin Mertel zu mir als Prozeßpartei: "Vielleicht weiß ja der Herr L.
wie das rechtlich zu bewerten ist?"
Ja, das wußte ich auch.


In einer zwischenzeitlichen Verhandlung habe ich Richter Althoff gefragt warum
denn mein Heizungsausfall über 3 Wochen im Winter in der Wohnung (täglich
Temperatur gemessen ca. 5 Grad in Zimmermitte 1m über dem Boden, genau nach
Vorschrift, Zeuge ist jeden Tag gekommen und hat unterschrieben) keinen
Mietminderungsgrund darstellt:
Richter Althoff:"Das sehen wir hier so!"
Da ich ja mittlerweile unheimlich frech geworden bin (ich brauchte mich ja nicht
mehr einschleimen, da das "Straf-Urteil" ja ohnehin feststand) fragte ich also:
"Und warum sehen Sie das so?"
Laut und ärgerlich: "Weil wir das hier eben so sehen!!!"


Es ist also niemals etwas begründet worden außer mit einem knallroten Kopf des
vorsitzenden Richters Althoff am LG Bielefeld als ich diesen darauf hinwies, das
es keine automatisch erlöschenden Mietverhältnisse gibt.


Wenn man eine Begrüdung möchte, auf die ich seit Jahren aufgrund Lustlosigkeit
warte, hier die Adresse:
Landgericht Bielefeld
Richterin Mertel
Niederwall 71
33595 Bielefeld


Aber wundere Dich nicht wenn Dir (nicht mir!) der Präsident des LG Bielefeld
dann schreibt, wegen Richterbeleidigung, weil es gibt keine Kritik gibt und schon
garkeine Öffentliche. Und in dem Fall hast Du von niemanden Hilfe zu erwarten und
wirklich von niemanden außer von mir. Ich würde mich freuen wenn mal jemand
nachfragt auch für die anderen Menschen.


Da gab es eine türkische Familie in Bielefeld, die hatten eine Satelitenschüssel
was der Vermieter nicht wollte.
So entschied das LG Bielefeld die Satelitenschüssel muß weg.
Das Bundesverfassungsgericht entschied das die Satelitenschüssel bleiben darf.
Dann kündigte der Vermieter fristlos, wegen unzulässig angebrachter
Satelitenschüssel.
Das LG gab dem Vermieter recht, denn schließlich sei nach dem eigenen Urteil, die
Satelitenschüssel unzulässig angebracht.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die fristlose Kündigung blieb erfolglos.


Nicht das das nicht schon schlimm genug ist, nein so wird mit unseren türkischen
Mitbürgern umgegangen, die evtl. noch nichtmal richtig deutsch können. Die
verstehen doch die Welt nicht mehr. Die Satelitenschüssel darf bleiben aber die
Familie muß raus wegen höchstrichterlich zurecht angebrachter Satelitenschüssel.


Und die erhalten von niemanden Hilfe, ganz im Gegenteil. Wer verurteilt wird
wird auch zu Recht verurteilt!


Der Richter, der folgende Aussage machte ist mein Lieblingsrichter, weil die
Begründungen so ausführlich und nachvollziehbar sind. Ein Bekannter erzählte mir
neulich, das gerade im Radio kam, "Du kennst doch den Richter...", das dieser an
einem hohen deutschen Gericht (evtl. BGH) vorgeschlagen wäre aber man habe diesen
abgelehnt, weil er für das Rechtswesen nicht tragbar wäre, danach wäre dieser
sogleich nochmals vorgeschlagen worden, jetzt könne das Gericht nichts mehr
machen:
"Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von
Prozeßparteien, RAen und Politikern prallt an einem Wall gut organisierter und
funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von RAen und
Prozeßparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen. Es ist ein Phänomen
unserer Mediendemokratie, daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale
politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich
so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat.
Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht
kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30% der Bevölkerung haben volles Vertrauen
zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die
unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem
rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. ... Das
Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu
fördern, wenn ein anständiges Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung
versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und
kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden
Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf
Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat
einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die
Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im
Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung.
Neue Richterinnen und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine
öffentliche Diskussion einsetzt."

Jansen Kerstin

unread,
Jul 30, 2002, 4:01:35 AM7/30/02
to
> >Ich gab ihnen unseren Vertrag zur Einsicht.
>
> Du bist ein lieber Mensch. Du wußtest, daß nur dieses Papier Deinen
> Anspruch verbrieft - hast Du den Vertrag denn schon wieder
> zurückgekriegt? So ein Blatt Papier ist ein vergänglich Ding.
>

Wie ist das denn nun ausgegangen?
Hast du den Vertrag wieder?

Kerstin


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